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Neue 40D wirklich neu?

Weiters ist mir bei der neuen nun auch aufgefallen, dass die Bedienungsanleitungen und der andere Kram nun eingeschweißt ist (neu).

Wieder bei Saturn gekauft?

Hast Du bei der neuen Kamera auch mal nachgeschaut, wie viele Fotos damit schon geschossen wurden?
 
Wobei mal zu klären wäre, was Neuware eigentlich ist. Neuware ist nicht automatisch originalverpackte Ware.

Gehe mal in irgendein Musikgeschäft und kaufe dir eine neue Gitarre: du wirst keine bekommen, die nicht im Verkaufsraum rumstand und schon zigmal von anderen benutzt wurde. Wenn ein Verkäufer eine Ware schon als gebraucht verkaufen müsste, wenn er sie nur auspackt um sie jemandem zu zeigen, dann könnten die meisten Geschäfte dicht machen.

Klar ist Neuware nicht immer originalverpackt. Ein Auto, dass eine Probefahrt gemacht hat ist immer noch Neuware.

Aber -ich unterstelle, dass die Auslösungen gemacht waren- es kommt auf die Anzahl an, Auslösungen oder Kilometer (so bereits mehrfach gerichtlich entschieden).
Und bei dieser Anzahl, wie gesagt unterstellt es stimmt, ist es Gebrauchtware.

Auch wenn sie völlig in Ordnung ist, kann es nur zu einem Preisnachlaß führen. Alles andere ist unreell.

Gruß Stefan
 
Und wo ist die Grenze?
Wer legt sie fest?

In diesem Fall haben wir es mit 400 von 100000 Auslösungen zu tun, für die die 40D ausgelegt ist. Das sind 0,4 %.
Wo um sollen denn all die Kameras bleiben, die nach Fernabsatzgesetz innerhalb der 14-tägigen Frist zurückgegeben werden. Oder die Du oder ich im Laden ausprobiert haben?
Diese Kameras mit Preisnachlass als gebraucht zu verkaufen kann sich kein Händler leisten.
In bestimmtem Rahmen muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.
 
Und wo ist die Grenze?
Wer legt sie fest?

In diesem Fall haben wir es mit 400 von 100000 Auslösungen zu tun, für die die 40D ausgelegt ist. Das sind 0,4 %.
Wo um sollen denn all die Kameras bleiben, die nach Fernabsatzgesetz innerhalb der 14-tägigen Frist zurückgegeben werden. Oder die Du oder ich im Laden ausprobiert haben?
Diese Kameras mit Preisnachlass als gebraucht zu verkaufen kann sich kein Händler leisten.
In bestimmtem Rahmen muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.


Die Grenze legen die Richter fest!!!
Die Kameras, die du und ich im Geschäft testen haben vielleicht 20 Auslösungen. 400 oder 500 sind zuviel.
Außerdem ist ein Preisnachlaß sicher nicht der Grund, warum Geschäfte kaputtgehen.
Weiterhin bin ich der Meinung, dass zumindest der Hinweis gegeben werden muss, dass das Teil schon einmal in Gebrauch war. Das finde ich Geschäftsgebahren. Das gilt für Großmärkte als auch für den Geschäftsmann um die Ecke.

Gruß Stefan
 

Klug******en an: Unterinstanzielle Urteile (also alles unter OLG-Entscheidungen) haben einen allgemeinen Aussagewert von 0. :eek:
Klug******en aus.

Ich würds aber trotzdem im Rahmen des Verbraucherwiderrufsrechts wieder zurückschicken, wieso sollte ein "frischer" Käufer die gesetzliche Regelung für den Versandhändler "ausbaden" müssen?

Schönen Abend!
 
Und wo ist die Grenze?
Wer legt sie fest?

In diesem Fall haben wir es mit 400 von 100000 Auslösungen zu tun, für die die 40D ausgelegt ist. Das sind 0,4 %.
Wo um sollen denn all die Kameras bleiben, die nach Fernabsatzgesetz innerhalb der 14-tägigen Frist zurückgegeben werden. Oder die Du oder ich im Laden ausprobiert haben?
Diese Kameras mit Preisnachlass als gebraucht zu verkaufen kann sich kein Händler leisten.
In bestimmtem Rahmen muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Hallo,

ich bin auch der Meinung das hier zwischen einem Test und einem Gebrauch einer Ware unterschieden werden muss. Aber 400 Auslösungen gehen meiner Meinung nach auch über einen Test hinaus.
Was die 14 tägige Rückgabefrist betrift, kann diese Risiko nicht auf den Käufer abgetreten werden, dies trägt allein der Händler. Seriöse Händler nehmen solche Geräte als refurbished durch den Hersteller ober als Retourenware mit eingeschränkter Garantie wieder in das Programm.

Die Kamera, welche ich im "Laden" ausprobiert habe, ist ein Ausstellungs- bzw. Vorführgerät und wird nicht verkauft.
Da zahle ich gern etwas mehr :)

Gruß Andreas
 
Jetzt mal ehrlich. Das war ein geschilderter Fall. Wieviel wird es wohl geben, von denen der gutgläubige Käufer niemals etwas erfährt.
Ist das noch normal????

Gruß Stefan
 
Was die 14 tägige Rückgabefrist betrift, kann diese Risiko nicht auf den Käufer abgetreten werden, dies trägt allein der Händler. Seriöse Händler nehmen solche Geräte als refurbished durch den Hersteller ober als Retourenware mit eingeschränkter Garantie wieder in das Programm.

Und rechnen die Verluste auf die Preise auf. Ganz normal.
 
Der Umtausch war gerechtfertigt - es ist wie gesagt ein deutlicher Unterschied zwischen "Ausprobieren" und "Benutzen" - und 400 Bilder sind benutzt !

Da wirds wohl auch einen Grund gegeben haben, dass der Saturn eine Kamera nach 400 Bildern wieder zurücknimmt bzw. austauscht ! Kann gut sein, dass die Kamera viell. auch schon eine Service-Historie hat.

Wenn ich ein Gerät als Neuware kaufe, dann erwarte ich auch, dass die Ware Neuware ist - im Geschäft kann natürlich jeder Geräte ausprobieren - wenn ich so ein Gerät erwische ist das absolut ok ! Aber 400 Auslösungen gehen zu weit !

Philipp
 
Mich würde nur mal interessieren, wie man denn die Anzahl der getätigten Auslösungen feststellt. Ich dachte bisher immer, dass es nur bei den Topmodellen direkt möglich ist und ansonsten einen Eingriff des Services voraussetzt. So hat man nur eine Nummerierung, die von der verwendeten CF-Karte abhängig ist. Oder hab ich da was nicht mitgekriegt?
 
Mich würde nur mal interessieren, wie man denn die Anzahl der getätigten Auslösungen feststellt. Ich dachte bisher immer, dass es nur bei den Topmodellen direkt möglich ist und ansonsten einen Eingriff des Services voraussetzt. So hat man nur eine Nummerierung, die von der verwendeten CF-Karte abhängig ist.
Richtig. Genau das ist der Punkt. Die Anzahl der Auslösungen, bewertet nach der Bildnummer auf der Karte, hat keinerlei Aussagekraft. Die vermeintlich neue Kamera kann tatsächlich mehr Auslösungen "auf dem Tacho" haben, als das zurückgegebene Modell. Der "Vorbesitzer" war so schlau, die Handbücher nicht auszupacken und hat den Zähler der Kamera nach seinem Wochenend-Shooting mit mehr als 2000 Aufnahmen brav zurückgesetzt...:evil:
Andersherum könnte es auch sein, dass eine neue Kamera die Bildnummerierung höher als "001" beginnt, weil sie vorhandene Bildverzeichnisse auf der Karte (auch von anderen Kameramodellen) "mitzählt".
 
Richtig. Genau das ist der Punkt. Die Anzahl der Auslösungen, bewertet nach der Bildnummer auf der Karte, hat keinerlei Aussagekraft.
Eben.
Ich kann auch eine Kamera mit 2 Auslösungen auf dem Tacho bekommen, die tatsächlich schon 2000 hatte. Äußerlich unversehrt, technisch ohne Fehler und mit voller Garantie.
Der Unterschied zwischen dieser und einer neuen Kamera ist reine Psychologie.
 
Hallo,

ich bin auch der Meinung das hier zwischen einem Test und einem Gebrauch einer Ware unterschieden werden muss. Aber 400 Auslösungen gehen meiner Meinung nach auch über einen Test hinaus.

Er könnte auch einfach eine Karte benutzt haben, womit bereits 380 Bilder gemacht worden sind.

Was die 14 tägige Rückgabefrist betrift, kann diese Risiko nicht auf den Käufer abgetreten werden, dies trägt allein der Händler.

Der Käufer hat 2 jahre land Gewährleistung - dadurch trägt der Händler automatisch das Risiko. Alle anderen Risiken finden im Kopf statt.

Seriöse Händler nehmen solche Geräte als refurbished durch den Hersteller ober als Retourenware mit eingeschränkter Garantie wieder in das Programm.

Wieso soll es seriöser sein sie mit eingeschränkter anstatt wie in diesem Fall mit voller Garantie ins programm zu nehmen?

Die Kamera, welche ich im "Laden" ausprobiert habe, ist ein Ausstellungs- bzw. Vorführgerät und wird nicht verkauft.
Da zahle ich gern etwas mehr :)

Das ist ein Irrglaube. Zwar gibt es Aussetllungsstücke oder Ware, die als Retourware gekennzeichnet ist, aber hierbei handelt es sich auch bei dem seriösesten aller Händler nur um Ware, die aus irgendeinem Grund nicht mehr als Neuware verkauft werden kann.

Nehmen wir an ich gehe zu MM, weil er gerade die neueste Canon bekommen hat. Ich will das Teil sehen und ausprobieren, also holt der Verkäufer es aus der Verpackung und gibt es mir. Ich entscheide mich, die Kamera doch nicht zu kaufen, dann verkauft er die Kamera natürlich dem nächsten Kunden als Neuware und das zurecht. Das kann auch ein paar mal so gehen.

Wichtig ist aber zu erkennen, dass wir alle da was davon haben: wenn wir immer nur auf Origiginalverpackter Ware bestehen, dann können wir bald nichts mehr ausprobieren oder zurückschicken.

Die Sicherheit bekommt der Käufer in der Form des Rückgaberechts und der Gewährleistung, nicht in der Form von Originalverpackungen.
 
Eben.
Ich kann auch eine Kamera mit 2 Auslösungen auf dem Tacho bekommen, die tatsächlich schon 2000 hatte. Äußerlich unversehrt, technisch ohne Fehler und mit voller Garantie.
Der Unterschied zwischen dieser und einer neuen Kamera ist reine Psychologie.

Wenn du mein Erlebnis ein paar posts vorher liest, dann passieren solche Sachen eben. Der Service hat die "neue" Kamera ausgelesen und da waren eben ca. 1000 Auslösungen drauf.
Und da kann mir keiner erzählen, dass das noch Neuware ist.
Alles andere ist falsch.

Gruß Stefan
 
Wenn du mein Erlebnis ein paar posts vorher liest, dann passieren solche Sachen eben. Der Service hat die "neue" Kamera ausgelesen und da waren eben ca. 1000 Auslösungen drauf.
Und da kann mir keiner erzählen, dass das noch Neuware ist.
Alles andere ist falsch.

Ok, da stimme ich dir zu. Trotzdem ist es selbst in diesem Fall reine Psychologie. Die 40D ist für 100.000 Auslösungen ausgelegt. Es könnte sein, dass die Kamera, welche schon 1000 Auslösungen runter hat, insgesamt 120.000 Auslösungen durchhält, während die originalverpackte 40D, die Du bekommst, wenn Du die bereits benutzte zurückgibst, nur 100.000 Auslösungen durchhält. D.h. die Toleranz bzgl. der Haltbarkeit der Kamera derart groß, dass man gar keine Aussage dahingehend treffen kann, ob Behalten oder Zurückgeben die bessere Wahl wäre.

Deswegen bin ich der Meinung, dass man eine Kamera nicht daraufhin überprüfen sollte, ob sie schon benutzt ist oder nicht, sondern ob die Funktion einwandfrei ist. Wenn die Mattscheibe verstaubt ist oder ein Kratzer im Display zu erkennen ist, dann gibt man das Ding zurück - ist hingegen alles in bester Ordung, nur die Kamera hat schon 400 Auslösungen runter, dann geht man bei einem Umtausch ein größeres Risiko ein, eine schlechtere Kamera zu bekommen, als eigentlich nötig.
 
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