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Neue 5D Mark 2 vom Händler mit ca 1050 Auslösungen?

Gebraucht ist gebraucht und der Gebrauch beginnt damit, dass das Teil aus der Packung geholt wird, dass man dort irgendwas an Datum, Uhrzeit etc. einstellt, eine Karte reinsteckt und ein Bild macht.

Damit ist das Ding in Gebrauch gewesen und folglich auch gebraucht.

Wo willst du denn sonst die Grenze setzen? Dass Canon damit - im übertragenen Sinn erstmal 30 Filme belichtet, um die Kamera "zu testen", halte ich für absurd.

Es gibt Händler, die zeigen dir eine neue Kamera, du darfst damit spielen... Nur darfst du da keine Karte reinstecken und Bilder machen.

Oder aber sie haben ein Vorführmodell. :rolleyes:

Schön, dann gibt es ja auch kein neues Auto :rolleyes:
 
Na ja, mein Auto hatte damals 5.200 Kilometer auf der Uhr . . . . wegen der Absetzbarkeit hätte ich ihn gerne als Gebrauchten abgeschrieben (vier Jahre) . . . dann wurde mir gesagt: Bis 6.000 Kilometer sieht das Finanzamt den Wagen als Neuwagen an (sechs Jahre Abschreibung) . . . und soviel ich weiß, darf ein Auto auch mit einer gewissen km Zahl noch als "neu" beworben werden . . .

Und wenn das Auto auf das Autohaus zugelassen war?

Das Auto wäre dann z.B. ein halbes Jahr zugelassen, hätte 6000 gelaufen und soll dann "neu" sein?
Um 5000 oder 6000 Kilometer zu fahren, muss der Wagen schon längere Zeit bewegt werden. "Neu" ist der Wagen dann wirklich nicht mehr.
Die Finanzämter halt...
 
Na ja, mein Auto hatte damals 5.200 Kilometer auf der Uhr . . . . wegen der Absetzbarkeit hätte ich ihn gerne als Gebrauchten abgeschrieben (vier Jahre) . . . dann wurde mir gesagt: Bis 6.000 Kilometer sieht das Finanzamt den Wagen als Neuwagen an (sechs Jahre Abschreibung) . . . und soviel ich weiß, darf ein Auto auch mit einer gewissen km Zahl noch als "neu" beworben werden . . .

Die Bewertung des Finanzamtes hat aber nichts damit zu tun ob eine Sache als gebraucht angesehen wird oder nicht. Gleiches gilt auch für eine Versicherung wenn Sie innerhalb einer gewissen Frist den Neuwert bei einem Schaden ansetzt.

Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist, ist es faktisch ein Gebrauchtwagen.
 
Schön, dann gibt es ja auch kein neues Auto :rolleyes:


Autos sind keine Kameras. Oder kannst du mit deiner Kamera fahren, mit meinen geht das nicht. :p
 
Die Bewertung des Finanzamtes hat aber nichts damit zu tun ob eine Sache als gebraucht angesehen wird oder nicht. Gleiches gilt auch für eine Versicherung wenn Sie innerhalb einer gewissen Frist den Neuwert bei einem Schaden ansetzt.

Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist, ist es faktisch ein Gebrauchtwagen.

So kenne ich das auch...
 
Und wenn das Auto auf das Autohaus zugelassen war?

Das Auto wäre dann z.B. ein halbes Jahr zugelassen, hätte 6000 gelaufen und soll dann "neu" sein?
Um 5000 oder 6000 Kilometer zu fahren, muss der Wagen schon längere Zeit bewegt werden. "Neu" ist der Wagen dann wirklich nicht mehr.
Die Finanzämter halt...

Wer bitte sagt Dir denn, das die Karmera schon mal verkauft (zugelassen :D) war?
 
Und wenn das Auto auf das Autohaus zugelassen war?

Das Auto wäre dann z.B. ein halbes Jahr zugelassen, hätte 6000 gelaufen und soll dann "neu" sein?
Um 5000 oder 6000 Kilometer zu fahren, muss der Wagen schon längere Zeit bewegt werden. "Neu" ist der Wagen dann wirklich nicht mehr.
Die Finanzämter halt...

War ja ein Vorführwagen, der auf das Autohaus zugelassen war . . . drei Monate lang . . .

Aber Fakt ist, daß eine gewisse Kilometerzahl auch juristisch als "Neuwagen" verkauft werden kann . . .



Um damit wieder auf den Body zu kommen: Ich kann mir durchaus vorstellen, daß sich mein persönliches Empfinden zum Thema neu nicht unbedingt mit dem eines Richters decken könnte! Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen . . . ;)
 
Wer bitte sagt Dir denn, das die Karmera schon mal verkauft (zugelassen :D) war?



aber dann war sie eine vorführkamera! und beim vorführwagen gibts auch ordentlich rabatt!

vielleicht nicht weil er mal angemeldet war, sondern weil er schon ordentlich kilometer gemacht hat und diverse leute in die sitze gefurzt haben :)
 
Recht hin oder her, schön ist die Sache nicht :ugly: Ich würde auch zum Händler gehen und fragen was das soll!
 
Wer bitte sagt Dir denn, das die Karmera schon mal verkauft (zugelassen :D) war?


Kameras werden auch nicht zugelassen! :D:D:D

Der auto-Vergleich passt hier nicht. Ein Auto kann auch zugelassen werden ohne, dass es verkauft wurde...

Wenn aber umgekehrt ein Laden eine Kamera anderthalb Jahre tagtäglich als Vorführgerät nutzt, die dann 200.000 Auslösungen hat, dann kann man die wohl kaum als "neu" verkaufen, nur, weil die zuvo noch nie verkauft wurde. :rolleyes:
 
War ja ein Vorführwagen, der auf das Autohaus zugelassen war . . . drei Monate lang . . .

Aber Fakt ist, daß eine gewisse Kilometerzahl auch juristisch als "Neuwagen" verkauft werden kann . . .



Um damit wieder auf den Body zu kommen: Ich kann mir durchaus vorstellen, daß sich mein persönliches Empfinden zum Thema neu nicht unbedingt mit dem eines Richters decken könnte! Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen . . . ;)

Drei Monate zugelassen - und das Finanzamt meinte dann nach 5200 km das war trotzdem ein Neuwagen? :eek:

Seltsam...
 
Drei Monate zugelassen - und das Finanzamt meinte dann nach 5200 km das war trotzdem ein Neuwagen? :eek:

Seltsam...

Ist so! Steuerberater sagte, ist grundsätzlich so! ist mittlerweile auch egal! ;)

Zeigt zumindest, daß der Begriff neu anderer Menschen / Behörden nicht immer mit meiner Vorstellung übereinstimmen muss . . . :D
 
Der Mediamarkt um die Ecke hat mich keine Auslösung mit der 1DMK3 machen lassen, als die eine in der Vitrine hatten. War nach Aussagen des Fotoabteilungsmenschens irgendwie von Canon so aufgelegt *achselzuck*... nur so als Beispiel, von wegen "ab einer Auslösung Gebrauchtkamera"
 
Guten Abend,

ersteinmal vielen Dank für die Anteilnahme und Meinungen.

Ich werde morgen mal nach der Arbeit in die Stadt fahren und den Fachhändler meines "Vertrauens" besuchen. Ich habe mittlerweile eine schriftliche Anfrage bei Canon gestellt, um eine rechtsverbindliche Aussage zu bekommen, dass Ihre neuen Kameras keine Auslösungen haben.

Die schriftliche Bestätigung des Zählerstandes habe ich ja bereits von Canon erhalten.

Prinzipiell hab ich nichts dagegen eine gebrauchte Kamera zu kaufen. Nur wenn dieses der Fall ist, dann möchte ich als Kunde auch darauf aufmerksam gemacht werden, so dass ich entscheiden kann.
Verbraucherschutz?!?



Einen schönen Abend noch allerseits

Gruß FAK
 
Hu... nun bin ich etwas verunsichert....
Habe meine 1000D als Vitrinen-Kit bei MM gekauft und da es die letzte war habe ich 378 statt 399 bezahlt.
Gewundert habe ich mich als das erste Bild die Nummer 1547 (oder so.. genau weiß ich es nicht mehr) aufwies.
Die SD-Karte war brandneu und war leer als ich sie aus der Packung holte und einsetzte.

Jetzt in diesem Thread habe ich von diesem Programm erfahren mit dem man die Shutter auslösungen zählen kann. 2167
Hm... nach dem ich diese Bildnummer mit 1547 gesehen hatte, stellte ich den Bild-Zähler zurück und der steht jezt auf 650....
Das heist das jetzt über 1500 Shutterauslösungen gemacht wurden bei Media Markt...??
Kann ich vielleicht noch Geld Wiederverlangen? Gekauft 29.12.2008
Also Sensor ist Top Sauber und auch das Objektiv und Body war bis auf "Darf ich die mal in die Hand nehmen" Spuren nix zu sehen. War halt eine Vitrinen-Kamera. Aber wer hat die Bilder gemacht?
Sparache und Datum und Uhrzeit waren OK, störte mich aber wenig, da ich davon aus ging, zum Vorführen stellt man das Menü ein und bis 200 Auslösungen wäre es für mich auch OK. Aber 1500 :grumble:

Gibt es eigentlich eine Lebensdauer dafür? Ist es wirklich so schlimm wenn eine Kamera so viele Auslösungen hat? Ab wann Spinnt die Kamera? oder hält der Shutter locker 100.000 Auslösungen aus?
 
@ Power

hast sie doch als vitrinenobjekt gekauft, warum solltest du dann noch ein recht haben was wiederzubekommen.

Als ich mich im Media Markt nach ner DLSR umgeschaut habe und die Vitrinen Kameras inspiziert habe waren mal eben 100 Auslösungen weg und dass nur von mir. Da müssen doch nur ein paar Kunden testen und schon kommt man auf diese Zahl.
Du wusstest ja, dass es sich um eine Kamera aus der Vitrine handelt, da muss man das in Kauf nehmen.
 
@ Power
...
Als ich mich im Media Markt nach ner DLSR umgeschaut habe und die Vitrinen Kameras inspiziert habe waren mal eben 100 Auslösungen weg und dass nur von mir. Da müssen doch nur ein paar Kunden testen und schon kommt man auf diese Zahl.....
Oops... wie kommst man denn so schnell auf 100 Bilder?
Also 10 Bilder kann ich ja noch nachvollziehen aber 100? Reihenbild ausgewählt und einen Fingerkrampf bekommen? (sorry) :lol:

Ich habe in Zwei Monaten gerade mal 650 Bilder gemacht. Und auch viele verworfen....

Hmm... bei 3 Bilder pro Sekunde...1500 Auslösungen... also 8,3 Minuten Fingerkrampf....:evil:

Also wenn diese Kamera ein halbes Jahr als Vorführmodell gedient hat ist es natürlich möglich. :grumble:

Aber ich will nicht meckern. Die macht trotzdem gute Bilder.
 
Wie auch immer sich der Haendler weiter verhaelt: Fuer mich waere der gestorben. Nichtmal mehr ne Speicherkarte wuerd' ich bei so einem Typen kaufen.

Aber mal was anderes: Bei Onlinekauf ist man ja berechtigt, eine erworbene Kamera ohne Angabe von Gruenden innert 2 Wochen zurueck zu schicken. Der Haendler wird die selbstverstaendlich an den Naechsten als "neu" verkaufen. Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Muesste der Onlineshop darauf aufmerksam machen, dass sie beabsichtigen, eine derart gebrauchte Kamera zu verkaufen? In 2 Wochen kann man eine Kamera ja ganz schoen rannehmen. Evtl. gibts sogar Typen, die fuer einen Auftrag ein suendteures Modell bestellen, Auftrag abwickeln und die Kiste dann wieder schoen verpackt zurueckschicken... Man will garnicht drueber nachdenken...

Chris
LSZO
 
Diese Begebenheit bestärkt mich doch, solche Dinge auf jeden Fall online zu kaufen. Nur beim Onlinekauf kann ich das Produkt innerhalb von zwei Wochen zurück senden - aus was für Gründen auch immer.

So sehr ich mit dem Threadstarter mirfühle: Letztendlich wird er nicht beweisen können, dass er die rund 1.000 Auslösungen gemacht hat.
Und wenn der Händler wirklich so dreist sein sollte, wie vermutet, dann wird er dies auch mit Sicherheit behaupten.
Und: Er ist nicht verpflichtet, die Kamera zurück zu nehmen (anders als bei einem Online-Kauf).

Trotzdem drücke ich dem Threadstarter aber die Daumen :top:

Gruß
Andreas
 
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