Es muß Künstlersozialabgabe für "Künstleriche" Arbeiten gezahlt werden, obwohl der Beauftragte nicht in der Künstlersozialkasse kommt, weil er kein Künstler ist...
Selbst wenn der Beauftrage Künstler ist und nicht Mitglied der KSK werden kann, muss die Abgabe gezahlt werden.
Das hat einen logischen Hintergrund: Bei Einführung des Künstlersozialgesetzes sollte vermieden werden, dass deutsche Künstler gegenüber ausländischen benachteiligt werden. Die haben also schon vorher die möglichen Probleme der Globalisierung erkannt.
Für die KSK-Abgaben ist es also egal, ob ich einen deutschen oder einen chinesischen Künstler beauftrage.
Warum? Es macht mir die Sache bedeutend einfacher, wenn ich mich nicht selbst mit dem Kunden rumschlagen muss wegen der zusätzlichen Abgabe. Und wie soll das sonst geregelt werden, gerade wenn ich jemandem im Ausland beauftrage? Der würde sich einen Dreck drum scheren, die KSK-Beiträge mit auf der Rechnung aufzuführen, zumal derjenige von dieser Regelung mit Sicherheit auch nichts wüsste.Die Regelung, das der Auftragsgeber zahlen muß und nicht der Beauftragte selber ist auch recht dumm geregelt.
Zumal das nur so ist, wenn der Beauftragte keine GmbH ist. Denn die zahlt die Abgabe selber und der Kunde hat keinen Stress.
[FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif][SIZE=-1][FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif][SIZE=-1]Der Grund, warum für die Zusammenarbeit mit einer juristischen Person keine Künstlersozialabgabe gezahlt werden muss, ist im Grunde ganz einfach: die GmbH führt ja ihrerseits bereits die Sozialabgaben ihrer angestellten Grafiker, Fotografen, etc. ab.
Arbeitet diese Agentur mit der Rechtsform einer juristischen Person wiederum für diesen Auftrag von Ihnen mit freien Mitarbeitern zusammen, integriert deren gestalterischen und künstlerischen Leistungen in die Erar-beitung des Auftrages, so muss die Agentur für das bezahlte Honorar an den Freien Mitarbeiter die Künstlersozialabgabe an die KSK leisten, nicht Sie.
Arbeiten Sie mit einer Agentur zusammen, die eine juristische Person ist, diese aber für den Auftrag wiederum Aufträge an einen freien Künstler in Ihrem Namen vergibt, so wird auch dieses Honorar zur Bemessungsgrundlage hinzugezogen.[/SIZE][/FONT]
Quelle: http://www.werbecheck.de/html/kuenstlersozialabgabe-die_bede.html
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Ganz einfach: Für Angestelle muss keine KSK-Abgabe geleistet werden und es wird davon ausgegangen, wenn eine GmbH beauftragt wird, sind die Künstler bei dieser angestellt. Beauftragt die GmbH wiederrum selbst einen freien Künstler, ist die GmbH abgabepflichtig und wird dies wiederrum dem Kunden in Rechnung stellen.
Nein. Die Kosten, eine GmbH zu beauftragen sind weitaus höher als einen freien Künstler zu beschäftigen. Man zahlt als Kunde die Sozialabgaben also so oder so. Der KSK-Satz liegt immer im Bereich um 5%. Insofern sind freie Künstler sogar im Vorteil, da sie den Auftraggeber günstiger kommen.Somit haben alle kleinen Selbständigen Probleme, wenn der Auftragsgeber von der Künstlersozialabgabe weiß.
Ich finde die Regelung ideal gelöst.Die aktuelle Regelung wer für wen und für was zahlt, ist vollkommen idiotisch oder wie sieht ihr das?
Selbst wenn man als Auftraggeber nichts von der KSK-Abgabe weiß und sich die KSK irgendwann von sich aus an den Auftraggeber wendet, habe ich sie als sehr kooperative Einrichtung erlebt im Gegensatz zu vielen anderen Einrichtungen.