Zitat von Nikus
Das ist so nicht richtig: Je nach Art der Tätigkeit kannst Du bis zu 15% des Umsatzes aus gewerblichem Bereich einschliessen.
Das ist ziemlich wider meinem Kenntnisstand und allen gesetzlichen Grundlagen, die ich kenne. Hast Du mal bitte einen entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen? Bitte keine anderen Foren, wo jemand etwas schreibt, der von jemandem gehört hat, der jemanden kennt, der schon einmal . . . .
"Gewerbe verdirbt", heißt der salopp formulierte Grundsatz.
Auch nur ein bißchen gewerblicher Tätigkeit führt dazu, daß die gesamte Tätigkeit
steuerlich als Gewerbe gilt.
Das heißt, daß sie gewerbesteuerpflichtig wird - was aber wiederum erst ab ca. 24.500 Euro "Gewerbeertrag" pro Jahr relevant wird. Am USt-Satz ändert sich dadurch nichts, denn der richtet sich nach der Quelle des Umsatzes, entsprechend dem Katalog im UStG. (Auch eine Bildagentur, die ein Gewerbebetrieb ist, wenn sie für Bilder Dritter Nutzungsrechte lizensiert und also Gewerbesteuer bezahlen muß, muß die Umsätze aus der Nutzung von Urheberrechten nur mit 7% umsatzversteuern.)
Zitat von Nikus
Desweiteren kannst Du zwei Firmen betreiben, bei sauberer Trennung ist das gar kein Problem.
Das seh ich auch so, hilft aber der TO in keinster Weise weiter, da die Kosten ja weiterhin bestehen.
(Die "Firma" ist der Name, unter dem der Kaufmann sein Handelsgeschäft betreibt.

)
Man kann zwei Unternehmen betreiben, z.B. also einen Gewerbebetrieb und eine freiberufliche Tätigkeit. Das ändert aber, wie andrehh zutreffend schreibt, nichts an den Kosten. Im Gegenteil, es kann u.U. die Kosten sogar erhöhen.
Nämlich dann, wenn für den Gewerbebetrieb Mitgliedsbeiträge in der HWK und ggf. BG usw. fällig werden, und für die freiberufliche (fotografische) Tätigkeit nochmal BG-Beiträge* und KSK-Beiträge.
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*) In der BG sind ja Unternehmen bzw. "Betriebsstätten" Mitglied. Ich könnte es mir insofern durchaus vorstellen, daß jemand, der sowohl als Handwerksfotograf als auch als freiberuflicher Bildjournalist/Fotodesigner tätig ist, für beide Tätigkeiten jeweils in die BG muß... (Wenn der Handwerker Angestellte hat, sowieso.) Aber dazu müsste man dann ggf. die BG befragen.
Wundern würd's mich jedenfalls nicht.