aber du kannst sicher ein paar Beispiele nennen?
Ja. kann ich. Ich habe selbst zwei solche Fälle, wo mich die RAWs gerettet haben, durchgefochten. Die Gegner beim Namen zu nennen halte ich allerdings nicht für in Ordnung. Ich schicke voraus, dass ich generell in solchen Fällen zuerst das Gespräch suche. Leider hatte der Gegner daran absolut kein Interesse und "keine Zeit"; hat die Bilder auch nicht aus seinem Webshop entfernt. Irgendwann reicht es dann aber auch mir.
Der "schönste" Fall: Zuerst mal ein Richter, der mit Medienrecht (der Fall hatte auch damit zu tun) keine Erfahrung hatte. Ein Richter, dem dem wir das Urheberrechtsgesetz zeigen und ihm bei der Interpretation mit Beispielen helfen mussten. Er hätte den Gegner fast schon verurteilt, weil der zweimal zur Verhandlung nach langer Nacht und in entsprechendem Zustand zu spät kam. Leider ist er in letzter Sekunde noch aufgetaucht.
Dann die Frage, wessen Bilder das nun wären. Der Gegner argumentierte zuerst damit, dass Bilder, die im Internet zu finden wären, generell frei nutzbar wären. Andere Richter hätten danach ihr Urteil bereits gefällt. Später legte der Beklagte TIFFs vor, wir leider zuerst auch. Worauf der gegnerische Anwalt aufzeigte, dass doch sein Mandant "ganz klar" an den Bildern gearbeitet hätte. Und das sei doch schon ein Beleg dafür, dass es seine Bilder wären. Vertagung.
Ich musste damals noch lange suchen, um eines der RAWs zu finden, seither gibt es eine beinharte Ablage für jedes Fuzzerl. Der Richter schrieb danach ein Urteil, das so gestaltet war, dass das Verfahren mit anderem Richter (bzw. "mit anderer Richterin") wiederholt werden musste. Da haben wir a) unseren Anwalt gewechselt und b) gleich zu Beginn zwei RAWs vorgelegt (insgesamt ging es um unrechtmäßig für den Warenverkauf verwendete 15 Bilder). Erschwerend für uns war, dass wir die Bilder auch dem Generalimporteur zur Verfügung gestellt hatten, der sie aber nur nach Rücksprache mit uns lizenzieren durfte. Auch da brauchten wir eine Bestätigung, dass der Beklagte keine Nutzungsrechte erhalten hatte. Mühsam, sehr mühsam. Vergesse ich nie wieder. Andere Fälle waren weit leichter zu gewinnen.
Unangenehmes Nachspiel der Angelegenheit: Die Gerichts- und Anwaltskosten samt Schadenersatz waren letztlich so hoch, dass der Gegner erst ein Grundstück verkaufen musste, um seinen Anwalt und uns zu bezahlen. Wir haben recht lange auf Geld warten müssen.
Ich denke aber, das alles bringt dich nicht weiter. Du wirst aus diesen Angaben keinen Nutzen ziehen können. Es war ein Zivilverfahren, es gibt also keine oberstgerichtliche Entscheidung, die sich ohnehin keine der Parteien hätte leisten können.
Früher war übrigens das originale Dia der Knackpunkt. (Ja, es gab eine Zeit vor der digitalen Fotografie.)