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Objektivreparatur in Werkstatt endet mit Totalschaden. Was tun?

Status
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_Novalis

Themenersteller
Hallo,

leider habe ich gerade eine böse Erfahrung machen müssen und möchte eure Meinung dazu hören.
Mein Objektiv (Canon EF-S 17-55mm 2.8 IS USM) ist runtergefallen und hatte danach ein Problem beim Drehen des Zoom. Es war ein Widerstand beim drehen des Zooms zu spüren, so als sei innendrinn etwas gebrochen. Der Widerstand war allerdings nicht über die gesamte Drehung zu spüren, sondern nur an einer Stelle, etwa bei 20-28mm. Fotografieren war dennoch fehlerfrei möglich. Ich habe noch einige hundert Bilder damit gemacht ohne Probleme.
Letztendlich muss es dann aber doch zur Reparartur, man weiss ja nicht was los ist.
Also habe ich es zum KV übergeben.
...
Eine Reparatur sollte ca. 580 Euro kosten, genaue Angaben über die Fehlerursache gab's nicht. Lediglich was ausgetauscht werden muss, und das war ein komplettes Set an Linsen und was da noch alles dran hängt, Autofocus, etc.
Mir war das zu teuer und ich wollte lieber mit dem Schaden weiterfotografieren, bis es dann evtl. kaputt geht und habe das Obejktiv zurückbeordert.
Als ich das objektiv wieder hatte und auf die Kamera setzte ging esl aber nicht mehr. Fehlermeldung der Kamera: Err1: Keine Verbindung zwischen Kamera und Obejktiv.
Darauf angesprochen: " Hmm, ja kann passieren. Wir müssen es ja schlieslich auseinander nehmen und da kann so etwas mal passieren". Fertig.

Muss ich mich damit zufrieden geben? Bin ich wirklich der gearschte, wenn ich etwas teilweise kaputtes, völlig kaputt zurück bekomme. Muss man mich nicht zumindest daraufhinweisen, dass so etwas passieren kann?

Ich kann das nicht nachvollziehen und denke das muss man sich nicht gefallen lassen.

Gruss
Olli
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hört sich ja wirklich unerfreulich an.

Ich denke jede Meinung, die Du hier hörst, wird Spekulationen und Vermutungen beinhalten, sofern der User kein Jurist ist. Sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich Dir raten, zu einem Anwalt zu gehen und Dich kurz beraten zu lassen. Der weiß eher, wie die Rechtslage ist und was rechtlich durchgesetzt werden kann.
 
Muss ich mich damit zufrieden geben?

Nö, theoretisch nicht. Praktisch wird das aber wohl etwas komplizierter, weil die Firma sicher behaupten wird, dass der Fehler durch den Sturzschaden bedingt ist und jetzt halt zufällig erst nach dem KV auftritt. Das der Fehler nicht durch den Sturz bedingt ist wird so ohne weiteres nicht auszuschliesen sein. Dann steht erst mal Aussage gegen Aussage.

So wie sich die Firma im Vorfeld schon gegeben hat wirst du da wohl mit Problemen rechnen dürfen und damit bleibt dir eh nur Weg zum Anwalt.

Ich würde mich mal noch nach einer etwas vertrauenswürdigeren Werkstatt umsehen und dort das Objektiv nochmal begutachten lassen. Vielleicht kann man ja noch was retten.

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Muss ich mich damit zufrieden geben?

Letztlich ja....

Die Erlaubnis, das Objektiv aufzumachen, hast du gegeben (KV => geht ja nicht ohne). Wenn da dann Teile herausfallen oder auseinandergehen, die bisher durch den intakten Tubus zusammengehalten wurden, kann die Werkstatt nichts dafür.

Irgendwas in der Richtung werden sie wahrscheinlich behaupten, wenn du dagegen angehst und dann wäre es an dir, wieder Geld in die Hand zu nehmen, in der fraglichen Hoffnung, einen Fehler der Werkstatt zu beweisen.
 
Ich kann das nicht nachvollziehen und denke das muss man sich nicht gefallen lassen.

Ein kaputtes Objektiv ist erstmal kaputt und daß da noch irgendwas geht heißt nicht, daß das für alle Zeiten so bleiben wird.



Hast Du auf dem Kostenvoranschlag angekreuzt, daß Du es defekt zurück willst?

Und was erwartest Du? Dass sie die ganzen Bauteile die beim Zerlegen in Fetzen rausgefallen sind aufwändig wieder zusammensetzen?

Was Du willst ist ja weniger eine "Nicht-Reparatur" sondern eine Restaurierung.

Würdest Du den Zeitaufwand bezahlen wollen?

Würdest Du damit leben, daß das dann auch noch ohne Garantie wäre?
 
Muss ich mich damit zufrieden geben? Bin ich wirklich der gearschte, wenn ich etwas teilweise kaputtes, völlig kaputt zurück bekomme. Muss man mich nicht zumindest daraufhinweisen, dass so etwas passieren kann?
Ich kann das nicht nachvollziehen und denke das muss man sich nicht gefallen lassen.

Das ist ägerlich und Du könnest Dich bestimmt wehren, wenn Du den Zustand vor dem Versand und den nach dem Versand beweisen könntest, was aber unwahrscheinlich ist.
Dazu müsstest Du schon eher paraniode und aufwendige Aktionen starten, wie die Funktion mit einem Videohandy beim Einpacken dokumentieren und beim Auspacken und zwar am besten mit Zeugen.

Ich fürchte, der Drop ist gelutscht und Du der G***schte.
 
Ich habe schon mit einem Anwalt gesprochen und der meint es geht aus wie's Hornberger Schiessen, also 50:50.
Ich weiss ja nicht ob's zu viel verlangt ist, dass man, falls es wirklich so war dass es beim Auseinanderbauen auseinandergefallen ist, darauf hingewiesen wird.
Es kam aber nur ein KV und nach Ablehnung das Objektiv zurück. Kein Wort von: Da geht jetzt nix mehr.
Die Funktion vor der Einsendung kann ich natürlich beweisen, erstens mit Fotos die geschossen wurden, zweitens mit Zeugen, die den Fall und auch die Funktion danach bestätigen können.
Ich habe vor das Objektiv jetzt zu Canon nach Willich zu schicken und die nochmal einen Blick darauf werfen zu lassen. Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht. Die können ja auch nur den ist-zustand feststellen.
 
Aus Sicht des ausführenden Technikers stelle ich es mir schwierig vor, ein halb kaputtes Objektiv erst auseinander zu nehmen und anschließend wieder so zusammenzubasteln, dass es trotz Fehler noch funktioniert.

Nur so als Gedanke, dass die Optik durch die Begutachtung vollends zerstört wurde, mag vll. nicht vermeidbar gewesen sein (wir kennen den genauen Schaden nicht). Canon Willich wird es dir schon fixen, aber nicht für lau :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe schon mit einem Anwalt gesprochen und der meint es geht aus wie's Hornberger Schiessen, also 50:50.
Ich weiss ja nicht ob's zu viel verlangt ist, dass man, falls es wirklich so war dass es beim Auseinanderbauen auseinandergefallen ist, darauf hingewiesen wird.
Es kam aber nur ein KV und nach Ablehnung das Objektiv zurück. Kein Wort von: Da geht jetzt nix mehr.


Für eine Werkstatt ist das Objektiv in dem Zustand den Du beschrieben hast, schlicht defekt. Alles andere als repariert ist für die defekt.

Und man kann ja auch nicht erwarten, daß etwas, das man kaputt geschmissen hat, dadurch in einen anderen aber stabilen Zustand kommt.

Das Ding war ein rohes Ei, das man weder irgendwohin schicken, geschweige den hätte öffnen dürfen, wenn man nicht will, daß sich der Zustand verändert.


Frag Dich doch mal ganz ehrlich:

Hättest Du das defekte Objektiv einem Freund in die Hand gegeben und danach wäre es "defekter" gewesen, wärest Du dann auch zum Anwalt gegangen?
 
Der Titel ist falsch. Das Objektiv wurde von der Werkstatt ja nicht repariert, sondern nur ein Kostenvoranschlag erstellt.

Weiterhin suggestiert der Titel, dass das Objektiv vorher ganz war, dies ist nach dem Sturz auch nicht der Fall.

Kannnst Du Titel so ändern, dass er auch dem Posting 1 entspricht?

Thomas
 
Der Titel ist falsch. Das Objektiv wurde von der Werkstatt ja nicht repariert, sondern nur ein Kostenvoranschlag erstellt.

Weiterhin suggestiert der Titel, dass das Objektiv vorher ganz war, dies ist nach dem Sturz auch nicht der Fall.

Völlig richtig, da fängt die Stimmungmache gegen die Werkstatt schon an.
 
_Novalis schrieb:
Ich habe schon mit einem Anwalt gesprochen und der meint es geht aus wie's Hornberger Schiessen, also 50:50.

Man sollte keine Sprichwörter benutzen, deren Bedeutung man nicht kennt, auch als Anwalt nicht :D


Das bedeutet, ich übernehme Ihren Fall, die Erfolgsaussichten sehe ich nur als mäßig an, Ihr Honorar würde ich jedoch gerne lukrieren, stellen Sie sich aber darauf ein, dass das Verfahren auch für Sie nicht vorteilhaft ausgehen kann.

Beim Auftrag des Erstellen eines KVs wurde die Rückstellung in wieder zusammengesetzten Zustand

- vereinbart
- nicht vereinbart

bzw. war zumutbar bzw. unzumutbar. Das darzustellen, dass es zumutbar war wenn es nicht vereinbart war wird schwierig sein. Ein Thema für einen Sachverständigen.

Ausgaben über Ausgaben, Erfolgsaussichten gegen Null tendierend wenn nicht konkret etwas vereinbart wurde.


abacus
 
Das Ding war ein rohes Ei, das man weder irgendwohin schicken, geschweige den hätte öffnen dürfen, wenn man nicht will, daß sich der Zustand verändert.

Ja so ist es leider. Wenn etwas durch Sturz beschädigt wird, kann es mit Glück noch funktionieren aber es kann dann ein kleiner Stoß aus der falschen Richtung genügen, dass es nicht mehr funktioniert. Je nachdem welcher Teil wie stark beschädigt war ist es dann evtl. unvermeidbar, dass das Objektiv nach Zerlegen und Zusammenbauen nicht mehr funktioniert.

Ich halte eine Klage deswegen für aussichtslos aber vielleicht gibt es Chancen auf dem Kulanzweg eine günstigere Lösung zu finden sodass das Objektiv wenigstens funktioniert. Es ist halt dann ziemlich wertlos bei einem Wiederverkauf. Aber ob sich eine seriöse Werkstatt auf eine Bastellösung einlässt ist nicht sehr wahrscheinlich. Ich würde es also jedenfalls auf freundliche Art versuchen, weil harte Gangart ziemlich sicher erfolglos ist. Die trifft nämlich höchstwahrscheinlich sowieso keine Schuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe schon mit einem Anwalt gesprochen und der meint es geht aus wie's Hornberger Schiessen, also 50:50.
Ich weiss ja nicht ob's zu viel verlangt ist, dass man, falls es wirklich so war dass es beim Auseinanderbauen auseinandergefallen ist, darauf hingewiesen wird.
Es kam aber nur ein KV und nach Ablehnung das Objektiv zurück. Kein Wort von: Da geht jetzt nix mehr.
Die Funktion vor der Einsendung kann ich natürlich beweisen, erstens mit Fotos die geschossen wurden, zweitens mit Zeugen, die den Fall und auch die Funktion danach bestätigen können.
Ich habe vor das Objektiv jetzt zu Canon nach Willich zu schicken und die nochmal einen Blick darauf werfen zu lassen. Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht. Die können ja auch nur den ist-zustand feststellen.

Das reicht nicht aus...

Die Chancen sind wesentlich schlechter als 50:50 und ob Du Zeugen hast, wird egal sein. Denn natürlich wird die Werkstatt bestätigen, dass das Objektiv kaputt war, was sollen die Zeugen den darüber hinaus beweisen?

Und wenn ein Anwalt 50:50 sagt, heißt das meistens, dass er keine Ahnung hat...

Die Werkstatt sollte es ja schließlich untersuchen und dazu gehört das auseinandernehmen.

Entscheidend ist, ob der Werkstatt ein Fehler hierbei und damit eine Pflichtverletzung bei der Untersuchung nachgewiesen werden kann. Versuch mal zu beweisen, dass die beim Auseinandernehmen und Zusammensetzen sowie Untersuchen, die im spezifischen Geschäftsverkehr typische Sorgfalt außer Acht gelassen haben...

Viel Spaß und Glück dabei.

Das nächste Problem wird sein: Was ist überhaupt der Schaden? Soll Deine Linse wieder kaputtrepariert werden? Wieviel ist eine defekte Linse wert? Hmm, Gebrauchtwert abzüglich Reparaturkosten? Bleibt da überhaupt was über?

Also tut mir leid aber das wird wohl nichts.
 
Völlig richtig, da fängt die Stimmungmache gegen die Werkstatt schon an.

Ganz richtig, hier wird über eine Werkstatt geschrieben die völlig unseriös arbeitet und meiner Ansicht nach inkompetent ist.
Wenn vllt der einer oder andere den selben Job ausübt kann er trotzdem neutral bleiben. Ich kann diejenigen die hier die Werkstatt verteidigen jedenfalls nicht verstehen. Teilweise wird so getan, als handele es sich um einen unendlich komplexen Vorgang so ein Objektiv zu reparieren, den man nur mit viel Glück und Geschick erfolgreich abschliessen kann.
Wie ich schon geschrieben habe, es wurden hunderte Fotos geschossen seit dem Fall und bis zum Tag der Abgabe in der Werkstatt.
Wenn ich als Reparateur an den Punkt komme, wo ich feststelle, ab hier könnte es kritisch werden mit der Funktion, dann höre ich auf und frage nach ob ich weitermachen soll.

Und wenn ich trotz aller Vorsicht den Funktionszustand zerstöre und den Wert des Objektivs auf Null herabsetze, dann bin ich verpflichtet dies meinem Kunden mitzuteilen.
Ist ungefähr so: Fahre mein Auto mit einer defekten Batterie in die Werkstatt, anschließend brauche ich ein neues Auto. Klar, kann passieren

Vereinbart war ja ein KV zur Reparatur und nicht die Zerstörung. Nirgendwo in den AGB steht etwas davon, dass man u.U. nur Schrott zurückbekommt. Hätte ich vor der Alternative gestanden oder hätte man mich darüber aufgeklärt hätte ich selbstverständlich auf eine Öffnung verzichtet.

Ich unterstelle, dass nachdem die Reparatur von mir abgelehnt wurde, die Motivation den Ursprungszustand wieder herzustellen gleich Null war.
Nach dem Motto: wenn keine Reparatur, dann hat er eben Pech gehabt.
Wenn nix mehr geht muss er es doch reparieren lassen und wir machen unseren Schnitt.
Das zumindest ergibt das Gesamtbild aus Kommunikation (vorher/nachher) und Leistung und ist für mich am Rande der Kriminalität.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du Geld für wiederzusammenbauen bezahlt oder hast Du Dich für unrepariert zurück entschieden?

Bei dem was Du wolltest kannst Du mit mindestens den Lohnkosten aus dem KV rechnen.

Und ja, etwas aus defekten Komponenten wieder zusammenbauen ist viel komplexer als eine echte Reparatur und bisweilen sogar deutlich teurer!
 
Ganz richtig, hier wird über eine Werkstatt geschrieben die völlig unseriös arbeitet und meiner Ansicht nach inkompetent ist.
Wenn vllt der einer oder andere den selben Job ausübt kann er trotzdem neutral bleiben. Ich kann diejenigen die hier die Werkstatt verteidigen jedenfalls nicht verstehen. Teilweise wird so getan, als handele es sich um einen unendlich komplexen Vorgang so ein Objektiv zu reparieren, den man nur mit viel Glück und Geschick erfolgreich abschliessen kann.
Wie ich schon geschrieben habe, es wurden hunderte Fotos geschossen seit dem Fall und bis zum Tag der Abgabe in der Werkstatt.
Wenn ich als Reparateur an den Punkt komme, wo ich feststelle, ab hier könnte es kritisch werden mit der Funktion, dann höre ich auf und frage nach ob ich weitermachen soll.

Und wenn ich trotz aller Vorsicht den Funktionszustand zerstöre und den Wert des Objektivs auf Null herabsetze, dann bin ich verpflichtet dies meinem Kunden mitzuteilen.
Ist ungefähr so: Fahre mein Auto mit einer defekten Batterie in die Werkstatt, anschließend brauche ich ein neues Auto. Klar, kann passieren

Vereinbart war ja ein KV zur Reparatur und nicht die Zerstörung. Nirgendwo in den AGB steht etwas davon, dass man u.U. nur Schrott zurückbekommt. Hätte ich vor der Alternative gestanden oder hätte man mich darüber aufgeklärt hätte ich selbstverständlich auf eine Öffnung verzichtet.

Ich unterstelle, dass nachdem die Reparatur von mir abgelehnt wurde, die Motivation den Ursprungszustand wieder herzustellen gleich Null war.
Nach dem Motto: wenn keine Reparatur, dann hat er eben Pech gehabt.
Wenn nix mehr geht muss er es doch reparieren lassen und wir machen unseren Schnitt.
Das zumindest ergibt das Gesamtbild aus Kommunikation (vorher/nachher) und Leistung und ist für mich am Rande der Kriminalität.


Wirst eventuell mit einer Klage wegen Rufschädigung zu rechnen haben.

Eine Befundung zum Zwecke der Erstellung eines KVs kann im geschilderten Fall nicht ohne Öffnung des Objektivs erfolgen.

In meinem Beruf ist sogar ca. die Hälfte der Fälle mit Zerstörung verbunden um zur Schadensquelle vorzudringen. Nur ist noch nie einer meiner Klienten auf die Idee gekommen das zu bemängeln, weil es einer Diagnose inhärent ist, dass diese nicht ohne Öffnung (in meinem Fall sind es Baukonstruktionen und fallweise auch einfache Konstruktionen bis hin zu Maschinenteile) befundet werden können.

Und so ist es auch im Falle eines Objektivs das im Inneren mit Schäden behaftet ist. Zerlegen bis zum schadhaften Teil bzw. der Erkennbarkeit des Umfanges der Mängel der Konstruktion ist es also eine gebotene Vorgangsweise, denn anders geht es kaum (bestenfalls durch zerstörungsfreie Werkstückanalyse Durchleuchtung/"Röntgen", nur kostet die extra).

Die zum Vergleich herangezogenen Auto-Werkstattvergleiche sind nicht zutreffend, bei dem Thema "Batterie" ist eine direkte Offensichtlichkeit gegeben, treffender wäre ein Motorschaden, z.B. ein schadhafter Ölabstreifring etc., die ich erst feststellen kann, wenn der Motor geöffnet wurde...

Also zurücknehmen und empfundene aber juristisch nicht haltbare Anschuldigungen herausnehmen ehe das zum Bummerang wird/werden kann.


abacus
 
Ist ungefähr so: Fahre mein Auto mit einer defekten Batterie in die Werkstatt, anschließend brauche ich ein neues Auto.
Eigentlich hast du dein Auto mit defekter Motorbefestigung in die Werkstatt gefahren und als sie den Wagen auf die Bühne genommen haben, ist der Motorblock samt Getriebe aus zwei Meter Höhe runtergefallen. Und du willst jetzt, dass der runtergefallene Motor wie vorher funktioniert.
 
Wirst eventuell mit einer Klage wegen Rufschädigung zu rechnen haben.

Was soll denn der Quatsch?

Eine Befundung zum Zwecke der Erstellung eines KVs kann im geschilderten Fall nicht ohne Öffnung des Objektivs erfolgen.

In meinem Beruf ist sogar ca. die Hälfte der Fälle mit Zerstörung verbunden um zur Schadensquelle vorzudringen. Nur ist noch nie einer meiner Klienten auf die Idee gekommen das zu bemängeln, weil es einer Diagnose inhärent ist, dass diese nicht ohne Öffnung befundet werden können.

Das hast du schön erklärt. Hätte mir der Mann am Objektiv das auch so schön erklärt hätte ich gesagt, nein danke, ich behalte lieber das Objektiv und fotografiere bis es auseinander fällt.

Ihr könnt doch nicht allen Ernstens meinen, dass man so etwas dem Kunden nicht mitteilen muss. Am besten vorher, aber spätestens doch hinterher.

Niemandem ist von vornherein klar, dass er mit der Zerstörung seines Eigentums rechnen muss wenn es es zum KV abgibt.

Und was den Schaden am Objektiv betrifft, so ist hier wohl keinem klar was wirklich defekt war. Fakt ist, es hat seine Arbeit gemacht, wenn auch etwas unrund.

Also zurücknehmen und empfundene aber juristisch nicht haltbare Anschuldigungen herausnehmen ehe das zum Bummerang wird/werden kann.
abacus

Freu mich schon drauf.
 
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