AW: NIKON GARANTIE (schwarz auf weiß)- KORREKTUR
>..Wenn ich als Erstkäufer ein Produkt von einem Hersteller kaufe, habe ich Anspruch auf die Garantie.....<
Autsch
Eben das IST nicht der Fall! denn du erwirbst zunächst NIXX anderes wie Ansprüche auf Nachweisfreie Gewährleistung mit einem Verfallsdatum von 6 Monaten.
Garantieleistungen dagegen sind eben NICHT immer verfügbar, variieren je nach Anbieter, Produkt und Marktsituation. Wenn verfügbar KANN diese freiwillige Garantie auf den Erstkäufer beschränkt werden, muss es aber nicht!
Es sind auch Bedingungen anzutreffen wo diese Garantien auf den Zweitnutzer oder Drittnutzer kostenfrei, gegen Kostenbetrag, nur zum Teil oder auch vollständig übertragbar sind.
Deine Darstellung vermittelt jedoch das Bild von generell enthaltenen Garantien, was aber eben NICHT der Fall ist! Auch vermittelst du den Eindruck das Garantien immer unübertragbar wären, was ebenfalls NICHT zutreffend ist!
Gerd
Willst oder kannst du mich nicht verstehen?
Wenn ich als Erstkäufer ein Produkt von einem Hersteller kaufe, habe ich Anspruch auf die Garantie, sofern entsprechende Garantieunterlagen beigefügt sind. Wenn ich ein Produkt mit Garantie kaufe, ist diese verbindlich eingeräumt, sofern ich Erstkäufer bin und die Garantiebedingungen dies nicht ausschliessen. Das Einräumen einer Garantie ist freiwillig, ist diese aber ersteinmal eingeräumt, muss sich der Hersteller entsprechend der Garantiebedingungen auch daran halten! Bei dem Zweitkäufer sieht das, wie mehrfach angesprochen, natürlich anders aus. Auf einem anderen Blatt steht wieder die Nachweisbarkeit, aber das hatte ich ja schon vorher dargestellt.
>..Wenn ich als Erstkäufer ein Produkt von einem Hersteller kaufe, habe ich Anspruch auf die Garantie.....<
Autsch

Eben das IST nicht der Fall! denn du erwirbst zunächst NIXX anderes wie Ansprüche auf Nachweisfreie Gewährleistung mit einem Verfallsdatum von 6 Monaten.
Garantieleistungen dagegen sind eben NICHT immer verfügbar, variieren je nach Anbieter, Produkt und Marktsituation. Wenn verfügbar KANN diese freiwillige Garantie auf den Erstkäufer beschränkt werden, muss es aber nicht!
Es sind auch Bedingungen anzutreffen wo diese Garantien auf den Zweitnutzer oder Drittnutzer kostenfrei, gegen Kostenbetrag, nur zum Teil oder auch vollständig übertragbar sind.
Deine Darstellung vermittelt jedoch das Bild von generell enthaltenen Garantien, was aber eben NICHT der Fall ist! Auch vermittelst du den Eindruck das Garantien immer unübertragbar wären, was ebenfalls NICHT zutreffend ist!
Gerd