Nein, bei der gesetzlichen Gewährleistung wird in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen, dass der Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. Der Händler müsste ggf. das Gegenteil beweisen, was kaum möglich ist. Für den Käufer eine sehr komfortable Situation.
atarijunkie
Naja, so einfach ist es nicht. Bei Kratzern handelt es sich ja nicht um einen Bauteil- oder Materialdefekt, sondern um mechanische Beschädigungen, die nicht durch vorzeitige Alterung etc. entstehen. Es ist auch nicht wahrscheinlich, dass Kratzer auf dem Sensor während der Produktion bzw. bei der QA nicht aufgefallen wären. Ich kann ja auch nicht mit einer Beule ins Autohaus fahren und behaupten, der Schaden sei schon dagewesen. Nichts anderes ist ein Kratzer auf dem Sensorglas. In den Garantiebedingungen von Nikon werden sicherlich Schäden durch Sensorreinigung oder Missbrauch ausgeschlossen.
Ein Garantiefall wäre doch nur möglich, wenn der Kunde glaubhaft versichern könnte, dass noch nie eine Reinigung vorgenommen wurde. Das trifft hier doch nicht zu. Und auch der Gebrauchthändler wird sich (aufgrund der erfolgten Reinigung) erfolgreich gegen eine Haftung zur Wehr setzen und behaupten, dass der Schaden vorher nicht da war. Wenn er Fotos gemacht hat, ist das vielleicht sogar belegbar.
Ich sehe hier wirklich nur zwei Möglichkeiten, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Der SP trägt die Kosten der Reparatur oder man stellt beim ursprünglichen Händler bzw. Nikon fest, ob für die Kamera bereits ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur eingeholt wurde, spricht, der ursprüngliche Besitzer hat den Schaden verursacht, wollte die Kosten nicht tragen und hat die Kamera verkauft, ohne den Schaden anzugeben. Wenn man das nachweisen kann, hat man gute Karten.