Gast_119094
Guest
Hallo,
in in einer Mietwohnung liegen die Rechte an den Wänden EIGENTLICH auch noch beim Hauseigentümer....
Vielleicht sollte man Kameras mit einer Auflösung >1,3 MP unter das Waffenrecht stellen.
Man KÖNNTE ja mit dem Apparat ein Urheberrecht verletzen oder gar erlegen...
Gruß,
Wolfram
Schoener kann man das nicht ausdruecken.
Urheberrechte, gaanz grosse und sehr wichtige Sache

Es geht meistens nur ums Geld.
Wir werden ueberall von Ueberwachungskameras erfasst; das geschieht weltweit taeglich millionenfach. Verletzung der Persoenlichkeitsrechte?
Und, wie geht's jetzt weiter?
Kann ich da was einklagen?
Fragen ueber Fragen.
Ich persoenlich sehe keinen Sinn im Kauf einer sehr teuren Kamera, die mir die Chancen einmaliger Photos anbietet, um dann aengstlich und kleinlaut das zitternde Fingerchen vom Ausloeser zu nehmen. Kommt natuerlich ganz auf die Situation drauf an
Ja, ja....Anreiz bei gleichzeitiger Behinderung.