HAllo,
ja das betrifft aber wie gesagt nur die Aufnahmen die zu gewerblichen Zwecken gemacht wurden. Wenn der TO seine Bilder in Flickr oder hier ins Forum stellt ist, ist das davon aber nicht betroffen. Eine gewerbliche Nutzung ist aber auch noch nicht gegeben, wenn er ein, zwei mal ein Bild verkauft, erst wenn es öfters geschiet kann von einer gewerblichen Nutzung gesprochen werden. Diese Grenze liegt zwar nicht sonderlich hoch (siehe Bestimmungen und Rechtspechungen zum Fernabsatzgesetz und privaten Ebayverkäufen, die können auch recht schnell im geweblichen landen, selbst wenn der Verkäufer das gar nicht denkt) bei ein, zwei Bildern wie der TO das schreibt ist das aber noch nicht der FAll.
Naja, glauben und Kirche hin oder her, wir (Hobby-)Photographen wollen unsere Freiheit natürlich verteidigen und ein "Sanssouci"-Urteil ärgert uns natrülich. Die andere Seite möchte aber natürlich seine Interessen gewahrt Wissen und die Grenzziehung zwischen hobbymäßiger und gewerblicher Nutzung finde ich nicht am erfreulichsten aber durchaus verständlich. ICh geh jedenfalls beruhigt und auch selbstbewusst auch weiterhin mit "Profi"kamera und Stativ zum Photographieren, denn ich werde nichts verkaufen.
Ich denke aber es muss auch niemand Angst haben in dne Bankrott getrieben zu werden, weil er mal ein Bild unkorrekterweise verkauft hat. Es ist ja kein Straftatbestand, sondern lediglich eine Privatrechtsverletzung. Der Anspruchsteller muss seine REchte erst mal geltende machen, den Schaden nachweisen und diesen auch zugesprochen bekommen, was sich durchaus nciht als allzu leicht erweist (Siehe "sanssouciurteil"). Selbst wenn es zu einem Rechtskräftigen Urteil komme dürfte der geltend zu machenden Schaden im Fall von ein paar Bildern nicht den Geringfügigkeitsrahmen übersteigen.
schöne Grüße,
Johann
ja das betrifft aber wie gesagt nur die Aufnahmen die zu gewerblichen Zwecken gemacht wurden. Wenn der TO seine Bilder in Flickr oder hier ins Forum stellt ist, ist das davon aber nicht betroffen. Eine gewerbliche Nutzung ist aber auch noch nicht gegeben, wenn er ein, zwei mal ein Bild verkauft, erst wenn es öfters geschiet kann von einer gewerblichen Nutzung gesprochen werden. Diese Grenze liegt zwar nicht sonderlich hoch (siehe Bestimmungen und Rechtspechungen zum Fernabsatzgesetz und privaten Ebayverkäufen, die können auch recht schnell im geweblichen landen, selbst wenn der Verkäufer das gar nicht denkt) bei ein, zwei Bildern wie der TO das schreibt ist das aber noch nicht der FAll.
Naja, glauben und Kirche hin oder her, wir (Hobby-)Photographen wollen unsere Freiheit natürlich verteidigen und ein "Sanssouci"-Urteil ärgert uns natrülich. Die andere Seite möchte aber natürlich seine Interessen gewahrt Wissen und die Grenzziehung zwischen hobbymäßiger und gewerblicher Nutzung finde ich nicht am erfreulichsten aber durchaus verständlich. ICh geh jedenfalls beruhigt und auch selbstbewusst auch weiterhin mit "Profi"kamera und Stativ zum Photographieren, denn ich werde nichts verkaufen.
Ich denke aber es muss auch niemand Angst haben in dne Bankrott getrieben zu werden, weil er mal ein Bild unkorrekterweise verkauft hat. Es ist ja kein Straftatbestand, sondern lediglich eine Privatrechtsverletzung. Der Anspruchsteller muss seine REchte erst mal geltende machen, den Schaden nachweisen und diesen auch zugesprochen bekommen, was sich durchaus nciht als allzu leicht erweist (Siehe "sanssouciurteil"). Selbst wenn es zu einem Rechtskräftigen Urteil komme dürfte der geltend zu machenden Schaden im Fall von ein paar Bildern nicht den Geringfügigkeitsrahmen übersteigen.
schöne Grüße,
Johann