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Kommerzielle Nutzung / TFP ?!

Sugarbaby4you

Themenersteller
Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine kleine Frage an euch, da ich morgen ein Shooting habe wo mir die Rechtslage leider nicht ganz klar ist und ich etwas verwirrt bin.
Ich beschreibe euch einfach mal worum es geht.

Wenn ich jetzt zum Beispiel an einem Fotocontest teilnehmen möchte, mir dafür Models suche und von denen Fotos mache. Wie muss ich das dann handhaben ?!

Als TfP-Vertrag ? Aber da ist der kommerzielle Zweck ja eigentlich ausgeschlossen, sprich die Bilder dürfen nicht an dritte weitergegeben werden oder ? (Schließlich mache ich ja gewinn wenn ich beim Contest den 1. Platz machen sollte, auch wenn es nur ein materieller Gewinn sein sollte)

Oder kann ich kommerziell dort auch mit einbeziehen und als Honorar gibt es für das Model dann die Bilder zur freien Verfügung ?
 
Auseinanderhalten:

Nutzungsvereinbarung ist ein Teil, Bezahlung der andere.

Wenn in der Nutzung vereinbart wird, dass alles möglich ist, kann auf der Honorarseite vereinbart werden, dass der Lohn in Abzügen besteht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
 
Hi Sugarbaby4you,
Du hast doch Vertragsfreiheit, und kannst da reinschreiben, was Du magst. In meinem Vertrag steht z.B. drin, daß ich die Bilder auch für Ausstellungen oder Wettbewerbe verwenden darf. Im Zuge der Fairness solltest Du Deinem Model natürlich dann ähnlich weitreichende Rechte einräumen. Wenn Ich z.B. Abzüge für eine Ausstellung mache, dann bekommt das Model die jeweiligen Bilder auch noch als Print. Und natürlich auch ne Einladung zur Vernissage. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, also ich habe das jetzt so bei mir stehen:

erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die durch den Fotografen


Frau [Name, Anschrift, etc. vom Fotografen]
erstellten Foto-Aufnahmen


zeitlich und räumlich uneingeschränkt durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, verwendet und veröffentlicht werden dürfen.

Dies gilt zum Beispiel, aber nicht ausschließlich für journalistische Veröffentlichungen ebenso wie
für Werbezwecke, sowohl in Print- als auch in Online-Medien.
Das Model hat keine finanziellen oder sonstigen Ansprüche oder Forderungen an den Fotografen oder
Dritte. Das Model stimmt einer Veränderung des Bildmotivs bzw. Änderung der
Bildaussage zu.

Das Model erhält als Honorar vom Fotografen eine CD mit 10 Fotos die bei dem genannten Shooting entstanden sind.

Diese Vereinbarung gilt gleichzeitig als Property-Release (Rechtefreigabe) für alle Fotos vom unten genannten Fotoshooting im Eigentum des/der Unterzeichnenden.

Ist das denn dann so in Ordnung ? Ich hab nur Angst das mir irgendwer da nen Strick draus dreht wenn es nicht rechtens wäre.
 
Ist das denn dann so in Ordnung ?
Es entspricht jedenfalls der Gesetzeslage.

Ich hab nur Angst das mir irgendwer da nen Strick draus dreht wenn es nicht rechtens wäre.

"Einen Strick drehen" verweist auf den Henker - der ist aber nur im Strafrecht ein Thema und wird durch eine Vertragsvereinbarung nicht berührt. Allerdings könntest du durch die freigegebene nachträgliche Bearbeitung einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen, der durch den zivilrechtlichen Vertrag niemals ausgeschlossen werden kann. :angel:
 
Es entspricht jedenfalls der Gesetzeslage.



"Einen Strick drehen" verweist auf den Henker - der ist aber nur im Strafrecht ein Thema und wird durch eine Vertragsvereinbarung nicht berührt. Allerdings könntest du durch die freigegebene nachträgliche Bearbeitung einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen, der durch den zivilrechtlichen Vertrag niemals ausgeschlossen werden kann. :angel:

Also meinst du jetzt wenn ich es so bearbeite das sich die Bildaussage evtl. zum negativem ändert und dort was gezeigt wird was das Model absolut nicht möchte oder wie meinst du das jetzt ? :)
 
Also meinst du jetzt wenn ich es so bearbeite das sich die Bildaussage evtl. zum negativem ändert und dort was gezeigt wird was das Model absolut nicht möchte oder wie meinst du das jetzt ? :)

Jou. Wenn du das Model im Rahmen der "Bearbeitungsfreiheit" z.B. als Mörder von JFK neu interpretierst, kann es dir aus dem zivilen Vertrag keine Forderung anhängen, sehr wohl aber den Staatsanwalt einschalten und Anzeige wegen was auch immer erstatten.
 
Okay, sowas habe ich ja eigentlich nicht vor :D
Also wäre es ja so wie ich es da oben jetzt geschrieben habe okay und ich kann das morgen so mitnehmen und ausfüllen lassen.
 
Okay, sowas habe ich ja eigentlich nicht vor :D
Also wäre es ja so wie ich es da oben jetzt geschrieben habe okay und ich kann das morgen so mitnehmen und ausfüllen lassen.

Ja. Um es astrein zu machen, würde ich die von dir zu erbringende Leistung exakter beschreiben (Zeitraum der Erbringung (z.B. spätestens n Wochen nach dem Shooting), Art der Datei (RAW, bearbeitet, unbearbeitet), Größe der Datei).

Und irgendwo würde ich die Klausel einfügen, dass durch diese Vereinbarung kein Dienstverhältnis zustandekommt -- sonst könnte es zu Sozialversicherungsfragen kommen. Aber da fragst du besser einen Sozialrechtskundigen deines Landes.
 
Ist das denn dann so in Ordnung ?

Nein, weil sehr einseitig geregelt: Du räumst Dir Rechte zur kommerziellen Nutzung und zur uneingeschränkten Verfremdung ein, das Model soll aber mit einem symbolischen Honorar abgespeist werden. Möglicherweise sieht das auch ein Richter so, wenn das Model sich aufgrund einer solchen Verwertung geprellt fühlt und Geld nachfordert.

Also entweder das Model fair bezahlen, wenn Du die Absicht hast, mit den Bildern Geld zu verdienen, oder nicht bezahlen und dann fairerweise auf kommerzielle Nutzung verzichten.

Wenn es aber gar nicht um Kommerz geht, sondern nur um seriöse nichtkommerzielle Veröffentlichung im Internet (eigene Website, Facebook, Flickr...) und evtl. Einreichung bei Wettbewerben, dann schreib einfach genau das in den Vertrag rein. Die Nutzung zur Eigenwerbung im Web solltest Du dem Model dann im Gegenzug auch gestatten - kannst ja Bedingungen daran knüpfen wie Namensnennung oder Verbot von Bearbeitung.
 
Nein, weil sehr einseitig geregelt: Du räumst Dir Rechte zur kommerziellen Nutzung und zur uneingeschränkten Verfremdung ein, das Model soll aber mit einem symbolischen Honorar abgespeist werden. Möglicherweise sieht das auch ein Richter so, wenn das Model sich aufgrund einer solchen Verwertung geprellt fühlt und Geld nachfordert.


Da muß das Model erstmal einen Richter finden, bei dem er/sie damit durchkommt.
 
Nein, weil sehr einseitig geregelt

Es herrscht Vertragsfreiheit und jeder Vertrag ist "einseitig" -- weil jeder seinen Vorteil darin abbildet. Vielleicht sind dem Model die 10 Bilder auf der Scheibe mehr wert als du dir träumen lässt …*Stell' dir einfach vor, du hättest damals von Gursky den Rhein II als TfP Honorar auf CD gekriegt … Wäre es dann unfair, die Scheibe zu versteigern, während der arme Fotograf vielleicht Hungers stirbt?

Nope. Verträge macht man, damit man nachher beim Streiten klare Voraussetzungen hat. Von "fair" war nie die Rede: Der Richter hat anzunehmen, dass sich beim Abschluss beide Seiten einig waren. Nachträgliche Reue ist nicht einklagbar.
 
Zumal das Model den Vertrag sich eh DURCHLESEN sollte und falls das Model zu diesem Zeitpunkt schon nicht damit einverstanden ist, sollte er/sie es auch nicht unterschreiben !?

Ich unterschreibe doch auch keinen Handyvertrag wo ich mit den Konditionen nicht einverstanden bin.
 
Wie hält man es denn am besten schriftlich fest wenn man ein Shooting hat was der Kunde auch bezahlt, ich die Bilder dann aber für meine Werbezwecke (Online & Print) auch veröffentlichen darf ?
 
Wie hält man es denn am besten schriftlich fest wenn man ein Shooting hat was der Kunde auch bezahlt, ich die Bilder dann aber für meine Werbezwecke (Online & Print) auch veröffentlichen darf ?

Da sage ich "… das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt, mit Ausnahme der Verwendung durch den Fotografen zur Eigenwerbung"
 
Und das läuft dann auch unter dem Namen Model-Release oder Property-Release oder?

Ich bin verwirrt :)

Mit dem Kunden hast du eine Nutzvereinbarung, vom Model brauchst du ein Model-Release und wenn Eigentum (meist: Immobilie) eines Dritten im Spiel ist, ein Property Release. Wenn du geschützte Dinger verwenden willst, brauchst du eine Nutzungsüberlassung vom Eigentümer des Musterschutzes/der Marke/dem Inhaber der Nutzungsrechte … Was du nun genau fragen willst, ist mir leider nicht klar.
 
Ok, also nur eine Nutzungsvereinbarung. ^^ Tut mir leid mich verwirrt dieses ganze Thema nämlich auch total, was man wofür braucht ect.

Also nur Nutzungsvereinbarung :D
 
Die Grundzüge sind ganz einfach, wenn du dir Sichtbares als materielles Gut vorstellst:

Du darfst niemandem etwas nehmen, das er besitzt.

Wenn du ein Bild "nimmst", kommt der Rattenschwanz an Eigentumslogik zum Tragen: Du musst vorher fragen, wenn du z.B. ein Licht zum Shoot ausleihst, und genauso wenn du wo anders als im eigenen Studio oder beim Kunden fotografierst, etc. Die entstehenden Werke sind Eigentum des Urhebers und der kann die Nutzungsrechte übertragen. Im Angestelltenverhältnis wird automatisch der Arbeitgeber zum Inhaber der Nutzungsrechte, in allen anderen Fälle muss man die Nutzungsrechte explizit übertragen.

Technisch empfiehlt es sich, diesen Rechtsübergang so zu formulieren, dass zuerst die Zahlung zu erfolgen hat. Vorteil: Wenn der nicht zahlende Kunde die Bilder verwendet, ist er nicht nur zivilrechtlich angreifbar, sondern auch strafrechtlich, weil er dein Urheberrecht ignoriert hat.
 
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