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Manche Mieter bevorzugen die Kommunikation und sind eher nicht an einer gerichtlichen Lösung interessiert. Vielleicht solltest Du das zunächst mal versuchen. Aber vorsicht, nicht dass Dir der Mieter gut gemachte Bilder von schimmligen Ecken und zugigen Fenstern präsentiert
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Mal ein Tip - wir sind eigentlich kein Nichtraucherberatungsforum.
Unser Schwerpunkt ist Fotografie...
Ich habe heute erst den Beitrag gelesen, bin also etwas spät dran.
Kann es nicht sein, dass Schadenersatzansprüche generell vom Mietvertrag bzw. von der Art der Miete abhängig sind? Bei uns ist es jedenfalls so, dass Wohnungen vor einer Neuvermietung generell auf Kosten des Hausbesitzers renoviert werden (Ausmalen, ev. neue Böden) denn die Miete wird ja deshalb bezahlt, um ein Mietobjekt benutzen u. damit auch "abzunutzen"zu dürfen, es DARF für die Renovierung nichts vom Vormieter verlangt werden.
Anders ist es bei Mietverträgen z.B. v. Ein-oder Zweifamilienhäusern, da ist es legal, bereits bei Abschluss des Mietvertrags festzuhalten, dass bei Kündigung das Mietobjekt neu ausgemalt zu übergeben ist. Ich hatte eine Bekannte, da hätte der Besitzer des EINFAMILIENHAUSES sogar das Bad neuverfliesen lassen und die vollen Kosten verlangen können, wenn nur eine Fliese wegen eines Hakens angebohrt gewesen wäre, aber das war alles bereits im Mietvertrag festgehalten.
Farbverbindliche Fotos als Beweismittel - da braucht man sicher einen Gutachter für das FOTO!
(Vermiete auch, aber hier haben die Mieter mehr Rechte als der Besitzer!)
LG