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Model untersagt Nutzung nach Shooting

Romarius

Themenersteller
habe derzeit ein Model, das mir einige Wochen nach dem Bildermachen die Nutzung der Bilder mit ihm drauf untersagt/untersagen will.

Das ganze war eine Sport-Reisereportage und ist noch nicht veröffentlicht, wird sie aber noch. Dementsprechend wäre mir damit natürlich ziemliche Kosten alleine für Reise etc verbunden.

Bin auf diesen Kontakt nicht grossartig angewiesen, das Modell nennt nur persönliche Gründe, weil er meine Einstellung nicht mehr teilt. Keine Aktbilder etc.

Was kann ich hier machen? Der Link hier sagt, http://www.stack.de/fotorecht-faq.pdf dass ich dennoch veröffentlichen darf, da zum Zeitpunkt der Aufnahme die Zusage vorlag (nicht schriftlich, wir haben aber per Email geklärt, dass die Reise für eine Reportage sein wird und wir daher Fotos machen werden und diese veröffentlichen wollen. Also schon schriftlich).
 
hi !

Für mich ist die E-Mail -Vereinbarung nicht explizit genug um daraus ein unbedingtes Einverständnis des Modells herzuleiten.

Sowas solltest Du im Vorfeld immer vertraglich regeln.

Bezüglich der Veröffentlichung gilt hier im Streitfall sowieso der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (oft sind Veröffentlichungen unumkehrbare Selbstläufer mit sehr starkem Reaktionscharakter).

Grüße
 
Umgekehrt bist du aber der Urheber der Bilder und kannst dem Model die Nutzung (kommerziell, öffentlich) untersagen.

Heißt im Rückschluß: Wenn du sie nicht nutzen darfst, darf sies auch nicht;)
 
Ich wäre da sehr vorsichtig. Insbesondere wenn es sich um die Gattung "Aktbilder" handelt.
Impliziert jener von dir angesprochene Mailkontakt, Art & Umfang des Shootings, sowie deren Nutzungs(arten)?

Solltest du das Material kommerziell Nutzen wollen:

Informiere das Model darüber; handle eine entsprechende Vergütung aus & fertige einen entsprechenden Vertrag an.

Einigt euch! Ihr habt beide eure Arbeit gemacht.

Gruß

p.s.: ansonsten verbuchen unter " Lehrgeld" s. Modelrelease
 
es geht um Sportbilder. Per Mail ist klar beschrieben, dass wir die Reise gemeinsam machen, ich die Bilder mache um danach einen Bericht über die Reise zu schreiben. "Bezahlung" gab es in Form von Leistungen: Hotelübernachtung etc.
 
... Was kann ich hier machen? Der Link hier sagt, ...

einen anwalt detailliert zum konkreten fall befragen, dein anliegen hat einige fallstricke:

emails können gerichtlich als vertragsgrundlage anerkannt werden - das hängt von einigen umständen ab.
eine änderung der persönlichen einstellung kann als grund für einen rücktritt vom release anerkannt werden,..

... wenn dir der aufwand dafür unverhältnismäßig vorkommt, laß' es und konzentrier' dich lieber auf ergiebigere jobs.

.
 
die Anwaltskeule mag ich generell nicht sonderlich.

Gerade nochmal die Mails durchgegangen, und das Modell hatte sich auch bei seinen Magazinkontakten um Veröffentlichungsinteresse gekümmert...

(der Streitfall der dazu führt hier, ist ein anderer Punkt)
 
Mich würden mal der Grund interessieren, dass sie die Verwendung untersagt.

Natürlich kann sie die Verwendung untersagen, wenn sie dies entsprechend begründen kann. Trotz allem wäre sie dir gegenüber aber schadenersatzpflichtig. Zumal sie es sich nach so kurzer Zeit anders überlegt.
 
nun, zunächst mal, es ist ein "er". desen freundin, die auch dabei war, hat nichts dagegen.

es geht um Sommersport: Mountainbike.
Ich habe einen anderen, von dieser Geschichte gänzlich unabhängigen Auftrag angenommen, eine bestimmte Bikeroute zu veröffentlichen. Da dies der Heimatberg des Herren ist, passt es ihm nicht, dass andere Biker seinen Berg befahren werden. Ergo, er kann mich nicht mehr leiden und möchte mit mir bösem Journalisten nicht in Verbindung gebracht werden.
Interessant, dass er generell früher oft und heute manchmal als Fotofahrer in div. Magazinen zu sehen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich könnte mir vorstellen, dass es durchaus ein Argument sein kann, wenn ihr die Bilder nicht gefallen, bzw. wen ein objektiver geschulter Betrachter die Aufnahmen als amateurhaft einstufen würde.
 
Hallo,

soweit ich weiss kann man zu jedem Zeitpunkt eine Erlaubnis zur veröffentlichung gemachter Bilder wiedersprechen.

Dass der angefügte Grund eher niedriger Natur ist, hast du grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch sofern du willens bist, diesen durchzusetzen. Dass dein Bekannter dann auf "Stur" schalten wird ist sowieso klar.

Dann würde ich lieber versuchen mit ihm nocheinmal darüber zu sprechen.

Gruß
Christian
 
es geht um Sommersport: Mountainbike.
Ich habe einen anderen, von dieser Geschichte gänzlich unabhängigen Auftrag angenommen, eine bestimmte Bikeroute zu veröffentlichen. Da dies der Heimatberg des Herren ist, passt es ihm nicht, dass andere Biker seinen Berg befahren werden. Ergo, er kann mich nicht mehr leiden.

Dann soll er sich den Berg kaufen und einen Zaun bauen.


Wenn Du nachweisen kannst, daß er der Veröffentlichung zugestimmt hat (und da reicht ja schon, daß er sich die Reise hat bezahlen lassen, um da als Model zu dienen), dann hast Du da kein großes Problem. So eine Zustimmung kann man nicht einfach so nach Lust und Laune zurückziehen, weil sie sonst schlicht wertlos wäre.

Und der Umstand, daß er der Meinung ist, daß nicht jeder über seine Lieblingstrecke im Wald fahren dürfen sollte, ist auch nichts was ein Richter da für einen wichtigen Grund halten wird.


Was das ganze aber ganz schön zeigt ist, daß man heute besser alles wasserdicht und schriftlich machen sollte, weil es scheinbar keine normalen Leute mehr gibt.
 
wenn ihr die Bilder nicht gefallen, bzw. wen ein objektiver geschulter Betrachter die Aufnahmen als amateurhaft einstufen würde.

Das ist nicht der Grund :p (auch wenn ich noch viel lernen muss).
Ich hab ihm mal vorgeschlagen, seinen Namen rauszulassen, oder eben Kostenübernahme.

"Schau mer mal", sagt bereits unser Kaiser.

Danke für die Ratschläge, und generell für die guten, aussagekräftigen Links hier, die in den diversen Sammlungen zu finden sind (an alle :) ;))
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

soweit ich weiss kann man zu jedem Zeitpunkt eine Erlaubnis zur veröffentlichung gemachter Bilder wiedersprechen.

Überleg Dir doch mal, was das heißen würde, wenn jeder sich jederzeit alles einfach wieder überlegen könnte, sobald er einen Pups quersitzen hat.


Pacta sunt servanda!
(wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“) beschreibt das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.


Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. Im deutschen Zivilrecht findet sich dieser Grundsatz unter anderem im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in § 242 des BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig handelt.

Heute dagegen gilt tatsächlich das Prinzip der Vertragstreue, dass also alle vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten und zu erfüllen sind. Dabei sind grundsätzlich auch formlos (beispielsweise mündlich) geschlossene Verträge bindend. Nur ausnahmsweise sieht das deutsche Recht vor, dass Verträge in einer bestimmten Form geschlossen werden müssen und bei Nichteinhaltung dieser Formvorgaben nichtig sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda



Lustig übrigens, daß mancher sich hier äußert, erklärt wie sich das alles verhält und den Sachverhalt scheinbar nichtmal so weit gelesen zu haben scheint, daß ihm/ihr aufgefallen wäre, daß der TO schon ein paar mal geschrieben hat, daß das Model garkeine Frau ist.
 
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie:

§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. [...]

http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/
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Da du ihm Hotel und co. bezahlt hast, ist die Sache doch eindeutig.
 
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. [/url]
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Da du ihm Hotel und co. bezahlt hast, ist die Sache doch eindeutig.

Dann würde es aber ja heissen sobald ich das Model zum Essen während des Shootings einlade und es mit meinen Auto dort hinfahre, hätte ich das schon erfüllt?

Gabs hier nicht auch schon Urteile das explizit eine Zahlung via Überweisung, Quittung direkt an das Model etc geflossen sein muss?
 
Dann würde es aber ja heissen sobald ich das Model zum Essen während des Shootings einlade und es mit meinen Auto dort hinfahre, hätte ich das schon erfüllt?

Gabs hier nicht auch schon Urteile das explizit eine Zahlung via Überweisung, Quittung direkt an das Model etc geflossen sein muss?


Wenn man einem Model bei einem Shooting wo kein Veröffentlichungsrecht ausgemacht ist eine Wurst kauft, ändert das natürlich nichts.

Hier ist die bezahlte Reise ja mit dem Ziel "Fotos mit Veröffentlichung" angetreten worden und das stand ja auch außer Frage, bis der anderen nachher einen anderen Aufhänger gefunden hat, um zu zicken.
 
Ich will hier ja jetzt nicht nochmal drauf hauen, aber warum in Gottes Namen hast du keinen Foto-/Shootingvertrag und eine Bildfreigabe mit ihr gemacht:confused:.

Dann hättest du jetzt wenigstens eine Grundlage.
 
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