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nebenberuflich als Fotografin ohne HW und BG

Schuengal

Themenersteller
Ich hatte mich vor Jahren schon einmal als Fotografin beim Gewerbeamt, Handwerkskammer und BG angemeldet. Habe es damals nebenberuflich gemacht, weil ich arbeitslos war. Damals waren die Beiträge aber so hoch das ich das wieder abgemeldet habe als ich einen festen Job wieder hatte. Nun habe ich wieder meinen Job verloren und möchte das erst einmal wieder als Nebengewerbe anmelden, aber ohne die teuren Beiträge bei der Handwerkskammer (die für mich eh keinen Sinn macht, da die Leistung die geboten wird nichts für mich war) und BG (auch keinen Sinn). Ich habe mal gehört das man das umgehen kann, wenn man mehr in die künstlerische Schiene geht. Was für Vorraussetzungen muss ich erfüllen? Wisst ihr da Rat?
 
Was für Vorraussetzungen muss ich erfüllen? Wisst ihr da Rat?
Lies Dir die Kommentierungen und Urteile zu den einschlägigen Steuergesetzen durch - da steht drin, unter welchen Voraussetzungen eine freiberufliche Tätigkeit bzw. eine künstlerische Tätigkeit vom Finanzamt angenommen wird und welche Kriterien dem Finanzamt Anhaltspunkte für eine gewerbliche Tätigkeit geben. Analog kannst Du das auch gegen die HwK verwenden.
Und lies es Dir selber durch, spätestens bei einer Nachfrage der Behörde bist Du sonst aufgeschmissen und fällst auf, durchaus berechtigte, "Fang"fragen herein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die BG ist es egal ob du das als Nebengewerbe machst oder nicht. Hab gerade die Woche mit der BG gesprochen. Und die Beiträge sind nicht hoch. 250€ im Jahr ca war es in Hessen. Und du zahlst nicht im Voraus sondern im Nachhinein im April für den Rest des Jahres 2009... Und HWK waren bei mir 70€... Da wirst du kaum drum herum kommen.

Warum auch? Was machst du, wenn du einen Arbeitsunfall hast? Da hilft dann fast nur noch die goldene Kugel, aber nicht die von Rocher :angel:
 
Und HWK waren bei mir 70€... Da wirst du kaum drum herum kommen.
Ohne Gewerbe keine HwK!
 
Ich habe mal gehört das man das umgehen kann, wenn man mehr in die künstlerische Schiene geht. Was für Vorraussetzungen muss ich erfüllen? Wisst ihr da Rat?

Moin,

die Frage ob Gewerbe oder Freiberuf ist definiert durch den Inhalt der Tätigkeit. Die Differenzierung erfolgt in den Katalogberufen nach §18 EStG.

Dummerweise ist es so, daß eine freiberufliche Tätigkeit jegliche gewerbliche Tätigkeit ausschließt (also 90% Künstler und 10% Gewerbe ergeben in Summe einen 100%igen Gewerbebetrieb). Du versagst Dir damit also jegliche gewerbliche Fotografie.


Gruß
AndréHH
 
Dann falle ich nicht unter die Freiberufler. Ich verkaufe meine Fotos ja gewerblich, aber ich sehe es nicht eine Geld der HWK oder der BG in den Rachen zu schmeissen. Erstens bin ich extra privat unfallversichert also wozu brauche ich die BG und die HWK konnte mich nicht einmal bei einer einfachen rechtlichen Sache beraten. Hätten sich erst die entsprechende Literatur besorgen müssen. :mad:
 
Dummerweise ist es so, daß eine freiberufliche Tätigkeit jegliche gewerbliche Tätigkeit ausschließt...
Das ist so nicht richtig: Je nach Art der Tätigkeit kannst Du bis zu 15% des Umsatzes aus gewerblichem Bereich einschliessen. Desweiteren kannst Du zwei Firmen betreiben, bei sauberer Trennung ist das gar kein Problem.

Dann falle ich nicht unter die Freiberufler. Ich verkaufe meine Fotos ja gewerblich...
Kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Das wäre so, wie wenn ein Maler seine Gemälde gewerblich verkaufen würde :eek: . Aber ist Dein Thema, Du musst es entscheiden ;) . Bei der Umsatzsteuer ist es dann natürlich einfacher...
 
Deine Unfallversicherung zahlt vermutlich nicht, wenn Du während der Arbeit verunglückst. Das ist in der Regel nicht eingeschlossen.

Davon abgesehen: Wenn Du auf Veranstaltungen Fotos machst und zum Verkauf anbietest, ist das ganz klar ein Gewerbe. Punkt.

Und dann gelten für Dich die gleichen Spielregeln, wie für alle Mitbewerber am Markt auch ...
 
Nun habe ich wieder meinen Job verloren und möchte das erst einmal wieder als Nebengewerbe anmelden
Ad 1: Man kann kein "Nebengewerbe" anmelden, sondern nur ein Gewerbe. Egal ob man das haupt- oder nebenberuflich betreibt - es ist gewerberechtlich ein Gewerbe.

(Man kann, wenn man ein Nicht-Handwerksgewerbe betreibt, unter Umständen ein inhaltlich verwandtes Handwerksgewerbe als "Nebengewerbe" betreiben, und braucht dann unter Umständen keinen Meisterbrief dafür. Aber das ist eine völlig andere Baustelle.)

aber ohne die teuren Beiträge bei der Handwerkskammer (die für mich eh keinen Sinn macht, da die Leistung die geboten wird nichts für mich war)
Wenn die Fotografie als "Handwerksgewerbe" betrieben wird, ist die Mitgliedschaft in der HWK unumgänglich.

und BG (auch keinen Sinn)
Wieso meinst Du, die BG mache keinen Sinn??

Deine gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht für Berufsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Deine private Krankenversicherung üblicherweise auch nicht.

Willst Du das riskieren?

Ich habe mal gehört das man das umgehen kann, wenn man mehr in die künstlerische Schiene geht. Was für Vorraussetzungen muss ich erfüllen? Wisst ihr da Rat?
Wenn man Künstler ist, ist man kein Handwerker. Dann braucht man nicht in die HWK. Dafür muß man allerdings Gutachten von Kunsthochschulen o.ä. anbringen.

Man kann auch, ohne Künstler zu sein, die Fotografie freiberuflich ausüben - dann hat man mit der HWK nix zu tun. Die BG bleibt aber, und die KSK (Künstlersozialkasse; die auch für Fotografen, Fotodesigner, Publizisten u.ä. zuständig ist) bleibt auch.
 
Deine Unfallversicherung zahlt vermutlich nicht, wenn Du während der Arbeit verunglückst. Das ist in der Regel nicht eingeschlossen.
Vor allem zahlt die Krankenversicherung nicht... :evil:

"Unfallversicherungen" zahlen nicht für die Behandlung von Unfallverletzungen, sondern für daraus entstehende Erwerbsunfähigkeit, also Invalidität, eventuell auch Krankenhaustagegeld, u.U. Reha-Leistungen usw.

Davon abgesehen: Wenn Du auf Veranstaltungen Fotos machst und zum Verkauf anbietest, ist das ganz klar ein Gewerbe. Punkt.
Die Formulierung "Fotos machst und zum Verkauf anbietest" ist sehr unklar.

"Dingliche Fotos" verkaufen ist ein Gewerbe. Dritten Nutzungsrechten an eigenen Fotos einräumen ist keines, sondern freiberufliche Tätigkeit. (Weil: Verwertung von Urheberrechten)

Und dann gelten für Dich die gleichen Spielregeln, wie für alle Mitbewerber am Markt auch ...
So sollte es sein. Möglichst.
 
Das ist so nicht richtig: Je nach Art der Tätigkeit kannst Du bis zu 15% des Umsatzes aus gewerblichem Bereich einschliessen.

Das ist ziemlich wider meinem Kenntnisstand und allen gesetzlichen Grundlagen, die ich kenne. Hast Du mal bitte einen entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen? Bitte keine anderen Foren, wo jemand etwas schreibt, der von jemandem gehört hat, der jemanden kennt, der schon einmal . . . .



Desweiteren kannst Du zwei Firmen betreiben, bei sauberer Trennung ist das gar kein Problem.


Das seh ich auch so, hilft aber der TO in keinster Weise weiter, da die Kosten ja weiterhin bestehen.
 
Zitat von Nikus
Das ist so nicht richtig: Je nach Art der Tätigkeit kannst Du bis zu 15% des Umsatzes aus gewerblichem Bereich einschliessen.
Das ist ziemlich wider meinem Kenntnisstand und allen gesetzlichen Grundlagen, die ich kenne. Hast Du mal bitte einen entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen? Bitte keine anderen Foren, wo jemand etwas schreibt, der von jemandem gehört hat, der jemanden kennt, der schon einmal . . . .
"Gewerbe verdirbt", heißt der salopp formulierte Grundsatz.

Auch nur ein bißchen gewerblicher Tätigkeit führt dazu, daß die gesamte Tätigkeit steuerlich als Gewerbe gilt.

Das heißt, daß sie gewerbesteuerpflichtig wird - was aber wiederum erst ab ca. 24.500 Euro "Gewerbeertrag" pro Jahr relevant wird. Am USt-Satz ändert sich dadurch nichts, denn der richtet sich nach der Quelle des Umsatzes, entsprechend dem Katalog im UStG. (Auch eine Bildagentur, die ein Gewerbebetrieb ist, wenn sie für Bilder Dritter Nutzungsrechte lizensiert und also Gewerbesteuer bezahlen muß, muß die Umsätze aus der Nutzung von Urheberrechten nur mit 7% umsatzversteuern.)
Zitat von Nikus
Desweiteren kannst Du zwei Firmen betreiben, bei sauberer Trennung ist das gar kein Problem.
Das seh ich auch so, hilft aber der TO in keinster Weise weiter, da die Kosten ja weiterhin bestehen.
(Die "Firma" ist der Name, unter dem der Kaufmann sein Handelsgeschäft betreibt. :cool:)

Man kann zwei Unternehmen betreiben, z.B. also einen Gewerbebetrieb und eine freiberufliche Tätigkeit. Das ändert aber, wie andrehh zutreffend schreibt, nichts an den Kosten. Im Gegenteil, es kann u.U. die Kosten sogar erhöhen.

Nämlich dann, wenn für den Gewerbebetrieb Mitgliedsbeiträge in der HWK und ggf. BG usw. fällig werden, und für die freiberufliche (fotografische) Tätigkeit nochmal BG-Beiträge* und KSK-Beiträge.

_____________________________

*) In der BG sind ja Unternehmen bzw. "Betriebsstätten" Mitglied. Ich könnte es mir insofern durchaus vorstellen, daß jemand, der sowohl als Handwerksfotograf als auch als freiberuflicher Bildjournalist/Fotodesigner tätig ist, für beide Tätigkeiten jeweils in die BG muß... (Wenn der Handwerker Angestellte hat, sowieso.) Aber dazu müsste man dann ggf. die BG befragen. Wundern würd's mich jedenfalls nicht.
 
"Gewerbe verdirbt", heißt der salopp formulierte Grundsatz.

Auch nur ein bißchen gewerblicher Tätigkeit führt dazu, daß die gesamte Tätigkeit steuerlich als Gewerbe gilt.



So sehe ich das auch.

Weil wir hier aber ja alle voneinander lernen wollen, interessiert mich, womit Nikus seine Aussage mit den 15% begründet.
 
Hast Du mal bitte einen entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen?
Den gibt es nicht, es gab ein Urteil des BFH. Einem freiberuflich tätigen EDV-Berater wurde der Verkauf von Hardware bis zu einem Anteil von 15% des Gesamtumsatzes zugestanden, ohne dass er seine freiberufliche Tätigkeit gegen eine gewerbliche aufgeben musste.
 
Den gibt es nicht, es gab ein Urteil des BFH. Einem freiberuflich tätigen EDV-Berater wurde der Verkauf von Hardware bis zu einem Anteil von 15% des Gesamtumsatzes zugestanden, ohne dass er seine freiberufliche Tätigkeit gegen eine gewerbliche aufgeben musste.
Dazu hätte ich gern mal das Aktenzeichen.
 
Ich denke auch, dass die Beiträge HWK und BG (obwohl ich diesen Verein auch nicht wirklich abkann, so sinnig er auch sein mag) kein Problem darstellen sollten, wenn Umsätze fließen.
Beim FA kannst Du als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer zahlen zu müssen auftreten (außer, Du hast vorher Umsatzsteuer abgeführt, dann musst du die nächsten... weiß nicht genau wieviel Jahre brav die Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen mit all dem Umstand, der dazugehört). Bis ca. 17.000 Euro umsatzsteuerfrei, kannst dann aber auch selber nix absetzen.
 
Ich hatte mich vor Jahren schon einmal als Fotografin beim Gewerbeamt, Handwerkskammer und BG angemeldet. Habe es damals nebenberuflich gemacht, weil ich arbeitslos war. Damals waren die Beiträge aber so hoch das ich das wieder abgemeldet habe als ich einen festen Job wieder hatte. Nun habe ich wieder meinen Job verloren und möchte das erst einmal wieder als Nebengewerbe anmelden, aber ohne die teuren Beiträge bei der Handwerkskammer (die für mich eh keinen Sinn macht, da die Leistung die geboten wird nichts für mich war) und BG (auch keinen Sinn). Ich habe mal gehört das man das umgehen kann, wenn man mehr in die künstlerische Schiene geht. Was für Vorraussetzungen muss ich erfüllen? Wisst ihr da Rat?

geh zu einem steuerberater. der kann dir helfen.

im ernst:
wenn ich das so lese, nicht nur bei dir, dann frage ich mich wirklich, auf welcher basis ihr euch eigentlich selbständig machen wollt?
ihr könnt fotografieren (das setze ich mal voraus), aber damit ist es doch nicht getan.
wir leben in deutschland. 70% (mindestens)der welt-steuerliteratur sind auf deutsch. Wer aus diesem forum, soll dich da rechtssicher beraten? keiner, es sei denn er ist vom fach. und der tut es nicht, weil er es lt. steuerberatergesetz gar nicht darf.
wenn dir aber solche grundlagen fehlen, machts du mit sicherheit teure fehler und dein unternehmen ist von vornherein zum scheitern verurteilt weil du an der falschen stelle sparst.

übrigens:
Ich bin bilanzbuchhalter und arbeite in einer großen steuerkanzlei.
ich spreche aus erfahrung. leider sehe ich viel zu oft leute, die zu uns kommen wenn alles zu spät ist.
mach nicht den gleichen fehler.
 
Deine Unfallversicherung zahlt vermutlich nicht, wenn Du während der Arbeit verunglückst. Das ist in der Regel nicht eingeschlossen.
Falsch. Eine Unfallversicherung zahlt auch bei Unfällen während der Arbeit.
Davon abgesehen: Wenn Du auf Veranstaltungen Fotos machst und zum Verkauf anbietest, ist das ganz klar ein Gewerbe. Punkt.
Falsch. Kann auch Kunst sein.
Und dann gelten für Dich die gleichen Spielregeln, wie für alle Mitbewerber am Markt auch ...
Ach von daher weht der Wind :rolleyes:
geh zu einem steuerberater. der kann dir helfen.
Der beste Tipp, den man hier lesen kann. :top:
 
1. Falsch. Eine Unfallversicherung zahlt auch bei Unfällen während der Arbeit.

2. Falsch. Kann auch Kunst sein.

3.Ach von daher weht der Wind :rolleyes:

1. Nicht jede! Hängt vom Vertrag ab. Und die Krankenkasse zahlt schon mal nicht.

2. Wenn Sie im Auftrag Pferderennen fotografiert (ich lese auch alte Threads, um mir ein Bild zu machen), ist das ein ganz normales Gewerbe ... jedenfalls werden das die Kammern sowie das Finanzamt so sehen.

3. Was soll das denn? Da ich nicht einmal in Deutschland lebe und schon gar nicht Pferde fotografieren will (nicht einmal für Geld), kannst Du Dir Deine Ironie Smilies gepflegt schenken. :rolleyes:


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