AW: Neu: Panasonic Lumix FZ28 mit 27-486mm
Hallo Leute !
Auf der Suche nach einem würdigen Nachfolger für meine Nikon Coolpix 2200 (kein Witz)

bin ich auf dieses Forum gestoßen. Da ich mir nicht alles 2-3 Jahre eine neue Kamera zulege wollte ich was besseres/hochwerigeres für die nächsten Jahre. Aber die "Kompaktheit" und leichte Bedienbarkeit (für meine Frau) war mir auch wichtig. Daher viel auch die FZ50 durch.....740g gegen 430g ! DSLR möchte ich nicht, dazu fehlen mir einfach die Ambitionen an,...Obkjektiven, Stativen, Taschen, Köffer, Filtern etc.
Ich habe jetzt ca 2 - 3 Tage gebraucht um dieses Thema von Seite 1 an, durchzulesen

Hab schon viereckige Augen.
Und letztendlich fiel die Wahl auf diese FZ 28. Nicht zuletzt wegen dieses Forums! Diese werde ich mir wohl gönnen. Mache mich nur gerne wochenlang über solche Geräte schlau bevor ich viel Geld ausgebe.
Danke an die ganzen Freaks die sich mit ihren technischen Erungenschaften so detailiert auseinandersetzen.
Zum Thema Garantie von Pansonic möchte ich doch noch was sagen:
Jemand hat sogar den Garantie Link von Pana hier her kopiert.
Und da steht definitiv "EUROPAWEITE GARANTIE" !!!
Also kann es wirklich egal sein, ob die Cam nun aus DE oder Frankreich kommt.
Und so lange sie aus einem europäischen Land kommt, ist es ja auch kein Grauimport. Denn auch bei französichen oder anders europäischen Modellen müsste die gleiche Ware mit gleichem Zubehör drin sein! Wenn KEINE DEUTSCHE oder mehrsprachige Anleitung dabei wäre, oder der Stecker des Akkuladekabels nicht europäisch aussehen würde, dann würde ich skeptisch werden. Und wenn die Europaweite Garantiekarte (mehrsprachig, auch in Deutsch) dem Paket beiliegt, müßte alles in Ordnung sein.
Auszug aus den Garantiebestimmungen von Panasonic:
(Ich hab mal die für mich wichtigen Stellen
FETT markiert)
Garantieleistungen
Europaweite Garantie
Bereits seit 1983 gibt die Firma Panasonic dem Endgebraucher für Produkte der Konsumerelektronik eine
europaweit gültige Garantie.
Jedem dieser Panasonic- und Technics-Produkte liegt eine
spezielle Garantiekarte bei, in der die
Garantiebedingungen in 13 Sprachen aufgeführt sind. Findet der Endgebraucher einen anfänglichen Mangel an einem Gerät, erhält er,
egal in welchem europäischen Land er sich aufhält, eine kostenlose Reparatur - vorausgesetzt er kann eine gültige Garantiekarte und einen Kaufbeleg vorweisen und macht den Mangel innerhalb der Garantiezeit geltend. Die Anschriften der ansässigen Verkaufsgesellschaften oder der zuständigen Vertretungen können dem "Product Service Guide", der dem Produkt beiliegt, entnommen werden.
Also ich finde, hier ist alles Beschrieben !
Hier noch was zu Garantie und Gewährleistung:
Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller oder vom Händler. Die Garantiebedingungen legen Hersteller und Händler selbst fest, etwa die Gültigkeitsdauer oder die Abwicklung. Ob die gleiche Garantie auch für Vorführgeräte gilt, hängt vom jeweiligen Hersteller ab. Lassen Sie sich nach Möglichkeit die jeweils übliche Garantie des Herstellers ab dem Kaufdatum schriftlich zusichern.
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist im Gegensatz zur Garantie eine
gesetzlich festgelegte Verpflichtung. Sie sichert Ihnen als Kunde bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Mangels zu.
Das gilt ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang. Der Fehler kann durch Reparatur oder Umtausch des Geräts beseitigt werden. Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“).
Ausgenommen von dieser Regel sind aber Schäden, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch auftreten können. Geht der Händler pleite, verfällt der Gewährleistungsanspruch.
Auch noch sehr interessant für die Gewährleistung:
Umtauschrecht
Es gibt Fälle, in denen das angeblich reparierte Gerät weiterhin nicht funktioniert.
War der Händler im Rahmen der Gewährleistung für das Gerät verantwortlich, hat er für die Reparatur zwei Versuche. Danach können Sie auf dem Umtausch des Geräts bestehen. Wurde das Gerät als Garantiefall repariert, hängt die Zahl der Reparaturversuche von den jeweiligen Garantiebedingungen ab.
Und Panasonic schreibt in Ihren Garantiebestimmungen dass eine Reparatur kein Recht auf ein neues Gerät bedeutet. Auch beginnt die Garantie nicht wieder von vorne, sollte das Gerät im Sinne einer Garantie getauscht worden sein.
Bei der Gwährleistung hingegen erhält man normalerweise mit dem Tausch auch wieder eine zweijährige Gewährleistung, beginnend mit dem Tag des Tauschs.
Absatz 7 der deteilirten Garantiebestimmungen von Panasonic:
7. Die kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bedeutet weder eine Verlängerung
noch einen Neubeginn der 24-Monats-Frist.
Also macht euch keine Sorgen! So lange es ein EU Modell ist und kein Übersee Import (Modellbezeichnung PP oder so) ist alles in Butter!
Ich persönlich hatte sogar schon das Problem mit meinem Denon DVD 3910 DVD Player den ich NICHT direkt an Denon schicken durfte. Denon hat dies verweigert und verwies auf die 2 jährige Händlergewährleistung über die alles abgewickelt werden soll. Obwohl der Händler meinte er würde das Gerät so wie es zu ihm kommt direkt an den Service weiterschicken. Er fragte nur ob ich es nicht direkt an Denon schicken könne um Zeit und Versandkosten zu sparen. Ich bekam die Kosten sowieso erstattet, aber er nicht. Und 3x 17,50€uro jedesmal, da Paketwert ~ 1500€uro. Weil Denon den Fehler einfach nicht in den Griff bekam. Ich hatte dann auch einen Umtausch eingefordert und bekommen. Gerät wurde beim dritten mal gegen ein neues getauscht.
So, zum ersten mal hier und gleich so ne Latte zum Lesen.
Aber ich hoffe so konnte ich euch auch ein bisschen helfen oder Angst vor französischen etc. EU-Modellen nehmen.
Badische Grüße
Logel