denny schrieb:
Hallo zusammen, hallo Wolfgang.
Fairerweise sollte hier erwähnt werden, dass ich Wolfgang bereits 2mal um Entschuldigung gebeten habe, das erste mal bereits 3Tage zuvor. Am Sonntag wurden wir handelseinig.
Mein Vater machte den Vorschlag, gehe nochmal zum Händler und sprich noch mal mit ihm. Der Händler war gleich bereit mir innerhalb 14 Tagen eine Gutschrifft auszustellen und das über die volle Summe €1699,- . Tut mir leid, das war halt erst am Dienastag.
Nun die Frage, warum sollte ich Wolfgang jetzt €99.- schenken? Ich habe das Recht mich anders zu entscheiden, wie jeder andere auch, oder nicht? Habe auch um Entschuldigung gebeten, was ich jetzt noch mal öffentlich beim Wolfgang tue. Daraus kann man jetzt natürlich auch ein Drama machen.
Etwas Wartezeit ist vielleicht entstanden und kein Schaden und das tut mir leid.
Gruß, denny.
Hallo denny, zuersteinmal möchte ich sagen dass ich keinen Streit anfangen möchte, aber ich möchte dich doch in Kenntnis setzen, wie die Rechtliche Lage aussieht. Kann ja nicht schaden zu wissen, wie sowas vor Gericht ausgehen könnte. Nochmals rein zur Info:
Du hast ganz klar kein Recht dich anders zu entscheiden, und das hat auch kein anderer.
Fakt ist, du hast einen Vertrag geschlossen, hier einen Kaufvertrag in mündlicher Form. Ein Kaufvertrag ist ein ZWEISEITIGES Rechtsgeschäft, du hast etwas angeboten, der Käufer hat angenommen.
Was du jetzt tun wolltest war ein sog. einseitiger Rücktritt von Vertrag, das geht aber in Prinzip nur in Ausnahme Fällen, z.b. wenn die Kamera zerstört worden wäre (Untergang der Sache). Dann wärst du von deiner Leistungspflicht befreit gewesen, da die geschuldete Sache hier ein gebrauchter Gegenstand ist, und somit Rechtlich als Stückschuld (im Gegensatz zu Neuwaren die als Gattungsschuld gelten) durchgeht, welche bei Untergang der Ware nicht mehr aufgetrieben werden kann, klar denn deine gebrauchte D200 kannst du nirgendwo mehr besorgen.
Desweiteren:
Es ist ihm kein Schaden entstanden? Muss er nicht länger warten bis er die Kamera bekommt, kann man ohne Kamera fotografieren, muss er jetzt nicht mehr Geld ausgeben ? Wartezeit ist auch nichts anderes als ein entstandener Schaden, denkst du Schaden kann nur monetärer Weise entstehen?
P.S. Ich meine es wircklich nicht böse, aber ein Recht dich "einfach so" nach einem Abschluss eines Vertrages dich anders zu entscheiden, hast du einfach nicht. Hat auch kein anderer. Ist hier nur als Anmerkung gedacht, damit du rechtlich etwas sicherer dastehst, ich beziehe meine Informationen aus den Zivilrechts Vorlesungen (hat ein Richter gehalten) die teil meines Grundstudiums waren.
P.S.2 Also bis jetzt dachte ich mir gut, wenn du die Cam behalten möchtest, kann ich eher noch verstehen, dass man vom Vertrag zurücktritt, aber die Höhe ist ja dass es wohl nur um die Geldseite geht. Mal ne bescheidene Frage, was bringt ne Händlergutschrift über 1699 Euro, kaufst du dir dafür jetzt gleich was. Wenn nicht ist es doch besser 1600 in bar zu nehmen, und das Geld auf die Bank zu bringen um Zinsen zu bekommen, der Händler kann z.B. Pleite gehen dann wäre deine Kohle weg. Mal ganz abgesehen davon dass dies der elegantere Weg wäre.
Freundliche Grüße,
Flo