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Können TIFFs wie RAW-Dateien vollständig entwickelt werden?

Ich akzeptiere logische/nachvollziehbare Begründungen. Kann ich nicht finden.

Vielleicht hast Du irgendwann mal aufgeschnappt, dass man nicht RAW-Dateien an Endanwender herausgibt. Beim Bearbeiter handelt es sich aber nicht um einen Endanwender. Falls Du als Auftraggeber Deinem Auftragnehmer nicht traust, solltest Du vielleicht das Geschäftsverhältnis oder wenigstens dessen Bedingungen überdenken.

Zur Eingangsfrage zurückkommend: Nein, die Bearbeitung ist nicht identisch. Einige der Gründe wurden bereits genannt.
Eine andere Frage wäre, ob es im Endergebnis bemerkbar sein wird. Dies bezweifle ich mal. Schließlich kennt keiner - außer Dir - die RAWs und deren Potential.
 
Zuletzt bearbeitet:
Z.B. um Urheberrechts-Probleme zu vermeiden.
Das kann man die RAWs ja mit hineinschreiben (jede Kamera hat auch eine Seriennummer) und wenn man kein Recht zum weitergeben hat, gilt das für hochauflösende Tiffs sicher genau so.

Mach dng´s daraus...
das ist technisch wohl der beste Weg!
 
Das kann man die RAWs ja mit hineinschreiben (jede Kamera hat auch eine Seriennummer) und wenn man kein Recht zum weitergeben hat, gilt das für hochauflösende Tiffs sicher genau so.
Jetzt muss ich leider wieder einmal feststellen: Erfahrung kann durch nichts ersetzen werden.

Recht haben ist noch nicht Recht bekommen. Durchsetzen musst du dein Recht selbst. Das ist, sagt mir meine Erfahrung nach einigen Verfahren, mit dem originalen RAW in der Hand wesentlich leichter (und damit kostengünstiger).

Und, was du völlig vergisst: Auch RAWs sind nicht vor Veränderung (der beinhalteten Daten) geschützt. Und das erklär jetzt mal einem Richter, der zu Urheberrecht keine Beziehung und mit Urheberrecht keine Erfahrung hat. (Nein, den kannst du dir normalerweise nicht aussuchen.)
 
Hmmm, DNGs sind eine sehr "diffuse" Sache. Letztlich auch nur ein Container und was reingepackt wird, das ist nicht immer so eindeutig.

LR speichert meiner Meinung nach z.B. in den DNGs keine Bearbeitungen, sondern nur die Funktionen und Parameter.

DNG funktioniert nur immer zu fast 100%, wenn der andere Bearbeiter das gleiche Programm nutzt.

Was also, wenn der Freund und Helfer kein LR hat? Dann hilft ihm ein DNG aus LR nicht so richtig weiter.

Wenn nicht das originale RAW weitergeben, dann das entwickelte Bitmap in 16 Bit RGB.

Gruß
ewm


PS: ich lasse mich hinsichtlich DNG gern korrigieren. Aber was ich bisher bei der Übergabe von DNG aus einem Programm an Programme anderer Hersteller erlebt habe, das war manchmal schon heftig.

DNG imho bitte nur, wenn mit dem gleichen Programm weitergearbeitet wird!
 
Okay, wenn's nur das ist; das sonstige Bearbeitungspotential bleibt doch aber erhalten!?
Das bleibt erhalten, wenn du ein lineares TIFF entwickelst- also weder Weissabgleich noch Kameraprofil einrechnest. M.W. kann das aber nur RawTherapee. LR macht etwas ähnliches, nennt das Eregebnis aber lineares DNG. Bis auf evtl. Rundungsfehler sollten darin alle Raw-Informationen enthalten sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe den Thread überflogen und weiß auch, dass es sich hier um TIF handeln soll... aber kann man nicht genau für diesen Anwendungsfall Smart Previews nutzen? Diese einfach übergeben, bearbeiten lassen und auf dem Weg zurück werden alle gemachten Veränderungen am Ausgangsbild übernommen.
 
Ich habe den Thread überflogen und weiß auch, dass es sich hier um TIF handeln soll... aber kann man nicht genau für diesen Anwendungsfall Smart Previews nutzen? Diese einfach übergeben, bearbeiten lassen und auf dem Weg zurück werden alle gemachten Veränderungen am Ausgangsbild übernommen.
Sehr gute Idee. Und um hier noch anzuknüpfen: Einfach die gewünschten Bilder markieren, als gesonderten LR-Katalog mit generierten Smart-Previews exportieren und den Katalog an den Kollegen schicken. Die Smart-Previews haben eine Auflösung von 2560 x 1770, also völlig ausreichen für die externe Bearbeitung. Und wie @Meenzer_85 schreibt, kann man alles danach wieder zusammenführen.
 
Einfach die gewünschten Bilder markieren, als gesonderten LR-Katalog mit generierten Smart-Previews exportieren und den Katalog an den Kollegen schicken.
Die Möglichkeit kannte ich noch gar nicht – da sieht man, daß man jederzeit dazulernen kann! Das scheint mir eine sinnvolle und relativ einfach auszuführende Problemlösung für meinen Anwendungsfall zu sein. Besten Dank! (y) :love:
 
Jetzt muss ich leider wieder einmal feststellen: Erfahrung kann durch nichts ersetzen werden.
(...) Das ist, sagt mir meine Erfahrung nach einigen Verfahren, mit dem originalen RAW in der Hand wesentlich leichter (und damit kostengünstiger).
Habe noch nie von einem Fall gehört, in dem die Urheberschaft eines Bildes durch Besitz einer RAW Datei festgestellt wurde, aber du kannst sicher ein paar Beispiele nennen?
 
Um was für Bilder geht es eigentlich? Das wär für mich die erste Frage …
Ganz oben steht eine Frage, die nach Antworten, nicht nach Gegenfragen, sucht.

Und, so nebenbei: Was ändert sich für die Beantwortung der o.a. Frage, wenn du weißt, um welche Bilder es geht?

Irgendwie ist es immer dasselbe: Unter die Antworten mischen sich dann unnötige Meldungen wie "Wozu überhaupt?", "Braucht kein Schwein." etc. Wer nicht antworten will oder kann, könnte doch auch einfach mal nichts schreiben...
 
aber du kannst sicher ein paar Beispiele nennen?
Ja. kann ich. Ich habe selbst zwei solche Fälle, wo mich die RAWs gerettet haben, durchgefochten. Die Gegner beim Namen zu nennen halte ich allerdings nicht für in Ordnung. Ich schicke voraus, dass ich generell in solchen Fällen zuerst das Gespräch suche. Leider hatte der Gegner daran absolut kein Interesse und "keine Zeit"; hat die Bilder auch nicht aus seinem Webshop entfernt. Irgendwann reicht es dann aber auch mir.

Der "schönste" Fall: Zuerst mal ein Richter, der mit Medienrecht (der Fall hatte auch damit zu tun) keine Erfahrung hatte. Ein Richter, dem dem wir das Urheberrechtsgesetz zeigen und ihm bei der Interpretation mit Beispielen helfen mussten. Er hätte den Gegner fast schon verurteilt, weil der zweimal zur Verhandlung nach langer Nacht und in entsprechendem Zustand zu spät kam. Leider ist er in letzter Sekunde noch aufgetaucht.

Dann die Frage, wessen Bilder das nun wären. Der Gegner argumentierte zuerst damit, dass Bilder, die im Internet zu finden wären, generell frei nutzbar wären. Andere Richter hätten danach ihr Urteil bereits gefällt. Später legte der Beklagte TIFFs vor, wir leider zuerst auch. Worauf der gegnerische Anwalt aufzeigte, dass doch sein Mandant "ganz klar" an den Bildern gearbeitet hätte. Und das sei doch schon ein Beleg dafür, dass es seine Bilder wären. Vertagung.

Ich musste damals noch lange suchen, um eines der RAWs zu finden, seither gibt es eine beinharte Ablage für jedes Fuzzerl. Der Richter schrieb danach ein Urteil, das so gestaltet war, dass das Verfahren mit anderem Richter (bzw. "mit anderer Richterin") wiederholt werden musste. Da haben wir a) unseren Anwalt gewechselt und b) gleich zu Beginn zwei RAWs vorgelegt (insgesamt ging es um unrechtmäßig für den Warenverkauf verwendete 15 Bilder). Erschwerend für uns war, dass wir die Bilder auch dem Generalimporteur zur Verfügung gestellt hatten, der sie aber nur nach Rücksprache mit uns lizenzieren durfte. Auch da brauchten wir eine Bestätigung, dass der Beklagte keine Nutzungsrechte erhalten hatte. Mühsam, sehr mühsam. Vergesse ich nie wieder. Andere Fälle waren weit leichter zu gewinnen.

Unangenehmes Nachspiel der Angelegenheit: Die Gerichts- und Anwaltskosten samt Schadenersatz waren letztlich so hoch, dass der Gegner erst ein Grundstück verkaufen musste, um seinen Anwalt und uns zu bezahlen. Wir haben recht lange auf Geld warten müssen.

Ich denke aber, das alles bringt dich nicht weiter. Du wirst aus diesen Angaben keinen Nutzen ziehen können. Es war ein Zivilverfahren, es gibt also keine oberstgerichtliche Entscheidung, die sich ohnehin keine der Parteien hätte leisten können.

Früher war übrigens das originale Dia der Knackpunkt. (Ja, es gab eine Zeit vor der digitalen Fotografie.)
 
Um was für Bilder geht es eigentlich?
Tut ja eigentlich nichts zur Sache, aber bitte: es handelt sich um eine fotografische Dokumentation verschiedener Produktionsprozesse für betriebsinterne Schulungszwecke. Und es ist Vorgabe des Auftraggebers, daß ich die RAW-Dateien nicht an Dritte weitergeben darf! Das wäre jetzt hoffentlich geklärt!
 
Und es ist Vorgabe des Auftraggebers, daß ich die RAW-Dateien nicht an Dritte weitergeben darf!
Wie lautet denn die exakte Formulierung? Eventuell schließt dies ja die reine Formatsumwandlung mit ein.
Eine konkrete Zusatzvereinbarung wäre keine Lösung? Also Benennung Deines "Geschäftspartners" gegenüber Deinem Auftraggeber und schriftlicher Vereinbarung mit dem Partner, was er mit den Dateien machen darf und was nicht.
 
Irgendwie ist es immer dasselbe: Unter die Antworten mischen sich dann unnötige Meldungen wie "Wozu überhaupt?", "Braucht kein Schwein." etc. Wer nicht antworten will oder kann, könnte doch auch einfach mal nichts schreiben...
Ich antworte dann gerne, wenn ich genügend Informationen habe. Ausufernde am Thema vorbei mäandernde unübersichtliche Threads gibt es zur Genüge ...
 
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