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öffentl. Interesse oder doch Privatsphäre?

Consti89

Themenersteller
Guten Tag liebes Forum =)

Ich war vorgestern, beim Deutschlandspiel in einem Lokal (Zwischending aus Bar und Restaurant) zum Fotografieren engagiert.
Aber auch dort ist es doch so, dass ich Menschen nur mit deren Erlaubnis ablichten darf oder?

Ein andere Fotograf kam da an hat sein Drei-Bein direkt in den Gang zwischen Küche und Lokal gestellt und mit einem großen Tele Bilder gemacht ohne diese den Leuten zu zeigen :grumble:. Nach meiner Ansicht nicht erlaubt oder?

Da die meisten Leute dort nicht fotografiert werden wollten, habe ich natürlich viel weniger Bilder als der andere Fotograf :ugly:Veranstalter hat sich gefreut...
 
Personen des öffentlichen Interesses müssen als solches auch entsprechend bekannt sein. Zuschauer in einem Lokal beim Deutschlandspiel sind dies nach meiner Meinung nicht.

Wenn allerdings der Betreiber jedem Kunden auf der Rechnung gleichzeitig einen Modelreleasevertrag hat unterschreiben lassen dann wäre das etwas anderes.

Übrigens der andere Fotograf darf innerhalb der Gaststätte nicht ohne die Erlaubnis der Betreibers fotografieren.

PS
Alles meine subjektiven Ansichten zu diesem Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hatte den Betreiber noch gefragt, nachdem er gekommen war von daher war alles klar. Und die ganzen Kunden haben natürlich kein Modelrelease unterschrieben:p
 
Also ... Fotografieren darfst Du mit dem Einverständniss des Betreibers oder Veranstalter, nur Veröffentlich darfst du nur (ofiziell), mit dem Einverständnis der Person. Die Frage ist aber auch, hat der Betreiber/Veranstalter darauf hingewiesen, dass fotografiert wird? müsste er nämlich in diesem Falle tun ...
 
Er hat nirgendwo explizit darauf hingewiesen, dass im Club fotografiert wird.

Die Fotos werden im Internet veröffentlicht, aber bei mir eben nur wenig und beim anderen Fotografen viele :grumble:
 
(Achtung, jetzt kommt Halbwissen!)

Es kommt drauf an, ob man das ganze jetzt als Veranstaltung ansieht. Wenn der Wirt das ganze z.Bsp. als EM-Party angesetzt hat, dann dürfen auch die Teilnehmer ohne deren Wissen fotografiert werden, sofern sie dem Charakter der Veranstaltung entsprechen. Mir würde da schon ein Trikot oder eine bemalte Wange reichen und ich hätte kein Problem mit der nicht werblichen Veröffentlichung.
Trotzdem ist es unverschämt die Leute mit einem Tele abzuschießen, ohne hinterher zu fragen, ob das mit dem Foto OK ist, wo das hier im Restaurant doch sehr einfach möglich gewesen wäre.
 
Da stellt sich mir dann die Frage es gibt ja im Netz eine Unmenge an Seiten die Partyfotografie betreiben.
Die dort gezeigten Bilder sind sicherlich auch keine "Darf ich ein Bild machen, bitte unterschreiben sie vorher hier"-Fotos sondern maximal "Darf ich ein Foto machen"-Fotos :D
Diese Seiten werden ja nicht selten mehr oder weniger professionell betrieben, wie sieht die Rechtslage da aus.

Fotos dieser Art entstehen ja in einer Disko/Club oder sonstigen Location an denen eine Eintrittsbeschränkung existiert.

Und dann gibt es ja noch diese Sache das man an bestimmten Orten damit rechnen muss fotografiert zu werden.
Ich denke eine Kneipe zum Halbfinalspiel Deutschland-Türkei ist vielleicht noch Diskussionswürdig, aber wie steht es mit den Bildern von Veranstaltungen/Orten bei denen meherer hundert Leute zugegen sind?
Man schaue sich doch die Masse an Pressebildern an die überall nach dem Spiel im Netz zu finden waren, mit Sicherheit hat keiner der Fotografen einen Modelreleasevertrag unterschreiben lassen?
 
Pokern die nur drauf, dass keiner sich beschwert oder sind die doch im Recht?



Ach genau zu der Seite die dort fotografiert hat:

Stand im Impressum, sehr sehr dubios :grumble::grumble::grumble::grumble:

Schutzrechtsverletzung:
Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen.
 
manachmal Frage ich mich echt wo ihr lebt :)

Man kann doch nicht jeden Menschen auf einer Veranstaltung um Erlaubniss fragen ?! Das ist nicht das Problem des Fotografen, höchstens vom Veranstalter.

Und ich werd den Teufel tun und irgendwelchen Leuten irgendwelche Bilder zu zeigen. Das ist doch kein Kaffekränzchen ?!

Ausserdem werde "ICH" als Fotograf ganz sicher keine Bilder von irgendwelchen Leuten auf einer Veranstaltung veröffentlichen, das macht höchstens der Veranstalter. Oder wie im Fall des ominösen zweiten, eine Lokalzeitung die solche Bilder haben wollte.
 
Korrigiere mich bitte, wenn ich Dich missverstanden haben sollte:
Du warst also als Fotograf für diese Veranstaltung engagiert und hast Deine Bilder gemacht, die ja nun auch im Netz veröffentlicht werden.
Wo liegt nun Dein konkretes Problem? Darin, dass ein zweiter Fotograf (kurzfristig) engagiert wurde, der - wie Du - seine Bilder gemacht und sie im Netz veröffentlicht hat? Wenn Du Dich um die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen sorgst, spielt es doch keine Rolle ob die Fotos von dem 2. Fotografen oder von Dir stammen (oder ärgerst Du Dich nur, dass 'Konkurrenz' aufgetaucht ist?). :confused:
 
zum Fotografieren engagiert.
Dann würde ich grundsätzlich auf den Veranstalter verweisen, außer du wirst direkt angesprochen.

Aber auch dort ist es doch so, dass ich Menschen nur mit deren Erlaubnis ablichten darf oder?
Und wenn die unter deiner Bettdecke Fussball gucken. Wer nicht fotografiert werden will, wird gelöscht. Egal ob in der Gruppe (Panoramafreiheit die seit Jahren von den Gerichten heiß diskutiert wird), oder einzeln, fällt es negativ auf dich zurück, wenn du das Foto nicht löscht.

Im Übrigen
 
Der entsprechende thread ist aber noch nicht bei dem für in diesem Falle interessanten Paragrafen 23 KunstUrhG angekommen..
Liest man sich also das ganze durch, ist man in dem Falle genauso schlau wie vorher ;)

Es sollte auch nur als Denkanstoß dienen. Der Thread kratzt es ja auch nur an.

Danke Norbert, so war es gedacht...

Jeder Fotograf, oder jeder der in der Öffentlichkeit fotografiert, für wen und was auch immer, sollte sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren sein, das gehört auch dazu, nicht nur ein dickes Equipment und ein guter Auftraggeber.
 

Das ganze ist schon wesentlich ergibieger.

In der Kürze um das mal auf den thread anzuwenden.

Wenn ich beim Spiel Deutschland-Türkei Bilder der Zuschauer mache, und diese Bilder im Zusammenhang mit genau diesem Spiel veröffentliche (kenntlich mache) Beipielsweise im Zuge eines Artikels (Zeitung oder Webblog etc. in dem über das Spiel berichtet wird) oder einer Galerie "Die Bilder vom Halbfinalspiel Deutschland vs. Türkei" dann handelt es sich um Abbildungen der relativen Zeitgeschichte.

Entferne ich aber die Bilder aus dem Kontext (also aus der EM) und schreibe etwas "Immer Riesenstimmung in der Kneipe XXX" (also keine Erwähnung der EM) oder schlimmer noch benutze das Bild für eine Kondomwerbung "Soll so ihr Kind mal aussehen" dann greife ich damit ins Klo und kann den passus "Person der relativen Zeitgeschichte" vergessen.


Hab ich das nun korrekt wiedergegeben? :evil:
 
Jein,

es geht hier nicht um Personen der Zeitgeschichte sondern um den Charakter einer Veranstaltung.

Vereinfacht: Wenn erkennbar ist, dass diese Leute Teil einer Veranstaltung sind (EM Feier) und das dem Foto auch anzusehen ist, dann bist du auf der sicheren Seite.
Wenn du Leute so rauszoomst, dass man nicht mehr erkennen kann, dass hier ne Feier am laufen ist, dann hast du ein Problem. Auch wenn eine Blondine ihre Möpse per Bodypainting in der DLand Fahne anmalt, wenn du nur die Möpse knipst, dann kann man die Feierlichkeit nicht erkennen. (allerdings wäre sie hier ja unkenntlich weil kein Gesicht ;) )
 

Danke, das erspart mir die Links selber zu posten.

Dort steht alles wissenswerte. Lesen, verstehen, sich wundern. Die Abgrenzung ist nicht immer völlig klar, sicher ist aber: man kann sie als "Schuldiger" im Falle des Falles nicht beliebig drehen, denn der RICHTER wird die Auslegung definieren, nicht man selbst.

Veröffentlichung *einzelner* Personen (Hauptmotiv) ist seltenst erlaubt, fotografieren inzwischen nach gängigen Urteilen dann auch nicht mehr.

Bei einer solchen Veranstaltung kann eine Menschenmasse - die ja dann eben nicht eine Einzelperson als solche ist - im quasi-öffentlichen Raum - durchaus sehr schnell "Beiwerk" werden - und damit kein Problem sein.

30 Leute vor einer Video-Leinwand - in der Regel kein Thema.

Ein Blick in die Menge mit Topless-Blondine, auf der die Schärfe liegt - die Lady ist Hauptmotiv, kein Beiwerk, und in einer geschlossenen Kneipe eher keine "relative Person des Zeitgeschehens". Auf einem Marktplatz - je nach Situation - eine andere Geschichte. (Oh ich seh gerade - das Beispiel hatte ja schon jemand :evil: )

Grundsätzlich begibt sich derjenige, der Bilder von (klar erkennbaren) Personen (als Hauptmotiv) ohne Release (das kann auch ein gut sichtbarer Aushang sein) veröffentlicht, in eine Grauzone.

Spiegel Online und Co machen es sich beim Public Viewing auch relativ einfach, wenn sie die hübschen Fans ablichten. Aber wer leichtbekleidet auf dem Marktplatz feiert, dem wird ein gewisser Drang unterstellt, "öffentlich" zu sein :D
 
)
Spiegel Online und Co machen es sich beim Public Viewing auch relativ einfach, wenn sie die hübschen Fans ablichten. Aber wer leichtbekleidet auf dem Marktplatz feiert, dem wird ein gewisser Drang unterstellt, "öffentlich" zu sein :D

Nicht nur Spiegel Online oder sonstige großen Portale, man schaue sich mal die I-Net Seiten der diversen Lokalblätter an. überall finden sich Abbildungen von Feierenden Fans, die bierseelig (oder sonstwas seelig) in die Kamera Grinsen, manchmal in größeren Mengen, oft aber eng aneinander geschmiegt in der typischen Zweimannpose (nein nicht das was ihr denkt, Ferkel :evil:)

Ich hab jetzt noch nirgendwoe irgendetwas darüber gelesen, das in einem solchen Fall es zu einer Beschwerde oder gar Anzeige gekommen ist/wäre.
Mir persönlich wäre das (wenn ich auf dem Foto wäre) egal, ich meine ich gehe ja auch nicht zu einer öffentlichen Veranstaltung gröle in eine x-beliebige Kamera und wunder mich dann am nächsten Tag in der Zeitung zu sein (Achtung meine Meinung, nicht das was die Rechtslage möglicherweise hergibt) Man wird doch mittlerweile an derart vielen Orten gefilmt fotografiert und überwacht, das man schon eher Schilder aufstellen müsste "Bei uns gibt es keine Kameras" als umgekehrt.
 
So da ich mich vorher nicht klar genug ausgedrückt hatte und Fragen aufgekommen sind, möchte ich das noch einmal klarstellen.

Ich habe mich nicht über den anderen Fotografen aufgeregt, sondern nur gewundert, da er eben mit 3-Bein und Tele Fotos von den anderen Personen gemacht hat.
--> Teilweise die Personen auch einzeln fotografiert ohne dass die Feierlichkeit erkennbar wäre, was ja nicht erlaubt ist.

Für mich hat sich dann eben die Frage gestellt in wie fern ist so eine EM-Übertragung Teil der Zeitgeschichte bzw. die Zuschauer dort.

Kenne mich mit dem Fotorecht eigentlich einigermaßen aus, aber das war eben ein neuer Fall für mich wo ich mir nicht sicher war.

Aber hat sich ja jetzt geklärt =)
Danke :D
 
"absolute"/"relative" Personen der Zeitgeschichte in dieser Unterscheidung gelten sowieso weitestgehend als abgeschafft - vgl. das Law-Blog.

Beachte dazu auch, ebenfalls aus dem Law-Blog zu "Veranstaltungen und Aufzügen":

Hier wird vielfach vertreten, solche Abbildungen seien zulässig, wenn sie einen repräsentativen Eindruck von der Veranstaltung vermitteln, jedenfalls – so manche Stimmen einschränkend – wenn die abgebildeten Personen sich besonders exponieren. Ob es dafür genügt, jung, blond und weiblich zu sein (siehe unser Beispiel), sei dahingestellt. Im Fall unseres Funkenmariechens wird man sogar schon diskutieren dürfen, ob hier nicht eine Person der Zeitgeschichte vorliegt, Mariechen sein ist schließlich ein in bestimmten Gegenden Deutschlands sehr wichtiges Amt.

Eine EM-Party im Lokal ist durchaus eine öffentliche Veranstaltung, und wenn sich der Fotograf nicht unter der Theke versteckt, sondern klar erkennbar ist für die Anwesenden... da hat der Fotograf (und der veröffentlichende) schon gute Karten.

Gerade, wenn die Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Veranstaltung, also z.B. im Rahmen einer Bilderstrecke erfolgt.
 
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