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Kosten für einen neuen Sensor für Nikon D7100

Mister Malkovich

Themenersteller
Hallo,
kurze Frage, vermutlich ist der Sensor an meiner Nikon D7100 defekt. Hat jemand eine Ahnung wie teuer ein neuer inklusive Einbau ist? Habe dazu im Internet leider nichts finden können bisher.
Schon einmal danke für die Antworten.
Gruß
Marcel
 
Zur Geschichte:


Ich habe die Kamera gestern als Gebrauchtware in einem Photofachgeschäft mit 2.4k Auslösungen gekauft.
Die Kamera war laut meiner Einschätzung im Gehäuseinneren ohne Mängel. Jedenfalls, was ich ohne Lupe sehen konnte.

Da heute in der Stadt ein Nikonteam kostenlose Kamerareinigungen angeboten hat, bin ich mit meinen 2 Nikons dort hin gegangen und habe sie reinigen lassen. Dabei wurden kleinere Kratzer auf dem Sensor der 7100 festgestellt, die ich tags zuvor gekauft hatte. Diese Kratzer sind mir gestern definitv nicht aufgefallen.
(Ansonsten hätte ich etwas mehr Geld in die Hand genommen und eine neue D7100 gekauft)

Das NikonTeam hat dann die Kamera mitgenommen und wird diese zum Technikservice nach Düsseldorf bringen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese kleinen Kratzer bei der vom Team durchgeführten Reinigung entstanden sind.

Wenn alles gut verläuft, könnte ich mich dann über eine reparierte Kamera, oder eventuell einer Kamera mit neuem Sensor freuen.

Nur würde es mich halt interessieren, wie teuer ein solcher Sensor im Notfall werden würde und ob sich sowas dann rechnen würde.

Irgendwie fühlt sich jetzt für mich die Situation reichlich blöde an und ich hätte einfach für die Gewissheit eine ca. € Angabe, falls auf Seiten der Kulanz/Garantie nichts gehen würde.

Gruß
Marcel
 
Zuletzt bearbeitet:
Üblicherweise hast Du beim Händler Gewährleistung, auch bei Gebrauchhtkauf, und kannst die Kamera einfach zurückgeben.
Dann muss der Händler entscheiden, ob er sie reparieren läst, oder Dir das Geld wiedergibt.
 
Das NikonTeam hat dann die Kamera mitgenommen und wird diese zum Technikservice nach Düsseldorf bringen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese kleinen Kratzer bei der vom Team durchgeführten Reinigung entstanden sind.

Die vom Nikon-Team sind in genau so einer "blöden" Situation wie Du :cool:

Und im Zweifel (deren Zweifel ) werden die aus Düsseldorf dir eine Cam in die Hand drücken, die in Ordnung ist ... und ... "Schwamm drüber" :top:


Also: entspanne dich erst einmal ;):D

Manfred
 
Üblicherweise hast Du beim Händler Gewährleistung, auch bei Gebrauchhtkauf, und kannst die Kamera einfach zurückgeben.
Dann muss der Händler entscheiden, ob er sie reparieren läst, oder Dir das Geld wiedergibt.

Sorry, aber das ist so falsch.
Ja, in diesem Fall wäre, sofern der Kratzer nicht vom Reinigungsservice verursacht wurde, ein Anspruch aus Gewährleistung gegeben, und da das innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftrat, auch die Annahme gegeben, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Grundsätzlich hat dann der Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung - nach Wahl des Käufers!!. Allerdings stehen dem Verkäufer 2 Reparaturversuche zu.
D.H. der Verkäufer kann zwar 2mal versuchen, zu reparieren, aber letztendlich ist es die Entscheidung des Käufers, ob das Geld erstattet werden muss.

Eine Einschränkung könnte hier aber gelten: Bei Gebrauchtwaren darf der Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr berschränken - das muss er aber schriftlich tun!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwei Dinge, es ist nicht der Sensor kaputt, sondern das Filter vor dem Sensor ist zerkratzt. Dieses Filter besteht aus mehreren miteinander verklebten Scheiben, die idR ein AA-Filter enthalten. Gut, bei der D7100 wurde auf diesen Tiefpassfilter verzichtet, trotzdem muss der Sensor geschützt werden. Egal, dieses Glasfilter lässt sich austauschen.

Die Reparaur ist zwar immer noch teuer, aber nicht so teuer wie ein kompletter Sensoraustausch. Falls dieses Filter ausgetauscht werden muss, könntest Du auch ein alternatives Filter einbauen lassen, z.B. einen hochauflösenden EFO-Filter von Optic Makario.

Kratzer auf dem Tiefpassfilter als Garantiefall halte ich für ausgeschlossen, da die Wahrscheinlichkeit doch nahe liegt, dass der Defekt durch eine Sensorreinigung aufgetreten ist. Bei einem Defekt musst du ja nachweisen, dass der Fehler bereits vor dem Kauf vorhanden war, und das erscheint mir hier sehr schwierig. Kratzer sind mechanische Beschädigungen. Solche Kratzer entstehen normalerweise, wenn man mit einem Mikrophasertuch trochen über den Sensor wischt oder durch harte Staupartikel. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass der Defekt bei dieser oder einer anderen Reinigung aufgetreten ist.

Allerdings muss der Servicepoint natürlich für die Reinigung haften, auch wenn sie kostenlos durchgeführt wird. Und da klingen die Aussagen des SP-Mitarbeiters sehr ermutigend. Gut wäre es natürlich gewesen, hättest du beim Kauf ein Foto mit Blende 16 oder höher gemacht, auf dem keine Spuren durch Kratzer erkennbar sind.
 
[...] Bei einem Defekt musst du ja nachweisen, dass der Fehler bereits vor dem Kauf vorhanden war, und das erscheint mir hier sehr schwierig. [...]

Nein, bei der gesetzlichen Gewährleistung wird in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen, dass der Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. Der Händler müsste ggf. das Gegenteil beweisen, was kaum möglich ist. Für den Käufer eine sehr komfortable Situation.

atarijunkie
 
Richtig.Aber: Der TO sollte dann aber nicht erwähnen,dass vom Nikonservice eine Sensorreinigung durchgeführt wurde.Sonst könnte das unangenehm werden.
Ziemlich doofe Sache. Ich drücke Ihm die Daumen.


Nein, bei der gesetzlichen Gewährleistung wird in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen, dass der Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. Der Händler müsste ggf. das Gegenteil beweisen, was kaum möglich ist. Für den Käufer eine sehr komfortable Situation.

atarijunkie
 
Kratzer auf dem Tiefpassfilter als Garantiefall halte ich für ausgeschlossen, da die Wahrscheinlichkeit doch nahe liegt, dass der Defekt durch eine Sensorreinigung aufgetreten ist. Bei einem Defekt musst du ja nachweisen, dass der Fehler bereits vor dem Kauf vorhanden war, und das erscheint mir hier sehr schwierig.
Das ist doch Unsinn.
Zum einen gilt hier keine Garantie, sondern die Gewährleistung gegenüber dem Händler.
Zum anderen war die Kamera gebraucht, somit ist es durchaus möglich, dass irgendwann einmal beim Reinigen Kratzer entstanden sind.
Zum dritten muss natürlich nicht der TE beweisen, dass die Kratzer schon da waren, der Händler hat zu beweisen, dass sie nicht vorhanden waren.
 
Das ist juristisch ein ganz schwieriger Rat.


Das sehe ich auch so. In dieser Situation wäre ein Einfordern der Gewährleistung (für diesen Kratzer) ein Fall für die Strafverfolgungsbehörden. Der TO hat ja sowas auch gar nicht in Erwägung gezogen, und vorschlagen sollte man das wirklich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch Unsinn.
Zum einen gilt hier keine Garantie, sondern die Gewährleistung gegenüber dem Händler.
Zum anderen war die Kamera gebraucht, somit ist es durchaus möglich, dass irgendwann einmal beim Reinigen Kratzer entstanden sind.
Zum dritten muss natürlich nicht der TE beweisen, dass die Kratzer schon da waren, der Händler hat zu beweisen, dass sie nicht vorhanden waren.

Nun, aber der Nikonservice hat genau daran direkt nach dem Kauf gearbeitet. Der Kratzer hätte denen aber VORHER auffallen müssen, denn die schauen sich die Filter - soweit ich das bisher erlebt habe - immer erst genau an.
 
Vielleicht solltet Ihr alle Euch mal zuerst über Garantie, Gewährleistung, Dauer, Ausschlußmöglichkeiten und Beweislast und deren Bedeutung vertraut machen, bevor Ihr hier was zum Besten gebt. Ist ja mal wieder teilweise haarsträubend, teilweis auch nur die halbe "Wahrheit".

@TO
Erst mal ruhig bleiben ;); die Jungs und Mädels scheinen sich nicht sicher zu sein, ob sie den Kratzer verursacht haben könnten, gleichzeitig haben die wohl vorher nicht mal den Sensor beäugt, sondern gleich zu putzen begonnen. So bleibts wohl für alle Seiten schwierig, dem jeweils anderen nachzuweisen, wann der Kratzer wann da drin war und wann eben noch nicht. Erstmal ruhig bleiben und abwarten. Erst wenn jemand die Schuld von sich weist, wirds ernst; vorher ist Entspannen angesagt ;)
 
Der war bisher der Beste :lol::lol::lol:


... und nicht mehr soviel Alarm für Cobra11 gucken

.

Dann begründe das mal.

Wenn der Käufer dem Verkäufer verschweigen würde, dass am Sensor gearbeitet wurde und gleichzeitig den Kratzer als Gewährleistungsfall angeben würde, dann würde ich § 263 STGB als möglichen Straftatbestand in Erwägung ziehen.

Und auch deine vorherige Anmerkung zu den Themen Garantie (der Begriff fiel bisher noch gar nicht) und Gewährleistung solltest du schon vertiefen.
 
Strafverfolgung setzt zunächst mal eine Anzeige voraus, dann den tatsächlichen Straftatbestand ... dann ... merkst was?
 
Das ist jetzt albern.

Zunächst mal: Das Vortäuschen eines Gewährleistungsanspruches in diesem Fall könnte (ich sage nicht ist) ein Tatbestand gemäß dem genannten Paragraphen sein.
Die Aufforderung dazu - wie oben erfolgt - ist daher sehr kritisch zu sehen.

Nur weil etwas nicht "rauskommt", ist es noch lange nicht nicht strafbewehrt.
Wenn du bei den Themen Gewährleistung und Garantie eine vergleichbare Rechtskenntnis an den Tag legst .........
 
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