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Nürnberg

weis nicht ob das hier schon genannt wurde

Nürnberg Hafen
GPS: Breite: 49°23'29.37"N Länge: 11° 4'1.09"E
 
hi, weiß nicht ob es schonmal erwähnt wurde.. aber auch die Pyramide (Euromed Center) in Fürth ist ein schönes Motiv und sicher ein paar Bilder wert.

gruß SP
 
hi, weiß nicht ob es schonmal erwähnt wurde.. aber auch die Pyramide (Euromed Center) in Fürth ist ein schönes Motiv und sicher ein paar Bilder wert.

gruß SP

Ja, ist ein klasse Motiv:
 
Hi Nürnberger!

Gestern abend war ich in der Innenstadt unterwegs und hab einen kleinen Abstecher zum Business-Tower gemacht. Dort hat mir ein nicht unfreundlicher Wachmann erklärt, dass Nürnberger-Versicherungen Fotografieren nur (noch) mit Erlaubnis duldet. "Der letzte hat am Tag fotografiert und durfte das Gelände nur unter Zurücklassen seiner Speicherkarte verlassen".

Das würde einen interessanten Rechtsstreit ergeben, wenn sich da einer auf die Hinterfüße stellt. Würde mich stark interessieren, wie sie diese mindestens Nötigung rechtfertigen möchten...

Hatte jemand von Euch in diesem Zusammenhang auch schon Probleme?

LG
 
Die Frage stellt sich hierbei: von welcher Stelle aus Du fotografieren wolltest?
Bedenke, dass Du ohne Erlaubnis nur von öffentlichen Grund aus fotografieren darfst. Bedenke dabei wiederum, dass der öffentliche Fussweg direkt auf den privaten Grund übergeht und nur bei genauem Hinsehen anhand der Fusswegplatten erkennbar ist.

Wir haben damals extra eine Erlaubnis beim Presseverantwortlichen eingeholt. Allerdings bekommt er meines Wissens zurzeit so viele Anfragen, dass er kategorisch "Nein" sagt. Es muss ein konkreter Nutzen für Ihn (die Versicherung) mit dabei sein bevor er eine Erlaubnis erteilt.
 
Bedenke, dass Du ohne Erlaubnis nur von öffentlichen Grund aus fotografieren darfst. Bedenke dabei wiederum, dass der öffentliche Fussweg direkt auf den privaten Grund übergeht und nur bei genauem Hinsehen anhand der Fusswegplatten erkennbar ist.

Ersetzen dunklere Fußwegplatten, die man bei genauem Hinsehen erkennt, jetzt schon Verbotsschilder?
 
Sie könnten zicken wegen Privatgrund und bei guter Argumentation und vorhandenem Schildhinweis in Richtung Hausfriedensbruch gehen. Auch können sie über die Rechtsabteilung wegen Urheberrecht Probleme machen, wenn sie denn meinen.
Was sie aber auf keinen Fall können ist mich oder jemanden anders festhalten und Zwang zur Herausgabe der Speicherkarte ausüben. Da liegt sogar ein Raubdelikt nahe, immerhin ein Verbrechen...

LG

[edit:]
Abgesehen davon ist es absolut lächerlich, wenn der Eigentümer eines derart dominanten Gebäudes wie es der Business-Tower ist bzgl. Fotografien desselben einen derartigen Aufstand fabriziert. Verhindern können sie es ohnehin nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was sie aber auf keinen Fall können ist mich oder jemanden anders festhalten und Zwang zur Herausgabe der Speicherkarte ausüben. Da liegt sogar ein Raubdelikt nahe, immerhin ein Verbrechen...

Genau so sehe ich dass auch, es wäre ja noch schöner! Also wie wollen die den die Speicherkarte abnehmen, freiwillig würde ich die sicherlich nicht hergeben, wo kommen wir den da hin. Ich denke dass war sicher nur ein Spruch oder der Fotograph war recht leicht zum einschüchtern.
Grüße
Frank
 
Ersetzen dunklere Fußwegplatten, die man bei genauem Hinsehen erkennt, jetzt schon Verbotsschilder?
Privatgrund ist auch ohne 5 m-Zaun und Stacheldraht Privatgrund. Die Panoramafreiheit gilt aber nur von öffentlichem Grund. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das andere ist übrigens in diesem Fall kein Raub, sondern Nötigung.


Dies alles unabhängig davon, wie ich das persönlich sehe. Denn ich sehe es auch nicht ein, warum man ihn nicht fotografieren darf.
 
Hallo,

die Zicken, die die Nürnberger Versicherung da macht sind noch unangebrachter angesichts der Tatsache, dass sie selbst durch die unnötig intensive Beleuchtung des Towers die Arbeit auf der Sternwarte Nürnberg massivst behindern.

Selbst die Sternwarte in der Nähe von Burg Feuerstein in der Fränkischen Schweiz (ca. 40 km entfernt) hat dadurch beeinträchtigungen zu beklagen.

GL
Günter
 
Pyramide/Euromedclinic Fürth:

Hab dort auch schon nachts längere Zeit mit Stativ fotografiert, die Security hat das aber nicht gestört.

Business Tower:

Ich war mal Samstagabend da und hab fröhlich vor mich hin fotografiert. Nach ca. 40 Minuten kam dann ein Sicherheitsmensch und machte mich darauf aufmerksam, dass das Fotografieren auf dem Gelände nicht erwünscht sei. Er war aber sehr freundlich und meinte auch ich hätte ja jetzt schon ein paar Bilder gemacht, deswegen wär das ja nicht so schlimm wenn ich jetzt nicht mehr weiter fotografieren dürfte ;-)

Da hab ich schon schlimmeres erlebt, z.B. in Erlangen wollte ein Siemens-Security-Typ dass ich die Bilder von der Speicherkarte lösche.
 
Pyramide/Euromedclinic Fürth:
Da hab ich schon schlimmeres erlebt...


Willst Du mir damit sagen, dass die Sache beim Tower 'gar nicht so schlimm ist'?
Ich finde es bodenlos! Was fällt ihnen ein? Was denken sie sich bei sowas? Ihre windigen Versicherungen sollen wir schön kaufen. Wenn wir aber ein Bild von ihrem mistigen Turm machen möchten, nix da! Ab ins Körbchen, ist unser Turm...!
Und schon finden sich ein paar ein, die das ganz ok, gar nicht so schlimm und absolut verständlich finden. Duckmäuseralarm!

Nix für ungut, aber da krieg ich soooo nen Hals.
 
kleiner Auszug aus Wikipedia.
Man kann darüber sicherlich immer streiten.
das fett markierte finde ich interessant...


Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein schönes altes Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten.

Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang. Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen, nicht dagegen beispielsweise ein U-Bahnhof oder eine Bahnhofshalle.[1] § 59 UrhG kommt nach herrschender Ansicht nicht zum Tragen, wenn die Aufnahme von einem Privatgrundstück aus gemacht wird...
 
Mit dem Sicherheitsmann wäre ich nicht geringfügig schlechter ausgekommen, ich bin mit ihm sehr gut ausgekommen. Der kann ja von allen am wenigsten dafür, warum sollte ich mit ihm streiten...?

Aber klar, wenn man sich auf geltendes Recht beruft und gegen unrechtmäßige Ansichten eines Versicherers wehrt, zieht man den kürzeren...

Da kann ich echt nur noch den Kopf schütteln. Deswegen auch mein letzter Post in der Sache.

cu
 
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