AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt
Das es hier um die Bestätigung der Freiheit der Sache von äußeren Beschädigungen geht, worunter auch deutlich sichtbare Kratzer an der Frontlinse fallen, sollte eigentlich klar sein.
Ja, das passt. Jedenfalls bis zum Ende des Kindergartens oder der Schulzeit und gibt es dann auch noch bei "Mama". Richter dürfen Beweise dagegen völlig frei würdigen, worunter auch Zeugenaussagen fallen, auch von Beteiligten. Dabei dürfen sie auch die "Lebenserfahrung" heranziehen und die Glaubwürdigkeit der Personen berücksichtigen.
Gruß
tsbzzz



Aber die Bestätigung der Mangelfreiheit bei Übergabe ist schlichtweg Unfug: Weshalb landet ein Gerät den sonst in der Reparaturwerkstatt???
Das es hier um die Bestätigung der Freiheit der Sache von äußeren Beschädigungen geht, worunter auch deutlich sichtbare Kratzer an der Frontlinse fallen, sollte eigentlich klar sein.
Wie dieser Fall rechtlich zu bewerten ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Da steht dann schnell "Aussage gegen Aussage".
Ja, das passt. Jedenfalls bis zum Ende des Kindergartens oder der Schulzeit und gibt es dann auch noch bei "Mama". Richter dürfen Beweise dagegen völlig frei würdigen, worunter auch Zeugenaussagen fallen, auch von Beteiligten. Dabei dürfen sie auch die "Lebenserfahrung" heranziehen und die Glaubwürdigkeit der Personen berücksichtigen.
Gruß
tsbzzz


