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Gnadenlose Fehleinschätzung gepaart mit sagenhafter Arroganz.Man verkauft eine Dienstleistung und dann hat man zu liefern und man muss auf alles vorbereitet sein!
Gnadenlose Fehleinschätzung gepaart mit sagenhafter Arroganz.
Als professioneller Fotograf sollte man immer einen gewissen Notfallplan in der Hinterhand zu haben. Dazu gehören meiner Meinung nach auch entsprechende Netzwerke und Notfallkontakte. Zu Corona-Zeiten hat regelmäßig mein Handy geklingelt und ich bin helfend eingesprungen. Lieber kommt im Notfall der „falsche“ Fotograf, als gar kein FotografDu verunfallst auf dem Weg zum Auftrag und musst kompetenten Ersatz stellen? Sagst du.
Das mag ja alles sein aber man kann dann nicht auf "Schmerzensgeld" verklagt werden. Darum geht es dochMan macht seinen Job oder wird gefeuert.
No na. Aber bewusstlos im Krankenwagen. Du und dein Assistent? Wie setzt du da deinen Notfallsfall um?Als professioneller Fotograf sollte man immer einen gewissen Notfallplan in der Hinterhand zu haben.
Meine Frau hat auch meine Kontakte Aber klar - für solche Extrembeispiele, wie du sie aufführst, gibt es logischerweise keine 100% Absicherung.No na. Aber bewusstlos im Krankenwagen. Du und dein Assistent? Wie setzt du da deinen Notfallsfall um?
@Nachtfalter2019
Darum geht es mir gar nicht. Du verunfallst auf dem Weg zum Auftrag und musst kompetenten Ersatz stellen? Sagst du. Weiter brauchen wir dein obiges Posting gar nicht zu lesen.
Ich merke, du bist Berufsfotograf mit Erfahrung.
BTW: Woher stammt dein Zitat? Da würde ich gerne die Quelle erfahren.
§ 631 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Stimmt, da liegt der Hase im Pfeffer, denn hat das Paar nur einen "Dienstvertrag" abgeschlossen, sieht die Welt ganz anders aus.Ein Werkvertrag verpflichet eben auch den Auftraggeber, das Werk umfassend und unmissverständlich zu beschreiben.
Weisst Du denn, wie das versprochene Werk definiert war? Ich denke, hier liegt das Hase im Pfeffer, weshalb die Brautleute den Umweg über die Schmerzensgeldklage versucht haben.
Genau, wir kennen weder den Vertrag, noch die Bilder, noch die Sicht des Fotografen. Deshalb ist die Unfehlbarkeit, die Du vom Fotografen erswartest halt nicht unmittelbar nachvollziehbar. (Zudem eben nicht klar ist, ob er nun einen fehler gemacht hat, oder nicht).Wir kennen aber den Vertrag nicht, sondern belabern nur verschiedene Ansichten des Problems. Daher verstehe ich auch nicht, warum sich einige Schreiber angegriffen fühlen.
Nichts. Aber du verstehst ganz offensichtlich gar nicht, worum es mir geht. Oder willst es nicht verstehen. Auch recht. Nimm dir doch deinen Vorschlag mal selbst zu Herzen, und lies meine Beiträge nicht.Was ist denn daran falsch, wenn man für gutes Geld auch gute Arbeit verlangt?
Es wäre nett, würdest Du Dich einer vorzeigbaren Ausdrucksweise befleißigen .(...) ...sondern belabern nur verschiedene Ansichten des Problems. (...)
Es wäre nett, würdest Du Dich einer vorzeigbaren Ausdrucksweise befleißigen .
— Wie war das mal noch, mit Umgangsformen ?
Och schade, hatte mir gerade eine neue Packung Popcorn geholt, um mich hier durch weitere profunde juristische Diskussionen erheitern zu lassen...Diskussionsteilnahme beendet
Ich hätte jetzt gerne noch etwas über die Schlagworte Mischvertrag, Vertrag sui generis, Typenkombinationsvertrag und Vertrag mit atypischer Nebenleistung gelesen.
Warum nicht RAW & JPG auf beiden Slots parallel speichern?Mach ja selbst ich als Hobbyknipser: RAW auf CFexpress, JPG auf SD-Card parallel speichern.
Ob das gerechtfertigt ist oder nicht