Die Problematik sind die Vertragswerkstätten (noch). Ich habe das Problem seit ca. 2-3 Wochen am Laufen: Objektiv in Ö gekauft - schriftliche Aussage von Canon Ö, dass Objektiven in Ö keine Garantiekarte mehr beiliegt (auch kein EWS, Kaufbeleg reicht) - verbindliche Aussage von GIMA München, dass man ein Objektiv ohne Garantiekarte nicht annimmt (für ein Garantieleistung). Nun warte ich gerade auf die Lösung von Canon ...
Und nein, das Objektiv zum Händler nach Ö schicken, der damit nichts anfangen kann (IS Objektive werden nur von wenigen Stellen gewartet), ist keine Option!!
Ich habe aber mittlerweile einiges in Gang gesetzt, irgendwann erstell ich mal eine email-Doku über den Werdegang
. Das Lustige ist nämlich, dass sich Canon Ö und D offenbar nicht besonders gut abgesprochen haben und jede Seite 1.) von der jeweils anderen Regelung nur bedingt oder gar nichts weiß und 2) es auch nicht glaubt.
Wer es nicht glaubt, einfach mal bei der Canon Hotline D anrufen und fragen, ob Garantie-Service ohne Garantiekarte geht! Man behauptet in D nämlich unter anderem, die 'wichtigen' kryptischen Nummern am unteren Rand der klassischen Garantiekarte (die es da tatsächlich gibt) für die Abwicklung zu benötigen. Deswegen (Zitat) 'kann das mit der Rechnung alleine gar nicht funktionieren'. Der beste Vorschlag bislang war, ich solle einen Kulanzantrag stellen, schließlich sein Garantie eine freiwillige Leistung und ohne Ganrantiekarte ... oioioi ...
Das Ganze ist bei mir übrigens in Gang gekommen, nachdem bei meinem letzten in D gekauften Objektiv auch keine Garantiekarte beilag und ich deshalb beim Händler nachfragte. Der bat mich sofort das Ding zurückzuschicken, ich bekäme ein neues mit Karte. Prinzipiell sei ein Nachfordern der Karte zwar möglich, Canon vergesse die ab und an, aber für ihn komplizierter als der Austausch. In dem Objektivkarton hat außerdem der obligatorische Endkontrollstempel gefehlt (z.B. Konfektioniert/Geprüft A. Goerissek). Zur Ö/D Verwirrung, kommen also auch noch die normalen Ausrutscher
. Bei der ganzen Aktion habe ich dann endlich versucht alle meine Garantiekarten zusammenzutragen (ich lass die eigentich immer im Karton
) und so fing das Ö-Objektiv-Problem an.
Wohlgemerkt und um hier keine unnötige Panik zu schüren, ich glaube schon, dass z.B. Willich bei einer fast neuen 'EU-Kamera' immer eine Kulanzbehandlung vornehmen wird, aber Willich ist ja auch Canon. Wenn man aber zur Vertragswerkstätte seines Vertrauens in D möchte, die eben in D momentan noch mit Hilfe der Garantiekarte mit Canon abrechnen müssen, beißt man evtl. auf Granit.
Ach ja, natürlich kann man das Teil auch immer zum Händler schicken, dessen Gewährleistungspflicht von einer Garantiekarte unabhängig ist. Aber wie oben erwähnt, ist das in den meisten Fällen umständlich, langwierig und unsinnig, deshalb gibt es ja die Servicestellen.
Und nein, das Objektiv zum Händler nach Ö schicken, der damit nichts anfangen kann (IS Objektive werden nur von wenigen Stellen gewartet), ist keine Option!!
Ich habe aber mittlerweile einiges in Gang gesetzt, irgendwann erstell ich mal eine email-Doku über den Werdegang
Wer es nicht glaubt, einfach mal bei der Canon Hotline D anrufen und fragen, ob Garantie-Service ohne Garantiekarte geht! Man behauptet in D nämlich unter anderem, die 'wichtigen' kryptischen Nummern am unteren Rand der klassischen Garantiekarte (die es da tatsächlich gibt) für die Abwicklung zu benötigen. Deswegen (Zitat) 'kann das mit der Rechnung alleine gar nicht funktionieren'. Der beste Vorschlag bislang war, ich solle einen Kulanzantrag stellen, schließlich sein Garantie eine freiwillige Leistung und ohne Ganrantiekarte ... oioioi ...
Das Ganze ist bei mir übrigens in Gang gekommen, nachdem bei meinem letzten in D gekauften Objektiv auch keine Garantiekarte beilag und ich deshalb beim Händler nachfragte. Der bat mich sofort das Ding zurückzuschicken, ich bekäme ein neues mit Karte. Prinzipiell sei ein Nachfordern der Karte zwar möglich, Canon vergesse die ab und an, aber für ihn komplizierter als der Austausch. In dem Objektivkarton hat außerdem der obligatorische Endkontrollstempel gefehlt (z.B. Konfektioniert/Geprüft A. Goerissek). Zur Ö/D Verwirrung, kommen also auch noch die normalen Ausrutscher
Das ist definitiv falsch. Ich bin mir ziemlich sicher, das wird in Bälde vereinheitlicht werden (müssen), aber momentan ist die Situation für den Kunden bescheiden. Umso mehr, als sich die Händler natürlich (vollkommen zurecht) aus ganz Europa bedienen. Das Gesülze vom 'Grauimport' kann ich nicht mehr hören. Grauimport aus Österreich? Lächerlich! Ich z.B. hatte damals auch nur dort gekauft, weil in D wieder mal nichts lieferbar war!Genau die selben Gedanken habe ich mir auch immer gemacht! Das EWS Dokument ist dein Garantieschein und du wirst mit Rechnung und EWS Dokument bei allen Servicestellen in Deutschland auch ohne Probleme Garantieleistung erhalten.
Wohlgemerkt und um hier keine unnötige Panik zu schüren, ich glaube schon, dass z.B. Willich bei einer fast neuen 'EU-Kamera' immer eine Kulanzbehandlung vornehmen wird, aber Willich ist ja auch Canon. Wenn man aber zur Vertragswerkstätte seines Vertrauens in D möchte, die eben in D momentan noch mit Hilfe der Garantiekarte mit Canon abrechnen müssen, beißt man evtl. auf Granit.
Ach ja, natürlich kann man das Teil auch immer zum Händler schicken, dessen Gewährleistungspflicht von einer Garantiekarte unabhängig ist. Aber wie oben erwähnt, ist das in den meisten Fällen umständlich, langwierig und unsinnig, deshalb gibt es ja die Servicestellen.