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Neue 40D wirklich neu?

@ Hesse
"Sprache ist schon auf Deutsch gestellt worden, das Datum war auf September 2007 eingestellt."
Und daraus ist zu folgern, dass die Kamera ein halbes Jahr alt ist? :confused:
Wie alt wäre dann die Kamera, wenn sie das Datum 01.01.1980 oder 31.12.2010 angezeigt hätte? :ugly:
gehts auch freundlicher :confused:
Wo war ich unfreundlich?
Jetzt mal ehrlich. Das war ein geschilderter Fall. Wieviel wird es wohl geben, von denen der gutgläubige Käufer niemals etwas erfährt.
Ist das noch normal????
Skandal? :eek:
Jetzt mal ehrlich. Was ist passiert? Der TO hat eine Kamera gekauft, welche augenscheinlich problemlos funktionierte und die durch den Hersteller zugesicherten Eigenschaften erfüllte, mit voller Herstellergarantie und Gewährleistung. Lediglich etwas Staub am Sucher trübte die Freude ("Bis auf den Staub am Sucher ist die Kamera ohne Mängel..."). Später wurde festgestellt, dass die Mattscheibe "völlig verstaubt war" und die Kamera wurde auf Kulanzbasis ausgetauscht. Wo ist der Aufreger?
 
Und jetzt noch mal zurück zum CF Karten Problem.

Ich hatte meine Kamera auch bei Saturn gekauft. Absolute Neuware, vorher nicht probiert, alles eingeschweißt etc.

Zunächst die Vorführkamera ausprobiert bzgl Handling und so weiter. Ich bin auch mal rausgegangen, um vor der Tür ein paar Bilder zu machen. Der Verkäufer sagte noch: "Kleinen Augenblick mal, ich gebe Ihnen noch eine Karte" und holte eine CF Karte aus der Schublade, die wohl offensichtlich bei Bedarf in die zu testende Kamera eingelegt wird. Und Fotos gemacht.

Als ich mich dann zum Kauf entschieden habe, habe ich natürlich meine nagelneue Kamera ausgepackt und ihm gesagt: "Ich nehme Sie, probiere aber vorher aus, ob alles ok ist". Also wieder die (gebrauchte) CF Karte rein und alle kontrolliert.

Wie also nun auf die Anzahl der tatsächlich geschossen Fotos der Kamera schliessen?
 
Und daraus ist zu folgern, dass die Kamera ein halbes Jahr alt ist? :confused:
Wie alt wäre dann die Kamera, wenn sie das Datum 01.01.1980 oder 31.12.2010 angezeigt hätte? :ugly:

Wo war ich unfreundlich?

Skandal? :eek:
Jetzt mal ehrlich. Was ist passiert? Der TO hat eine Kamera gekauft, welche augenscheinlich problemlos funktionierte und die durch den Hersteller zugesicherten Eigenschaften erfüllte, mit voller Herstellergarantie und Gewährleistung. Lediglich etwas Staub am Sucher trübte die Freude ("Bis auf den Staub am Sucher ist die Kamera ohne Mängel..."). Später wurde festgestellt, dass die Mattscheibe "völlig verstaubt war" und die Kamera wurde auf Kulanzbasis ausgetauscht. Wo ist der Aufreger?

Also bitte!

Wenn du ein Auto mit Tageszulassung erwirbst, funktioniert auch alles, es sind Kilometer drauf etc. Aber, du erhälst einen Preisnachlaß, weil das Auto eben schon zugelassen ist.
Genauso ist es doch auch mit der Kamera. Natürlich funktioniert alles (auch ich sehe ein Staubkorn nicht als problematisch), aber es ist eben keine Neuware mehr und da verlange ich seitens des Verkäufers Ehrlichkeit und über eine Preisnachlaß, denke ich, kann man immer verhandlen.
Gruß Stefan
 
Wenn du mein Erlebnis ein paar posts vorher liest, dann passieren solche Sachen eben. Der Service hat die "neue" Kamera ausgelesen und da waren eben ca. 1000 Auslösungen drauf.
Und da kann mir keiner erzählen, dass das noch Neuware ist.
Alles andere ist falsch.

Doch, das kann schon sein. Es werden immer wieder Stichproben aus der Produktion genommen und genauer untersucht. Dabei wird dann, im Rahmen dieser Prüfungen, auch eine höhere Anzahl von (Serien-)Auslösungen gemacht. Ist alles o.k., gelangen diese Geräte ganz normal in den Handel. Hat mir ein Canon-Mensch mal so erklärt und damit wäre der oben geschilderte Fall evtl. zu erklären.
 
Also bitte!
Wenn du ein Auto mit Tageszulassung erwirbst<...>
Immer diese Autovergleiche. :rolleyes:
Meinst Du etwa, ein neues Auto hätte tatsächlich 0 km auf dem Tacho? Abgesehen von den Tests und Fahrten im Werk gibt es noch immer die üblichen "Überführungsfahrten". Da kommt schon der eine oder andere Kilometer auf den Tacho. Der Händler hat einmalig die Möglichkeit, den Kilometerzähler zurück zu setzen. Bei einem bekannten Sportwagenhersteller gibt es sogar den Einfahrservice, d.h. der Kunde bekommt das Auto bereits eingefahren übergeben und kann mit Vollgas vom Hof des Händlers fahren. Trotzdem sind die verkauften Autos Neuwagen.
Und bei Kameras? Wer weiss schon, wie viele Auslösungen die Kamera hinter sich hat, bevor sie zum Händler kommt (Funktionskontrolle, Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.). Mich interessierts auch nicht wirklich ("Was ich nicht weiss, mach mich nicht heiss"). Die Lebensdauer des Kameraverschlusses ist nicht abhängig von der Anzahl der Auslösungen zum Verkauf. Die mit 0 Auslösungen gekaufte Kamera kann früher kaputt gehen, als die, die schon 400 auf dem Zähler hatte. Wenn die Kamera zum Verkauf keinerlei Mängel aufweist, sehe ich kein Problem. Die Problematik "Anzahl der Auslösungen" finde ich in der hier diskutierten Höhe völlig überbewertet.
:top:
 
Also bitte!

Wenn du ein Auto mit Tageszulassung erwirbst, funktioniert auch alles, es sind Kilometer drauf etc. Aber, du erhälst einen Preisnachlaß, weil das Auto eben schon zugelassen ist.

Das ist aber ein sehr sehr schlechtes Beispiel. In dem Fall werden die Autos nur mit dem Ziel zugelassen, sie günstiger verkaufen zu können. Wenn es möglich wäre, würde der Händler auch für ein neues Auto einen Sonderangebotspreis machen - das darf er aber nicht.

Genauso ist es doch auch mit der Kamera. Natürlich funktioniert alles (auch ich sehe ein Staubkorn nicht als problematisch), aber es ist eben keine Neuware mehr und da verlange ich seitens des Verkäufers Ehrlichkeit und über eine Preisnachlaß, denke ich, kann man immer verhandlen.

Neuware ist es dann nicht mehr, wenn die Ware von jemandem benutzt wurde, als wäre es sein Eigentum. Das kann per Definition beim Händler nie der Fall sein - von daher ist es völlig legitim, dass er einen Preisnachlass nur dann gewährt, wenn es tatsächlich Gebrauchsspuren an der Ware gibt. In allen anderen Fällen ist mir der Nachteil, der dem Käufer entstehen soll nicht klar - vielleicht könnte das mal jemand spezifizieren.
 
Neuware ist es dann nicht mehr, wenn die Ware von jemandem benutzt wurde, als wäre es sein Eigentum. Das kann per Definition beim Händler nie der Fall sein - von daher ist es völlig legitim, dass er einen Preisnachlass nur dann gewährt, wenn es tatsächlich Gebrauchsspuren an der Ware gibt. In allen anderen Fällen ist mir der Nachteil, der dem Käufer entstehen soll nicht klar - vielleicht könnte das mal jemand spezifizieren.

In dem von mit geschilderten Fall war die Kamera aber offensichtlich schon von jemandem benutzt worden. Und der Versandhändler hat dann die Kamera als "Neuware" weiterverkauft. Darum geht es mir!

Gut, das Beispiel mit der Tageszulassung am Auto war nicht vergleichbar, leuchtet ein.

Gruß Stefan
 
Er könnte auch einfach eine Karte benutzt haben, womit bereits 380 Bilder gemacht worden sind.

Somit ist die Kamera nicht neu. Der schlechte Eindruck bleibt einfach, ob 20 oder 2000 Fotos.

Der Käufer hat 2 jahre land Gewährleistung - dadurch trägt der Händler automatisch das Risiko. Alle anderen Risiken finden im Kopf statt.


Wieso soll es seriöser sein sie mit eingeschränkter anstatt wie in diesem Fall mit voller Garantie ins programm zu nehmen?

Das ist nicht richtig. Je nach Hersteller ist die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt. Dumm wenn dieser die Cam schon registriert hat.

Das ist ein Irrglaube. Zwar gibt es Aussetllungsstücke oder Ware, die als Retourware gekennzeichnet ist, aber hierbei handelt es sich auch bei dem seriösesten aller Händler nur um Ware, die aus irgendeinem Grund nicht mehr als Neuware verkauft werden kann.

Nehmen wir an ich gehe zu MM, weil er gerade die neueste Canon bekommen hat. Ich will das Teil sehen und ausprobieren, also holt der Verkäufer es aus der Verpackung und gibt es mir. Ich entscheide mich, die Kamera doch nicht zu kaufen, dann verkauft er die Kamera natürlich dem nächsten Kunden als Neuware und das zurecht. Das kann auch ein paar mal so gehen.

Wichtig ist aber zu erkennen, dass wir alle da was davon haben: wenn wir immer nur auf Origiginalverpackter Ware bestehen, dann können wir bald nichts mehr ausprobieren oder zurückschicken.

Die Sicherheit bekommt der Käufer in der Form des Rückgaberechts und der Gewährleistung, nicht in der Form von Originalverpackungen.


Also bei meinem Händler ist es kein Irrglaube. :D Macht der MM das wirklich? Könnte mir ja dann dort mal eine 1D quasi "ausleihen", äh testen.
 
Somit ist die Kamera nicht neu. Der schlechte Eindruck bleibt einfach, ob 20 oder 2000 Fotos.

Das stimmt einfach nicht. Hier wird neu mit originalverpackt gleichgesetzt und das ist nicht zutreffend.

Das ist nicht richtig. Je nach Hersteller ist die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt. Dumm wenn dieser die Cam schon registriert hat.

Jetzt geht's aber völlig durcheinander. Erstens gewährt der Händler dir eine Gewährleistung und keine Garantie und alleine diese überträgt dem HÄNDLER sämtliches Risiko für den Kauf, zum anderen bist Du natürlich Erstkäufer der Kamera mit vollem Garantieanspruch, da du ja eine Rechnung mit Kaufdatum und im Zweifel sogar auf deinen Namen hast. Zweitkäufer wärst Du, wenn Du die Kamera von privat kaufst und die Rechnung übernimmst, den auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag aber niemals an den Rechnungssteller bezahlt hättest.

Also bei meinem Händler ist es kein Irrglaube. :D Macht der MM das wirklich? Könnte mir ja dann dort mal eine 1D quasi "ausleihen", äh testen.

Verschrottet dieser umgetauschte Ware?
Natürlich macht der MM das - bei DSLRs weiß ich's nicht 100%ig, aber Objektive habe ich schon einige gekauft und wieder zurückgegeben und die sind dann wieder in der Vitrine gelandet - ich sehe darin auch kein besonderes Problem - da ja nur die Rückgabe neuwertiger Ware erlaubt ist. Der Verkäufer hat dann dementsprechend das Objektiv auch genaustens überprüft. Aber nochmal: der Schutz des Käufers wird in Deutschland nicht durch die Originalverpackung sichergestellt (was gerade bei Objektiven ziemlich witzlos wäre), sondern durch die Gewährleistung des Händlers.

gruß,
Jens
 
Viel wichtiger als die Zahl der Ausösungen wäre mir die Seriennummer. Meine zu Ostern gekaufte 40D hat 103... und war wirklich unbenutzt aus einer "frischen" Lieferung. Anderen Threads ist zu entnehmen, dass bei diesen höheren Nummern bestimmte AF-Probleme besitigt sein sollen (im Gegensatz zu 9...).

Beim lieben Fachhändler meines Vertrauens würde ich die 400 Auslösungen akzeptieren, weil er mich im Problemfall nicht allein lässt, bei Saturn und dem Schwesterunternehmen eher nicht.

Übrigens: Die Jahreszählung beginnt bei der 40D bei 2007.

Bernd
 
Viel wichtiger als die Zahl der Ausösungen wäre mir die Seriennummer. Meine zu Ostern gekaufte 40D hat 103... und war wirklich unbenutzt aus einer "frischen" Lieferung. Anderen Threads ist zu entnehmen, dass bei diesen höheren Nummern bestimmte AF-Probleme besitigt sein sollen (im Gegensatz zu 9...).

Ich kann Dir definitiv sagen, dass die AF-Probleme nicht in irgend einer Weise mit der Seriennummer zusammenhängen.

Meine 40D ist eine der ersten von September 2007 mit 033er Seriennummer und seither gab es weder mit dem AF noch mit sonst was Probleme. Auch hatte sie (bis vor wenigen Tagen) die allererste 1.0.3er Firmware - nichtmal diese verursachte Probleme.
 
Leider kann ich Jens da bestätigen... meine ist eine "113...." Ganz frisch und hat leichten Frontfocus :ugly:
 
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