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Objektiv bei der Service Point zerkratzt

Martin K.

Themenersteller
Hallo alle zusammen. Ich brauche einen Rat.

Seit 4 Jahren besitze ich einen Nikkor AF-S 18-200 VR. Vom ersten Tag an war bei mir dieses Objektiv durch einen sehr hochwertigen Schutzfilter der Firma B+W Schneider Kreuznach gut geschützt. Ich hab mein Objektiv immer sehr gut gepflegt und regelmäßig sehr vorsichtig gereinigt. Und war immer sehr stolz darauf wie gut gepflegt mein Objektiv ist trotz sehr intensiver Nutzung (ca. 80000 Auslösungen) und wie sauber und kratzenfrei die Frontlinse ist.

Vor einiger Zeit habe ich festgestellt, das der Filterring (vorderes Ring am Objektiv an dem die Filter bzw. die Sonnenblende befestigt wird) etwas locker wird. Durch ständigen Einsatz der Sonnenblende, Makroblitzhalterung etc. wird dieses Teil immer wieder Beansprucht und einige Tage später waren alle 8 Schrauben die diesen Filterring am Objektiv befestigen ganz locker. Dadurch hat sich dieses Teil vom Objektiv getrennt.

Ich könnte natürlich versuchen den Ring selbst wieder festzuschrauben, hab mich aber entschieden qualifizierte Spezialisten damit zu beauftragen und hab den offiziellen Service Point meiner Kameraherstellers in meiner Stadt aufgesucht. Bei der Reparaturübergabe habe ich mir mein Objektiv genauer angeschaut und ein paar kleine Staubkörner entdeckt. Die beeinflussen zwar die Abbildungsqualität nicht, ich hab mich aber trotzdem entschieden eine komplette Reinigung des Objektivs zu veranlassen. Und wenn wir schon dabei sind – habe ich veranlasst dass der Gummiring am Zoom erneuert wird – war halt etwas lockerer mit der Zeit geworden. Alle diese Sachen waren eigentlich gar nicht dringend erforderlich… Ich bin aber halt so – habe es sehr gern wenn alles sich in einem tadellosen Zustand sich befindet.

Nach diesem langem Vorwort könnt ihr euch vorstellen wie schockiert ich war als ich bei der Abholung (2 Wochen später – warum es so lange gedauert hat ist mir eigentlich auch ein Rätzel) festgestellt hab das die Frontlinse brutalst zerkratzt ist! Und ich meine nicht einen kleinen Kratzer – eine komplett zerkratzte Oberfläche 1 x 1,5 cm! Und der Servicemitarbeiter meinte – „tja, so haben Sie das Objektiv bei uns abgegeben!“

Ich hab geantwortet das so was einfach unmöglich ist und das ich vor der Abgabe genau mir die Frontlinse angeschaut hab, dabei wäre mir jeder kleiner Kratzer aufgefallen und so eine riesige zerkratzte Fläche wäre nicht zu übersehen, und warum soll ich überhaupt ein paar Staubkörner entfernen lassen, wenn die Frontlinse so zerkratzt ist? Und überhaupt, falls der Servicemitarbeiter wie behauptet die Kratzer bei der Reparatur Annahme gesehen hat – warum hat er das nicht schriftlich in der Eingangsbestätigung festgehalten oder nicht Mal angesprochen?

Dann habe ich mich erinnert, dass bei der Übergabe der Servicemitarbeiter mein Objektiv auf den Tisch mit der Frontlinse nach unten aufgestellt hat. Normalerweise ist das ja auch nicht so schlimm, aber ohne den Filterring kam die Frontlinse zum direkten Kontakt mit der Oberfläche. Ich hab ihn sofort daraufhin angesprochen und er hat vorsichtig mein Objektiv anders aufgestellt. Ich kann nicht behaupten dass mein Objektiv in dem Augenblick beschädigt war, aber genau so muss es gewesen sein ob in diesem Moment oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Dieses Ereignis hat der Servicemitarbeiter sofort verleugnet und behauptet „er werde nie einen Objektiv mit der Linse nach unten aufstellen!“ Aber ich hab es mit meinen eigenen Augen gesehen! Und ich kann bei Gott schwören dass es genau so passiert ist!

Somit steht es jetzt Wort gegen Wort – er behauptet das Objektiv war noch vor der Reparatur zerkratzt, ich bin mir sicher dass die Frontlinse kratzenfrei war.
Jetzt komme ich endlich zur meiner Frage – bin ich in dieser Situation überhaupt Beweispflichtig? Ich hab das Original von der Eingangsbestätigung auf dem keine Mängel oder Defekte am Objektiv festgehalten sind. Wie bin ich in dieser Situation als Kunde geschützt – kann ich eine Reparatur oder Entschädigung verlangen, oder muss ich irgendwie beweisen das mein Objektiv vor der Reparatur keine Kratzer gehabt hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt

Ja klar, habe ich gemacht – mündlich. Abgewiesen, weil angeblich mein Objektiv noch vor der Reparatur bereits zerkratzt war.
 
AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt

Wird eh gleich gelöscht der Thread hier, aber an Deiner Stelle würd ich denen ordentlich Druck machen. Und damit drohen das hier und anderswo zu veröffentlichen, was Du ja bereits getan hast.

Schade das der nächste Admin das gleich löschen wird :(
 
AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt

Nimm mal den Namen des Geschäfts raus, damit das hier nicht gelöscht wird.
Wirkt sich der Kratzer auf das Bildergebnis aus?

Ziemlich ärgerlich das Ganze.
 
AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt

Als lebenserfahrerener Kaufmann und Service-Mensch lasse ich mir generell immer schriftlich vom Empfänger bestätigen, dass diese Sache bei Abgabe betriebsbereit und in Ordnung war, also keine Kratzer usw.
Nun ist es aber passiert... und Deine Aussage erscheint glaubhaft... denn:
WENN der Service-Mitarbeiter bei der entgegennahme des Objektives Kratzer gesehen hätte, ... hätte er genau diese auf dem Auftrag vermerkt - um genau diesen Schadenersatz des Kunden auszuschließen. Hat er aber nicht... warum nicht? weil er nichts gesehen... oder etwas übersehen hat - nämlich die Kratzer!
Schreibe nun DU einen Brief an die Geschäftsleitung dieses Ladens, schildere Deinen Fall... auch unter Einbezug meiner Darstellung (Schuldprinzip und Gefahren des täglichen Lebens) und drohe mit Klage/Rechtsanwalt und Gericht.
Ich denke, dass Du mit dieser, meiner Argumentation überall RECHT bekommst.
Ich würde auf Austausch der Frontlinse bestehen... wobei dann die Justage das Problem wäre... oder: Du verlangst eine Entschädigung, weil "Totalschaden" und kaufst Dir ein Neues.... Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück und bleibe standhaft... mache Druck, denn nur den verstehen diese
"Figuren"! Allerdings hat die Werkstatt auch ein Recht auf Nachbesserung, gernau DAS ist aber auch Dein Recht... bestehe darauf und lass Dir nichts gefallen und gehe, wenn es sein muss, wirklich zum Anwalt, denn den muß diese Firma dann auch noch bezahlen... denn DU gewinnst, das ist keine Frage! In diesem Sinne viel Erfolg und Kopf hoch, das wird schon!
Grüße vom Manfred
 
AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt

Somit steht es jetzt Wort gegen Wort – er behauptet das Objektiv war noch vor der Reparatur zerkratzt, ich bin mir sicher dass die Frontlinse kratzenfrei war.
Wie bin ich in dieser Situation als Kunde geschützt – kann ich eine Reparatur oder Entschädigung verlangen, oder muss ich irgendwie beweisen das mein Objektiv vor der Reparatur keine Kratzer gehabt hat?

Wenn Du von einem anderen den Ersatz eines Schadens verlangst, dann solltest Du schon eine Anspruchgrundlage benennen können. Und dann musst DU auch beweisen, dass der andere ersatzpflichtig ist.

Vor Gericht musst Du dann nur den Richter überzeugen, dass der andere Ersatz des Schadens zu leisten hat. Ob dieser sich damit begnügen wird, dass auf dem Reparaturzettel nicht steht, dass ein Kratzer auf der Frontlinse bereits vorhanden war... kommt auf den Richter, die Tagesform und vielleicht auch den Verlauf des letzten WE an.

Willst Du soetwas künftig ausschließen, dann lass Dir die Mangelfreiheit bei Übergabe bestätigen. Bei anständigen Werkstätten raucht man das nicht und so kenne ich das auch nicht.

Eine besondere "Kundenschutzregel" wonach ein Gegenstand stets als mangelfrei gilt, wenn ein Verbraucher (wichtig :rolleyes: ) ihn in einer Werkstatt abliefert, ist mir nicht bekannt. Wäre aber eine tolle Idee für die kommende EU-Beglückungsgesetzgebung :)

Viel Glück!

Gruß

tsbzzz
:):):)
 
AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt

Ich denke, dass Du mit dieser, meiner Argumentation überall RECHT bekommst.
[...]
denn DU gewinnst, das ist keine Frage!

Wenn Du von einem anderen den Ersatz eines Schadens verlangst, dann solltest Du schon eine Anspruchgrundlage benennen können. Und dann musst DU auch beweisen, dass der andere Ersatzpflichtig ist.

Vor Gericht musst Du dann nur den Richter überzeugen, dass der andere Ersatz des Schadens zu leisten hat. Ob dieser sich damit begnügen wird, dass auf dem Reparaturzettel nicht steht, dass ein Kratzer auf der Frontlinse bereits vorhanden war... kommt auf den Richter, die Tagesform und vielleicht auch den Verlauf des letzten WE an.

Ahja :lol:

Freue mich auf die EU-Richtlinie!
 
AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt

Bleibt die Frage, wie man als Laie den einwandfreien Zustand der Linse hätte dokumentieren sollen. Das Äußere lässt sich ja noch fotografieren, was ist aber mit der Funktionsfähigkeit bzw. dem inneren Zustand?

Schwieriges Thema, denke ich...

Viele Grüße,

Markus.
 
AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt

....lass Dir die Mangelfreiheit bei Übergabe bestätigen. Bei anständigen Werkstätten braucht man das nicht und so kenne ich das auch nicht.
Fehler passieren immer mal. Ich hatte mal einen PKW in der Vertragswerkstatt zwecks Inspektion abgegeben. Vorher habe ich die Karre gewaschen und jeden Quadratzentimeter von Hand abgeledert. Nach der Inspektion war ein 10cm langer und sehr tiefer Kratzer im Kotflügel. Ohne die Herkunft klären zu können, hat die Werkstatt den Schaden (wenn auch zähneknirschend) korrekt beseitigt.

Seitdem gehe ich immer mit dem Werkstattmeister um das Auto und Vorschäden werden dokumentiert. Und jede andere Werkstatt wird von mir auf diese Sorgfaltspflicht hingewiesen.

Aber die Bestätigung der Mangelfreiheit bei Übergabe ist schlichtweg Unfug: Weshalb landet ein Gerät den sonst in der Reparaturwerkstatt???

Wie dieser Fall rechtlich zu bewerten ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Da steht dann schnell "Aussage gegen Aussage". Hier kommt erschwerend dazu, dass das Prozedere "Reparaturannahme" auch zu Verschleierrung beiträgt. Der Techniker, der das Objektiv auf den Tisch bekommen hat, wird vielleicht völlig korrekt bestätigen, dass der Kratzer bereits in der Linse war, als er den ersten Kontakt damit hatte. Das bedeutet aber keineswegs, dass der Schaden nicht erst bei der Annahme oder danach entstanden ist. Im Sinne eines guten Qualitätsmanagements ist nur die Aussage des Mitarbeiter relevant, der für die Annahme verantwortlich ist und auf der Reparaturannahme auch namentlich vermerkt ist. Was auch immer irgendein Techniker, Hilfsschrauber oder Praktikant zum Thema beiträgt, ist also uninteressant. Für Schäden, die in der Obhut der Service-Firma entstehen, ist dieser natürlich verantwortlich!

Grundsätzlich sollte hier zu Gunsten des Kunden entschieden werden. Leider hat das natürlich auch Nebeneffekte: Ist der Service zur lückenlosen Zustandsdokumentation bei Annahme verpflichtet/gezwungen, kostet das viel Zeit und Geld. Jede Bagatellreparatur wird so natürlich verteuert.

Den oben abgebildeten Schaden hätte jedenfalls ein solide arbeitender Service-Mitarbeiter erkennen können und müssen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit 4 Jahren besitze ich einen Nikkor AF-S 18-200 VR. Vom ersten Tag an war bei mir dieses Objektiv durch einen sehr hochwertigen Schutzfilter der Firma B+W Schneider Kreuznach gut geschützt.

Da dürfte der Filter ja mehr wert sein als die Frontlinse. :eek: :evil:

Ich würde mich an Nikon direkt wenden.
Die Werkstatt hat nichts in der Hand was beweist das der Fehler schon da war als sie das Objektiv Entgegengenomen haben und normalerweise wird sowas schriftlich dokumentiert.
Und so teuer ist das Tauschen einer Frontlinse auch nicht (zumindest bei den billigen Zooms bei den Profiobjektiven sieht es schon anders aus), die wird ja meist nur von einem Gewindering gehalten, du brauchst halt den Spezialschlüssel um den Rauszuschrauben.

mfg chistian
 
AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt

Deine Aussage erscheint glaubhaft... denn:
WENN der Service-Mitarbeiter bei der entgegennahme des Objektives Kratzer gesehen hätte, ... hätte er genau diese auf dem Auftrag vermerkt - um genau diesen Schadenersatz des Kunden auszuschließen. Hat er aber nicht... warum nicht? weil er nichts gesehen... oder etwas übersehen hat - nämlich die Kratzer!
Darauf würde ich auch abzielen, diese Argumentation hat nämlich erstmal eine gewisse Überzeugungskraft.

Das ist jetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern einfach mal "laut gedacht":

- Geschäftsführer der Firma kontaktieren, freundlich auf das Problem hinweisen. Fragen, welche Lösung er anbietet.
- Wenn der Geschäftsführer nicht einfach kulant ist ("Das richten wir wieder..." - für eine Vertragswerkstatt ist das ein überschaubarer Schaden, das läuft unter "ferner liefen"), vielleicht Kontakt zur örtlichen Verbraucherzentrale aufnehmen, dort den Fall schildern und fragen, wie die die Ansprüche des Kunden einschätzen. Sind die der Ansicht, daß der Kunde fraglos im Recht ist, rufen sie vielleicht einfach mal dort an; u.U. reicht das
- Wenn das alles nichts hilft, hilft nur noch das Branchentelefonbuch, Rubrik "Rechtsanwälte".
 
AW: Objektiv bei Nikon Service Point Dresden zerkratzt

...glaubhaft... denn:
WENN der Service-Mitarbeiter bei der entgegennahme des Objektives Kratzer gesehen hätte, ... hätte er genau diese auf dem Auftrag vermerkt - um genau diesen Schadenersatz des Kunden auszuschließen. Hat er aber nicht... warum nicht? weil er nichts gesehen... oder etwas übersehen hat - nämlich die Kratzer!...

Genau so.
 
Vielen herzlichen Dank an alle!

Ich hab einen freundlichen Brief an der Geschäftsleitung vorbereitet, ohne irgendwelche Drohungen einfach die ganze Situation geschildert und hoffe sehr auf einen positiven Antwort.

Wenn das nicht hilft, werde ich mich direkt an Nikon wenden und eventuell an der Verbraucherzentrale. Und hoffe sehr, dass der rechlicher Weg sich vermeiden lässt.

Ich halte euch auf dem Laufenden...

LG

Martin
 
Ich glaube es lohnt sich nicht einen Rechtsanwalt einzuschalten für ein 4 Jahre altes Objektiv. Der Jurist will schließlich auch Geld haben
 
Ich denke, hier geht es dann auch ein bisschen ums Prinzip. Es kann nicht sein, dass ein zertifizierter Service Point ein Objektiv zerkratzt zurückgibt (was ja mal passieren kann) und sich dann weigert, den Schaden zu ersetzen. In dem Punkt ist es schnuppe, ob das Ding ein Jahr oder zehn Jahre bzw. 50€ oder 5.000 € wert ist.
 
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