Wurde ja schon genannt - es ist ein ganz gewaltiger Unterschied, ob 10 € Stundenlohn in einem Job oder 10 € Stundensatz in einem Auftrag. Ersteres ist nicht berauschend viel, aber zumindest mal diskutabel, letzeres ist ein absolutes "no go" (im Normalfall!). Beim Stundenlohn zahlt der Arbeitgeber die fälligen Abgaben, beim Stundensatz der Rechnungssteller. Und für 10 € Stundensatz kann keine Tätigkeit angeboten werden, egal welche Qualifikation und/oder Gerätschaften verwendet werden oder nicht.
Bleibt im vorliegenden Fall wirklich nur die Position "Lehrgeld" übrig - allerdings mit dem Hinweis auf die absolute Sonder- bzw. Ausnahmesituation!
Bleibt im vorliegenden Fall wirklich nur die Position "Lehrgeld" übrig - allerdings mit dem Hinweis auf die absolute Sonder- bzw. Ausnahmesituation!