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Olympiapark München: Fotografieren erlaubt oder nicht?

Bogey

Themenersteller
Die Frage im Threadtitel habe ich mir gestern selbst beantwortet, möchte Euch die Antwort mitteilen:

Da ich keine 10 Minuten vom Olympiapark München mit seinen zahlreichen fotogenen Motiven wohne liegt es natürlich nahe, sich mit seiner Spiegelreflex dort auszutoben. Seit kurzem poste ich einige meiner (nach meiner Meinung besten Fotos - obwohl ich sicherlich noch viel zu lernen habe) in Flickr. Bislang war ich immer der laienhaften Meinung, dass der Olympiapark öffentlich zugänglich ist und damit die Panoramafreiheit gilt. Sehr gereizt hat mich aber das alte Stadion selbst, man kann dort allerdings nur mit 3 Euro Eintritt rein und da dachte ich mir, ich frag vorsichtshalber mal.
Also bei der Pressestelle des Olympiaparks angerufen und mich erkundigt.
Hier kurz die Zusammenfassung der Info:

Man braucht, wenn man mit ner besseren Fotoausrüstung unterwegs bist (darunter fällt also Spiegelreflex, man muss nicht mal ein Stativ dabei haben) eine Fotografiegenehmigung, und zwar egal wo du dich im Olympiapark befindest, d.h. auch auf dem Olympiaturm, wenn man von dem herunterfotografieren will. Die pauschale Fotografiererlaubnis kostet 50 Euro pro Tag, man muss das 2 bis 3 Tage vorher anmelden. Die Sicherheitsdienste im Park und auch das Personal an den Kassen sind angehalten, die Fotografen mit erkennbarer Profiausrüstung nach der Fotogenehmigung zu fragen.
Erst dann darf man Bilder veröffentlichen, auch wenn es „nur“ zum „mal-Zeigen“ in einem Forum ist und man eigentlich nicht vor hat, die Fotos zu verkaufen.

Sollte man schließlich einen Käufer für deine Bilder finden (Getty & Co), muß man nochmal extra bezahlen: Normalerweise machen die das für Berufsfotografen so: 50 Euro pauschal für die Bearbeitungsgebühr, und dann pro angefangene Stunde 280 (in Worten: zweihundertachzig) Euro!) Die Dame hat aber gemeint, wenn man da nur ein paar Fotos verkaufen würde, dann soll man die vorher bei der Pressestelle einreichen und dann könnte man die Gebühr "rückwirkend" berechnen, käme dann evtl. billiger. Das Gespräch verlief übrigens sehr freundlich und entspannt.

Ich für meinen Teil hab erstmal alle Olympiapark-Bilder aus dem Forum hier und aus meinem Flickr-Account gelöscht, man will ja nicht irgend einen Ärger haben.
Was ich auf meiner Festplatte habe ist eine Sache. „Trainieren“ will ich ja schließlich auch. Veröffentlichen ist eine andere Sache, auch wenn’s hier im Forum ist.
Ich bin jetzt erst 2 Jahre bei der Fotografie dabei und es gibt noch viel zu lernen…
Auch was das Fotorecht anbelangt..

Gruß Christian
 
HAllo,

das gilt sicher bezüglich der Bilder AUS dem Stadion haraus und VOM Turm herunter, denn das ist Privatgrund. Allerdings ist der Olympiapark selber öffentlicher Grund oder hat zumindest eine öffentliche Widmung. Da können die sich auf den Kopf stellen und mit ihrer Rechtsabteilung herumfuchteln.

Jedes Bild vom öffentlichen Grund aus ist erlaubt, egal in welcher Form, ob Stativ, ohne, Großformat, Handy oder was auch immer. Und zeigen auf Deiner Homepage und bei Flickr darfst Du es natürlich auch. Inwiefern die materiellen Interessen des Urhebers bei Verkauf Deiner Bilder berührt sind, muss im Einzellfall entschieden werden, denn dann könnte dieser einen Beitrag einfordern, wenn er davon erfährt und es auch einklagt (was bei ein paar Bildern wohl müßig ist).

Die Olympiapark GmbH könnte damit überhaupt nur was am Hut haben, wenn Behnisch&Partner Architekten ihnen die Urheberechte verkauft oder sonst irgendwie übertragen haben. Das könnte sein, weiss ich aber nicht genau. Auf alle Fälle können sie Dir nur reinfuchteln, wenn Du Bilder von Objekten mit "Werkcharakter" machst und diese kommerziell verkaufst. Das mit dem "Werkcharakter" trifft natürlich auf das Olympiastadion etc. zu, aber die materiellen Interessen des Urhebers (bzw. der Olympiapark GmbH, wenn sie denn die Eigner der Rechte sind.) sind durch Bilder in einem Forum oder auch bei Flickr wohl nicht rechtlich-relevant gefähredet. Und auch wenn Du sie verkaufst, wirst Du nicht "bestraft", dazu fehlt die rechtlich Grundlage, es könnte halt sein, dass Du nachträglich ein paar Prozent abdrücken musst.

Auch wenn die daran auch gern was mitzureden hätten, haben sie aber nicht.

schön weiter photographieren und keine Angst machen lassen von Büroschwachköpfen,

schöne Grüße,

Johann
 
HAllo,

das gilt sicher bezüglich der Bilder AUS dem Stadion haraus und VOM Turm herunter, denn das ist Privatgrund. Allerdings ist der Olympiapark selber öffentlicher Grund oder hat zumindest eine öffentliche Widmung.


Wie gesagt, ich gebe nur eine Information weiter, ich bin selbst kein Rechtsexperte in diesen Dingen. Laut Aussage der Pressestelle des Olympiaparks gilt die Regelung AUCH für den GESAMTEN PARK, ich habe ja extra nochmal nachgefragt. Und der ist rechlich gesehen zwar frei zugänglich aber keineswegs öffentlicher Grund.
 
Also, dass der Olympiapark in Privateigentum steht, das wage ich jetzt mal zu bewzeifeln. Es ist immerhineine der größten Parkanlagen Münchens. ABgesehen davon dürfte das ganze auch für öffentlich gewidmeten Grund gelten und für jeden Grund, der für den durschnittlichen Menschen nicht als privatgrund zu erkennen ist, sprich es müssten schon SChilder da stehen: Privatgrund, xy verboten...

Ganz abgesehen davon bleibt zu prüfen, ob die Olympiapark GmbH nicht mehrheitlch in öffentlicher Hand liegt, dann gilt das ganze nämlich auch für öffentlich zugänglichen Grund im Eigentum der Olympiapark GmbH, sie ist dann an die selben Grundrechtspflichten gebunden wie der Staat. Der Staat kann also seine Pflichten nciht umgehen, indem er sie privaten weitergibt.

Drum mach Dir mal keinen Kopf, Du siehst doch genügend Photos vom Park hier im Forum und im Netz und sonst wo. Klar ist auch das sich die Verwaltungsangestellten und natürlich noch viel mehr das Sicherheitspersonal gerne etwas wichtiger machen, als sie sind.

Wenn DIch jemand mit Deiner Kamera vertreibt, dann soll er Dir sagen bis wo der Privatgrund geht, und damit meine ich jetzt icht den mit öffentlicher Widmung.

Lass Dich nicht verrückt machen.

Folgendes gilt im grundsätzlich auch für Deutschland:

http://photographernotaterrorist.org/

besonders das Video mit "stand your ground" ist schon sehr sehenswert. LAss es also ruhig mal auf die Polizei ankommen, wenn Dir jemand blöd kommt.

schöne Grüße,

Johann
 
Wikipedia:

"Verwaltet wird der Olympiapark durch die Olympiapark München GmbH, eine hundertprozentige Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt München."

er wird also von der Oly... GmbH verwaltet, steht also nicht mal in deren Eigentum und selbst die Oly.. GmbH ist hundertprozent Staat. Ich mach mich abdr gerne rechtlich weiter schlau. Bis dann

schöne Grüße,

Johann
 
Auch von dort und um so amüsanter:

"Gleichzeitig markiert der Olympiapark einen großen Wendepunkt in der Münchner Gartenkunst. Der leitende Kasseler Landschaftsarchitekt Günther Grzimek stellte den Olympiapark in den Kontext des gesellschaftlichen Umbruchs der 1960er Jahre. Das Motto der „Besitzergreifung des Rasens“ drückt die Aneignung durch die Bevölkerung als emanzipatorischen Prozess aus. Der Park wird zum Ort gesellschaftlicher Freiheit. Damit orientiert sich Günther Grzimek ebenfalls am Ideal der Demokratie."

schöne Grüße
 
Das hat jetzt nicht direkt mit dem Olympiapark zu tun aber mit dem Englischen Garten, der ja auf jeden Fall öffentlich zugänglich ist.
Dieses Zitat habe ich vorhin in einem anderen Forum gefunden (http://www.photo-monster.de/viewtopic.php?f=11&t=13)

"...wir haben heute mal bei der Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen nachgefragt:
"Darf man Bilder des Englischen Gartens in München kommerziell und/oder redaktionell verwerten?"
Klare und eindeutige Antwort: "NEIN"
Sowohl für eine kommerzielle als auch für eine redaktionelle Nutzung bedarf es der Zustimmung der Verwaltung.
SCHADE ....... aber für private Urlaubserinnerungen darf man knipsen

Webseite der Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen: http://www.schloesser.bayern.de/

Wobei ich mich frage: Was heißt "redaktionell" verwenden? Gilt da ein Forum auch?
 
Hallo, also wenn Dus glauben magst, dann glaubs, ich würde mir den Rechtsrat aber nicht bei den potentiellen STreitgegnern suche, da ist nämlich schon im vornherein klar, was ise sagen werden. ICh finde die Wikipediaseite über die Panoramafreiheit ist recht klar und übersichtlich, da sollte es doch eigenltich keine Fragen mehr geben, den Link kannst Du ja mal der Bayerischen Schlösser und Seenverwaltung schicken, wenn Sie Dich wegen SChadensersatzes anklagen, weil Du ein Bild aus dem Englischen GArten ode rdem Olympiaberg auf dslr-forum.de oder flicker postest. SCheinst ja echt ein schwieriger FAll zu sein, aber langsam solltest Du schon merken wie grotest das ganze ist.

schöne Grüße,

Johann
 
Vor vielen Jahren gab's mal ein "aufsehenerregendes" Urteil zu Fotos auf Bahnhöfen (als die noch "Staatsbetriebe") waren. Vor ein paar Monaten dann das "Sanssouci-Urteil" (einfach mal googlen).

Die Tendenz geht wohl immer mehr zur Beschränkung der "Panoramafreiheit". Insofern paßt das Beispiel mit dem Olympiapark da ja treffend hinein. :(
 
SCheinst ja echt ein schwieriger FAll zu sein, aber langsam solltest Du schon merken wie grotest das ganze ist.

Nein ein schwieriger Fall bin ich nicht, mich interessieren die Fakten, und nicht was ich oder andere oder du glauben. Das das ganze ziemlich grauzonig ist habe ich inzwischen auch bemerkt.
 
Hallo,

nun ist der olympiapark nun aber öffentlicher Grund (bis die nicht frei zugänglicen Baulichen Anlagen etc..) und Du nutzt Deine Aufnahmen auch nicht gewerblich, drum weiss ich echt nicht warum Du da so eine Selbstzensur betreibst. Das hat auch nichts mit "Grauzone" zu tun.

schöne Grüße,

Johann
 
Hi Johann,

Da ich schon mal ein oder zwei Fotos verkauft habe, wenn auch bestimmt nicht gewerblich im großen Stil, so denke ich eben, dass das darunter fällt. Bestimmt hast du recht, dass das alleinige Posten eines Fotos in diesem Forum nicht gewerblich gedacht ist, aber eben veröffentlicht. Bislang dachte ich ja auch, dass das ok ist, nur dieses Nachfragen bei der "offiziellen" Stelle hat mich eben verunsichert.

Versteh mich nicht falsch, ich möchte mich bestimmt nicht selbst zensieren. Ich möchte nur nicht in einen Fettnapf latschen, den ich später bereuen könnte.

Gruß Christian
 
Das ist die Frage.
Öffentlicher Grund oder öffentlich zugänglicher Grund?

Ist das im Sinne der Panoramafreiheit nicht unerheblich?

"Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.[5] § 59 UrhG gilt jedoch nicht für Privatgelände, auf dem zwar Publikumsverkehr stattfindet, das aber durch Zäune oder Kontrollen vor ungehindertem Zutritt geschützt wird.[6]"
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Kriterium_.E2.80.9E.C3.B6ffentlich.E2.80.9C
 
Es wäre tatsächlich mal interessant zu wissen, wie es z.B. die Schlösser- und Seenverwaltung schafft die Panoramafreiheit auszuhebeln.
 
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