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Kein Schmerzensgeld bei schlechten Hochzteitsfotos

Zu dem Thema auch interessant (ziemlich lang!):
 
Dass es so eine Schrottmeldung in den Spiegel und in dieses Forum schafft zeigt doch mal die wahren Probleme unserer Zeit.
Respekt!
 
Kann ein Mod diesen Mist hier zu machen :mad:
Abgelehnt. Offensichtlich gibt es bei etlichen Usern Gesprächs- und Diskussionsbedarf.
Du kannst einfach drüber hinwegsehen. Bist ja kein Talk-Mod, der gezwungen ist, das hier alles zu lesen.
 
Moin,

zeigt doch mal die wahren Probleme unserer Zeit
In gewisser Form, ja. Auch wir mit unserem kleinen B2B Elektronikbetrieb müssen manchmal Kröten schlucken, wenn sich ungebetene Anforderungen einschleichen oder wir schlicht Mist gebaut haben. In den allermeisten Fällen lässt sich das mit einem Gespräch ausbügeln. Denn gerade Fehler bieten Raum für Chancen, wenn man sie so nutzt, wie:

Viel schlauer wäre doch eine Entschuldigung und vielleicht ein kleines Geschenk, ein Fotobuch oder Ähnliches, denn dann wäre er der Held.

Leider lässt sich hier nur wüst spekulieren, wie eine solche Kommunikation bei den Bildern wirklich abgelaufen ist. Letztlich sollte man im Hinterkopf haben, dass ein unzufriedener Kunde um die 9 bis 15 anderen Menschen die aus seiner Sicht schlechten Erfahrungen weiter gibt.

-LP
 
Moin,


Weil der Vorschlag, mit so einem Kunden zu einer einvernehmlichen Lösung ohne Inanspruchnahme eines Gerichts zu kommen, ein sehr guter ist. Leider können wir nur wüst spekulieren, wie das Reklamationsgespräch abgelaufen sein könnte. Okay, vielleicht hätte ich "Leider könnten wir nur wüst" schreiben sollen.

Und spekulieren hilft manchmal, wenn man vorher verschiedene Pläne im Geist ausarbeiten möchte.

-LP
 
ggfls. dann auch ein Pre-Wedding Shooting
exakt so kenne ich das auch. Gab genügend Kunden die echt Sorge hatten. Die haben immer für ne kleine Mark ein Pre-Shooting bekommen. Ein Paar-Shooting 1...2 Wochen vor dem entscheidenden Date mit schicken Outfits und tollen Fotos. So kannte man sich schon am Tag der Hochzeit, wusste was wichtig ist und worauf zu achten ist. Beide Seiten hatten eine entspannte Zeit.
 
Moin,

So kannte man sich schon am Tag der Hochzeit
Die kannten sich schon lange vorher, aus https://www.dr-bahr.com/news/kein-schmerzensgeld-fuer-schlechte-hochzeitfotos.html

Die Parteien sind sich seit einigen Jahren bekannt. Anlässlich der Hochzeitsfeier der Kläger im Jahre 2020 hatten sie vereinbart, dass der Beklagte, der zum damaligen Zeitpunkt ein Fotostudio betrieb, Fotos der Feierlichkeiten anfertigt.

Vielleicht lag es genau daran, dass sie sich schon länger kannten und nicht, wie du es beschreibst, man hat sich einige Tage vorher kennen gelernt?

-LP
 
Vielleicht lag es genau daran, dass sie sich schon länger kannten und nicht, wie du es beschreibst, man hat sich einige Tage vorher kennen gelernt?
...aber da ist doch Vieles falsch gelaufen. Egal ob Kommunikation, Erwartungen und auch am Ende die komplette Freundschaft

Edit: Ich kenne es nur so, dass das Hochzeitspaar schon im Vorfeld die wichtigsten Szenen bekannt gibt. Dem Fotograf müssen auch die Abläufe bekannt sein!
Egal ob Zeiten für das Getting-Ready, Hochzeitsauto, Trauung, Fürbitten, Sektempfang, Location, Brautshooting, Essen, Torte, Tanz, DJ, Spiele, Geschenke, Luftballons, ..., ..., ...
das Alles weiß der Fotograf vorher und vernetzt sich vor Ort mit den Leuten. Anders geht es nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider lässt sich hier nur wüst spekulieren, wie eine solche Kommunikation bei den Bildern wirklich abgelaufen ist. Letztlich sollte man im Hinterkopf haben, dass ein unzufriedener Kunde um die 9 bis 15 anderen Menschen die aus seiner Sicht schlechten Erfahrungen weiter gibt.

Und genau das meinte ich mit übler Nachrede, weil er dadurch schlecht gemacht wird (falls seine Bilder ok sind natürlich).
 
Moin,

...aber da ist doch Vieles falsch gelaufen.

Aber sowas von und möglicherweise schon nach der ersten Regung "Die gefallen mir nicht." Das ist keine Schuldzuweisung an irgendeine der Parteien.

Und genau das meinte ich mit übler Nachrede

Dazu aus https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 186 Üble Nachrede​


Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich sehe das nicht als üble Nachrede an, wenn nur über die aus der eigenen Sicht schlechten Bilder gemeckert wird. Es hängt natürlich auch ganz stark davon ab, WIE gemeckert wird. Wo sind bloß die Juristen, wenn man sie braucht? :D

.LP
 
Moin,



Weil der Vorschlag, mit so einem Kunden zu einer einvernehmlichen Lösung ohne Inanspruchnahme eines Gerichts zu kommen, ein sehr guter ist. Leider können wir nur wüst spekulieren, wie das Reklamationsgespräch abgelaufen sein könnte. Okay, vielleicht hätte ich "Leider könnten wir nur wüst" schreiben sollen.

Und spekulieren hilft manchmal, wenn man vorher verschiedene Pläne im Geist ausarbeiten möchte.

-LP
philosophisch hervorragend ausgearbeitet.....
.....das Thema scheint ja doch sehr vereinnahmend zu sein
 
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