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Pentax K10D vs. Samsung GX10

in Deutschland besteht auf alle (haltbaren) Produkte eine zweijährige Gewährleistung. Siehe §434 BGB.
 
Gewährleistung jedoch keine Garantie. Gewährleistung ist Gesetz. Garantie eine freiwillige Leistung. Was der Unterschied im Extremfall bedeuten kann, können dir Leidgeprüfte KoMI ( Error 58 ) Nutzer berichten.
 
Hm, versteh´ jetzt nicht, was du meinst.
Was wird denn bei "Garantie" anders gehandhabt, als bei "Gewährleistung" ?
 
Hm, versteh´ jetzt nicht, was du meinst.
Was wird denn bei "Garantie" anders gehandhabt, als bei "Gewährleistung" ?

bei Pentax nichts...aber wenn eine Firma böswillig ist, dann können die schon rumzicken....


Gewährleistung besteht nämlich nur zwischen Käufer und Händler....der Hersteller muss zB nichts direkt annehmen...


Es geht dann auch um die Beweislast...sprich wer muss beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an bestand etc...



kuck einfach mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
 
in Deutschland besteht auf alle (haltbaren) Produkte eine zweijährige Gewährleistung. Siehe §434 BGB.

Nach 6 Monaten gibt es eine Umkehr der Beweislast zu Ungunsten des Käufers. D.h. der Käufer muß dem Verkäufer nach Ablauf von 6 Monaten beweisen, daß der Mangel bei Übergabe der Sache bestanden hat. Das ist in der Praxis nicht so einfach.

Die Herstellergarantien gehen häufig weiter. Der Hersteller garantiert dem Kunden, daß sein Produkt innerhalb von 1 oder 2 Jahren bei sachgemäßer Nutzung fehlerfrei arbeitet.
 
Garantie ist juristisch ausgedrückt Gewährleistung. Und der Schaden muss nicht beim Kauf bestanden haben. Einen Defekt der unter sachgerechter Nutzung während den zwei Jahren seit Kauf aufgetreten ist muss der Hersteller per Gesetz beseitige.
Das mit der Beweislast ist so eine Sache. Wenn eine fahrlässige Nutzung am Gerät nicht erkennbar ist gilt es als bewiesen. Der Hersteller wird nur ablehnen, wenn solche Anhaltspunkte bestehen. Problematisch ist eher die Praxis der Mängelbeseitung, welche ziemlich lange dauern kann. Da kann der Betroffene jedoch Schadenersatz fordern, Geld oder eine Ersatzkamera.
 
Genau so ist es nämlich !

Hier noch ein Statement von der Verbraucherzentrale NRW:

\"Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung,
so muss, wie bisher, der Kunde beweisen,
dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.
Es können aber keine unzumutbaren Anforderungen an den Kunden gestellt werden.
So kann der Händler insbesondere keinen technischen Mangelnachweis verlangen,
was ohne Sachverständigengutachten gar nicht möglich wäre.
Nach unserer Auffassung genügt es, wenn der Käufer plausibel macht,
dass der Mangel ohne seine Einwirkung entstanden ist.
Dann ist ggf. der Händler am Zuge und muss dem Käufer wieder das Gegenteil nachweisen.
\"

Quelle: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ116499723914158/link9403A.html

Beispiel Pro-Markt (Frau arbeitet dort im Kundendienst):
Hier wird innerhalb von 2 Jahren jede Ware angenommen und zur Reparatur geschickt,
ohne zu fragen, ob sie schon beim Kauf defekt war.
Desweiteren gibt´s auf Wunsch sogar ein kostenloses Leihgerät.
Für Waren, die innerhalb von 2 Wochen kaputt gehen, gibt es sofort ein Neugerät.

Fazit: Gewährleistung entspricht umgangssprachlich einer "Garantie".
Im Gegensatz zur Herstellergarantie, ist die Gewährleistung für den Händler gesetzlich für 2 Jahre verpflichtend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso ? Ist doch korrekt. Außer daß nicht der Hersteller,
sondern der Händler der direkte Ansprechpartner des Kunden ist.
 
... wenns im Leben immer so einfach wäre. Das ist alles graue Theorie. In der Praxis siehts anders aus. Kannst den Jungs bei Runtime ja 'mal erzählen, daß sie dir AF und Verschluß auch im 14ten Monat kostenlos zu reparieren haben. Bis du den Rechtstreit gewonnen hast sind wahrscheinlich 22Mp und VF in der Einsteigerklasse angekommen. Sony wird sich hüten zuzugeben, daß es sich um einen Serienfehler handelt, weil es dann für den Kunden, auch den der noch nicht betroffen ist, juristisch noch ganz andere Möglichkeiten gibt. Ich versuche nach Möglichkeit nur Produkte zu kaufen die 2 Jahre Garantie haben.
 
Wie es in der Praxis aussieht, habe ich oben am Beispiel von Pro-Markt bereits geschrieben.
Schwarze Schafe, die vor Gericht ziehen würden, wären natürlich unliebsame Ausnahmen.
Das ändert aber nichts an der generellen Situation in Deutschland: 2 Jahre Gewährleistung.
Runtime hat den Service von Minolta/Sony übernommen, und Verträge dazu.
Wie die rechtliche Lage dazu aussieht, weiß ich nicht genau.
Das ist aber lediglich ein Einzelfall.
Und wenn Sony auf eine Alpha 2 Jahre Garantie gibt, den Service dann aber Fremdvergibt,
stehst du hinterher genauso bedröppelt da, wie jetzt.
Da hilft evtl. nur, die Reparatur offiziell unter schriftlichen Vorbehalt zu bezahlen,
und nach Absprache mit einem Anwalt das Geld einzuklagen.
Damit ist die Kamera repariert, und die Klage kann sich ruhig hinziehen.

Evtl. reicht das erste Schreiben eines Anwalts bereits aus, um sein Geld zurück zu bekommen.
 
Also, ich habe gerade eben bei Pentax angerufen, die haben mir bestätigt, das Pentax auf alle Geräte 2Jahre GARANTIE gibt.

Warum ewig lange Diskusionen wenn ein kleiner Anruf alles klärt.

meint
Thomas
 
Also, ich habe gerade eben bei Pentax angerufen, die haben mir bestätigt, das Pentax auf alle Geräte 2Jahre GARANTIE gibt.

Warum ewig lange Diskusionen wenn ein kleiner Anruf alles klärt.

meint
Thomas

:) weil das zwar faktisch das ist was Pentax macht, bislang aber nicht der FAll war....

schön, dass Pentax das inzwischen scheinbar geändert hat.
 
bislang hatten sie 1 Garantie und zwei jahre Gewährleistung...gesetzlich


aber Pentax hat auch nach dem Jahr Garantie so gehandelt als wäre es immer noch Garantiezeit, nicht Gewährleistung.


wenn sie jetzt 2 Jahre Garantie geben ändert das ncihts am Modus Operandi, aber es steht halt festgeschrieben da, dass 2 Jahre Garantie gegeben wird.
 
Also, ich habe gerade eben bei Pentax angerufen, die haben mir bestätigt, das Pentax auf alle Geräte 2Jahre GARANTIE gibt.

Warum ewig lange Diskusionen wenn ein kleiner Anruf alles klärt.

meint
Thomas

Naja, so Aussagen sind halt leider gar nix wert wenns nicht im Garantieschein oder sonstigem offiziellen Dokument drinsteht, am Telefon können die viel erzählen, bindend ist das allein aber noch nicht...
 
Bindend ist das, was unser Gesetzestext sagt.
Da kann auch kein Hersteller sagen, sie gäben einfach mal keine Garantie.
Als Kunde hast du 2 Jahre Gewährleistung - fertig.
 
Dann erklär mal, was für uns Kunden jetzt der genaue Unterschied ist.

Meine Info:
Gewährleistung heisst, der Hersteller darf 2x nachbessern,
beim 3. mal hat der Kunde das Recht auf Wandlung oder Preisminderung.

Garantie sagt erstmal gar nichts, und der Hersteller darf in seine Garantiebedingungen schreiben, was er will.
(Garantie z.B. nur auf einzelne Teile beschränken)

Die Gewährleistung ist also immer die sicherere Variante für den Kunden.
Der Händler ist 2 Jahre in der Pflicht, ein defektes Gerät nachzubessern.

Sollte ein Hersteller über diese 2 Jahre hinaus noch eine Garantie geben,
so ist das natürlich eine feine Sache.
Auch wenn er ein kostenloses Austauschgerät bietet, ist das natürlich zu bevorzugen.

Es spielt aber keine Rolle, was der Hersteller in seine Garantiebedingungen schreibt,
(z.B. wenn die Garantie sich nur auf bestimmte Teile bezieht)
der Händler muss sich die ersten 2 Jahre mindestens an das Gewährleistungsrecht halten.
 
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