... Es müssen während der Zertifizierungsbedingungen die primären Funktionen benutzbar sein. ...
Die Tests dürfen auch an funktionsuntüchtigen Exemplaren durchgeführt werden. Die Funktion wird überhaupt nicht betrachtet. Für das Testurteil ist nur die Untersuchung nachher entscheiden, ob eine schädliche Menge Wasser oder Staub eingedrungen ist, bzw. beim Staubtest 6x, ob der Durchsatz zur Aufrechterhaltung des Unterdrucks gering genug war.
(Wir haben die Vorrichtungen im Umweltlabor, machen mehrfach im Monat solche Test und sind von TÜV, KEMA, FM, CSA, ... zertifiziert)
Dass, wenn das Gerät mit einer Schutzklasse beworben würde, natürlich in der Bedienungsanleitung ein Warnhinweis stehen sollte, dass die Schutzklasse während des Objektivwechsels
nicht geben ist, ist selbstredend und offensichtlich.
Das wäre analog zum Wechsel der E-Einsatze in unseren Geräten. Das wären des Wechsels die Geräte nicht mehr IP68 haben ist so Stand der Technik, das wir darauf nicht extra hinweisen. Es steht aber drin, dass der Wechsel nur von Fachpersonal mit entsprechender Ausbildung vorgenommen werden darf. Was aber mehr damit zusammenhängt, das die Schutzklasse nicht nur verhindert, dass Wasser von aussen nach drinnen gelangt, sondern sie ist auch ein Teil des Explosionsschutzes. Dieser verhindert, dass ein Funke, der innen im Gerät entstehen könnte, nach aussen gelangt und die ganze Fabrik in die Luft fliegt. Der Fachmann muss also noch auf viel mehr achten beim Öffnen als nur darauf, dass im die Suppe nicht reinläuft.