http://www.it-recht-kanzlei.de/bedienungsanleitung-montageanleitung.html
Siehe Punkte 2 & 3. Es gibt sogar ein Gerichtsurteil zu Bedienungsanleitung und elektronischen Geräten.
Die Sache hat einen kleinen Haken, es kommt nirgends der Begriff "gedruckt" vor.
Insoweit könnte auch die beiliegende PDF-Anleitung, wenn es eine deutsche Version ist, dem genügen.
Ob es weitergehende und vertiefende Rechtssprechnung gibt, ist die Frage.
Man kann zwar in der heutigen Zeit davon ausgehen, dass eine Ausstattung mit einem PC/Laptop mit CD-Laufwerk in einem Grossteil der Haushalte zu Verfügung steht, aber diese Ansicht wird alleine durch Netbooks, Tablets und Smartphone gerade wieder gehörig auf den Kopf gestellt. Insoweit gehe ich von einem hohen Anteil an Haushalten aus, die diese Anleitungs-CD nicht bzw nicht ohne weiteren Aufwand irgendwo reinstecken und lesen können.
Ich kann ohne weiteres ohne PC auch mit einer DSLR glücklich werden, fette Speicherkarte rein, nach jedem Fotografieren an den Sofortdrucker von DM&Co und die gewünschten Bilder in 10x15 ausdrucken und fertig ist der Lack, da brauch ich keinen PC zu...
Sicher nicht die Regel und mit diversen Tücken behaftet, aber möglich und auch so einem (evlt. älteren) Käufer MUSS das Lesen der Anleitung ohne Zusatzkosten ermöglich werden. (immer dran denken, Richter sind oft auch im fortgeschrittenen Alter...)
Zudem argumentativ; mitten in den Bergen evtl. mit dem Jeti vor der Brust schaut es sich auch furchtbar schlecht in ein PDF-Handbuch, was ich da jetzt einstellen muß um dieses sensationelle Bild auf den Chip zu bekommen.
