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Du scheinst nicht zu wissen, wovon Du redest.Herrjeh, eine Unfallversicherung - keine Privatunfallversicherung - hat eine 24 Stunden Deckung und gilt weltweit.
So ein bißchen weiß ich schon, wovon ich rede.![]()
Tja Pam, da sind wir das erste Mal unterschiedlicher Meinung. Als freier Journalist und KSK-Mitglied sehe ich das natürlich ein wenig anders.![]()
Das ist richtig und ich habe auch nie etwas anderes behauptet.Erstens: eine Unfallversicherung zahlt grundsätzlich nie die Behandlungskosten, die aus einem Unfall resultieren.
Das ist natürlich wieder falschZweitens: es gibt nur "Privatunfallversicherungen" und "Berufsunfallversicherungen". Und eine Privatunfallversicherung zahlt für Freizeitunfälle. Das 24 Stunden am Tag, weltweit. Aber eben nicht für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle.
Genau das sollte man tun - bevor man eine Unfallversicherung abschließt.Frag einfach mal ein (deutsches) Versicherungsunternehmen nach den Vertragsbedingungen für Unfallversicherungen...![]()
Die allgemeine Unfallversicherung ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung, die die Haftung des Unternehmens ablöst. Sie gehört zum so genannten Versicherungszwang. Wenn der Arbeitnehmer bei seiner Arbeit einen Unfall erleidet oder krank wird, tritt sie in Kraft. Bezahlt wird sie durch Leistungen der Unternehmer. Sie deckt unter bestimmten Vorraussetzungen Behandlungskosten, Rehabilitation und auch Barleistungen.
Eine privat abgeschlossene Unfallversicherung zahlt nicht, wenn die BG eintreten muß - so wie keine Versicherung für irgendwas zahlt, wenn eine andere Versicherung eintreten muß.fast allen Seiten ist aber eines gemein, die verweisen alle darauf, dass die "allgemeine Unfallversicherung" teil der gesetzlichen Unfallversicherung ist.
Moin,
....
Dummerweise ist es so, daß eine freiberufliche Tätigkeit jegliche gewerbliche Tätigkeit ausschließt (also 90% Künstler und 10% Gewerbe ergeben in Summe einen 100%igen Gewerbebetrieb). Du versagst Dir damit also jegliche gewerbliche Fotografie.
...
Das ist so nicht richtig: Je nach Art der Tätigkeit kannst Du bis zu 15% des Umsatzes aus gewerblichem Bereich einschliessen. Desweiteren kannst Du zwei Firmen betreiben, bei sauberer Trennung ist das gar kein Problem.
...
Das ist ziemlich wider meinem Kenntnisstand und allen gesetzlichen Grundlagen, die ich kenne. Hast Du mal bitte einen entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen? ....
Das ist schlicht falsch !
[...]
Klar. § 15 und § 18 EStG.
wir leben in deutschland. 70% (mindestens)der welt-steuerliteratur sind auf deutsch. Wer aus diesem forum, soll dich da rechtssicher beraten? keiner, es sei denn er ist vom fach. und der tut es nicht, weil er es lt. steuerberatergesetz gar nicht darf.
Fotograf ist i.d.R. ein zulassungsfreier Beruf, HWK also erledigt...
Auch wenn der Meisterzwang gefallen ist, muss das Gewerk mMn dennoch bei der HWK angemeldet werden (§18 Handwerksordnung). In der BRD ist man als Selbstständiger per Gesetz Zwangsmitglied entweder in der IHK oder in der HWK. Über die Höhe und den Sinn der Beiträge kann aber gerne diskutiert werden. (was aber nichts ändern würde).
http://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=18-20
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html