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Mein kleines Tagebuch zum Thema illegal veröffentlichter Bilder...

  • Themenersteller Themenersteller WNL
  • Erstellt am Erstellt am
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@WNL

Halte durch! Ich bin auch interessiert, wie die Lösung aussieht.

Sollte es vor Gericht gehen, interessiert mich, wie dort der Fall gesehen wird.

Dass Du den Fall nur aus Deiner Sicht berichtest, liegt in der Natur der Sache. Dir das zum Vorwurf zu machen, verstehe ich nicht.

Lieben Gruß
 
Doch, das ist mein völliger Ernst. Dein "Tagebuch" taugt in dieser Form nicht mal fürs Feuilleton einer Boulevardzeitung. Ganz wesentliche Informationen, die eine - wie Du für Dich reklamierst: objektive - Würdigung (nicht Bewertung!) des Sachverhalts ermöglichen könnten, fehlen leider.
Nochmal:
Es geht hier gar nicht um eine wie auch immer geartete Würdigung oder Bewertung des Sachverhaltes, sondern einfach nur um eine einfache Schilderung des Fortgangs eines Rechtsstreites wegen vermuteter illegaler Veröffentlichung von Bildmaterial.


Respektiert das bitte endlich.
 
Es gibt wieder Neuigkeiten.

Die Gegenseite hat scheinbar eingelenkt.
Es wurde mir ein kleiner vierstelliger Betrag angeboten.
Dieser würde in Monatsraten von 100€ beglichen werden ohne Verzinsung.
Allerdings sind in diesem Betrag meine Anwaltskosten enthalten und es wird eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. verlangt. (Die Mwst. ist in dem angebotenen Betrag bereits enthalten)
Dies darf der Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH v.21.12.2016 X-IR 27/14) von mir auch verlangen.

Für Selbstständige wie mich ist das ja kein Problem, wie das allerdings eine Privatperson machen soll, konnte mir bisher niemand beantworten.
Auch mein Steuerberater nicht.

Wie auch immer, ich habe dem ganzen nicht zugestimmt und meinem Anwalt geschrieben, dass ich zu keinen weiteren Verhandlungen bereit bin und vor Gericht gehen werde.

Bisher kam noch keine Antwort, da ich dies eben erst gestern geschrieben habe.
Sobald es wieder was neues gibt, gebe ich Euch bescheid.
 
Was ist die Quintessenz des Ganzen? Das man auch mal Recht bekommt, wenn man auch Recht hat und nicht jeder im Netz machen kann, was er will.

Ob diese Aktion nun mit "Kanonen auf Spatzen schiessen" ist, mag und kann jeder für sich selber entscheiden.

An WNL's Stelle hätte ich mir den Aufriss 3x überlegt - einerseits, ob der Aufriss überhaupt die Nerven wert ist und ob ich da überhaupt mit durch komme.
Von daher - WNL: :top:
 
Hallo,

ich schließe mich an. Alles richtig gemacht :top:
Hoffentlich wird sich der eine oder andere Gedanken darüber machen, was er alles machen und im Internet öffentlich zur Schau stellen darf.

Grüße und halte uns bitte weiter auf dem Laufenden.
 
Die Gegenseite würde einen Betrag freiwillig bezahlen sofern es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
[...]
Ich bin aus Gründen der Deeskalation darauf eingegangen, sofern die Gegenseite die Kosten meines Anwaltes mit übernimmt.


Er meinte, wir warten noch bis Mitte der nächsten Woche, ob die Gegenseite nicht doch noch einlenkt.

Die Gegenseite hat scheinbar eingelenkt.
Es wurde mir ein kleiner vierstelliger Betrag angeboten.

Dieser würde in Monatsraten von 100€ beglichen werden ohne Verzinsung.
Allerdings sind in diesem Betrag meine Anwaltskosten enthalten und es wird eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. verlangt. (Die Mwst. ist in dem angebotenen Betrag bereits enthalten)
Dies darf der Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH v.21.12.2016 X-IR 27/14) von mir auch verlangen.

Wie auch immer, ich habe dem ganzen nicht zugestimmt und meinem Anwalt geschrieben, dass ich zu keinen weiteren Verhandlungen bereit bin und vor Gericht gehen werde.

Das verwirrt mich jetzt sehr. So wie ich es verstehe hast du gerade geschrieben, dass er deine Forderung erfüllt, die dich vom Gericht abhält.
Als Konsequenz gehst du aber zum Gericht.
Verstehe ich gerade nicht.
 
Ich finde das Angebot der "Gegenseite" ziemlich fair. Man sollte evtl. einmal drüber nachdenken, dass 4-stellige Beträge nicht unbedingt bei jedem locker sitzen. Manch einem sogar in Existenzkrisen stürzt. Sicher hat sich die andere Person falsch verhalten. Eine Strafe o.ä. ist da durchaus gerechtfertigt.

Ob es aber am Ende tatsächlich zu der angestrebten Summe (+ Anwaltskosten etc.) kommen wird - was passiert wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist?

Aber wird interessant sein zu hören, was am Ende nach ein paar Monaten rauskommt - wie viel Geld fließt, ob überhaupt und Co. :rolleyes:

Ich drücke dir die Daumen, dass du zumindest nicht auf deinen Kosten sitzen bleibst!
Auch wenn - meiner persönlichen Meinung nach - vllt. ein wenig Kompromissbereitschaft durchaus sinnvoll gewesesen wäre. Meinst du nicht dass die Gegenseite ihre Lektion schon gelernt hat? Oder ist sie permanent trotzig und sieht nix ein? Dann könnte ich das durchaus nachvollziehen, wenn du es durchziehst.
 
Das verwirrt mich jetzt sehr. So wie ich es verstehe hast du gerade geschrieben, dass er deine Forderung erfüllt, die dich vom Gericht abhält.
Als Konsequenz gehst du aber zum Gericht.
Verstehe ich gerade nicht.
Hier würden mich die Gründe dieser Entscheidung auch mal interessieren, da es sich (auf den ersten Blick) Tatsache wiederspricht

cya v3g0
 
Hier würden mich die Gründe dieser Entscheidung auch mal interessieren, da es sich (auf den ersten Blick) Tatsache wiederspricht

Ich verstehe es so, dass den TO das Angebot einer "Ratenzahlung" stört. Und das kann ich sogar nachvollziehen. Einen "kleinen vierstelligen Betrag" in Monatsraten zu je 100,- Euro abzustottern, dauert auch mindestens ein Jahr. Das muss man nicht akzeptieren.
 
Das verwirrt mich jetzt sehr. So wie ich es verstehe hast du gerade geschrieben, dass er deine Forderung erfüllt, die dich vom Gericht abhält.
Als Konsequenz gehst du aber zum Gericht.
Verstehe ich gerade nicht.

Nun das ist schnell erklärt.
Ursprünglich habe ich dem Vorschlag zugestimmt unter der Voraussetzung, der Beklagte bezahlt mir einen kleinen vierstelligen Betrag und zusätzlich meine Anwalts- und sonstigen Kosten.

Nun kam eben heraus, das meine Anwaltskosten in diesem Betrag schon enthalten seien.
Zusätzlich verlangt die Gegenseite eine Rechnung von mir, das darf sie auch.
Damit müsste ich dies alles versteuern, damit hätte ich ja auch noch kein Problem.
Allerdings wären die 19% Mwst. ebenfalls in diesem zu zahlenden Betrag enthalten gewesen. (Pauschal heisst hier das Zauberwort im Schreiben)
Dazu kommt, dass Anwälte einen gewissen Betrag berechnen können, wenn es zu einem Vergleich kommt.
Auch diese Kosten wären schon mit einberechnet gewesen.

Für mich wäre so also nichts übrig geblieben, während die Gegenseite dank meiner Rechnung alles zu 100% von der Steuer absetzen kann.
Also kostet der Gegenseite das ganze eigentlich gar nichts und ist fein raus.
Und das sehe ich nun mal nicht ein.

Ich muss der Anwaltschaft der Gegenseite schon gratulieren zu dem Versuch, ihren Klienten kostenfrei aus dieser Sache heraus zu holen.
Hat so allerdings nicht geklappt.

Über meinen Anwalt ist das Schreiben dass ich klagen werde bereits raus.

Edit: die Ratenzahlung wäre mir egal gewesen wenn sich nicht herausgestellt hätte, das diese Zinsfrei sein sollte..
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessante Entwicklung.

Also geht es dir doch nicht um dein Recht oder ums Prinzip, sondern um einen netten Zahltag. Wenn das anderes wäre dann hättest du dem Deal bei dem dir keine Kosten entstehen, der Gegenseite aber schon, doch ruhig zustimmen können. Dafür wird jetzt noch mehr wertvolle Gerichtszeit blockiert.

Ich hoffe ja, dass der Richter dir Recht gibt aber urteilt, dass beide Parteien ihre jeweiligen Kosten zu tragen haben. Dann hätten wenigstens beide Seiten aus der Sache etwas gelernt. :top:
 
Ich finde den Ablauf interessant, und verfolge ihn gespannt. Hoffe du berichtest weiter, und dieser Thread wird nicht wegen einiger User vorzeitig geschlossen, die ständig am Thema vorbei schreiben.

Eine Wertung deines Verhaltens steht mir weder zu, noch will ich es bewerten.

Ich danke dir jedenfalls für die Berichterstattung :top:
 
Also geht es dir doch nicht um dein Recht oder ums Prinzip, sondern um einen netten Zahltag.

Nein, wenn die Gegenseite nahezu glimpflich aus der Sache rauswinden möchte, wo bleibt da ein denkbarer erzieherischer Effekt, der sich über eine gewisse Summe ausdrückt ?
Schließlich verstehe ich es auch zu einem Gutteil als Ersatz für Auslagen (in Sicht auf Zeit in der er nicht der üblichen Erwerbstätigkeit nachgehen konnte, Vorauskosten Anwalt etc.) die dem TO entstanden sind.

Wenn man werten möchte, sind alle in den Fall hineinragenden Aspekte zu sehen...
 
Nein, wenn die Gegenseite nahezu glimpflich aus der Sache rauswinden möchte, wo bleibt da ein denkbarer erzieherischer Effekt, der sich über eine gewisse Summe ausdrückt ?

Ein vierstelliger Betrag ist "nahezu glimpflich"? Zu akzeptieren diesen Betrag zu bezahlen ist "rauswinden"? :confused:

Naja, offensichtlich erkennt der Beschuldigte ja an, etwas falsches gemacht zu haben und hat akzeptiert eine Strafe zu bezahlen. Dem TO ist die Strafe noch nicht hoch genug, er wird vor Gericht herausfinden, was in solch einem Fall als angemessen gilt.
 
"Für mich wäre so also nichts übrig geblieben, während die Gegenseite dank meiner Rechnung alles zu 100% von der Steuer absetzen kann.
Also kostet der Gegenseite das ganze eigentlich gar nichts und ist fein raus."

Das verstehe ich nicht. Wenn es der Gegenseite gar nichts kostet dann muss die Steuerersparnis genau so groß sein wie der Rechnungsbetrag.

Egal wie ich es rechne - auf so eine Aussage komme ich nicht: "Also kostet der Gegenseite das ganze eigentlich gar nichts!".
Kannst du mir das mal bitte vorrechnen.
 
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