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"Neue" 5D Mark III mit 540 Auslösungen?

Status
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Hab mir gestern :)))))) eine 5d III gekauft, im örtlichen Fachhandel (nix Blödmarkt oder so!). Durfte ein Ausstellungsstück begrabbeln, hätte sicher auch auslösen dürfen (aber wozu?), hab dann aber ganz ungefragt eine ganz neue original verpackte bekommen. Und das zu einem fast internetreifen Preis! Bin jetzt echt froh vor Ort gekauft zu haben!
Ausstellungsstücke sind zum begrabbeln da, die werden dann auch irgendwann billiger abgegeben, kaufen will ich eig. schon wirklich neu! Bin mir auch sicher, dass sich so ein Vorgehen rechnet....ergibt zufriedene wiederkommende Kunden!

Ein paar Auslösungen sollte man schon dulden, 500 wären mir aber auch zu viel.
Ich glaub meine Grenze läge so zwischen 100 und 200, danach würde ich zumindest über den Preis diskutieren...

My2cents
Gregor
 
Wir reden hier immerhin von weit über 2000€. Schon lustig dass einige es hier so locker nehmen.
Und dann auch noch vergleiche mit Neuwagen machen:top:
Neu bedeutet "NEU". Und wenn irgendein Vogel schon damit eine Hochzeit fotografiert und es dann zurückgibt, ist es gebraucht.
 
Wir reden hier immerhin von weit über 2000€. Schon lustig dass einige es hier so locker nehmen...
Kannst Du begründen warum man es nicht locker nehmen sollte?
Falls die Kamera 1a funktioniert, dann hat er eine 1a Kamera. Was will man denn mehr? Nur weil da 0,X% der theoretischen Auslösungen auf dem Verschluss sind sich den Ärger antun und nach X Wochen beim Online Händler reklamieren?
Nee. Das steht in keinem Verhältnis.

Ciao
 
Doch, ich versteh das schon. Wenn man so viel Geld in die Hand nimmt, möchte man schließlich etwas vollkommen Neues und nicht etwas, das jemand anderes schon kurzzeitig mal in Gebrauch hatte. Schließlich hätte man für das gleiche Geld eine vollkommen neue Kamera bekommen, die noch nie jemand in den Händen hatte. Wenn man das vor dem Kauf weiß und sagt: kein Problem!, ist ja alles ok. Aber wenn ich die Wahl habe und den gleichen Preis zahle, will ich etwas absolut (!) Neues haben. Eine neue Kamera kauft man sich ja auch nicht alle Tage.
 
Falls die Kamera 1a funktioniert, dann hat er eine 1a Kamera. Was will man denn mehr? Nur weil da 0,X% der theoretischen Auslösungen auf dem Verschluss sind sich den Ärger antun und nach X Wochen beim Online Händler reklamieren?

Genau darum geht es aber. Woher weißt Du (innerhalb der 14 Tage Umtauschrecht) ob die Kamera ok ist? Vielleicht wurde sie zurück gegeben, weil sie eben nicht ok ist... oder sie ihm runtergefallen ist, oder warum auch immer.
 
Bin jetzt echt froh vor Ort gekauft zu haben!

War bei mir genauso. Noch dazu habe ich den Posten Gratisreinigung auf Lebenszeit mit 0 € auch noch auf der Rechnung stehen.

Zur Vorführkamera: Der Mythos mit der Serienstreuung scheint bei einigen tief eingebrannt zu sein. Bei einem Musikinstrument, wenn es noch dazu aus Holz ist, lasse ich mir das einreden, da würde ich auch nur genau jenes Exemplar nehmen, dass ich ausprobiert habe. Aber bei einer Kamera doch nicht, bzw. das Vorführmodell nur mit Preisnachlass. Die aus dem Lager hat genauso zu funktionieren und wenn nicht, bin ich damit spätestens am nächsten Tag wieder im Laden.
 
... Woher weißt Du (innerhalb der 14 Tage Umtauschrecht) ob die Kamera ok ist? ...
Ich würde sagen: Durch ausprobieren weißt Du das. Wenn Du in 14 Tagen Benutzung nicht weißt ob die Kamera das tut, was sie tun soll, dann weiß ich auch nicht. Im Übrigen hast Du bei einem Mangel 2 Jahre Gewährleistung in Deutschland und nicht nur 14 Tage. Die ersten 6 Monate von diesen 2 Jahren wird es Dir sogar so einfach gemacht, dass Du nicht mal nachweisen musst ob der Mangel von Anfang an bestand oder erst während der Nutzung auftrat. Es kann Dir ein möglicher Mangel also auch erst nach 5 Monaten auffallen und Dich schützt das Gesetz. Diese 14 Tage sind nicht dazu da Dich vor Mängeln zu schützen, sondern noch viel komfortabler vor Nichtgefallen.

Ciao
 
Ich würde sagen: Durch ausprobieren weißt Du das. ... Diese 14 Tage sind nicht dazu da Dich vor Mängeln zu schützen, sondern noch viel komfortabler vor Nichtgefallen.

Keine Frage, daß Du durch das Gesetz geschützt bist. Aber die Rennerei hast Du dann trotzdem.
Wobei genau das "Nichtgefallen" das Problem ist. Die 14 Tage sind vermutlich ausschließlich als Mangelschutz gedacht. Bei Klamotten sehe ich das evtl. noch ein, die Größen fallen oft sehr unterschiedlich aus. Aber ne Kamera für 3000€ hat man sich schon vorher angesehen. Von daher: Neupreis = Neuware
(Deshalb ist auch meine Devise: Wichtiges kauft man beim Fachhändler)
Aber hier geht es ums Prinzip. Man weiß einfach nicht, was vorher alles gelaufen ist.
 
Naja, woher soll ich wissen, ob die Kamera die richtige für mich ich, ob sie gut in der Hand liegt etc.
Wenn ich online kaufe, dann gehe ich eben NICHT vorher in ein Geschäft, begrabbel die Kamera da, kaufe sie dann aber im Internet.
Genau für diesen Ausgleich (Im Laden mal "anfassen" und ausprobieren, ob das wirklich das richtige für einen ist, sind diese 14 Tage da.
 
Nur mal so als Denkanstoss!
540 Auslösungen bei einer Kamera deren Verschluss auf 100.000 ausgelegt ist.
Wären gut 1000km bei einem Auto, dessen Motor auf 200.000 km ausgelegt ist.
Würde man das Auto noch als neu betrachten?
 
540 Auslösungen sind inakzeptabel und schlichtweg eine Frechheit. Im Umkehrschluss könnte man derartigen Mist mit halb abgebrannten Scheinen bezahlen
 
Nur mal so als Denkanstoss!
540 Auslösungen bei einer Kamera deren Verschluss auf 100.000 ausgelegt ist.
Wären gut 1000km bei einem Auto, dessen Motor auf 200.000 km ausgelegt ist.
Würde man das Auto noch als neu betrachten?

Kurz und knapp: Nein! 1000km ( oder 540 Auslösungen) sind sicher kein Grund, vom Kauf abzusehen. Aber dann als Vorführmodell mit entsprechendem Abschlag vom Neupreis.

Gruß
aalto
 
Nun ja, der TO war bereits gestern Abend eingelogt und hatte anscheinend keine Lust die Fragen zu beantworten - somit sehe ich irgendwie keinen Grund weiter den Thread zu führen- was nützten weitere Spekulationen wenn der TO nicht gewillig ist aktiv mitzuarbeiten.:confused:
 
Nun ja, der TO war bereits gestern Abend eingelogt und hatte anscheinend keine Lust die Fragen zu beantworten - somit sehe ich irgendwie keinen Grund weiter den Thread zu führen- was nützten weitere Spekulationen wenn der TO nicht gewillig ist aktiv mitzuarbeiten.:confused:

Das sehe ich auch so. Vom TO kein Feedback und keine Reaktion auf Antworten. Verstehe ich nicht....:(
 
Ich gebe mal meinen Senf mit Ketchup dazu.

Meine EOS 40D ist jetzt ca. 6-7 Jahre alt. Gekauft hatte ich sie damals bei Otto.
Als ich die Lieferung bekam, viel mir auf, dass die Verpackung schon mal geöffnet wurden ist. Ein kleiner Stempel "Ware geprüft" habe ich gefunden.
Die Bilder meiner EOS wurden schon immer mit einer fortlaufenden NR. versehen.
Sie stand damals schon bei ca. 2000... Was mich zwar wunderte, aber nicht weiter störte bzw. ich dachte, dass die Kamera "geprüft" worden ist.

Jetzt hat sie genau 14558 Auslösungen und funktioniert wie am ersten Tag.

Heute würde ich sowas allerdings wieder zurück schicken.
Weil NEU soll NEU sein ;)
 
Ein User hat es auf den Punkt gebracht, ...das ist hier ein Foto-Forum und kein Jura-Forum. Die persönliche Meinung ist die eine Sache, die rechtliche Sachlage eine andere (und muss nicht übereinstimmen). Man kann darüber denken was man will, in letzter Instanz bei Uneinigkeit muss dann ein Gericht darüber entscheiden, ob 540 Auslösungen einer nicht mehr original verpackten Kamera (wenn es denn die eingeschweißte Cam aus dem anderen Thread war) noch als Neu rechtlich bezeichnet werden kann.

Der Weg war einfach, ...
- 14-tägiges Rückgaberecht nach der alten Rechtslage (ohne Angabe von Gründen)
- wenn diese Zeit nun vorüber ist, dürfte die Rechtslage schwierig werden (in mehr als 14 Tagen kann man schwer dem Händler nachweisen, dass die Kamera von Anfang an 540 Auslösungen drauf hatte; man ist einen gültigen Vertrag eingegangen; die Frage neu -> neuwertig bei der Sachlage unklar)


Ich würde auch vorschlagen, dass man hier schließt, ...die Sache kann nur persönlich und ggf. juristisch geklärt werden (aber bitte doch nicht hier). ;)
 
Nur mal so als Denkanstoss!
540 Auslösungen bei einer Kamera deren Verschluss auf 100.000 ausgelegt ist.
Wären gut 1000km bei einem Auto, dessen Motor auf 200.000 km ausgelegt ist.
Würde man das Auto noch als neu betrachten?

Zwei Fehler:
-Autovergleich (hier gibt es nämlich feste Regelungen)
-Die 5d ist für 150.000 ausgelegt

Diese 540 Auslösungen machen 0,36 Prozent aus. Das macht etwa 10€ aus, wenn man diese Proportional auf Preis und Gesamtauslösezahl verrechnet.
 
Nachdem eine Rechtsberatung hier nicht zulässig ist - und eine Lebensberatung nicht Gegenstand der technischen Fachbereiche sein kann - mache ich hier mal zu.

Steffen
 
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