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Peinliches Problem: Vergessen Stundenlohn auszuhandeln

Einspruch,

das wusste sie :top: hab ich ihr mit aller deutlichkeit gesagt.
wurde auch sehr positiv aufgenommen weil so das lästige anmelden wegfällt


Und im Zusammenhang eines solchen Gespräches, in dem Du dem Kunden darlegst, was sich alles für ihn geändert hat, hast Du es nicht für nötig erachtet dann auch mal anzusprechen, daß Du in der Folge auch andere Preise willst?

Vielleicht solltest Du mal versuchen Dich in die Rolle Deiner Kundin zu versetzen und Dich zu fragen, ob Du selbst diese überraschende Preiserhöhung im Nachhinein nicht auch sonderbar finden würdest.

Stell Dir einfach mal vor, das wäre Dir mit z.B. einer Visagistin passiert.
 
Moin!

hab ich ihr mit aller deutlichkeit gesagt.
wurde auch sehr positiv aufgenommen weil so das lästige anmelden wegfällt

Wenn sie wusste, dass du jetzt auf eigene Kasse/Risiko arbeitest, dann hat sie (achtung meine Meinung und nicht rechtsbindend) sich sehr wohl stillschweigend auf deine Konditionen eingelassen.

Ich vergleiche hier mal mit z.B. einem Heizungsinstallateur. Wenn meine Heizung kaputt ist und ich ruf den guten Mann an und sage ihm "reparier mal meine Heizung", dann muss ich hinterher auch seinen Stundenlohn bezahlen. Wenn ich ihn vorher nicht gefragt habe, was er dafür nimmt oder keinen Kostenvoranschlag habe machen lassen, dann bin ich wohl eher selber schuld.

Ähnlich wenn ich mein Auto zur Inspektion bringe. Dann macht die Werkstatt ihren Job und ich zahl hinterher meine Rechnung. Da kann ich ja auch nicht kommen und sagen "So, ich geb euch jetzt 10€ pro Stunde". Ich weiß doch, dass die dafür nicht arbeiten (können).

Es würde wohl auch keine Frau auf die Idee kommen, sich einen mobilen Friseur ins Haus zu holen, sich eine komplette Dauerwelle mit Strähnchen und allem pipapo machen zu lassen und hinterher zu sagen, das hat ja nur 3Std. gedauert, ich geb mal 30€.

Es ist wohl heute selbstverständlich, dass ich in solchen Momenten die Geschäftsbedingungen/Stundenlöhne auch ohne schriftlichen Vertrag anerkenne.

Da kann man dir (aber das sagst du ja selber) vielleicht den Vorwurf machen, im Vorfeld nichts gesagt zu haben. Aber ebenso hätte sie natürlich auch nach deinen Preisen fragen müssen. Wenn ich jemanden mit einer Sache beauftrage, muss ich hinterher auch seinen Lohn bezahlen. Und wenn ich ihn nach eben diesem nicht gefragt habe, bin ich wohl zumindest teilweise auch selber Schuld und auf seine Geschäfsbedingungen eingegangen.

Wie gesagt, meine Meinung, belehrt mich ruhig eines Besseren.

LG

Augenthaler
 
Was aber alles nichts daran ändert, daß man üblicherweise Preise beim Abschluß des Vertrag bespricht und derjenige der einen anderen Preis als beim letzten Mal will ist da auch eher in der Pflicht das anzusprechen als sein Gegenüber.

Wenn man das selbst versiebt hat, sollte man mit "knallhart" vielleicht ein wenig zurückhaltend sein.

Wieso sowohl die Geschäftsbasis als auch der Leistungsumfang haben sich geändert.
Dadurch hat ja der Auftragnehmer jetzt Kosten zu tragen die vorher der Arbeitgeber getragen hat.
Und wie gesagt das Alternativangebot gleiche Geschäftsbasis also Arbeitsverhältnis zu gleichen Konditionen anmelden Plus zusätzlich benötigtes Werkzeug (War ja im Vorjahr nicht) hatte ich ja auch gemacht.

Bei beiden Konditionen kommt für den TO am Ende vermutlich etwa das selbe raus.

mfg christian
 
Wisst ihr eigentlich wie viele Leute Gott auf Knien danken würden, wenn sie nur annähernd 10 € Stundenlohn hätten?

Und deswegen sollen sich jetzt alle auf das "coole" Niedriglohnniveau herablassen, nur weil ein Teil der Deutschen es anscheinend nicht mehr schafft, fürgute Arbeit gute Löhne auszuhandeln? Das ist doch Blödsinn und würde zu einer Abwärtsspirale führen. Denn das ist genau das, was auch in einigen Bereichen der Fotografie zu sinkenden Honoraren führt: "Boah, 10 Euro sind richtig viel" - sagt sich jemand, der sich gerade selbstständig gemacht hat. Der nächste Fotograf ist schon zehn, zwanzig Jahre dabei und sagt sich... naja, 35, 50, 75 Euro müssen es schon sein, um über die Runden zu kommen.

Zu den zehn Euro: Auch wenn sich die Geschäftsbeziehung geändert haben mag, ist die Frau immer noch eine Kundin, mit der man auch noch später vielleicht einmal zu tun haben könnte. Und das wird sicherlich nicht so sein, wenn man dann noch einmal ankommt: "Entschuldigung, aber irgendwie passt das nicht mit den zehn Euro." Über ein Honorar redet man vor Beginn der Arbeit - außer es hat sich seit dem letzten Auftrag nichts verändert und die Bedingungen sind für beide Seiten soweit bekannt. Also: Gerade wenn es dein erstes Jahr der Freiberuflichkeit ist: Dann war es halt eine ziemlich blöde Sache, ordentlich Lehrgeld bezahlt (immerhin wird ja dennoch einiges auf deinem Konto landen, oder wie viele Stunden waren das denn noch gleich?) und beim nächsten Mal weißt du es dann hoffentlich besser. Dann kannst du ihr auch ruhigen Gewissens sagen: "Diesmal allerdings ein anderer Stundensatz".
Rechtlich gesehen dürftest du sicherlich eine gewisse Chance haben mit der Argumentation, dass du jetzt Freiberufler bist und sie somit stillschweigend neue Bedingungen akzeptiert haben könnte. Aber aus kaufmännischer Sicht würde ich niemals nur auf die Idee kommen, wenn ich selbst etwas vertrödelt habe.
 
Wie du zu Anfang geschrieben hast, handelt es sich um ein Unternehmen für das Du gearbeitet hast.
Ich gehe nicht davon aus, dass deine Kundin als Unternehmerin einen erzielten Stundenlohn von € 10,-, selbst für die kleinste Hilfskraft im Unternehmen, als auskömmlich beschreiben würde.
Also entweder waren die € 10,- von Ihr ein kleiner Scherz, oder ein Versuch die Situation auszunutzen.
Bei der 2. Variante solltest Du genau überdenken, ob du von solchen Kunden oder gar "Freunden" abhängig bist.

Lieben Gruß

Frank
 
Einspruch,

das wusste sie :top: hab ich ihr mit aller deutlichkeit gesagt.
wurde auch sehr positiv aufgenommen weil so das lästige anmelden wegfällt

So kann man das auch ausdrücken: das lästige Anmelden (= Bezahlen der SV-Abgaben) entfällt, der Auftragnehmer zahlt seine Versicherung alleine, bringt die Arbeitsmittel mit und will (jedenfalls hat er nichts anderes gesagt) ein Entgelt in Höhe des Nettolohnes einer studentischen Aushilfskraft. Im Vorjahr hat ein anderer fotografiert, sie hat aber schon damals die tatsächlich zeitintensiven und damit kostenträchtigen Arbeiten einem billigeren Schüler gegeben. Das Bild rundet sich ab: sobald der Fredersteller erst einmal so teuer ist, wie sein Vorgänger vom Vorjahr, findet sich vermutlich auch für ihn ein Nachfolger.

Insofern ist es die Frage, ob es tatsächlich "Folgeaufträge" zu akzeptablen Bedingungen geben kann oder ob die "Geschäftsbeziehung" ohnehin weder eine ist noch jemals eine werden kann, weil sich die Kundin als außerstande oder schlicht unwillig erweist, wenigstens kostendeckende Preise zu bezahlen. In dem Fall wäre es eine Überlegung wert, der Auftraggeberin zu bedeuten, daß man das als schlechten Scherz empfindet und die Sache insofern für erledigt betrachtet. Entweder gibt es daraufhin eine vernünftige Einigung oder die klare Antwort auf die vorstehende Frage. Die vertane Zeit ist Lehrgeld, sich unter Wert zu verkaufen dagegen der Einstieg in ein Billigheimerleben, welches dann sein Ende findet, wenn die Reserve aufgebraucht sowie die Ausrüstung verschlissen ist und nicht mehr ersetzt werden kann.
 
Naja im Prinzip sind 10€ die Stunde erstmal kein schlechter Lohn. Allerdings nur, wenn wirklich jede Stunde berechnet wird. Ob das ein schlechter Lohn für einen Fotografen ist, weiß ich nicht.

10,-€ sind kein schlechter Lohn für: Reinigungsdienste, Babysitten, Flyer austeilen, Briefe ins Kuvert stecken, und viele andere Hilfstätigkeiten....

Ist unser Selbstvertrauen schon so weit gesunken, dass wir unsere Fotografie auf die gleiche Stufe stellen, wie diverse Hilfsarbeiten?
 
Ist unser Selbstvertrauen schon so weit gesunken, dass wir
unsere Fotografie auf die gleiche Stufe stellen, wie diverse
Hilfsarbeiten?

Meins sicher nicht, aber unterm Strich muss man wohl
konstatieren dass der TO seinem Kunden eine eventuelle
Werthaltigkeit seiner Arbeit nicht so weit vermitteln konnte
dass daraus ein akzeptables Honorar erklärbar wurde.

Was nicht vereinbart wurde wird nicht bezahlt, ganz einfach.

Es ist immer das gleiche: Das Hotel Adlon geht nicht pleite nur
weil man in Berlin schon für 17 Euro übernachten kann.
Aber wer nicht vermitteln kann worin sich (ausser im Preis)
die eigenen Arbeiten von dem des Feierabendfotografen
unterscheiden, der geht zu Recht unter.
 
Ich sehe das unter dem Aspekt des konkludenten Handelns.

Er hat schon mal für sie gearbeitet, wenn auch unter anderen Voraussetzungen, und bekommt nun -aus ihrer Sicht- einen Folgeauftrag. Er spricht keine veränderten Preise an oder aus, also geht sie davon aus dass die vormaligen Bedingungen gelten.
 
Klasse Link!

das wusste sie :top: hab ich ihr mit aller deutlichkeit gesagt. wurde auch sehr positiv aufgenommen weil so das lästige anmelden wegfällt
Wie schon geschrieben: das Anmelden ist nicht so lästig (sie hat Deine Daten ja bereits) - die SV-Abgaben aber wohl eher. Hilfreich wäre jetzt vielleicht, was Du ihr genau gesagt hast.
 
Insofern ist es die Frage, ob es tatsächlich "Folgeaufträge" zu akzeptablen Bedingungen geben kann oder ob die "Geschäftsbeziehung" ohnehin weder eine ist noch jemals eine werden kann, weil sich die Kundin als außerstande oder schlicht unwillig erweist, wenigstens kostendeckende Preise zu bezahlen.

(...)

sich unter Wert zu verkaufen dagegen der Einstieg in ein Billigheimerleben

Das ist alles 100% richtig, allein man darf nicht übersehen, daß es eben einen Unterschied macht:

Ob ich einem Kunden einen Preis nenne und er den nicht bezahlen will, versucht den zu drücken bzw. ob der Kunde von sich aus Preise anbietet die indiskutabel sind.

Oder ob ich den Preis garnicht anspreche und man sich hinterher nicht einig wird (noch dazu, wenn man da vorher mal für 10€ die Stunde einen Schülerjob hatte).
 
10,-€ sind kein schlechter Lohn für: Reinigungsdienste, Babysitten, Flyer austeilen, Briefe ins Kuvert stecken, und viele andere Hilfstätigkeiten....

...

Ich wollte eigentlch in diese Richtung nichts mehr beitragen. Aber es muss noch einmal betont werden:

1. diese Hilfskräfte gehen mit wesentlich weniger nach Hause.
2. Gehen teilweise ausgebildete Fachkräfte (z.B Tischler, Altenpfleger, Kinderbetreuer usw.) mit wesentlich weniger nach Hause.

Man kann jetzt natürlich anmerken, diese Leute seien selber Schuld und sollen eben nicht für diesen Lohn arbeiten. Eigentlich richtig. Nur, die Alternative ist Harz IIII. Wer das aber schon einmal mitgemacht hat der weiß, dass Verhungern oder aktiver Sui.... besser ist als dieses Ding zu beantragen.


Zum Thema selber denke ich: Auf jeden Fall dem Kunden klar machen, dass dies kein regulärer Preis sein Kann. Je nach Verhältnis zum Kunden würde ich den Auftrag als Werbemaßnahme (dann aber auch so kommunizieren) durchführen und deutlich machen, dass es so nicht gedacht war und auch nicht wirklich OK ist und noch einmal so durchführen. Oder eben den Preis nachverhandeln und gegebenen Falls den Auftrag ablehnen.
 
Ich wollte eigentlch in diese Richtung nichts mehr beitragen. Aber es muss noch einmal betont werden:
1. diese Hilfskräfte gehen mit wesentlich weniger nach Hause.

Dann zahl ich meiner Putzfrau offenbar zu viel;)
Tatsache ist, dass ich zu meiner Studentenzeit für diverse Hilfstätigkeiten nie unter 10,- DM bekommen hab.....und das ist schon sehr lange aus und dabei handelte es sich wirklich um teilweise Primitivarbeiten, die so gut wie jeder ausführen kann (Zetteln kopieren und austeilen, Auto in die Waschanlage fahren,.....).
Für solche Arbeiten ist kein Vorwissen, keine eigene Gerätschaft,....nötig.
 
Hallo zusammen,

also wenn dieser Auftrag jetzt auch noch weitaus aufwendiger war als der andere ("Projektaufnahmen"; und der davor war "ein paar Bilder bearbeiten" -> weniger Aufwand?), dann könnte man sich doch jetzt in der Mitte treffen (also zwischen den 10 Euro und dem, was der Threadersteller gern gehabt hätte)?

Dann kämen beide Seiten mit nem blauen Auge davon (war ja bestimmt für die Kundin auch peinlich) und beim nächsten Mal kann mans vorher aushandeln.

Zumal es sich um eine Bekannte handelt und nicht um einen "fremden" Kunden, mit dem hätte der Threadersteller es wahrscheinlich eh vorher genauer ausgehandelt bzw. wäre gefragt worden, wieviels denn kostet.

Liebe Grüße,
Claudia
 
Hallo zusammen,

also wenn dieser Auftrag jetzt auch noch weitaus aufwendiger war als der andere ("Projektaufnahmen"; und der davor war "ein paar Bilder bearbeiten" -> weniger Aufwand?), dann könnte man sich doch jetzt in der Mitte treffen (also zwischen den 10 Euro und dem, was der Threadersteller gern gehabt hätte)?

Das Prinzip des Arbeitens nach Stundenlohn/Stundensatz funktioniert aber doch eher so, daß der Aufwand durch aufwendigerer Aufträge/Arbeiten eben durch den höheren Zeitaufwand und mehr abgerechnete Stunden statt durch eine Anpassung der Stundenlöhne/Stundensätze erfolgt.

Oder andersrum:

Wenn einer für 10 Euro Stundensatz 20 Stunden arbeitet und ein anderer für 10 Euro Stundesatz 2 Stunden, dann bekommen die nicht gleich viel Geld...
 
So,

heute mit der Kundin getroffen und konnten uns einigen.
Sie war recht einsichtig und so konnten wir uns auf einen Kompromiss einigen, mit dem wir beide leben können.

Also nochmal mit nem blauen Auge davongekommen :p

Danke für eure Hilfe,

kann von mir aus geschlossen werden hier :)

lG
 
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