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Partybilder - rechtliche Frage

netmax

Themenersteller
Hey,

ich mache ganz gerne in "meinem" Club Partybilder, meist von meinem Arbeitsplatz in die Crowd hinab.

Diese stelle ich dann auch online, mit dem Hinweis "wer ein Foto, auf dem er zu sehen ist, gelöscht haben will..." etc.. blabla.

Wie sieht es denn hier rechtlich aus - die Leute da unten sind natürlich zu identifizieren. Auf der anderen Seite sieht man so viele Alben von Clubs etc. wo die Leute reihenweise als Portrait oder in Grüppchen fotografiert wurden - die haben ja auch nicht von jedem ein Modelrelease...

Da wir ja hier auch viele Eventfotografen haben: Wie macht Ihr das?

Lg
Marco
 
wenn man sich auf einen öffentlichen Platz aufhält, dann kann man denk ich nichts dagegen machen...das ist quasi im öffentlichen Interesse, das man sieht, was in diesem Club so los ist...hahahha...

Außerdem sind das ja keine Models...und wenn du wen direkt fotografierst, fragst du ihn einfach ob du ein Foto machen darfst und alles ist roger...es kann keiner sagen, dass wenn er vor einer Kamera posiert, dass er nicht wollte, dass jemand das Fotos sieht...
 
Leute, ihr bewegt euch da auf gefährlichstem Glatteis.......
fotografieren ist eine Sache, die pics dann in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich machen eine ganz andere....
Davon leben Medienanwälte.........
Wenn ihr mich mit einer Begleitung, die nicht meine offizielle wäre, in einem Club knipsen würdet und das pic ins Internet stellen würdet o.ä. und ich hätte daraus, sagen wir mal familiäre Nachteile, ;-))) ich würde euch bluten lassen !!!!!
Und das absolut rechtlich abgesichert !!!!!
Vielleicht sollte man am Clubeingang direkt mit einem großen unübersehbaren Aushang darauf hinweisen, daß dort Fotos gemacht werden, usw.
 
Leute, ihr bewegt euch da auf gefährlichstem Glatteis.......
fotografieren ist eine Sache, die pics dann in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich machen eine ganz andere....
Davon leben Medienanwälte.........
Wenn ihr mich mit einer Begleitung, die nicht meine offizielle wäre, in einem Club knipsen würdet und das pic ins Internet stellen würdet o.ä. und ich hätte daraus, sagen wir mal familiäre Nachteile, ;-))) ich würde euch bluten lassen !!!!!
Und das absolut rechtlich abgesichert !!!!!
Vielleicht sollte man am Clubeingang direkt mit einem großen unübersehbaren Aushang darauf hinweisen, daß dort Fotos gemacht werden, usw.

Da ist mir doch jemand zuvorgekommen.

Auf öffentlichen Plätzen kann keiner was dagegen machen wenn das Motiv die "Location" und der Mensch "Beiwerk" ist, aber in Clubs oder Discos o.Ä. ändert sich die Rechtslage sofort.

dahkla
 
Viele Clubs haben dementsprechend in ihrer "Hausordnung" die man ja beim Betreten des Ladens meist unwissendlich akzeptiert den Hinweis darauf, das Fotos gemacht und veröffentlicht werden ... vom Clubpersonal oder dessen Beauftragtem.

Ich würde es meinen Vorrednern im Falle eines Falles gleich tun.
 
Solche Hausordnungen hebeln das Recht am eigenen Bild keineswegs aus. Wurde auch schon hier im Forum mehr als ausführlich diskutiert.

Backbone
 
Vollkommen richtig, aber es könnte die Besucher bereits vor dem fotografiert werden sensibilisieren, und sie könnten von sich aus bereits ihre Zustimmung oder Ablehnung kund tun.
Allerdings ändert das auch nicht an der Rechtslage......

Ist eigentlich verwunderlich, daß bisher damit noch keine Rechtsansprüche in größerem Ausmass gestellt wurden.....
Wäre eine nette Einnahmequelle für Harz4 Disco Besucher........ ;-)))
Natürlich auch für ausgekochte Arbeitnehmer................ sorry, sollte keine diffamierung sein, nur ein Hinweis, wie verdiene ich mit dem schludrigen Rechtsumgang in der Unterhaltungsindustrie mein Geld............
 
Also ich hab schon diverse Abiparties organisiert und immer auf den Flyern und auf den Eintrittskarten einen Hinweis gehabt von wegen:

Mit dem betreten der Abifete erklärst Du Dich damit einverstanden, dass Fotos von Dir in Printmedien oder im Internet veröffentlicht werden. Sollte Dir das nicht zusprechen und Du wirst fotografiert sprich bitte den Fotografen sofort drauf an das Foto zu löschen.
 
Ich hatte das selbe Problem, weil ich auf Reitturnieren fotografiere. Anfangs liess ich alle erkennbaren Gesichter verschwimmen. Eine Rechtsanwältin sagte mir dann, dass man auf öffentlichen Anlässen problemlos fotografieren darf und diese auch ins Inet stellen darf. Allerdings dürfen es keine Fotos sein, welche die/den Abgebildete/n unvorteilhaft darstellen. In meinem Fall bin ich vorsichtig mit Bildern wo ein Pferd einen Sprung verweigert oder der Reiter grad runtergefallen ist. ;) Ob das bei euch in Deutschland gleich ist wie bei uns in der Schweiz, weiss ich nicht.

Ps. ich kam auch schon im Fernsehen weil ich an einer friedlichen (bewilligten) Demo war. Ich habe keinem meine Erlaubnis gegeben.. Ich denke, dass das Fernsehen dies kaum tun würde, wenn es rechtlich nicht durchsetzbar wäre.
 
Mein Kenntnisstand:

für z.B. private Urlaubsphotographie an gängigen öffentlichen Orten müssen andere Menschen nicht gefragt werden.

Die Verwendung im Internet ist aber m.W.n. keine private Verwendung i.S.d. Medienrechts. Es gilt wohl als eine Art öffentliche Aufführung (unabhängig davon, ob Einnahmen damit erzielt werden). Damit gelten die gleichen Rechte, wie z.B. für Berufsphotographen und Kameraleute. Also: Einwilligung holen oder Teile der Aufnahme schwärzen / Gesichter unkenntlich machen.

Tageszeitungen und Fernsehsender kollidieren regelmäßig mit dem persönlichen Recht am Bild. Allerdings sind diese verfassungsrechtlich durch die Pressefreiheit geschützt. Wenn z.B. Demonstranten abgebildet werden, geht es üblicherweise nicht um den Einzelnen, sondern darum, dass einige Hundert Menschen gegen was auch immer demonstriert haben. Damit dürften nach meiner Laienmeinung diese Aufnahmen unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen.

Übrigens: Die Praxis einiger Diskobetreiber, mittels Aushang auf Fotografen hinzuweisen und damit ein Einverständnis durch "schlüssiges Handeln" zu bekommen, dürfte zumindest in Deutschland rechtswidrig sein. Das ist vermutlich eine unzulässige Verknüpfung. Dennoch dürfte wahrscheinlich ein Clubbetreiber das Betreten des Clubs daran knüpfen, dass die Gäste die Photographen akzeptieren. Das Hausrecht hat er ja. Aber ob ein Aushang dazu reicht, ober ob jeder Gast sich mit lesbarer Unterschrift irgendwo eintragen muss, weiß ich nicht. Und was passiert, wenn er seine Meinung ändert?

Das ist insgesamt doch ein recht heißes Eisen.
 
Also davon, dass eine "nicht unvorteilhafte Darstellung" einer Erlaubnis der abgebildeten Person gleichkommt, habe ich im deutschen Recht bisher nie gelesen. Mag sein, dass dies nur in der Schweiz gilt.

Eine Disko ist übrigens kein öffentlicher Ort, und daher nicht mit einer öffentlichen Sportveranstaltung oder Demo gleichzusetzen. Ich glaube kaum, dass eine Diskoveranstaltung unter die Berichterstattung fällt und ein Foto presserechtlich legalisiert ist.

Hier waren (oder war es in der fc?) schon Bilder von Politikern beim großen Zapfenstreich zu sehen. Da muss man nicht alle Politiker erst um Erlaubnis fragen, das ist Berichterstattung im Interesse der Öffentlichkeit. Genau wie den winkenden Fußballer auf dem Rathausbalkon bei der Siegesfeier. Aber Otto Normal beim Zappeln auf dem Parkett?
 
zu Cloverleaf:
In Deutschland zumindest ist diese Aussage dieser"Rechtsanwältin" Unfug:
Du darfst alles fotografieren, nur nicht alles veröffentlichen, egal ob vorteilhaft oder nicht

zu der letzten Frage :

Wenn ich Anwalt wäre, dürfte ich keine öffentliche Beratung betreiben......

Aber enn du Google bemühst, wirst du die entsprechenden Rechzsauslegungen sicher finden.

Ganz einfach mal so:
Fotografieren in der Öffentlichkeitauf öffentlichem Grund, kein Problem

Personen, wenn Sie es dir nicht ausdrücklich verbieten, ok

Öffentliche Veranstaltungen, wenn nicht vom Veranstalter untersagt, ok

Personen des öffentlichen Zeitgeschehens, können fotografiert und veröffentlicht werden, (wer was ist ist Auslegungssache !!!!)

Personen auf der Strasse oder bei Events abschiessen und veröffentlichen , nicht ok

Kinder unter 18 abschiessen und veröffentlichen nicht ok Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (schriftlich!!!)

Personen bei einem Event auf Privatgelände, Disco, selbst wenn der Hausherr auf das fotografieren und IT Veröffentlichung hinweist ist ohne Erlaubnis der betreffenden Personen nicht ok.

Das Beispiel mit der Demo im Fernsehen ist einfach zu erklären:
Öffentliche Veranstaltung, als Demonstrant oder Besucher bist du eine Person des Zeitgeschehens und darfst ohne Nachfrage veröffentlicht werden...

Alles klar??
alles klar!!!
Dürfte fürs erste und den HAusgebrauch reichen...........
 
Eine Disko ist übrigens kein öffentlicher Ort, und daher nicht mit einer öffentlichen Sportveranstaltung oder Demo gleichzusetzen. Ich glaube kaum, dass eine Diskoveranstaltung unter die Berichterstattung fällt und ein Foto presserechtlich legalisiert ist.
Was hat es mit glauben zu tun? Entweder ist man für ein Blatt aktiv da und lässt sich vom Hausherr akkreditieren oder ganz normal als Hobbyfotograf.
Hier waren (oder war es in der fc?) schon Bilder von Politikern beim großen Zapfenstreich zu sehen. Da muss man nicht alle Politiker erst um Erlaubnis fragen, das ist Berichterstattung im Interesse der Öffentlichkeit. Genau wie den winkenden Fußballer auf dem Rathausbalkon bei der Siegesfeier. Aber Otto Normal beim Zappeln auf dem Parkett?
Dass bei öffentliche Personen der juristische Spielraum anders ausgelegt ist, müsste es allen bekannt sein. Weil ich Bilder von Promi auf meine HP oder sonst zeige, ist es auch nicht zwingend eine Berichterstattung.

Gesetze sollen schützen, aber würde man sich genausten nach jedem Buchstaben des Gesetzes richten, wäre das Leben unerträglich für alle. Auch viele hier, die gern Hobbyjurist spielen, halten sich auch mit Sicherheit nicht präzis an alle Vorschriften und Gesetze. Klar hat man die Privatsphäre zu respektieren, und die gibt es nunmal nicht in einer Disko, das wissen auch die Leute und freuen sich sogar in der Regel abgelichtet zu werden.

Klar muss man sich absichern, aber einige werden langsam paranoïd

gruss
 
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