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Olympiapark München: Fotografieren erlaubt oder nicht?

Du hast mich da falsch verstanden.
Es war vorher die Frage im Raum, wem der Park denn nun gehört. Privatbesitz oder staatlich, deshalb diese "Firmenadresse".
Und wegen der Schilder: Es gibt natürlich Hinweisschilder mit nem Parkplan (sie sind hier, wo sind die Touristeninfos, Klos, etc). Und da steht dann natürlich immer irgendwo im Eck sowas wie "Olympiapark München GmbH".
Weiss ich aber jetzt gerade nicht auswendig, müsst ich bei Gelegenheit nachgucken.
Natürlich soll man nicht bei jeder Strasse im Internet nachgucken ob man da fotografieren darf oder nicht, ist natürlich Quatsch. Ich denke es dürfte inzwischen klar sein, warum ich diesen Thread gestartet habe.

Gruß Christian
 
Du hast mich da falsch verstanden.
Es war vorher die Frage im Raum, wem der Park denn nun gehört. Privatbesitz oder staatlich, deshalb diese "Firmenadresse".
Und wegen der Schilder: Es gibt natürlich Hinweisschilder mit nem Parkplan (sie sind hier, wo sind die Touristeninfos, Klos, etc). Und da steht dann natürlich immer irgendwo im Eck sowas wie "Olympiapark München GmbH".
Weiss ich aber jetzt gerade nicht auswendig, müsst ich bei Gelegenheit nachgucken.
Natürlich soll man nicht bei jeder Strasse im Internet nachgucken ob man da fotografieren darf oder nicht, ist natürlich Quatsch. Ich denke es dürfte inzwischen klar sein, warum ich diesen Thread gestartet habe.

Gruß Christian

Nein, ich hab Dich schon richtig verstanden. Du folgst der Auslegung, dass auf Privatbesitz Vorschriften gemacht werden dürfen, die auf öffentlichem Grund so nicht zulässig sind. Das ist im Kern ja auch richtig. Nur muss man die Etikettierungen "privat" und "öffentlich" dazu ein bisschen genauer untersuchen.

- Zunächst mal muss man sich der Erkenntnis stellen, dass es in Deutschland keinen einzigen Quadratzentimeter Boden gibt, der niemandem gehört. Absolut ALLES hat irgendeinen Eigentümer.

- Ob der Grund und Boden, auf dem ich mich befinde, in Privatbesitz steht oder der öffentlichen Hand gehört, ist diesem Grund und Boden zunächst mal nicht anzusehen. Außer, dort stehen irgendwelche Schilder. Was bezüglich des Olympia-Parks nicht der Fall zu sein scheint. Für den unbedarften Nutzer eines nicht ausgewiesenen "Privatgrundstücks" bedeutet das dann, dass er für Handlungen "bestraft" werden kann, die auf "öffentlichem" Grund völlig rechtmäßig gewesen wären.

- Drittens dürfte unstreitig feststehen, dass es sich bei dem Gelände des Olympiaparks um öffentliches Eigentum handelt. Die öffentliche Hand hat dieses Eigentum einer privatrechtlichen Organisation (GmbH) zur Verwaltung übergeben. Nichtsdestotrotz bleibt es öffentliches Eigentum. Die GmbH kann nicht einfach so tun, als hätte sie an dem Gelände ein ähnlich ausschließliches Nutzungsrecht wie ich es bezüglich meines Eigenheims oder meiner Kamera habe. Die von Dir zitierte Passage aus dem Internet sagt also zunächst mal gar nichts. Aussagekräftig wird sie erst, wenn man sich auch anschaut, zu welchem Zweck und unter welchen Bedingungen die Stadt München der GmbH das Gelände überlassen hat. Und hier dürfte unstreitig sein, dass die GmbH den Auftrag hat, das Gelände zu verwalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Dabei bin ich mir sehr wohl bewusst, dass es hier in unserem Rechtssystem einen "blinden Fleck" gibt. Die Gerichtsverfahren bezüglich der Liegenschaften der Preußischen Schlösserverwaltung haben das offensichtlich werden lassen. Da ging es letztlich auch um die Frage, ob wir es mit öffentlichen Anlagen oder Privatbesitz zu tun haben. Wie sich gezeigt hat, waren die diversen beteiligten Richter bezüglich dieser Frage sehr unterschiedlicher Meinung. Beide Rechtsauffassungen sind also durchaus begründet.

Dass letztinstanzlich der Auslegung "Privatbesitz" der Vorzug gegeben wurde, halte ich persönlich für einen Skandal, denn damit ist für rechtmäßig erklärt worden, dass ein Kulturgut per Verwaltungsakt der öffenlichen Nutzung (teilweise) entzogen wurde. Das stellt eine Einschränkung bürgerlicher Freiheiten dar. Die grundgesetzlich garantierte Freizügigkeit wird damit nämlich unter einen Vorbehalt gestellt: Ich müss auf öffentlich zugänglichem Grund erstmal prüfen, ob das Gelände von der öffentlichen Hand selbst oder von privatrechtlich organisierten "Erfüllungsgehilfen" verwaltet wird.

Genau das darf nicht passieren. Das weicht die Rechtssicherheit auf. Was hier zulässig ist, ist dort verboten - ohne dass ich den Unterschied erkennen kann. Denkt man das konsequent weiter, bedeutet es, dass in diesem Land igendwann alles verboten ist, was nicht explizit erlaubt wurde.

Und nun schau mal auf den alltäglichen Vollzug des Lebens auf dem Olympia-Gelände. Ich würde mein letztes Hemd darauf verwetten, dass dort andauernd irgendwelche Menschen ganz ungeniert rumfotografieren. Zum Beispiel japanische Touristen. Die stellen ihre Fotos auch bedenkenlos ins Internet. Der Olympia-Park wird damit zur kriminellsten Zone Münchens...

Jeder muss selbst wissen, wie er mit der Situation umgehen will. Ich persönlich denke: Man sollte nur dann Erlaubnisse einholen, wenn berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass man so eine Erlaubnis auch wirklich braucht. Man sollte auf keinen Fall "vorsorglich" oder "sicherheitshalber" fragen.

MfG
 
Und nun schau mal auf den alltäglichen Vollzug des Lebens auf dem Olympia-Gelände. Ich würde mein letztes Hemd darauf verwetten, dass dort andauernd irgendwelche Menschen ganz ungeniert rumfotografieren. Zum Beispiel japanische Touristen. Die stellen ihre Fotos auch bedenkenlos ins Internet. Der Olympia-Park wird damit zur kriminellsten Zone Münchens...
MfG

Darauf hatte ich die Dame von der Pressestelle auch angesprochen. Was ist mit den Touristen, und besonders die aus dem asiatischen Raum laufen ja auch mit DSLRs herum, wenn auch ohne Stativ?
Ja, meinte sie, da könne man halt nichts machen. Das ganze sei ja auch eine ziemliche Grauzone.

Also das Gespräch zusammengefasst heisst es dass die GmbH nichts machen kann, wenn man durch die Gegend "knipst", solltest du aber deutlich erkennbar "Profi-Aufnahmen" machen, was man am Equipment erkennt (Stativ z.B.) [was ich persönlich Quatsch finde weil bei strahlendem Sonnenschein und Stabi brauche ich kein Stativ und mit meinem 50mm Festglas kann ich auch Profiaufnahmen machen und keiner merkt's], dann wirst du ggf. verscheucht, bzw. das Sicherheitspersonal ist angehalten das zu tun, und zwar egal wo du dich im Gelände befindest.

Wie eingangs im Thread auch gesagt, eine Veröffentlichung in einem Forum ist auch nicht zulässig. DAS ist die Information der Olymiapark GmbH. Dass sich das mit dem gesetzlichen Reglement (Panoramafreiheit) beisst ist mir auch klar. Deshalb fiel ja auch das Wort "Grauzone". Mir ist bislang kein Fall bekannt, dass die irgendjemand verklagt haben, der ein Foto vom Olympiaturm im Forum reingestellt hat, wenn du das Googelst findest du ja hunderte Fotos.

Richtig problematisch dürfte es nur werden, wenn man Fotos versucht zu verkaufen. Ich hatte z.B. letztes Jahr spaßeshalber ein Foto bei Dreamstime eingereicht, da war der Olympiaturm verdeckt hinter einem Baum und Hügel zu sehen, wurde prompt abgelehnt. D.h. ohne ausdrückliche Genehmigung wird man wohl eh nichts an Getty, Fotolia & Co liefern können.

Gruß Christian
 
Ich wurde neulich von Mitarbeitern der BMW-Welt angesprochen, als ich im Olympiapark ein paar Portraits mit der BMW-Welt im Hintergrund gemacht habe; meine Strobistanlage muss wohl professionell ausgehen haben.
Als ich erklärt habe, dass ich das privat mache, konnte ich ohne Probleme weitermachen.
 
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