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Nikon D200 behalten trotz Canon?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_20610
  • Erstellt am Erstellt am
denny schrieb:
Danke für die zahlreichen Rückmeldungen.

Werde die D200 noch behalten und ausgiebig testen. Sollte es Das sein was ich mir vorstelle, wechsle ich das System. Sonst wird die 5D oder 1DMk2 angeschafft.

Gruß, denny.

Die D200 ist eine Kamera mit sehr gutem Preis-/Leistungsverhältnis. Aber wenn ich schon ordentliche Canon-Objektive hätte, würde ich mir doch die Profikamera 1DMkII(n) zulegen!? :stupid:
 
Tango schrieb:
Aber wenn ich schon ordentliche Canon-Objektive hätte, würde ich mir doch die Profikamera 1DMkII(n) zulegen!? :stupid:

Würd ich wohl eher zur 5D greifen, es sei denn man braucht 8 B/s.. :D

Manni
 
Also, hier in Münster stehen beim Foto-Köster mehrere Exemplare und bei Saturn in Dortmund waren gestern auch noch 4 oder 5 Stck. zu bekommen!

Glaube das Warten auf diese Kamera ist vorbei!

Wenngleich das auch keine Art von Denny ist!

Gruss
 
ManniD schrieb:
Würd ich wohl eher zur 5D greifen, es sei denn man braucht 8 B/s.. :D

Manni

Für Sport-, Action- und Tierfotografie sind 3 B/s aber zu wenig. Da würde ich die D200 dann doch vorziehen. ;)
 
Wenn ich schon etliche gute Optiken von Canon habe kann ich es als Nikon User nicht nachvollziehen so durch Zufall an eine D200 gekommen zu sein. Nikon hat den besseren Autofocus ohne Zweifel. Bin selber von Canon zu Nikon gewechselt, aber meine Optiken waren nicht der Rede wert.
 
Hallo zusammen, hallo Wolfgang.

Fairerweise sollte hier erwähnt werden, dass ich Wolfgang bereits 2mal um Entschuldigung gebeten habe, das erste mal bereits 3Tage zuvor. Am Sonntag wurden wir handelseinig.

Mein Vater machte den Vorschlag, gehe nochmal zum Händler und sprich noch mal mit ihm. Der Händler war gleich bereit mir innerhalb 14 Tagen eine Gutschrifft auszustellen und das über die volle Summe ?1699,- . Tut mir leid, das war halt erst am Dienastag.

Nun die Frage, warum sollte ich Wolfgang jetzt ?99.- schenken? Ich habe das Recht mich anders zu entscheiden, wie jeder andere auch, oder nicht? Habe auch um Entschuldigung gebeten, was ich jetzt noch mal öffentlich beim Wolfgang tue. Daraus kann man jetzt natürlich auch ein Drama machen.

Etwas Wartezeit ist vielleicht entstanden und kein Schaden und das tut mir leid.

Gruß, denny.
 
denny schrieb:
Hallo zusammen, hallo Wolfgang.

Fairerweise sollte hier erwähnt werden, dass ich Wolfgang bereits 2mal um Entschuldigung gebeten habe, das erste mal bereits 3Tage zuvor. Am Sonntag wurden wir handelseinig.

Mein Vater machte den Vorschlag, gehe nochmal zum Händler und sprich noch mal mit ihm. Der Händler war gleich bereit mir innerhalb 14 Tagen eine Gutschrifft auszustellen und das über die volle Summe €1699,- . Tut mir leid, das war halt erst am Dienastag.

Nun die Frage, warum sollte ich Wolfgang jetzt €99.- schenken? Ich habe das Recht mich anders zu entscheiden, wie jeder andere auch, oder nicht? Habe auch um Entschuldigung gebeten, was ich jetzt noch mal öffentlich beim Wolfgang tue. Daraus kann man jetzt natürlich auch ein Drama machen.

Etwas Wartezeit ist vielleicht entstanden und kein Schaden und das tut mir leid.

Gruß, denny.

oh das wird interessant :D

ich persönlich sehe das nicht so.
 
denny schrieb:
Nun die Frage, warum sollte ich Wolfgang jetzt ?99.- schenken? Ich habe das Recht mich anders zu entscheiden, wie jeder andere auch, oder nicht? Habe auch um Entschuldigung gebeten, was ich jetzt noch mal öffentlich beim Wolfgang tue. Daraus kann man jetzt natürlich auch ein Drama machen.

Gruß, denny.
Du sollst Wolfgang keine 99 ? schenken, sondern den von dir freiwillig eingegangenen Vertag erfüllen. Das dir die Verlässligkeit deines eigenen Wortes keine 99 ? wert ist, wirft ein bezeichnendes Licht auf deinen Charakterzustand, mein herzliches Beileid. Das man anhand deiner Ausrüstung erkennen kann, wie es um deine Finanzkraft bestellt ist, macht die Sache eigentlich nur noch peinlicher. Bist Du Poltiker von Beruf? Den dort gilt ja bekanntlich: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern? :evil:
 
denny schrieb:
Hallo zusammen, hallo Wolfgang.

Fairerweise sollte hier erwähnt werden, dass ich Wolfgang bereits 2mal um Entschuldigung gebeten habe, das erste mal bereits 3Tage zuvor. Am Sonntag wurden wir handelseinig.

Mein Vater machte den Vorschlag, gehe nochmal zum Händler und sprich noch mal mit ihm. Der Händler war gleich bereit mir innerhalb 14 Tagen eine Gutschrifft auszustellen und das über die volle Summe €1699,- . Tut mir leid, das war halt erst am Dienastag.

Nun die Frage, warum sollte ich Wolfgang jetzt €99.- schenken? Ich habe das Recht mich anders zu entscheiden, wie jeder andere auch, oder nicht? Habe auch um Entschuldigung gebeten, was ich jetzt noch mal öffentlich beim Wolfgang tue. Daraus kann man jetzt natürlich auch ein Drama machen.

Etwas Wartezeit ist vielleicht entstanden und kein Schaden und das tut mir leid.

Gruß, denny.


Hallo denny, zuersteinmal möchte ich sagen dass ich keinen Streit anfangen möchte, aber ich möchte dich doch in Kenntnis setzen, wie die Rechtliche Lage aussieht. Kann ja nicht schaden zu wissen, wie sowas vor Gericht ausgehen könnte. Nochmals rein zur Info:


Du hast ganz klar kein Recht dich anders zu entscheiden, und das hat auch kein anderer.
Fakt ist, du hast einen Vertrag geschlossen, hier einen Kaufvertrag in mündlicher Form. Ein Kaufvertrag ist ein ZWEISEITIGES Rechtsgeschäft, du hast etwas angeboten, der Käufer hat angenommen.
Was du jetzt tun wolltest war ein sog. einseitiger Rücktritt von Vertrag, das geht aber in Prinzip nur in Ausnahme Fällen, z.b. wenn die Kamera zerstört worden wäre (Untergang der Sache). Dann wärst du von deiner Leistungspflicht befreit gewesen, da die geschuldete Sache hier ein gebrauchter Gegenstand ist, und somit Rechtlich als Stückschuld (im Gegensatz zu Neuwaren die als Gattungsschuld gelten) durchgeht, welche bei Untergang der Ware nicht mehr aufgetrieben werden kann, klar denn deine gebrauchte D200 kannst du nirgendwo mehr besorgen.

Desweiteren:

Es ist ihm kein Schaden entstanden? Muss er nicht länger warten bis er die Kamera bekommt, kann man ohne Kamera fotografieren, muss er jetzt nicht mehr Geld ausgeben ? Wartezeit ist auch nichts anderes als ein entstandener Schaden, denkst du Schaden kann nur monetärer Weise entstehen?

P.S. Ich meine es wircklich nicht böse, aber ein Recht dich "einfach so" nach einem Abschluss eines Vertrages dich anders zu entscheiden, hast du einfach nicht. Hat auch kein anderer. Ist hier nur als Anmerkung gedacht, damit du rechtlich etwas sicherer dastehst, ich beziehe meine Informationen aus den Zivilrechts Vorlesungen (hat ein Richter gehalten) die teil meines Grundstudiums waren.

P.S.2 Also bis jetzt dachte ich mir gut, wenn du die Cam behalten möchtest, kann ich eher noch verstehen, dass man vom Vertrag zurücktritt, aber die Höhe ist ja dass es wohl nur um die Geldseite geht. Mal ne bescheidene Frage, was bringt ne Händlergutschrift über 1699 Euro, kaufst du dir dafür jetzt gleich was. Wenn nicht ist es doch besser 1600 in bar zu nehmen, und das Geld auf die Bank zu bringen um Zinsen zu bekommen, der Händler kann z.B. Pleite gehen dann wäre deine Kohle weg. Mal ganz abgesehen davon dass dies der elegantere Weg wäre.



Freundliche Grüße,

Flo
 
Zuletzt bearbeitet:
Wolfgang E. schrieb:
@denny:
Mal abgesehen davon das Du dir sowas demnächst eher überlegen solltest und nicht wenn Du die Cam schon verkauft hattest. Das Ganze hat was von Kindergarten!
Gruß
Wolfgang
Wenn Du die Realgaten des Verkäufers hast, mahne die Erfüllung des Kaufvertrages per Einschreiben/Rückschein an, danach dann per Anwalt. Ich glaube nicht das der Verkäufer den Mut hat das Risiko einzugehen mehrere hundert Euro an Verfahrenskosten zu verursachen, wo er doch schon beim Gedanken an 99 ? Verlust depressiv wird. :D
 
Jo, is so. Verträge sind formfrei. Ob mündlich oder üer Handschlag - er gilt. Und da denny das hier auch noch bestätigt hat, hat Wolfgang jetzt auch einen Beweis und uns als Zeugen.

Dumdidum
 
kosmoface schrieb:
Jo, is so. Verträge sind formfrei. Ob mündlich oder üer Handschlag - er gilt. Und da denny das hier auch noch bestätigt hat, hat Wolfgang jetzt auch einen Beweis und uns als Zeugen.

Dumdidum

Oh oh, stimmt! Damit hätte Wolfgang den Denny, jetzt quasi bei den "Eiern" .. :lol:
 
Den letzten Beitrag von denny fand ich auch die Höhe, gibt hier scheinheillig zu wolfgang wegen diesen 99 Euro auflaufen zulassen, nicht mal den Hauch von schlechtem Gewissen. @ Denny: Ich habe da so einen Verdacht, auch weil du schreibst dein Vater hat dir dass und jenes geraten, WIE ALT bist du eigentlich ?

mfg,

Flo
 
Denny... du hast nun in der Tat ein Problem.
Wenn Wolfgang ernst macht und seine rechtlichen Mittel nutzt wird dich dieses Verhalten ein Vielfaches von den ersparten 99€ kosten.

Sich vorher ein wenig zu informieren hat noch niemandem geschadet...
 
Ja, immer feste mit der Rechts-Keule losschlagen!!!:wall:

Sorry, aber das sind ja schon amerikanische Zustände - hätte immer gedacht, dass man unter vernünftigen Menschen die Anwalts-fütternden Methoden nicht verwendet, sondern sich auch so einigen kann... :(
 
palooza schrieb:
oh das wird interessant :D
Wow, Hut ab ... gut prognostiziert :D

console schrieb:
Es ist ihm kein Schaden entstanden? Muss er nicht länger warten bis er die Kamera bekommt, kann man ohne Kamera fotografieren, muss er jetzt nicht mehr Geld ausgeben ? Wartezeit ist auch nichts anderes als ein entstandener Schaden, denkst du Schaden kann nur monetärer Weise entstehen?
Ja klar, was denn sonst?!? Willst du ihn mit Zeit entschädigen? Selbstverständlich muss für einen Schadensersatzanspruch ein Schaden nachgewiesen werden und der kann nur in den seltensten Fällen nicht materieller Art sein. Für ein bisschen länger Warten ohne gravierende Folgen bekommst du gar nix :).

@denny: Gib die Kamera zum vereinbarten Preis ab und schreib die 99? als Lehrgeld ab. Falls Du Dich schon rasierst, macht der morgentliche Blick in den Spiegel viel mehr Spaß, wenn man dort einem Menschen in die Augen schaut, der zu seinem Wort steht - Rechtslage hin oder her :cool:
 
pspilot schrieb:
Wow, Hut ab ... gut prognostiziert :D


Ja klar, was denn sonst?!? Willst du ihn mit Zeit entschädigen? Selbstverständlich muss für einen Schadensersatzanspruch ein Schaden nachgewiesen werden und der kann nur in den seltensten Fällen nicht materieller Art sein. Für ein bisschen länger Warten ohne gravierende Folgen bekommst du gar nix :).

Ganz so stimmt das nicht. Der Käufer hätte nämlich JETZT eine Kamera bekommen. Wenn er heute nur zu einem höheren Preis ( und seien es über 1699 Euro ) eine Kamera kauft, dann hat er tatsächlich einen Schaden. Den kann man geltend machen.
Wenn er die Wartezeit hinnimmt und nicht jetzt kauft ( oder einen Rechtstreit aus dem Weg geht ), dann hast du allerdings Recht.

Die Möglichkeit zum jetzigen ( also dem vereinbarten ) Zeitpunkt Ersatz zu beschaffen und die Differenz sowie etwaige Mehrkosten ( Fahrt, Telefonate usw. ) geltend zu machen besteht.

pspilot schrieb:
@denny: Gib die Kamera zum vereinbarten Preis ab und schreib die 99? als Lehrgeld ab. Falls Du Dich schon rasierst, macht der morgentliche Blick in den Spiegel viel mehr Spaß, wenn man dort einem Menschen in die Augen schaut, der zu seinem Wort steht - Rechtslage hin oder her :cool:

Genau. Zahl für deine Dummheit. Sei froh, dass dein Käufer nicht noch mehr geltend macht.
 
weinlamm schrieb:
Ganz so stimmt das nicht. Der Käufer hätte nämlich JETZT eine Kamera bekommen. Wenn er heute nur zu einem höheren Preis ( und seien es über 1699 Euro ) eine Kamera kauft, dann hat er tatsächlich einen Schaden. Den kann man geltend machen.
Wenn er die Wartezeit hinnimmt und nicht jetzt kauft ( oder einen Rechtstreit aus dem Weg geht ), dann hast du allerdings Recht.
Klar, wenn er einen finanziellen Schaden nachweist, bekommt er den. Aber ich bezog mich ja auf die Orginalaussage ala 'glaubst du etwas nur ein finanzieller Verlust stellt einen Schaden dar', und genauso sehen es zumindest die meisten Richter. Ich kenne das Thema aus der Versicherungsbranche. Was da Leute alles als 'Schaden' geltend machen wollen schreit zum Himmel :). Die 'finale Wahrheit' liegt letztlich bei solchen Dingen immer beim jeweiligen Gericht. Es kann auch viel teurer als 99 ? werden: Wenn der Käufer z.B. am Tag nach dem geplatzten aber vereinbarten Kauf z.B. eine Weltreise antreten wollte, auf der er die Bilder seines Lebens machen wollte ... hui, das würde ein lustiger Prozess :D
 
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