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Pentax Urheberrecht

iwoasnix

Themenersteller
Sorry das ich dafür einen Extra Thread eröffne aber ich finde es doch ziemlich erstaunlich.Seite 3 (1 Inhaltsseite) im Handbuch.

Urheberrecht:
Mit der K-5 aufgenommen Bilder, die nicht nur dem Privatgebrauch dienen, dürfen entsprechend den Bestimmungen des Urheberrecht-Gesetzes nicht ohne Erlaubnis verwendet werden.


Wen muss ich denn um Erlaubnis fragen, etwas Pentax? Oder den Urheberrechte Eigentümer?:confused:
 
Sorry das ich dafür einen Extra Thread eröffne aber ich finde es doch ziemlich erstaunlich.Seite 3 (1 Inhaltsseite) im Handbuch.




Wen muss ich denn um Erlaubnis fragen, etwas Pentax? Oder den Urheberrechte Eigentümer?:confused:

Nein, du must nur die gesetzlichen Bestimmungen beachten.
Grundsätzlich hast nur du das Urheberrecht auf die von dir gemachten Fotos.
Da kann aber was drauf sein, was du nicht veröffentlichen darfst, z.B. eine Militäranlage oder Bilder in Museen oder Personen.

Das muss Penatax wohl reinschreiben, damit sie nicht verklagt werden, falls ein Vollpfosten meint, Pentax sei schuld am eigenen Fehlverhalten.

Du darfst auch kein Gebäude fotografieren und damit werben ohne Zustimmung des Eigentümers oder je nach Relevanz des Architekten. Letzterer hat Anspruch auf Urheberrechte. Verworren wird es, wenn öffentliche Interessen hinzu kommen (Stichwort Paparazzi).

Nicht ganz einfach das Thema.
 
Komisch, in meinem K-5 Handbuch steht was anderes.

Da steht: "Mit der K-5 aufgenommen Bilder unterliegen nicht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen"
 
Nein, du must nur die gesetzlichen Bestimmungen beachten.
Grundsätzlich hast nur du das Urheberrecht auf die von dir gemachten Fotos.
Da kann aber was drauf sein, was du nicht veröffentlichen darfst, z.B. eine Militäranlage oder Bilder in Museen oder Personen.

Das muss Penatax wohl reinschreiben, damit sie nicht verklagt werden, falls ein Vollpfosten meint, Pentax sei schuld am eigenen Fehlverhalten.

Du darfst auch kein Gebäude fotografieren und damit werben ohne Zustimmung des Eigentümers oder je nach Relevanz des Architekten. Letzterer hat Anspruch auf Urheberrechte. Verworren wird es, wenn öffentliche Interessen hinzu kommen (Stichwort Paparazzi).

Nicht ganz einfach das Thema.

Achso das ergibt Sinn, danke für deine Antwort:top:
 
Wörtliches Zitat aus dem elektronischen deutschen Handbuch der K-5 vom 14. Oktober 2010

Urheberrecht

Mit der K-5 aufgenommene Bilder, die nicht nur dem Privatgebrauch dienen, dürfen entsprechend den Bestimmungen des Urheberrecht-Gesetzes nicht ohne Erlaubnis verwendet werden. Beachten Sie bitte, dass in einigen Fällen sogar die Aufnahme von Bildern für den Privatgebrauch eingeschränkt sein kann, z. B. bei Demonstrationen, Vorführungen oder von Ausstellungsstücken. Auch Bilder, die zu dem Zweck aufgenommen werden, das Urheberrecht zu erwerben, dürfen entsprechend den Bestimmungen im Urheberrecht-Gesetz nicht außerhalb des Anwendungsbereichs des Urheberrechts verwendet werden. Daher sollten Sie auch in solchen Fällen vorsichtig sein.


Dieses Zitat ist zulässig im Rahmen des Urheberrechts, da es zur Erklärung einer Situation dient, und keinen erheblichen Teil des Dokumentes erfasst.

Ich glaube dieser Text legt das eindeutig klar, das sich nicht Pentax irgendwelcher Rechte berühmt, sondern uns darauf hinweist, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Aufnahmeortes zu berücksichtigen. Wobei ich auch beim privaten Gebrauch sehr genau auf die Einhaltung der Gesetze achten würde. In manchen unser ach so demokratischen Nachbarländer kann man schon bei der Aufnahme von Flugplätzen, Brücken und ähnlichem sehr schnell hinter schwedische Gardinen wandern, nicht überall gibt es wie in Deutschland die Panoramafreiheit. In manchen anderen Ländern ist es noch kritischer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine K5-Photos des Nationalparkes Tumucumaque habe ich freiwillig dem WWF vermacht. Dass ich DIN A3-Ausdrucke trotzdem ab und zu privat verkaufe, wird geduldet mit dem Wissen, dass das dem Ziel nuetzlich ist.
Diese Organisation wiederum verwendet solches Material, um die hiesige Waldbevoelkerung fuer deren Naturresourcen zu sensibilisieren um so den Erhalt des Urwaldes zu foerdern...

Brasilianische Umweltbehoerden haben theoretisch das Recht, in dortigen Nationalparks gemachte Photos zu beschlagnahmen oder nur mit Genehmigung photographieren zu lassen.

Auch der bekannte brasilianische Fotograf Zig Koch uebergab seine Photos dem WWF kostenlos; letztendlich fuer eine gute Sache.

Anderseits ist es mir voellig Banane, ob ich Europa oder sonstwo dies und jenes nicht photographieren duerfte oder sollte. No risk, no fun :cool:
Gibt's etwas Aufregenderes?
 
Nein, du must nur die gesetzlichen Bestimmungen beachten.
Grundsätzlich hast nur du das Urheberrecht auf die von dir gemachten Fotos.
Da kann aber was drauf sein, was du nicht veröffentlichen darfst, z.B. eine Militäranlage oder Bilder in Museen oder Personen.

Das muss Penatax wohl reinschreiben, damit sie nicht verklagt werden, falls ein Vollpfosten meint, Pentax sei schuld am eigenen Fehlverhalten.

Du darfst auch kein Gebäude fotografieren und damit werben ohne Zustimmung des Eigentümers oder je nach Relevanz des Architekten. Letzterer hat Anspruch auf Urheberrechte. Verworren wird es, wenn öffentliche Interessen hinzu kommen (Stichwort Paparazzi).

Nicht ganz einfach das Thema.

Gebäude sind in Deutschland Urheberrechtlich nicht geschützt.
Mit einem Foto eines Gebäudes darf sogar geworben werden, wichtig ist nur ob das Foto vom Grundstück oder vom öffentlichen Raum aus gemacht wurde, beim Fotografieren vom Grundstück benötigt man eine Erlaubnis.
Das Gebäude selbst besitzt kein Persönlichkeitsschutz und kein Urheberrecht.

Es gibt ganze Bücher über Fotorecht und obwohl Deutschland hier sehr frei ist, gibt es auch hier viele zu beachtende regeln.
 
Hallo,
auch wenn PENTAX mit so Klauseln versuchen würde sich Bildrechte zu sichern wäre es unwirksam da du mit PENTAX keinen Vertrag hast.
Wenn müsste es ja vorher im Kaufvertrag stehen.
Bei manchen Gebäuden wäre ich vorsichtig:
Z.B. der neue "Angeberbahnhof" in Berlin ist ein "Kunstwerk" auf das der Architekt Urheberrechte hat.
Solche Fotos würde ich zumindest nicht verwenden um Geld zu verdienen.
Es gab auch eine Klage von Bayerrn ws die Rechte an Neuschwanstein angeht.
Keine Ahnung wie der Prozess ausging.
Zumindest sind Fotos von Gebäuden die "ohne Hilfsmittel" von öffentlichen Plätzen aufgenommen wurden erlaubt.

Im Ausland wäre ich generell vorsichtig:
Da darf unter Umständen auch kein Privatgelänge abgelichtet ohne Erlaubnis werden.
Abgesehen davon dass man oft nicht weiß was eventuell geheim ist.....

Gruß,
Wolfram
 
Bahnhof Berlin, Es mag sein das der Künstler ein Urheberrecht darauf hat, da betrifft alles was nicht ohne Hilfsmittel von öffentlichem Grund aufgenommen werden kann.

Zitat aus der WP (obengenannter Artikel, Lizenz: „Creative Commons Attribution/Share Alike“ )

"Die Veröffentlichung von Fotos von urheberrechtlich geschützten Gebäuden (Werke der Architektur) in Deutschland (sowie in Österreich, der Schweiz und weiteren Ländern) ist generell durch die Panoramafreiheit gedeckt. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis nach deutschem Recht nur auf die äußere Ansicht. Der Aufnahmestandort muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genausowenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandortes vorliegt."

Gott sei Dank gibt es passende Urteile dazu: http://www.morgenpost.de/brandenbur...ebuehr-fuer-Schloesser-Stiftung-verboten.html

Der Warnung bezüglich des Auslandes kann ich mich nur anschließen, Brücken, Bahnhöfe und öffentliche Gebäude unterliegen oft einem Photographierverbot, welches aus Sicherheitsgründen (Terrorismus, Militär) durchgesetzt werden.
 
Bahnhof Berlin, Es mag sein das der Künstler ein Urheberrecht darauf hat, da betrifft alles was nicht ohne Hilfsmittel von öffentlichem Grund aufgenommen werden kann.
....
Musst halt nur aufpassen dass du keine technischen Hilfsmittel wie Leitern oder hohe Schuhe.... verwendest.:D
Und wem gehört der Bahnhofsvorplatz?

Bringt aber nichts zum Thema PENTAX.
Die haben sich nur etwas unglücklich in ihrer Anleitung ausgedrückt.

Gruß
Wolfram
 
Ein etwas emporgekommen wirkender Inhaber einer Baufirma forderte mich diesen Herbst auf, ein Bild zu löschen, das ich von einem Gebäude gemacht hatte. Nicht etwa wegen des Neubaus - nein, sein viertüriger Porsche im angesagten Schlammlook stand seitlich vor dem Gebäude im Bild.

Der Porsche wäre sein Eigentum, den dürfe ich nicht fotografieren.

Da der Typ mir lästig wurde, habe ich vor seinen Augen zwei Bilder aus der K-5 gelöscht. Er drohte noch, wenn ich in seiner Abwesenheit den Schlammporsche noch einmal fotografieren würde, würde er mich anzeigen. Es hätte wenig Sinn gehabt, den Herrn über die Rechtslage aufzuklären, oder gar die Eigentumsverhältnisse in Frage zu stellen (gewöhnlich fahren Firmeninhaber ja Leasingwagen), er wäre dann wohl handgreiflich geworden. So habe ich ihm lachend versichert, wenn er nicht wünscht, dass sein Auto fotografiert wird, dann könne er sich darauf verlassen, dass ich diesen Wunsch respektiere.

Von dem Gebäude, dessen Aufbau ich über die Bauzeit dokumentiere, hatte ich zum Glück weitere Fotos dieser Bauphase - ohne den Schlammporsche.

Gruß
artur
 
Das Löschen der Bilder war unnötig - das ist kein Vorwurf, warscheinlich hätte ich es genauso gemacht, oder die Polizei geholt weil er mich belästigt. Dieser Schlammporsche ist unter Beiwerk einzustufen und deshalb nicht relevant. Außerdem wenn er von öffentlichem Gelände aus photographiert wird, gibt es keinerlei Problem. Das einzige Angebot meinerseits wäre gewesen, die Nummernschilder unkenntlich zu machen, :D damit seine Frau nicht erfährt wo er wann war :D. Auf Unterlassung von Aufnahmen hätte er nur Anspruch, wenn er den Schlamm als Kunstwerk ausgegeben und sich auf das Urherberrecht als Künstler berufen hätte, da der Porsche nicht fest im öffentlichen Raum installiert wurde.

Der Bahnhofsplatz ist öffentliches Gelände. Unter öffentlichem Gelände ist alles zu verstehen, was nicht privat ist. Privatgelände welches nicht offensichtlich - durch Umzäunugen, Tore, Absperrungen, Schilder - abgesperrt ist , sollte als solches gekennzeichnet sein. Bürgersteige, Plätze oder Fahrbahnen sind öffentlich, nicht aber das Verkaufsgelände eines Unternehmens. Aufnahmen vom Gehweg auf eine solches Gelände ist aber zulässig.

Wobei man bei der Bahn für Aufnahmen in Bahnhöfen anfragen muss, und die sich sehr oft sehr zurückhaltend verhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gebäude sind in Deutschland Urheberrechtlich nicht geschützt.

Der Satz alleine ist falsch, aber wegen des Hinweises auf die Fotos vom öffentlichen Grund wieder unschädlich.
Der Architekt hat das Urheberrecht auf das Hausdesign.

Sehr schön ist es m.E. hier zusammengefasst:
http://www.fotorecht.de/publikationen/architekturfotografie-v.html

Und zum Deutschland ist da recht frei gibt's noch diesen hübschen Paragraphen für diejenigen, die es wagen, Tiere in freier Wildbahn abzulichten:
http://www.buzer.de/gesetz/712/a8909.htm :ugly:
Da kann man tolles draus machen: :evil:
http://www.fotocommunity.de/forum/read.php?f=23&i=65373&t=65373
 
Die haben sich nur etwas unglücklich in ihrer Anleitung ausgedrückt.
Weil der Verfasser dieses Absatzes nicht auf die Idee gekommen wäre, dass jemand annimmt, die Rechte der gemachten Bilder könnten bei Pentax liegen.

Wenn man alle Gesetze genau beachtet und dazu noch ein wenig vorauseilenden Gehorsam walten lässt, kann man das Fotografieren ausserhalb der eigenen vier Wände eigentlich gleich einstellen. Das ist doch verrückt.
 
Wenn man alle Gesetze genau beachtet und dazu noch ein wenig vorauseilenden Gehorsam walten lässt, kann man das Fotografieren ausserhalb der eigenen vier Wände eigentlich gleich einstellen. Das ist doch verrückt.
Hallo,
in in einer Mietwohnung liegen die Rechte an den Wänden EIGENTLICH auch noch beim Hauseigentümer....:(

Vielleicht sollte man Kameras mit einer Auflösung >1,3 MP unter das Waffenrecht stellen.
Man KÖNNTE ja mit dem Apparat ein Urheberrecht verletzen oder gar erlegen...
Gruß,
Wolfram
 
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