• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs Mai 2025.
    Thema: "Grün"

    Nur noch bis zum 31.05.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Modelvertrag

sveniboy70

Themenersteller
Hi,
kann ich einen Modelvertrag von einer beliebigen I-Netsite runterladen und diesen verwenden? Ich weis nicht, ob das rechtens ist:confused:
Es gibt ja diverse Sites die ein PDF zum downloaden anbieten.
Oder muss ich sowas von einem Anwalt erstellen lassen:ugly:
Bin in dieser Situation ein bissle verwirrt.
Hat jemand vielleicht nen Tipp?

Creez Sveni
 
Auf den bin ich auch schon gestoßen...nur meine Frage ist eigentlich, ob ich diesen Vertrag so nehmen kann....ist das rechtlich i.O.:confused: Oder ob ich zu nem Anwalt rennen muss und mir einen aufsetzten lassen muss????
Creez Sveni
 
Warum sollte dann Freelens den veröffentlichen???

Den kannst du ohne Probleme nehmen. :top:

Für Verträge braucht man nicht immer einen Anwalt ;)
 
ja er darf den Vertrag nicht als Vordruck verkaufen usw,!
 
Habe mir auch einen Vertrag im Internet gesucht.
Dieser wurde allerdings nur als Vorlage genutzt und nach meinen Bedürfnissen angepasst.

Gruss

Manni288
 
"Die Namensnennung unterliegt dem Ermessen des Fotografen".

Das halte ich für bedenklich. Zumindest sollte dabei ausgeschlossen sein, das der Fotograf das Model beim bürgerlichen Namen nennen darf.
 
Der Fotograf darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form

das würde ja bedeuten, dass man die fotos am ende nur "out of the cam" benutzen darf und auch das "normale" nachbearbeiten nicht erlaubt wäre?
 

Der Vertrag ist Käse. Warum ?
Ganz einfach:

"... sämtliche Rechte für jegliche Nutzung ..."

Weil dieser Vertrag eindeutig gegen das Urhebergesetz verstößt. Der Sinn dieses Gesetzes besteht ja darin, das eben nicht jedermann alles mit einer Sache machen kann.
Das Model muß darüber im Detail informiert werden, was Du mit den Bildern machen willst und wo Du dies publizieren willst. Es muß also präzisiert werden, was der Sinn der Nutzung sein soll, eben damit es keinen Streit gibt was man darf oder was nicht.
Wenn man die Bilder ins Internet stellen will, so muß man reinschreiben welches das Internet das Medium ist, wo die Bilder publiziert werden sollen.
Will man die Bild für alle möglichen Medien nutzen, also Internet, Printmedien, Fernsehen, Papierbilder usw., so muß man diese aufzählen.
Medien, die es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Modelvertrages nicht gab, können also niemals durch den Vertrag genehmigt werden. Man kann es zwar reinschrieben, aber dies verstößt gegen des Urhebergesetz und würde im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Model vom Richter bemängelt werden.
Wenn also in 20 Jahren ein neues Medium erfunden wird, dann muß man leider das Model erneut um Erlaubnis fragen, ob er der Verbreitung der Bilder in diesem neuen Medium zustimmt. Natürlich ist das unpraktisch für uns Fotografen, aber es ist nun mal Gesetz und schützt das Model aber auch den Fotografen (Spiegelprozeß wegen CD-Nutzung).

Ich wußte dies früher auch nicht und meine Modelveerträge sind damals auch Schrott gewesen, aber man lernt ja immer dazu.

Was Anwälte angeht: 95% aller Anwälte sind auf übliche Themen wie Arbeitsrecht, Verkehrsrecht usw. spezialisiert und haben von Modelverträgen nur wenig Ahnung. Deshalb ist es sehr sinnvoll Fachanwälte zu fragen die sich mit Bildrechten und so etwas im Detail auskennen. Zwar sind die nicht billig, aber schon eine Abmahnung durch einen gegnerischen Anwalt kostet ca. 700Euro, von einem verlorenen Prozeß ganz zu schweigen. Da sind 300 oder 500 Euro für eine sinnvolle und lehrreiche Beratung immer noch viel besser angelegt als wenn man aus Gründen des Geizes und der Sorglosigkeit das Geld spart und dann im Härtefall saudumm aus der Wäsche guckt.

Schreibt also in den Vertrag folgendes mit rein:

Sinn der Aufnahmen: z.B. Spaß an der Fotografie, Werbung für das eigene fotografische Können.
Publizierte Medien: z.B. gedruckte Bilder (Papierbilder), lokale und globale Rechnernetzte (Internet), private Seiten des Fotografen, Internetforen
Art der Aufnahmen: Porträtfotos, Wäschefotos, Stilleben...
Ort der Aufnahmen: z.B. Berlin, Mustermanstraße
Zeit der Aufnahmen: z.B. 23.05.2007 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Diese Präzisierung entspricht genau dem Urhebergesetz und macht den Modelvertrag viel sicherer. Eben weil die erlaubten Medien genau genannt wurden, gibt es im Streitfall für das Model viel weniger Chancen gegen Euch erfolgreich vorzugehen.

Auch sollte der Vertrag übersichtlich sein, so das man auf Anhieb erkennt was los ist.
Laß Euch auch bestätigen, das das Modell überhaupt geschäftsfähig ist. Es gibt Menschen die psychischen Krankheiten haben, das medizinisch beweisen können und damit den Vertrag anfechten können. Diese Leute haben dann eventuell einen Betreuer, der berechtigt ist für das Model Verträge zu schließen oder zu kündigen. (z.B. Versicherungsverträge). Zwar kann auch ein Model mit argen psychischen Problen Euch davon nichts erzählen, aber durch diesen Passus könnt ihr beweisen das Ihr das Thema angesprochen habt und das ihr dennoch belogen wurdet.

Noch was: Es gibt Fotografen, die verkaufen den Modellvertrag an andere Leute weiter. Die ist aber nur statthaft, wenn dies im Vertrag eindeutig drin steht. Sinnvoll ist es, dies noch mal mit einem Satz volkstümlich zu erklären um sicherzustellen, das das Modell diesen wichtigen Punkt auch begriffen hat.
Wenn Ihr vor Gericht landet macht es sich nicht gut, wenn das Model zum Zeitpunkt der Fotoaktion eine blutige Anfängerin war und der Fotograf eine jahrelange Erfahrung hatte. Das erweckt immer den Eindruck von "über den Tisch gezogen". Steht dieser Passus aber volkstümlich erklärt (ein Satz reicht da auch aus), so erkennt der Richter, das das Model trotz seiner Unerfahrenheit die Sache verstanden haben müßte. Das ist wieder ein Punkt für Euch.
 
Zuletzt bearbeitet:
WERBUNG
Zurück
Oben Unten