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nebenberuflich als Fotografin ohne HW und BG

http://www.kskontra.de/dialog.d24.htm

Nur so mal als kleiner Einwand wegen Werbefotografie. :top:
 
Nettoumsatz (ohne MwSt.) vor Steuern ;) Bei einem KGT natürlich netto=brutto vor Steuern.

Super Link auf kskkontra, werde da gleich die Petition unterstützen!
 
Ohne Gewerbe keine HwK!


Lol, und ohne Foto keine Bilder... Was soll denn der Spruch?
 
Herrjeh, eine Unfallversicherung - keine Privatunfallversicherung - hat eine 24 Stunden Deckung und gilt weltweit.
So ein bißchen weiß ich schon, wovon ich rede.:rolleyes:
Du scheinst nicht zu wissen, wovon Du redest.

Erstens: eine Unfallversicherung zahlt grundsätzlich nie die Behandlungskosten, die aus einem Unfall resultieren.

Eine Unfallversicherung zahlt für Folgeschäden, z.B. durch Erwerbsminderung.

Zweitens: es gibt nur "Privatunfallversicherungen" und "Berufsunfallversicherungen". Und eine Privatunfallversicherung zahlt für Freizeitunfälle. Das 24 Stunden am Tag, weltweit. Aber eben nicht für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle.

Frag einfach mal ein (deutsches) Versicherungsunternehmen nach den Vertragsbedingungen für Unfallversicherungen...:rolleyes:

Übrigens: Versicherungsunternehmen werben für Unfallversicherungen genau mit diesem Argument... "Im Beruf und auf dem Weg zur Arbeitsstelle sind Sie gesetzlich unfallversichert - in der Freizeit gucken Sie ohne zusätzliche private Unfallversicherung in die Röhre, wenn Sie einen Unfall haben."

Aber bitte - es gibt Leute, die merken erst, daß vor ihnen eine Mauer steht, wenn sie dagegen gerannt sind... Nicht mein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja Pam, da sind wir das erste Mal unterschiedlicher Meinung. Als freier Journalist und KSK-Mitglied sehe ich das natürlich ein wenig anders. ;)

Da bin ich bei Dir, aber als Gewerbesteuerzahlerin und privat Krankenversicherte möchte ich keine weiteren Transferleistungen an die KSK abführen, was diese erzwingen wollen ...
 
Erstens: eine Unfallversicherung zahlt grundsätzlich nie die Behandlungskosten, die aus einem Unfall resultieren.
Das ist richtig und ich habe auch nie etwas anderes behauptet. :rolleyes:
Zweitens: es gibt nur "Privatunfallversicherungen" und "Berufsunfallversicherungen". Und eine Privatunfallversicherung zahlt für Freizeitunfälle. Das 24 Stunden am Tag, weltweit. Aber eben nicht für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle.
Das ist natürlich wieder falsch :lol::lol::lol:
Stichwort Allgemeine Unfallversicherung.
Diese unterscheidet in Risikogruppen, die sich nach Deiner beruflichen Tätigkeit richten.
Kannst Du ja mal googeln. Könnte helfen, Du Versicherungsprofi.
Und in der Zwischenzeit empfehle ich Dir, hier niemanden dumm anzuquasseln.
Denn wenn Du schon absolut keinen Plan hast, dann halt doch einfach die Finger still und halte Dich an Deine eigenen Tipps:
Frag einfach mal ein (deutsches) Versicherungsunternehmen nach den Vertragsbedingungen für Unfallversicherungen...:rolleyes:
Genau das sollte man tun - bevor man eine Unfallversicherung abschließt.

Und damit ist dann auch alles zu diesem Sch... Thema gesagt. :rolleyes:
 
googlet man nach "allgemeiner Unfallversicherung" bekommt man u.a. dieses hier:

Die allgemeine Unfallversicherung ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung, die die Haftung des Unternehmens ablöst. Sie gehört zum so genannten Versicherungszwang. Wenn der Arbeitnehmer bei seiner Arbeit einen Unfall erleidet oder krank wird, tritt sie in Kraft. Bezahlt wird sie durch Leistungen der Unternehmer. Sie deckt unter bestimmten Vorraussetzungen Behandlungskosten, Rehabilitation und auch Barleistungen.

fast allen Seiten ist aber eines gemein, die verweisen alle darauf, dass die "allgemeine Unfallversicherung" teil der gesetzlichen Unfallversicherung ist.

und weiter haben wir dann dieses in D:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallversicherung
 
fast allen Seiten ist aber eines gemein, die verweisen alle darauf, dass die "allgemeine Unfallversicherung" teil der gesetzlichen Unfallversicherung ist.
Eine privat abgeschlossene Unfallversicherung zahlt nicht, wenn die BG eintreten muß - so wie keine Versicherung für irgendwas zahlt, wenn eine andere Versicherung eintreten muß.

Und da der Fotograf in der BG berufsunfallversichert sein muß, zahlt die privat abgeschlossene Unfallversicherung nicht für Berufsunfälle und ihre Folgen.

Aber bitte... rennt einfach gegen die Wand, wenn's Spaß macht. Mir ist's egal.:rolleyes:
 
Hallo,

ich gebe TomRohwrer recht, wenn eine Pflichtmitgliedschaft in der BG besteht.

Z.K. googeln bringt folgendes aus den Seiten einer PKV:
"Arbeitsunfälle bzw. Berufsunfälle sind in der privaten Krankenversicherung mitversichert. Besteht gleichzeitig Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, geht deren Leistung vor. Der Krankenversicherer ist dann nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Unbeschadet hiervon sind Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Krankenhaustagegeld."

Es stellt sich dann die Frage, ob man in einer Berufsgenossenschaft hätte sein müssen (Pflichtsmitgliedschaft) und
ob die private Krankenversicherung dann ggf. Kostenübernahme ablehnen kann, wenn man sich in der BG nicht versichert hat.

Die oben zitierte Aussage der PKV ist aus meiner Sicht eh nicht viel wert,
da üblicherweise andere Versicherungen (z.B. über die BG) vorhanden sein müssten.

Grüsse
 
Also TomRohwer sosehr ich deine beiträge sonst schätze, hier liegst du absolut daneben. Zu meiner Legitimation ich habe Versicherungskaufmann gelernt und auch eine ganze Weile in diesem Bereich gearbeitet.
Bei 95 % der Anbieter werden PRVATE Unfallversicherungen als 24 Stunden Schutz angeboten das heißt selbstverständlich zahlt diese auch bei Unfällen während der Arbeit und auch wenn die BG zahlt. Es werden keine behandlungskosten übernommen jedoch gibt es Leistungen wenn man dauerhaft eine Invalidität erleidet. Hat aber nichts mit Erwerbsminderung oder so zu tun sondern es gibt eine Tabelle was ein apper Arm wert ist.
Einige der gesellschaften stellen ja auch die bedingunegn online.
Hier mal die der DEVK: Seite 10 unten gibt dann Aufschluß.
http://www.devk.de/download/pdf/bedingungen/devk-12206.pdf

@ über mir: es ging doch glaub ich um Unfallversicherung, Krankenversicherung ist schon wieder etwas anders ;-)

nochmal Edit: mann kann sogar 2 verschieden private Unfallversicherungen abschließen und beide müßten zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
....
Dummerweise ist es so, daß eine freiberufliche Tätigkeit jegliche gewerbliche Tätigkeit ausschließt (also 90% Künstler und 10% Gewerbe ergeben in Summe einen 100%igen Gewerbebetrieb). Du versagst Dir damit also jegliche gewerbliche Fotografie.

...

Das ist schlicht falsch !

Das ist so nicht richtig: Je nach Art der Tätigkeit kannst Du bis zu 15% des Umsatzes aus gewerblichem Bereich einschliessen. Desweiteren kannst Du zwei Firmen betreiben, bei sauberer Trennung ist das gar kein Problem.
...


Und hiervon zum Glück nur der erste Teil.


Das ist ziemlich wider meinem Kenntnisstand und allen gesetzlichen Grundlagen, die ich kenne. Hast Du mal bitte einen entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen? ....


Klar. § 15 und § 18 EStG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist schlicht falsch !
[...]
Klar. § 15 und § 18 EStG.

Dann erkläre mir doch mal bitte, mit welchem Absatz du es eindeutig begründest, dass ein gewisser Teil des Umsatz eines Freiberuflers mal eben so locker aus originärer Gewerbetätigkeit stammen kann. Das steht in beiden Paragraphen eben _nicht_. Aber du kannst uns gerne an deinem Wissen teilhaben lassen.
 
wir leben in deutschland. 70% (mindestens)der welt-steuerliteratur sind auf deutsch. Wer aus diesem forum, soll dich da rechtssicher beraten? keiner, es sei denn er ist vom fach. und der tut es nicht, weil er es lt. steuerberatergesetz gar nicht darf.

Boah, das ist ja echt fies irgendwie. Als habe man die Gesetze bewusst so kompliziert gemacht, damit es den Beruf Steuerberater gibt.
j.
 
Ist doch alles ganz einfach:

  • Fotograf ist i.d.R. ein zulassungsfreier Beruf, HWK also erledigt...
  • bei der BG kann man sich von den Beiträgen befreien lassen, wenn man eine gewisse Anzahl an Arbeitsstunden nicht überschreitet (man ist dann allerdings auch nicht mehr versichert), BG also auch erledigt...
 
Fotograf ist i.d.R. ein zulassungsfreier Beruf, HWK also erledigt...

Auch wenn der Meisterzwang gefallen ist, muss das Gewerk mMn dennoch bei der HWK angemeldet werden (§18 Handwerksordnung). In der BRD ist man als Selbstständiger per Gesetz Zwangsmitglied entweder in der IHK oder in der HWK. Über die Höhe und den Sinn der Beiträge kann aber gerne diskutiert werden. (was aber nichts ändern würde).

http://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=18-20

http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html
 
Auch wenn der Meisterzwang gefallen ist, muss das Gewerk mMn dennoch bei der HWK angemeldet werden (§18 Handwerksordnung). In der BRD ist man als Selbstständiger per Gesetz Zwangsmitglied entweder in der IHK oder in der HWK. Über die Höhe und den Sinn der Beiträge kann aber gerne diskutiert werden. (was aber nichts ändern würde).

http://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=18-20

http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html

Dann hat meine HWK mich angelogen, als ich gefragt hab, ob ich mich mit meinem Gewerbe als Fotograf anmelden muss und die dies verneinten...
 
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