Der Vertrag ist Käse. Warum ?
Ganz einfach:
"... sämtliche Rechte für jegliche Nutzung ..."
Weil dieser Vertrag eindeutig gegen das Urhebergesetz verstößt. Der Sinn dieses Gesetzes besteht ja darin, das eben
nicht jedermann alles mit einer Sache machen kann.
Das Model
muß darüber im Detail informiert werden,
was Du mit den Bildern machen willst und
wo Du dies publizieren willst. Es muß also präzisiert werden, was der Sinn der Nutzung sein soll, eben damit es keinen Streit gibt was man darf oder was nicht.
Wenn man die Bilder ins Internet stellen will, so muß man reinschreiben welches das Internet das Medium ist, wo die Bilder publiziert werden sollen.
Will man die Bild für alle möglichen Medien nutzen, also Internet, Printmedien, Fernsehen, Papierbilder usw., so muß man diese aufzählen.
Medien, die es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Modelvertrages nicht gab, können also niemals durch den Vertrag genehmigt werden. Man kann es zwar reinschrieben, aber dies verstößt gegen des Urhebergesetz und würde im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Model vom Richter bemängelt werden.
Wenn also in 20 Jahren ein neues Medium erfunden wird, dann muß man leider das Model erneut um Erlaubnis fragen, ob er der Verbreitung der Bilder in diesem neuen Medium zustimmt. Natürlich ist das unpraktisch für uns Fotografen, aber es ist nun mal Gesetz und schützt das Model aber auch den Fotografen (Spiegelprozeß wegen CD-Nutzung).
Ich wußte dies früher auch nicht und meine Modelveerträge sind damals auch Schrott gewesen, aber man lernt ja immer dazu.
Was Anwälte angeht: 95% aller Anwälte sind auf übliche Themen wie Arbeitsrecht, Verkehrsrecht usw. spezialisiert und haben von Modelverträgen nur wenig Ahnung. Deshalb ist es sehr sinnvoll Fachanwälte zu fragen die sich mit Bildrechten und so etwas im Detail auskennen. Zwar sind die nicht billig, aber schon eine Abmahnung durch einen gegnerischen Anwalt kostet ca. 700Euro, von einem verlorenen Prozeß ganz zu schweigen. Da sind 300 oder 500 Euro für eine sinnvolle und lehrreiche Beratung immer noch viel besser angelegt als wenn man aus Gründen des Geizes und der Sorglosigkeit das Geld spart und dann im Härtefall saudumm aus der Wäsche guckt.
Schreibt also in den Vertrag folgendes mit rein:
Sinn der Aufnahmen: z.B. Spaß an der Fotografie, Werbung für das eigene fotografische Können.
Publizierte Medien: z.B. gedruckte Bilder (Papierbilder), lokale und globale Rechnernetzte (Internet), private Seiten des Fotografen, Internetforen
Art der Aufnahmen: Porträtfotos, Wäschefotos, Stilleben...
Ort der Aufnahmen: z.B. Berlin, Mustermanstraße
Zeit der Aufnahmen: z.B. 23.05.2007 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Diese Präzisierung entspricht genau dem Urhebergesetz und macht den Modelvertrag viel sicherer. Eben weil die erlaubten Medien genau genannt wurden, gibt es im Streitfall für das Model viel weniger Chancen gegen Euch erfolgreich vorzugehen.
Auch sollte der Vertrag übersichtlich sein, so das man auf Anhieb erkennt was los ist.
Laß Euch auch bestätigen, das das Modell überhaupt
geschäftsfähig ist. Es gibt Menschen die psychischen Krankheiten haben, das medizinisch beweisen können und damit den Vertrag anfechten können. Diese Leute haben dann eventuell einen Betreuer, der berechtigt ist für das Model Verträge zu schließen oder zu kündigen. (z.B. Versicherungsverträge). Zwar kann auch ein Model mit argen psychischen Problen Euch davon nichts erzählen, aber durch diesen Passus könnt ihr beweisen das Ihr das Thema angesprochen habt und das ihr dennoch belogen wurdet.
Noch was: Es gibt Fotografen, die verkaufen den Modellvertrag an andere Leute weiter. Die ist aber nur statthaft, wenn dies im Vertrag eindeutig drin steht. Sinnvoll ist es, dies noch mal mit einem Satz volkstümlich zu erklären um sicherzustellen, das das Modell diesen wichtigen Punkt auch begriffen hat.
Wenn Ihr vor Gericht landet macht es sich nicht gut, wenn das Model zum Zeitpunkt der Fotoaktion eine blutige Anfängerin war und der Fotograf eine jahrelange Erfahrung hatte. Das erweckt immer den Eindruck von "über den Tisch gezogen". Steht dieser Passus aber volkstümlich erklärt (ein Satz reicht da auch aus), so erkennt der Richter, das das Model trotz seiner Unerfahrenheit die Sache verstanden haben müßte. Das ist wieder ein Punkt für Euch.