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Olympiapark München: Fotografieren erlaubt oder nicht?

HAllo,

ja das betrifft aber wie gesagt nur die Aufnahmen die zu gewerblichen Zwecken gemacht wurden. Wenn der TO seine Bilder in Flickr oder hier ins Forum stellt ist, ist das davon aber nicht betroffen. Eine gewerbliche Nutzung ist aber auch noch nicht gegeben, wenn er ein, zwei mal ein Bild verkauft, erst wenn es öfters geschiet kann von einer gewerblichen Nutzung gesprochen werden. Diese Grenze liegt zwar nicht sonderlich hoch (siehe Bestimmungen und Rechtspechungen zum Fernabsatzgesetz und privaten Ebayverkäufen, die können auch recht schnell im geweblichen landen, selbst wenn der Verkäufer das gar nicht denkt) bei ein, zwei Bildern wie der TO das schreibt ist das aber noch nicht der FAll.

Naja, glauben und Kirche hin oder her, wir (Hobby-)Photographen wollen unsere Freiheit natürlich verteidigen und ein "Sanssouci"-Urteil ärgert uns natrülich. Die andere Seite möchte aber natürlich seine Interessen gewahrt Wissen und die Grenzziehung zwischen hobbymäßiger und gewerblicher Nutzung finde ich nicht am erfreulichsten aber durchaus verständlich. ICh geh jedenfalls beruhigt und auch selbstbewusst auch weiterhin mit "Profi"kamera und Stativ zum Photographieren, denn ich werde nichts verkaufen.

Ich denke aber es muss auch niemand Angst haben in dne Bankrott getrieben zu werden, weil er mal ein Bild unkorrekterweise verkauft hat. Es ist ja kein Straftatbestand, sondern lediglich eine Privatrechtsverletzung. Der Anspruchsteller muss seine REchte erst mal geltende machen, den Schaden nachweisen und diesen auch zugesprochen bekommen, was sich durchaus nciht als allzu leicht erweist (Siehe "sanssouciurteil"). Selbst wenn es zu einem Rechtskräftigen Urteil komme dürfte der geltend zu machenden Schaden im Fall von ein paar Bildern nicht den Geringfügigkeitsrahmen übersteigen.

schöne Grüße,

Johann
 
NAchtrag:
Es ist aber auf alle Fälle ein Thema über das sich nachzudenken lohnt, vielen Dank für den Thread.

schöne Grüße
 
Ich glaube, man muss zwei Bereiche unterscheiden: Auf dem Turm, im Stadion oder einem der anderen gebäude. halte ich mich nur im Park auf, oder auf dem Berg oben, gilt die Panoramafreiheit.

Der große Unterschied zu dem Schlösserurteil: Die Parks sind abgegrenzt mit einem Zaun, nachts geschlossen, das ist im Olympiapark nicht der Fall.
Sonst müsste es ja auch für den Englischen Garten gelten;)
 
Ich glaube, man muss zwei Bereiche unterscheiden: Auf dem Turm, im Stadion oder einem der anderen gebäude. halte ich mich nur im Park auf, oder auf dem Berg oben, gilt die Panoramafreiheit.

Der große Unterschied zu dem Schlösserurteil: Die Parks sind abgegrenzt mit einem Zaun, nachts geschlossen, das ist im Olympiapark nicht der Fall.
Sonst müsste es ja auch für den Englischen Garten gelten;)

Es gilt auch für den Englischen Garten.
Und genau das macht das Urteil klar: Ein Park muss nicht mit einem Zaun abgegrenzt sein.
 
Ist es nicht so, dass es einen Unterschied macht, ob ich z.b in der Fußgängerzone bin, die ist ja öffentlich, klar, oder in einem zwar öffentlichen Park, der aber von einem Unternehmen verwaltet wird. Kann es sein, dass die panoramafreiheit hier eine Ausnahme erfährt?
 
Ist es nicht so, dass es einen Unterschied macht, ob ich z.b in der Fußgängerzone bin, die ist ja öffentlich, klar, oder in einem zwar öffentlichen Park, der aber von einem Unternehmen verwaltet wird. Kann es sein, dass die panoramafreiheit hier eine Ausnahme erfährt?

Die Stadt München ist Eigentümer und als Eigentümer kann sie die Nutzungsrechte ihres Eigentums einschränken.
AUCH in der Fussgängerzone.
In der Tat braucht man beim Fotografieren mit Stativ in der Fussgängerzone theoretisch eine Genehmigung und ich kenne auch ein paar die von der Polizei schon darauf hingewiesen/verscheucht wurden.

Das ist zumindest das was aus dem Urteil hervorgeht.
 
Nein,

die Stadt München, als Eigentümer der betreffnden Orte kann Dir als privater, für nicht-kommerzielle Zwecken nicht verbieten auf öffentlichen Plätzen zu photographieren. Egal ob mit STativ oder ohne. Klipp und klar. Das ist Teil der Panoramafreiheit, Deiner persönlichen Handlungsfreiheit und grundrechtlich verankert. DIe Stadt München ist der Staat und somit an die Grundrechtsfreiheiten der Bürger gebunden.

anders sieht es da bei den privatrechtlich organisierten Stiftungen aus, wie z.B. die Schlösser- und Seenverwaltung. Diese haben ein privatwirtschaftliches Interesse an der VErmarktung teilzuhaben. Sind durch ihren öffentlich-rechtlichen Stiftungscharakter aber noch so weit an den GRundrechtsschutz gebunden, dass sie einem privaten von allgemein zugänglichen Plätzen das phtogarphieren gestatten müssen, mit der Stativfrage hat das nichts zu tun. Solche Regelungen können nur in Innenräumen zum tragen kommen. Daher uach die (ziemlich strittigen) Urteile zu der Panoramafreiheit in BAhnhöfen, die ja auch öffentlich zugänglich sind, und in denen z.B. auch die VErsammlungs- /Demonstrationsfreiheit herrscht (auch strittig).

Der strittige Punkt sind kommerzielle Aufnahmen, da hier nicht zu persönlichen Selbstentfaltung (Art. 1 I iVm Art. 2 I GG) gehandelt wird , sondern unter Ausnutzung eines Wertschöpfungspotentials, an dem der Eigentümer teihaben möchte. An was will der Eigentümer teilhaben, wenn man privat photographiert? Das kommerzielle photogarphieren ist zwar auch durch die Berufs und im Zweifel die Kunsfreiheit (Art. 12 bzw. Art 5 GG) garantiert muss sich aber mit den ebenfalls Geschützten Interessen des Eigentümers arangieren, die beim rein privaten Spassphotographieren nicht in dem Maß getroffen sind, wie wenn jemand mit Deinem Eigentum Geld verdient.

Die STadt München schränkt generell nur Film- und Fernsehaufnahmen ein, diese sind von sich aus kommerziell und selbst da gibt es gemeinnützige Aussnahmen. Privat darf man überall photographieren und auch filmen.

Für den Englischen Garten, der anscheindend auch der SChlösser- und Seenverwaltung untersteht gilt folgende Nutzungsordnung:
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/garten/objekte/eg_anl-vorschrift.pdf
Diese schließt irgendwelche Auflagen bei privater Photogarphie aus: "Nicht gestattet (...) 10. ohne Erlaubnis zu fotografieren, zu filmen oder dgl., außer für private Zwecke"

schöne Grüße,

Johann
 
Ich finde das Thema hoch interessant und bin ehrlich gesagt bestürzt, wie komplex das Thema ist. Ich persönlich war der Meinung, dass ich alles fotografieren darf, was ich von öffentlichen Wegen aus sehen kann, aber so einfach ist das offensichtlich eben nicht :ugly:

Danke für die Beiträge hier, ich habe dadurch viel neues gelernt!
 
Es geht ja nur um kommerzielle Absichten.

Und zur Genehmigung in Fussgängerzonen und ähnliches:
Sobald Du da mit einem Bouncer usw. auftauchst wirst Du verjagt.
Aber da geht es wohl eher um den Platz und evtl. "Gefährdung" anderer.
 
Ich finde das nicht hinnehmbar. Als Steuerzahler finanziere ich diesen Ort. Also will ich dort auch (kommerziell) arbeiten dürfen.
 
Ich finde das nicht hinnehmbar. Als Steuerzahler finanziere ich diesen Ort. Also will ich dort auch (kommerziell) arbeiten dürfen.

Das ist wohl eher ein Problem mit der Erwartungshaltung.

Du finanzierst auch den Schreibtisch der Kanzlerin.
Erwartest du jetzt, dass du darauf einen Brief schreiben darfst?

Grundlegende Eigenschaft von Steuern ist, dass es dafür keine unmittelbare Gegenleistung gibt.
 
Das ist wohl eher ein Problem mit der Erwartungshaltung.

Du finanzierst auch den Schreibtisch der Kanzlerin.
Erwartest du jetzt, dass du darauf einen Brief schreiben darfst?

Grundlegende Eigenschaft von Steuern ist, dass es dafür keine unmittelbare Gegenleistung gibt.

Das ist keine Frage der Erwartungshaltung, sondern eine des öffentlichen Raums. Wenn alle öffentliche Orte "draussen" in irgendwelche Public-Private-Partnership-Modelle verwandelt werden dann kann man - wie das ein erstinstanzliches Gericht mal so schön ausdrückte - wirklich nur noch auf hoher See fotografieren.
 
Das ist wohl eher ein Problem mit der Erwartungshaltung.

Du finanzierst auch den Schreibtisch der Kanzlerin.
Erwartest du jetzt, dass du darauf einen Brief schreiben darfst?

Grundlegende Eigenschaft von Steuern ist, dass es dafür keine unmittelbare Gegenleistung gibt.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Öffentliche Parks werden für die Nutzung durch die Öffentlichkeit angelegt, Angies Schreibtisch nicht. Und Steuern werden vom Parlament (Volksvertretung) festgesetzt, nicht von einer Park-GmbH.

Nebenbei: Woran erkennt man eigentlich, wer der Eigentümer der öffentlich zugänglichen Anlage ist, die man gerade betreten hat? Im Zweifel weiß der Fotograf doch gar nicht, ob das der Stadt gehört oder ob da ein "privater Besitzer" das Fotografieren einschränken darf. Schilder stehen im Olympiapark ja wohl nicht, oder?
 
Ich sag mal redaktionell ja, kommerziell nein. Jedenfalls wurden mir mal Bilder bei einer Agentur abgelehnt für kommerzielle Nutzung. Redaktionell habe ich die aber verkauft bekommen.

P.S. Fotografieren ist natürlich erlaubt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Im Zweifel weiß der Fotograf doch gar nicht, ob das der Stadt gehört oder ob da ein "privater Besitzer" das Fotografieren einschränken darf. Schilder stehen im Olympiapark ja wohl nicht, oder?

Jedenfalls keine Schilder bzgl. Fotografieverbot. Es gibt auch keine Zäune, Tore etc., die das Gelände auch nur annähernd als nicht-öffentliches Privatgelände kennzeichnen würden.
 
Kommentarlos aus dem Impressum der Website kopiert:

Olympiapark München GmbH
Geschäftsführer Ralph Huber
Spiridon-Louis-Ring 21
80809 München
Tel. 089/30 67-0
Fax 089/3067-2222

e-mail: info@olympiapark.de
Aufsichtsratsvorsitzender: Christian Ude [Edit: Das ist unser Oberbürgermeister]
AG München HRB 6971
USt ID Nr. DE 129423783
 
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Was soll uns das sagen? Dass man vor dem Durchqueren dieses Landes immer erst im Internet nachschauen muss, wem welche Straße, welcher Platz, welcher Park gehört? Und dass man per E-Mail anfragen muss, was dort erlaubt ist, ehe man den Fuß auf dieses "Privatgelände" setzt?

In der Regel wird das auf Schildern zu sehen sein.
Dann hält der Olympia-Park sich offenbar nicht an die Regeln, denn:

Jedenfalls keine Schilder bzgl. Fotografieverbot. Es gibt auch keine Zäune, Tore etc., die das Gelände auch nur annähernd als nicht-öffentliches Privatgelände kennzeichnen würden.

MfG
 
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