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Kleine Aufwandsentschädigung für Portrait?

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Matt-Pixel

Themenersteller
Hallo ich hätte da mal eine Frage , und zwar ich fotografiere sehr gerne Portrai usw.

Hatt sich erledigt


*****Closed******
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Wenn Du mein Bekannter wärst, würde ich nicht 70 Euro hinblättern.
Das wäre mir für ein "kannste mal" im Bekanntenkreis doch zu viel.

Abgesehen davon: Viel Spass mit der losgetretenen Diskussion über Anmeldung , Gewerbeschein, Finanzamt, Berufgsgenossenschaft, Handwerkskammer und und und.

Diese Diskussion hatten wir gefühlte 23032434 mal aber sie wird doch immer wieder sehr gern als neues Thema genommen.

Vielleicht magst Du es noch um einen Hinweis auf Hochzeitsfotografie oder so erweitern?
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Hallo ich hätte da mal eine Frage , und zwar ich fotografiere sehr gerne Portrai usw.

Da ich immer wieder 1-2 Monat von Bekannten angesprochen werde ob ich nicht fotos von Ihnen machen könnte?
und was ich dafür bekomme ?

Soll ich einen Fixen Preis sagen zb. 70 euro oder ist das Problematisch.

oder eher sagen ; Da ich das ganze ja hobbymässig mache und nicht gewerblich , sie mir das geben sollen was sie für angemessen halten ??

Mir gehts hauptsächlich ums rechtliche , ?

Darf ich Geld annehmen wenn ich vorher keinen Preis gesagt habe und sie mir dsa Geld freiwillig für den Aufwand geben ?

Letztlich liest es sich so, als wenn Du einfach nur wissen willst, wie Du alle möglichen Abgaben umgehen kannst, wie gerade auch noch der nachträglich angefügte letzte Satz vermuten lässt. Da bist Du hier genau richtig mit.


PS: @Neveragain: Alternativ Urheberrechte anschneiden.
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Letztlich liest es sich so, als wenn Du einfach nur wissen willst, wie Du alle möglichen Abgaben umgehen kannst, wie gerade auch noch der nachträglich angefügte letzte Satz vermuten lässt. Da bist Du hier genau richtig mit.

Es ist immer wieder ein Traum, dass JEDEM automatisch böse Absichten unterstellt werden!:eek:
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

na für ihn ist das umgehen der abgaben doch Positiv... gibt genügend die das tun! :top:

aber gerade im bekanntenkreis würde ich es so machen das du die bilder machst und dir wenn dann ein "trinkgeld" in eigenem ermessen geben lässt.

mit den abgaben muss man es meiner meinung nach aber auch nicht so ernst sehen, gerade wenn man es als hobby macht und im monat vielleicht mal 100€bekommt wenn überhaupt.

oder meldet hier jeder ein gewerbe an der mal was so eben bei ebay verkauft?!:lol::lol:
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Du brauchst keine Steuern absetzen solange du damit keinen Gewinn erzielst.

Hobby
Wenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Man kauft sich eine Ausrüstung für 2000 EUR und bekommt die nächsten zwei Jahre gelegentlich kleinere Aufräge und nimmt insgesamt 1500 EUR an Geld an -> Liebhaberei, Hobby. Steuerlich nicht relevant. Wenn man die zwei Jahre danach aber weiterhin 1500 EUR an Geld einnimmt übersteigen die Einnahmen jetzt die Kosten und müssen natürlich versteuert werden (die Kosten werden dann übrigens auch berücksichtigt). Das Beispiel ist etwas vereinfacht.
Aber bitte nicht mit eventueller gewerblicher Tätigkeit verwechseln. Wenn man mit der Fotografie Geld verdienen möchte und das auch definitiv dem eigenen Ziel entspricht -> dann immer ordnungsgemäß anmelden und versteuern und nicht rumtricksen.
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Wolte nur wissen ob es erlaubt ist. Oder nicht.

Aber da hier mir was nachgesagt wird , finde ich nicht in ordnung .
Ich wollte mich zuerst informieren und ned gleich Abstemplen lassen. :mad:

Du brauchst keine Steuern absetzen solange du damit keinen Gewinn erzielst.

Ich möchte kein Geld damit verdienen, aber gegen ein kleines Trinkgeld sagt ja auch keiner nein oder ?
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Ich möchte kein Geld damit verdienen, aber gegen ein kleines Trinkgeld sagt ja auch keiner nein oder ?

Wo ist den die Höhe des Trinkgeldes definiert ? vlt. kann ich ja auch so meine Steuern umgehen ,... ach wissen Sie die 5000€ im Monat sind bloss Trinkgeld...
Geldeinnahme muss angegeben werden egal wie hoch... ob du dafür Steuern zahlen musst hängt von der Freigrenze ab ....
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Unabhängig davon obs "nur Hobby" oder professioneller zugeht, würde ich auf jeden Fall drauf achten, dass du ein Vertrag mit ihr machst, darüber wer was und wie mit den Bildern tun darf. Soweit ich weiss, liegt das Urheberrecht bei dir und damit auch erst mal das Nutzungsrecht, allerdings hat sie das Recht am eigenen Bild und kann der Nutzung durch dich widersprechen. Genauso kannst du der Nutzung widersprechen, da das Urheberrecht bei dir liegt. Wenn da nicht geklärt ist wo die Nutzungsrechte liegen wirds bei Streitigkeiten hakelig.

Das kommt natürlich drauf an wie "ernsthaft" das Shooting ist bzw. wofür die Portraits später verwendet werden. Für ein paar Aufnahmen für den Büroschreibtisch würde ich da nicht viel Aufwand treiben wollen. Aber wenn sie die evtl. veröffentlichen will (Facebook, usw.) sollte das IMO geklärt sein, auch wenns sich nur im privaten Umfeld abspielt. - Du kannst dir ja mal ein paar TFP- (Time for Prints) Verträge ansehen, wie so ein Vertrag aussehen könnte ("tfp vertrag" => google).

Was ne Aufwandsentschädigung angeht, so gehts entweder nur offiziell mit dem Rattenschwanz an Bürokratie dran, oder eben ein paar € inoffiziell für "Anfahrtskosten", ein Kasten Bier oder sonst was - das sollte dann aber nicht zur Regel werden - würde ich sagen.
Im Hobbybereich "mal eben was dazu verdienen" ist halt nicht so einfach drin in Deutschland.
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Warum stellst Du überhaupt die Frage ?
Wenn Dich jemand fragt ob Du Bilder von demjenigen machst, wen juckts ?
Wenn derjenige von Deinen Bildern so begeistert ist dass er Dir dafür nen Groschen gibt, wen juckts ?
Wenn Dich Deine Mama gebeten hat den Mülleimer runterzubringen und Du hast nachher ne Mark/nen Euro als Belohnung erhalten, hast Du dann auch hier im Forum gefragt ?
Verdienst Du Deinen Lebensunterhalt mit Fotografieren, oder möchtest Du das Ganze wirklich zum Geldverdienen betreiben ? Dann hast Du ein anderes Problem und solltest Dich in die Materie einlesen.

Übrigens, es heißt Porträt oder auch Portrait, keinesfalls jedoch Portrai......
Solltest Du evtl. bei der Anwerbung von Kunden berücksichtigen. ;)
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Wo ist den die Höhe des Trinkgeldes definiert ? vlt. kann ich ja auch so meine Steuern umgehen ,... ach wissen Sie die 5000€ im Monat sind bloss Trinkgeld...
Geldeinnahme muss angegeben werden egal wie hoch... ob du dafür Steuern zahlen musst hängt von der Freigrenze ab ....

Für deine Depressionen kann hier niemand etwas.

Fakt ist... solange er zB 40€ verlangt, das fünf mal macht hat er 200€ Umsatz gemacht. Und solange du unter deinen Kosten bist, bist du uninteressant für das Finanzamt!
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Für deine Depressionen kann hier niemand etwas.

Fakt ist... solange er zB 40€ verlangt, das fünf mal macht hat er 200€ Umsatz gemacht. Und solange du unter deinen Kosten bist, bist du uninteressant für das Finanzamt!

Da nimmt jemand seinen Nicknamen aber sehr ernst ... Ferndiagnosen aufgrund eines Postings in einem Forum, Respekt :top: dazu noch eine Beleidígende...
Da könnte man jetzt Rückschlüsse ziehen, was wir jetzt aber nicht machen.

Und woher soll das Finanzamt deine Kosten kennen wenn du Sie ihm nicht nennst ...

Fakt ist du gibst alle deine Angaben also Einkünfte und Ausgaben aus selbstständiger Arbeit an, Differenz höher wie die Freigrenze, zahlst du Steuern, Differenz geringer eben nicht....
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Es ist immer wieder ein Traum, dass JEDEM automatisch böse Absichten unterstellt werden!:eek:

Nein, ich unstelle erstmal nichts, ich schrieb nur, dass es sich so LIEST, als wenn... ;) ist doch aber auch nicht verwunderlich, wenn da Begrifflichkeiten wie "oder ist das problematisch" "darf ich Geld annehmen" wenn "freiwillig" "hobbymäßig" "sollen sie mir geben, was sie" "rechtlich" aneinandergereiht werden.

Da wird doch recht klar gefragt, wie man das mit dem Geld im Hobbybereich unter Freunden "regeln" kann und nicht "kommt was an Kosten (Steuern, Beitrittsverpflichtungen, ...) auf mich zu, wenn ich öfter mal so Geld (70 €) nebenbei verbuchen kann. :ugly:

Was letztlich die Intention des TO ist, geht selbstverständlich nicht aus der Frage hervor, ebenso wenig wie seine Rahmenbedingungen sind (beruflicher Status, Schüler, Nebenberuflich freiberuflich, wasauchimmer).

Mir persönlich ist das ziemlich total egal, ob und was der TO letztlich macht. Muss ich mich nebenbei fragen, ob Du mir böse Absichten in mein Posting hinein unstellen wolltest???
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Es ist immer wieder ein Traum, dass JEDEM automatisch böse Absichten unterstellt werden!:eek:


Was heißt schon böse Absichten.

Zu glauben man könne Schwarzarbeit legal machen, indem man sich drauf einigt, daß der Kunde dem Dienstleister nach Abschluß der Arbeiten spontan und überraschend Geld schenkt ist eher naiv. Und auf diese Idee sind schon andere gekommen und damit gescheitert.

Genauso wie man seine Kunden nicht alle zu Freunden erklären kann, weil Freundschaftsdienste nunmal nicht wegen Geld für fremde Leute sondern wegen Freundschaft für Freunde geleistet werden.
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

oder meldet hier jeder ein gewerbe an der mal was so eben bei ebay verkauft?!:lol::lol:

Einen Gegenstand zu weiter zu verkaufen, für den man schon Steuern (Einkommensteuer und MwSt.) bezahlt hat ist was ganz anderes als Dienstleistungen gegen Geld anzubieten.

Du brauchst keine Steuern absetzen solange du damit keinen Gewinn erzielst.

Steuern setzt man nicht ab, Steuern führt man ab.

Fakt ist... solange er zB 40€ verlangt, das fünf mal macht hat er 200€ Umsatz gemacht. Und solange du unter deinen Kosten bist, bist du uninteressant für das Finanzamt!

Träum weiter!

Das Finanzamt interessiert sich für jeden der Einkünfte hat und deswegen sind alle Einkünfte anzugeben.

Ob Du dann steuerpflichtig bist oder nicht entscheidest nicht Du, sondern das Finanzamt. Alles andere ist (versuchte) Steuerhinterziehung.
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Dann ist ja das vorhin gepostete Zitat aus unserem "Gewerbethread" völlig falsch:confused::confused::confused:

dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Dann ist ja das vorhin gepostete Zitat aus unserem "Gewerbethread" völlig falsch:confused::confused::confused:

Ja, das ist völlig falsch bzw. aus dem Zusammenhang gerissen.

Das Finanzamt kann etwas zur Liebhaberei erklären, wenn offensichtlich garkeine erkennbare Gewinnabsicht besteht, und damit den Versuch unterbinden, daß jemand sein Hobby zum (Neben-)Beruf erklärt, um so alle Hobbyausgaben als Verluste einkommens-/gewinnmindernd gegen seine anderen Einkünfte aufrechnen zu können, die MwSt. zurückzubekommen etc.
 
AW: Kleine Aufwandsentschädigung für Portrai ?

Fakt ist du gibst alle deine Angaben also Einkünfte und Ausgaben aus selbstständiger Arbeit an, Differenz höher wie die Freigrenze, zahlst du Steuern, Differenz geringer eben nicht....

Fakt ist das: wenn alle die so genau daherreden und selbst ihr Auto im Pfusch reparieren lassen dem Nachbarstudenten fürs Rasenmähen bezahlen und schwarz ihre polnische Putzfrau beschäftigen jetzt bei mir wären, hätts gerade mein Haus zerrissen :rolleyes:
 
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