Matt-Pixel
Themenersteller
Hallo ich hätte da mal eine Frage , und zwar ich fotografiere sehr gerne Portrai usw.
Hatt sich erledigt
*****Closed******
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Hallo ich hätte da mal eine Frage , und zwar ich fotografiere sehr gerne Portrai usw.
Da ich immer wieder 1-2 Monat von Bekannten angesprochen werde ob ich nicht fotos von Ihnen machen könnte?
und was ich dafür bekomme ?
Soll ich einen Fixen Preis sagen zb. 70 euro oder ist das Problematisch.
oder eher sagen ; Da ich das ganze ja hobbymässig mache und nicht gewerblich , sie mir das geben sollen was sie für angemessen halten ??
Mir gehts hauptsächlich ums rechtliche , ?
Darf ich Geld annehmen wenn ich vorher keinen Preis gesagt habe und sie mir dsa Geld freiwillig für den Aufwand geben ?
Letztlich liest es sich so, als wenn Du einfach nur wissen willst, wie Du alle möglichen Abgaben umgehen kannst, wie gerade auch noch der nachträglich angefügte letzte Satz vermuten lässt. Da bist Du hier genau richtig mit.
Hobby
Wenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Man kauft sich eine Ausrüstung für 2000 EUR und bekommt die nächsten zwei Jahre gelegentlich kleinere Aufräge und nimmt insgesamt 1500 EUR an Geld an -> Liebhaberei, Hobby. Steuerlich nicht relevant. Wenn man die zwei Jahre danach aber weiterhin 1500 EUR an Geld einnimmt übersteigen die Einnahmen jetzt die Kosten und müssen natürlich versteuert werden (die Kosten werden dann übrigens auch berücksichtigt). Das Beispiel ist etwas vereinfacht.
Aber bitte nicht mit eventueller gewerblicher Tätigkeit verwechseln. Wenn man mit der Fotografie Geld verdienen möchte und das auch definitiv dem eigenen Ziel entspricht -> dann immer ordnungsgemäß anmelden und versteuern und nicht rumtricksen.
Du brauchst keine Steuern absetzen solange du damit keinen Gewinn erzielst.
Ich möchte kein Geld damit verdienen, aber gegen ein kleines Trinkgeld sagt ja auch keiner nein oder ?
Wo ist den die Höhe des Trinkgeldes definiert ? vlt. kann ich ja auch so meine Steuern umgehen ,... ach wissen Sie die 5000€ im Monat sind bloss Trinkgeld...
Geldeinnahme muss angegeben werden egal wie hoch... ob du dafür Steuern zahlen musst hängt von der Freigrenze ab ....
Für deine Depressionen kann hier niemand etwas.
Fakt ist... solange er zB 40€ verlangt, das fünf mal macht hat er 200€ Umsatz gemacht. Und solange du unter deinen Kosten bist, bist du uninteressant für das Finanzamt!
Es ist immer wieder ein Traum, dass JEDEM automatisch böse Absichten unterstellt werden!![]()
Es ist immer wieder ein Traum, dass JEDEM automatisch böse Absichten unterstellt werden!![]()
oder meldet hier jeder ein gewerbe an der mal was so eben bei ebay verkauft?!![]()
Du brauchst keine Steuern absetzen solange du damit keinen Gewinn erzielst.
Fakt ist... solange er zB 40€ verlangt, das fünf mal macht hat er 200€ Umsatz gemacht. Und solange du unter deinen Kosten bist, bist du uninteressant für das Finanzamt!
dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
Dann ist ja das vorhin gepostete Zitat aus unserem "Gewerbethread" völlig falsch![]()
Dann ist ja das vorhin gepostete Zitat aus unserem "Gewerbethread" völlig falsch![]()
Fakt ist du gibst alle deine Angaben also Einkünfte und Ausgaben aus selbstständiger Arbeit an, Differenz höher wie die Freigrenze, zahlst du Steuern, Differenz geringer eben nicht....