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Künstlersozialabgabe

Es muß Künstlersozialabgabe für "Künstleriche" Arbeiten gezahlt werden, obwohl der Beauftragte nicht in der Künstlersozialkasse kommt, weil er kein Künstler ist...

Selbst wenn der Beauftrage Künstler ist und nicht Mitglied der KSK werden kann, muss die Abgabe gezahlt werden.

Das hat einen logischen Hintergrund: Bei Einführung des Künstlersozialgesetzes sollte vermieden werden, dass deutsche Künstler gegenüber ausländischen benachteiligt werden. Die haben also schon vorher die möglichen Probleme der Globalisierung erkannt.

Für die KSK-Abgaben ist es also egal, ob ich einen deutschen oder einen chinesischen Künstler beauftrage.

Die Regelung, das der Auftragsgeber zahlen muß und nicht der Beauftragte selber ist auch recht dumm geregelt.
Warum? Es macht mir die Sache bedeutend einfacher, wenn ich mich nicht selbst mit dem Kunden rumschlagen muss wegen der zusätzlichen Abgabe. Und wie soll das sonst geregelt werden, gerade wenn ich jemandem im Ausland beauftrage? Der würde sich einen Dreck drum scheren, die KSK-Beiträge mit auf der Rechnung aufzuführen, zumal derjenige von dieser Regelung mit Sicherheit auch nichts wüsste.

Zumal das nur so ist, wenn der Beauftragte keine GmbH ist. Denn die zahlt die Abgabe selber und der Kunde hat keinen Stress.
[FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif][SIZE=-1]Der Grund, warum für die Zusammenarbeit mit einer juristischen Person keine Künstlersozialabgabe gezahlt werden muss, ist im Grunde ganz einfach: die GmbH führt ja ihrerseits bereits die Sozialabgaben ihrer angestellten Grafiker, Fotografen, etc. ab.

Arbeitet diese Agentur mit der Rechtsform einer juristischen Person wiederum für diesen Auftrag von Ihnen mit freien Mitarbeitern zusammen, integriert deren gestalterischen und künstlerischen Leistungen in die Erar-beitung des Auftrages, so muss die Agentur für das bezahlte Honorar an den Freien Mitarbeiter die Künstlersozialabgabe an die KSK leisten, nicht Sie.

Arbeiten Sie mit einer Agentur zusammen, die eine juristische Person ist, diese aber für den Auftrag wiederum Aufträge an einen freien Künstler in Ihrem Namen vergibt, so wird auch dieses Honorar zur Bemessungsgrundlage hinzugezogen.[/SIZE][/FONT]
[FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif][SIZE=-1]
Quelle: http://www.werbecheck.de/html/kuenstlersozialabgabe-die_bede.html
[/SIZE][/FONT]
Ganz einfach: Für Angestelle muss keine KSK-Abgabe geleistet werden und es wird davon ausgegangen, wenn eine GmbH beauftragt wird, sind die Künstler bei dieser angestellt. Beauftragt die GmbH wiederrum selbst einen freien Künstler, ist die GmbH abgabepflichtig und wird dies wiederrum dem Kunden in Rechnung stellen.

Somit haben alle kleinen Selbständigen Probleme, wenn der Auftragsgeber von der Künstlersozialabgabe weiß.
Nein. Die Kosten, eine GmbH zu beauftragen sind weitaus höher als einen freien Künstler zu beschäftigen. Man zahlt als Kunde die Sozialabgaben also so oder so. Der KSK-Satz liegt immer im Bereich um 5%. Insofern sind freie Künstler sogar im Vorteil, da sie den Auftraggeber günstiger kommen.

Die aktuelle Regelung wer für wen und für was zahlt, ist vollkommen idiotisch oder wie sieht ihr das?
Ich finde die Regelung ideal gelöst.

Selbst wenn man als Auftraggeber nichts von der KSK-Abgabe weiß und sich die KSK irgendwann von sich aus an den Auftraggeber wendet, habe ich sie als sehr kooperative Einrichtung erlebt im Gegensatz zu vielen anderen Einrichtungen.
 
Ich hab ja schon Probleme Aufgezeigt:
1.) Die Benachteiligung von selbstständigen gegenüber GmbHs durch die unterschiedliche Zahlungsweise

Siehe mein Beitrag drüber.

2.) Die Unterschiedliche Sichtweise der KSK: Wer kommt rein <-> für den muß gezahlt werden (In die KSK kommen nur "echte" Künstler. Gezahlt werden muß aber für wesentlich mehr Leute)

Es wird nicht für "Leute" gezahlt, sondern für künstlerische arbeiten. Wenn ich einmalig Fotos für einen Auftraggeber anfertige oder einmalig einen Text für eine Zeitung verfasse, arbeite ich zwar künstlerisch, bin jedoch nicht zwangsweise Künstler, wenn ich nicht regelmäßig in diesem Feld arbeite.

3.) Die unklare Definition, welche Arbeiten abgerechnet werden müssen

Ganz einfach: Man kann bei der KSK nachfragen! Die geben dir gerne Auskunft, ob für diese spezielle Tätigkeit KSK-Abgaben fällig werden.

Lösungen:
zu 1.) Die Zahlungsweise muss für jeden Gleich sein. Entweder zahlt immer der Kunde oder immer der "Künstler" selber.

Wie oben schon geschrieben: Wie soll das gehen, wenn der Künstler die Abgabe leisten soll?

2 und 3 hängen ein wenig zusammen: Wenn die KSK eine Abgabe für arbeiten von jemandem erheben will, sollte derjenige auch einen Anspruch auf Aufnahme in der KSK bekommen.
Wenn die KSK nur echte Künstler aufnehmen will, dann sollten sich auch nur für echte Künstlerische Arbeiten kassieren.

siehe meine Antwort zu 2.)
 
Ein kleines Unternehmen hat jemanden Beauftragt eine Webseite zu machen, vielleicht mit ein paar Fotos. Alles lief prima, alles fertig. Nach einigen Monaten klingelt die KSK und redet was von Künstlersozialabgabe. Der Unternehmer fällt aus allen Wolken, kannte das garnicht. Muß Nachzahlen + evtl. Strafe... Er macht sich schau, erfährt das er beim beauftragen von einer GmbH nicht damit mehr an der Backe hat...

Wird dieses kleine Unternehmen wohl beim nächsten Auftrag einen kleinen selbstständigen beauftragen oder gleich eine Werbeagentur?

Das ganze wäre weniger ein Problem, wenn es einheitlich geregelt ist. Also entweder zahlt generell der Auftraggeber oder der "Künstler"...

Das andere Problem: Was sind künstlerische Arbeiten und was nicht? Eine Webseite erstellen: Den Design Entwurf, ok... Aber warum die Technische Umsetzung auch? So wie ich das verstehe, darf man das nicht getrennt abrechnen. Genauso: Plakat/Flyer entwerfen: Wenn der Beauftragte gleich die Sache drucken lässt und die Kosten weiterreicht, muss auch darauf die KSK gezahlt werden, warum?
Natürlich kann man die Sache im anderen Fall schön rechnen, aber das zeigt nur, das die Subventionieren von Künstlern so wie es aktuell ist, schlecht gelöst ist.
Wenn der Staat gern Künstler subventionieren möchte, dann doch bitte nicht aus so einer Querfinanzierung...

Warum? Es macht mir die Sache bedeutend einfacher, wenn ich mich nicht selbst mit dem Kunden rumschlagen muss wegen der zusätzlichen Abgabe. Und wie soll das sonst geregelt werden, gerade wenn ich jemandem im Ausland beauftrage? Der würde sich einen Dreck drum scheren, die KSK-Beiträge mit auf der Rechnung aufzuführen, zumal derjenige von dieser Regelung mit Sicherheit auch nichts wüsste.

Und was ist wenn es anders herum ist? Ausländisches Unternehmen beauftragt einen deutschen Künstler? Was kommt wohl häufiger vor?
 
Nach einigen Monaten klingelt die KSK und redet was von Künstlersozialabgabe. Der Unternehmer fällt aus allen Wolken, kannte das garnicht. Muß Nachzahlen + evtl. Strafe...

Nein, denn nur wer regelmäßig Künstler beauftragt, ist abgabenpflichtig. Das einmalige Erstellen einer Internetseite ist nicht "regelmäßig".

Wird dieses kleine Unternehmen wohl beim nächsten Auftrag einen kleinen selbstständigen beauftragen oder gleich eine Werbeagentur?

Dir ist schon klar, dass eine einzelne Person die Leistung für weit weniger als 5% anbieten kann, um kostendeckend zu arbeiten? Er wird sich wohl eher für die Einzelperson entscheiden, da die Agentur gleich das 5-10fache Honorar verlangen wird.

Das ganze wäre weniger ein Problem, wenn es einheitlich geregelt ist. Also entweder zahlt generell der Auftraggeber oder der "Künstler"...

Der Künster zahlt gar nichts.

Das andere Problem: Was sind künstlerische Arbeiten und was nicht? Eine Webseite erstellen: Den Design Entwurf, ok... Aber warum die Technische Umsetzung auch? So wie ich das verstehe, darf man das nicht getrennt abrechnen.

Doch, darf man. In unserem Tonstudio beauftragen wir regelmäßig Sprecher für Werbespots.

Der Kunde bekommt berechnet: Sprecherhonorar, KSK auf Sprecherhonorar, Spotproduktion.

Genauso: Plakat/Flyer entwerfen: Wenn der Beauftragte gleich die Sache drucken lässt und die Kosten weiterreicht, muss auch darauf die KSK gezahlt werden, warum?

Nein, muss nicht.

Natürlich kann man die Sache im anderen Fall schön rechnen, aber das zeigt nur, das die Subventionieren von Künstlern so wie es aktuell ist, schlecht gelöst ist.
Wenn der Staat gern Künstler subventionieren möchte, dann doch bitte nicht aus so einer Querfinanzierung...

Wie sonst, bitte?

Und was ist wenn es anders herum ist? Ausländisches Unternehmen beauftragt einen deutschen Künstler? Was kommt wohl häufiger vor?

Tja, die bezahlen dann keine KSK.
 
Nein, denn nur wer regelmäßig Künstler beauftragt, ist abgabenpflichtig. Das einmalige Erstellen einer Internetseite ist nicht "regelmäßig".

Nicht "regelmäßig" heißt im Falle der KSK allerdings, das man nur "alle drei oder fünf Jahre" einen Auftrag hat, siehe: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmenundverwerter.php

Eine Webseite die 3-5 Jahre gleich bleibt?


Generell müsste man auch mal überlegen, wer von der KSK profitiert. Es gibt zwar eine Mindestverdienstgrenze aber keine Höchstverdienstgrenze. Sind die Künstler, die big-im-Business sind auch in der KSK? Ich denke schon. Die zahlen also auch nur den "Arbeitnehmeranteil"...

Ich wage zu behaupten, das die KSK sich komplett selbst tragen könnte, wenn die die dicken Künstler zur Kasse bitten würden und es den kleinen, durch niedrige Beiträge, zugute kommen lassen.
 
Ich wage zu behaupten, das die KSK sich komplett selbst tragen könnte, wenn die die dicken Künstler zur Kasse bitten würden und es den kleinen, durch niedrige Beiträge, zugute kommen lassen.

Das ist ja nicht nur in der KSK so,sondern gilt auch für alle anderen gesetzlichen Kassen.
Wenn jeder privatversicherte Großverdiener verpflichtet würde,die Beiträge in der gesetzlichen Kasse einzuzahlen...
Insofern wird die Diskussion ziemlich sinnfrei
 
Aber faktisch ist es so, das man zur Künstlersozialabgabe gezwungen wird. Warum kann man dann nicht auch Künstler zwingen in die KSK einzuzahlen? Weil wir freie Krankenkassenwahl haben? Dazu steht allerdings irgendwie gegenüber der Künstler-zwangs-sozialabgabe, oder?
 
Generell müsste man auch mal überlegen, wer von der KSK profitiert.

Alle Künstler, die Mitglied der KSK sind.

Es gibt zwar eine Mindestverdienstgrenze aber keine Höchstverdienstgrenze. Sind die Künstler, die big-im-Business sind auch in der KSK?

Wenn sie die Mitgliedschaft beantragt haben und angenommen wurden: ja.

Ich denke schon. Die zahlen also auch nur den "Arbeitnehmeranteil"...

Die Künstler selbst zahlen GAR NICHTS! Und egal, ob sie Mitglied sind; die Auftraggeber müssen KSK-Abgaben leisten!

Ich wage zu behaupten, das die KSK sich komplett selbst tragen könnte, wenn die die dicken Künstler zur Kasse bitten würden und es den kleinen, durch niedrige Beiträge, zugute kommen lassen.

Es zahlt, wie gesagt, nicht der Künstler, sondern der Auftraggeber. Und der muss genau so für die großen zahlen, wie für die kleinen. Ebenso muss er für den Künstler bezahlen egal wo auf der Welt der sich befindet und welche Staatsangehörigkeit dieser hat.

Ausschlaggebend ist: Auftraggeber in D -> KSK-Abgabe auf künstlerische Leistungen.
 
Die Künstler selbst zahlen GAR NICHTS! Und egal, ob sie Mitglied sind; die Auftraggeber müssen KSK-Abgaben leisten!
Nichts würde ich nicht sagen: Der Künstler zahlt zwar keine Künstlersozialabgabe, aber er zahlt natürlich seinen "Arbeitnehmeranteil" der KSK. Das ist ja das Prinzip der Kasse: Normale selbständige zahlen ihren vollen Krankenkassenbeitrag. Bei den Künstlern hat man sich überlegt das man den Beitrag in Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilt. Der Arbeitgeber Anteil wird dabei u.a. mit der Künstlersozialabgabe gedeckt.
 
Nichts würde ich nicht sagen: Der Künstler zahlt zwar keine Künstlersozialabgabe, aber er zahlt natürlich seinen "Arbeitnehmeranteil" der KSK. Das ist ja das Prinzip der Kasse: Normale selbständige zahlen ihren vollen Krankenkassenbeitrag. Bei den Künstlern hat man sich überlegt das man den Beitrag in Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilt. Der Arbeitgeber Anteil wird dabei u.a. mit der Künstlersozialabgabe gedeckt.

Dir ist aber schon klar, dass den durschnittlichen Künstler nicht mit dem durchschnittlichen Handwerker vergleichen kannst?
 
Natürlich kann man die Sache im anderen Fall schön rechnen, aber das zeigt nur, das die Subventionieren von Künstlern so wie es aktuell ist, schlecht gelöst ist.
Wenn der Staat gern Künstler subventionieren möchte, dann doch bitte nicht aus so einer Querfinanzierung...
Wenn ich das richtig verstehe, dann geht es darum, dass die Verwerter von Kunstwerken - sagen wir besser: urheberrechtlich geschützten Werken - mit für die Sozialkosten aufkommen sollen. Der Staat subventioniert also hier gar nichts. Ist ein "Künstler" irgendwo fest angestellt, zahlt der Arbeitgeber ja auch einen Anteil an den Sozialabgaben. Mittels KSK wird das auch bei Freiberuflern vollzogen.

Ich wage zu behaupten, das die KSK sich komplett selbst tragen könnte, wenn die die dicken Künstler zur Kasse bitten würden und es den kleinen, durch niedrige Beiträge, zugute kommen lassen.
Warum sollte die KSK überhaupt irgendwelche Künstler zur Kasse bitten? Den Arbeitnehmeranteil müssen die Künstler ohnehin schon selbst, indem sie für ihr Alter vorsorgen müssen. Weshalb sollten sie mit Beiträgen an die KSK auch noch den Arbeitgeberanteil tragen? Bei dem ganzen Konzept geht es darum, dass nicht nur die "Erzeuger" von Werken die Sozialkosten bezahlen, sondern auch die Verwerter, die mit den Werken Gewinn machen. So hat das in einer sozialen Marktwirtschaft auch zu laufen. Man nennt es Solidarprinzip.
 
Warum sollte die KSK überhaupt irgendwelche Künstler zur Kasse bitten? Den Arbeitnehmeranteil müssen die Künstler ohnehin schon selbst, indem sie für ihr Alter vorsorgen müssen. Weshalb sollten sie mit Beiträgen an die KSK auch noch den Arbeitgeberanteil tragen? Bei dem ganzen Konzept geht es darum, dass nicht nur die "Erzeuger" von Werken die Sozialkosten bezahlen, sondern auch die Verwerter, die mit den Werken Gewinn machen. So hat das in einer sozialen Marktwirtschaft auch zu laufen. Man nennt es Solidarprinzip.
Und warum gilt das für Künstler und nicht auch für andere selbständige Einzelkämfer?
Es gibt eine menge andere Berufe wo das im Grund gleich abläuft: Der selbstständige erstellt ein Werk für eine Firma, die damit Geld macht. Bei dem einen ist es Kunstwerke bei dem anderen nicht.

Aber es geht gar nicht darum. Man möchte Künstler unterstützten. Das finde ich ok. Es geht um das "wie"... Das aktuelle System ist halt krude.

lest auch mal bitte das durch: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Künstlersozialkasse#Kritik
 
Und warum gilt das für Künstler und nicht auch für andere selbständige Einzelkämfer?
Es gibt eine menge andere Berufe wo das im Grund gleich abläuft: Der selbstständige erstellt ein Werk für eine Firma, die damit Geld macht. Bei dem einen ist es Kunstwerke bei dem anderen nicht.

Aber es geht gar nicht darum. Man möchte Künstler unterstützten. Das finde ich ok. Es geht um das "wie"... Das aktuelle System ist halt krude.

lest auch mal bitte das durch: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Künstlersozialkasse#Kritik

Du solltest die Bezeichnung "Künstler" nicht so eng sehen. Zum Beispiel freiberufliche Journalisten werden auch über die KSK abgesichert.

Von anderen Freiberuflern wie Anwälten, Steuerberatern etc unterscheiden sich diese "Künstler" typischerweise dadurch, dass sie zumeist sehr viel weniger verdienen, sehr viel weniger Geld für ihre Altersvorsorge zur Verfügung haben und damit in sehr viel höherem Maße von Altersarmut bedroht sind. Sprich: Wenn es keine Absicherung für diese Leute gibt, sind sie im Alter auf Sozialhilfe angewiesen und müssen aus Steuermitteln bezahlt werden, obwohl Dritte mit ihren Werken Geld verdient haben und - analog allen Arbeitgebern - zur Alterssicherung hätten beitragen können.

Hinzu kommt: Dass es für diese Künstler diese Absicherung gibt, für andere Freiberufler aber nicht, mag eine Ungleichbehandlung sein. Darauf könnte man auch reagieren, indem man den anderen Freiberuflern ähnliche Möglichkeiten verschafft statt den Künstlern auch noch diese dürftige Sicherheit zu nehmen. Gleichheit in Armut kann ja wohl nicht das Ziel sein. Unter dem Stichwort "Bürgerversicherung" wird sowas ja auch immer wieder diskutiert. Aber wir wollen hier nicht politisch werden...
 
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