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Kaymer mags nicht

Tja, was soll man da sagen. Offensichtlich war der Verkäufer kein Künstler, dann kann er die Bilder auch nicht als Kunst verkaufen. So sieht es wohl aus.
 
Tja, was soll man sagen: Offensichtlich maßen sich in Deutschland Richter an zu bewerten was Kunst ist.

Greets
/bd/
 
Tja, was soll man sagen: Offensichtlich maßen sich in Deutschland Richter an zu bewerten was Kunst ist.

Das wollte ich auch erst schreiben. Dachte dann aber, dass es schon Maßstäbe für Kunst gibt, die auch ein Richter anlegen kann.

Z.B. können nach keinem Maßstab bei Ebay zu vertickende, gephotoshoppte Bildchen eines Nichtkünstlers Kunst sein.

Mein Lieblingssatz zu dem Thema ist: "Kunst ist das, was Künstler machen."

Nicht das, was irgendwer macht und nachträglich zu Kunst erklärt.
 
Tja, was soll man sagen: Offensichtlich maßen sich in Deutschland Richter an zu bewerten was Kunst ist.

Greets
/bd/

Für die Einen ist es Kunst, für die Anderen irgendwas nicht definierbares.
Wenn ich so einige Fotos von Dir sehe, werde ich meine Verwackelten auch zur Kunst erklären.
 
Tja, was soll man sagen: Offensichtlich maßen sich in Deutschland Richter an zu bewerten was Kunst ist.

Niemand darf allgemeingültig bewerten ob etwas Kunst ist.

Ein österreichische Künstler (Lobo) hat gesagt, wenn er sagt, dass der Haufen, den er da auf den Boden gemacht hat Kunst sei, dann ist das Kunst. Das würde man ohne es zu wissen auch nicht unbedingt als Kunst deuten.

Kunst ist, was ein Künstler als Kunst bezeichnet. Ein Künstler ist jemand der sich selbst als KÜnstler bezeichnet.
 
Niemand darf allgemeingültig bewerten ob etwas Kunst ist.

Kunst ist, was ein Künstler als Kunst bezeichnet. Ein Künstler ist jemand der sich selbst als KÜnstler bezeichnet.

und warum dürfen Richter das entscheiden ? :grumble:

ist ein zum Quader gepresster Ford Capri Kunst (auch wenn ein oller Hut darauf liegt) ?
ist die Badewanne mit Schmutzrand (mache ich öfter mal :lol:) Kunst ?
ist einige m² in blau Kunst ? (machen viele Maler täglich)
 
Niemand darf allgemeingültig bewerten ob etwas Kunst ist.

Ein österreichische Künstler (Lobo) hat gesagt, wenn er sagt, dass der Haufen, den er da auf den Boden gemacht hat Kunst sei, dann ist das Kunst. Das würde man ohne es zu wissen auch nicht unbedingt als Kunst deuten.

Kunst ist, was ein Künstler als Kunst bezeichnet. Ein Künstler ist jemand der sich selbst als KÜnstler bezeichnet.

Dann war entweder das Urteil falsch oder der Artikel. Da ist ja mehrfach vom "Künstler" die Rede. Wobei das Wort ja mal so, mal so verwendet wird, ähnlich wie "Fotograf".

Um sich da ein Urteil bilden zu können, müsste man mehr über den "Künstler" und seine Kunst wissen.
 
und warum dürfen Richter das entscheiden ? :grumble:

ist ein zum Quader gepresster Ford Capri Kunst (auch wenn ein oller Hut darauf liegt) ?

Ich glaube eben nicht, dass darüber Richter entscheiden dürften.

Ich weiß nicht wie das Bild ausgeschaut hat. Aber vielleiht war das dermaßen weit von irgendeinem künstlerischen Bemühen entfernt, dass es eindeutig so festzustellen war.

Ich hatte einmal - anlässlich des Todes von Michael Jackson eine DVD über ihn gekauft. Der Verkäufer hat sehr dreckig gelacht dabei. Nachher wusste ich warum: Also der Inhalt der DVD war, dass eine Provinzschönheit offenbar in einem als Fernsehstudio eingerichteten Besenkammerl gesessen ist und etwa eine Stunde lang irgendeinen Schmonzes vorgelesen hat. Dazwischen wurden insgesamt vielleicht zehn Zeitungsausschnitte als Standbilder kurz eingeblendet und das war alles. Das ist derartig ungeheuerlich blöd, dass es schon fast wieder lustig ist.

Ich denke, solche "Künstler", die sich an irgendwas anhängen werden nicht so selten sein.
 
Ich glaube eben nicht, dass darüber Richter entscheiden dürften.

Sie müssen sogar. Wer sollte es im Falle eines Rechtsstreits sonst tun? (Die allfälligen Gutachter geben dabei nur Hilfestellungen.)
Über den Kunstbegriff in der Justiz und dessen mal enge, mal weite Auslegung gibt es ganze Abhandlungen.
 
Sie müssen sogar.

Selbstverständlich. Das war von mir unklar. Ich hatte eigentlich gemeinst, dass es von Haus aus nicht so im Gesetz geregelt sein dürfte. Kunst ist frei, es kann jeder behaupten irgendwas ist Kunst und daher ist jedes Gesetz das Ausnahmen dafür schafft wenn etwas Kunst ist eine Gummi-Angelegenheit.

Wie man es besser lösen könnte, weiß ich auch nicht.
 
Sie müssen sogar.

Eben.

Und offenbar hat hier die Sachkunde gereicht, um festzustellen, dass es nicht reicht, wenn man zuhause gephotoshoppte Promibilder auf der eigenen Homepage und ebay vertickert, dies im Falle des Verklagtwerdens als 'Kunst' zu bezeichnen, um aus der Nummer rauszukommen:-))

C.
 
Kunst kommt für mich immer noch von können !

Was man anstrebt und nacheifert.Was aber nur wenige können.

In diesem Fall, ein Schnappschuss vom Golfer,kommen gesagte Worte nicht zum

tragen !
 
Selbstverständlich. Das war von mir unklar. Ich hatte eigentlich gemeinst, dass es von Haus aus nicht so im Gesetz geregelt sein dürfte. Kunst ist frei, es kann jeder behaupten irgendwas ist Kunst und daher ist jedes Gesetz das Ausnahmen dafür schafft wenn etwas Kunst ist eine Gummi-Angelegenheit.

Kunst ist frei, und kein Gesetz kann umfassend definieren, was Kunst ist. Allerdings muss es Regelungen geben für den Fall, daß die Kunstfreiheit mit anderen (hier: Persönlichkeits-) Rechten kollidiert. Daß man hier mit der Definition über den Künstler nicht weit kommt, ist klar (sonst könnte man jede Beleidigung zur Kunst erklären).

Bevor ich versuche, das Thema mit eigenen Worten verkürzt und mißverständlich breitzutreten, hier mal ein Wikipedia-Auszug zur Kunstfreiheit (Hervorhebungen durch mich):

"Geschützt sind die künstlerische Betätigung und die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks; der so genannte Werkbereich und der Wirkbereich. Die Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen oder allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.

Dabei wird heute von der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft ein „offener“ Kunstbegriff vertreten. Kunst ist also nicht nur in den traditionellen Formen wie Literatur, Malerei, Musik etc. existent, sondern ist gekennzeichnet durch einen subjektiven schöpferischen Prozess, dessen Ergebnis vielfältige Interpretationsmöglichkeiten zulässt. Verständlicher: Kunst ist das, was der Künstler als Kunst bezeichnet, wenn auch andere möglicherweise darüber streiten, ob es Kunst ist. In der Literatur wird allerdings auch der materielle und der formelle Kunstbegriff vertreten.

Da die Kunstfreiheit im Brennpunkt zwischen (politischer) Meinungsäußerung und den allgemeinen Persönlichkeitsrechten steht, ist sie auch heute noch von großer Bedeutung: so zum Beispiel bei der Entscheidung des BVerfG zum Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“ oder der Darstellung des Schauspielers Gustaf Gründgens in Klaus Manns Roman Mephisto. (so gen. „Mephisto-Entscheidung“) sowie die Darstellung von Franz Joseph Strauß beim Anachronistischen Zug. Auch der Veranstalter der „Körperwelten“-Ausstellung Gunther von Hagens beruft sich neben der Wissenschaftsfreiheit auf die Kunstfreiheit.

Ein Kennzeichen der Kunstfreiheit ist, dass sie verfassungsrechtlich vorbehaltlos gewährleistet ist. Im Gegensatz zu anderen Grundrechten sieht das Grundgesetz für sie keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt vor. Der Gesetzgeber ist aber gehalten, durch Gesetze einen Ausgleich mit anderen Grundrechten und Verfassungswerten herzustellen. Damit ist die Kunstfreiheit zwar nicht schrankenlos, es muss aber letztlich in jedem Einzelfall bestimmt werden, ob sie durch eine staatliche Maßnahme verletzt wird. Besondere Probleme ergeben sich hierbei bei Vorschriften zum Schutz der persönlichen Ehre (s.o.) und im Rahmen der politischen Straftaten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vertritt hierbei die Theorie von der Wechselwirkung, d. h. Gesetze, die die Kunstfreiheit beschränken, sind wiederum ihrerseits im Lichte der Kunstfreiheit (kunstfreundlich) auszulegen."
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die Einen ist es Kunst, für die Anderen irgendwas nicht definierbares.
Wenn ich so einige Fotos von Dir sehe, werde ich meine Verwackelten auch zur Kunst erklären.

Ja, wer sich vor so richtig schlimm verwackeltes und völlig überbewertetes Zeuchs schützen möchte, geht am besten auf keinen Fall auf eine meiner Sites, meldet sich nicht bei TGE an, besucht niemals nicht die mich vertretende Galerie in Griechenland (Eintritt frei, Anreise teuer) oder meine nächste Ausstellung in Deutschland... :D

Während ich nun auf den Streisand-Effekt warte, frage ich mich schon, für was das Persönlichkeitsrecht noch herhalten muss?

Da will wohl eher jemand seinen Namen und seine Person als Marke etablieren und ein OLG spielt auch noch mit.

Besonders ulkig finde ich persönlich ja den Satz: "Bei den Bildern stehe eindeutig der dekorative Charakter im Vordergrund..."
Quelle: n-tv.de, ino: Sportstar klagt wegen Pop-Art-Porträt. Kaymer darf nicht als Kunst verkauft werden. Mittwoch, 24. Juli 2013, ntv.de.

Da wird es aber leer an den Wänden und im öffentlichen Raum, wenn das zum allgemeinen Zensurkriterium erklärt wird.

Greets
/bd/
 
Zuletzt bearbeitet:
Besonders ulkig finde ich persönlich ja den Satz: "Bei den Bildern stehe eindeutig der dekorative Charakter im Vordergrund..."
Quelle: n-tv.de, ino: Sportstar klagt wegen Pop-Art-Porträt. Kaymer darf nicht als Kunst verkauft werden. Mittwoch, 24. Juli 2013, ntv.de.

Da wird es aber leer an den Wänden und im öffentlichen Raum, wenn das zum allgemeinen Zensurkriterium erklärt wird.

Die Zensurkeule hat hier nun gar nichts verloren... Die Veröffentlichung eines Werkes nachträglich zu untersagen, ist keine Zensur im Sinne des Grundgesetz ("Zensur findet nicht statt" bezieht sich auf eine Vorzensur).

Und bei der Urteilsbegründung ist wohl dieser Satz (gleiche Quelle) nicht unwesentlich: "Der Künstler habe in erster Linie kommerzielle Interessen verfolgt, stellte das Gericht fest. Wenn Abbildungen einer Person kommerziell verwertet werden sollten, müsse diese Person aber grundsätzlich zustimmen."
Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig.
 
Und bei der Urteilsbegründung ist wohl dieser Satz (gleiche Quelle) nicht unwesentlich: "Der Künstler habe in erster Linie kommerzielle Interessen verfolgt, stellte das Gericht fest. Wenn Abbildungen einer Person kommerziell verwertet werden sollten, müsse diese Person aber grundsätzlich zustimmen."
Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig.

Ich halte das für ein untaugliches Argument. Andy Warhol hatte wohl mit den Lithografien von Marilyn Monroe etc. auch in erster Linie kommerzielle Interessen verfolgt. Seine gemalten Suppendosen hätte zehn Jahre vorher auch niemand als Kunst sondern als Gebrauchsgrafik bewertet.

Umgekehrt wird man wohl manche Nur-Provokationen von heute, die als Kunst gewertet werden möglicherweise in zwanzig Jahren nicht so bewerten und umgekehrt vieles als Kunst, was man heute nicht so sieht.

Ich meine damit nicht, dass die Fotos des Golfspielers Kunst wären - ich denke eher, dass war wirklich nur billiger Schmonzes -, aber rein grundsätzlich.

Es kann ja sein, dass ein Künstler seiner Zeit so weit voraus ist, dass erst spätere Generationen seine Werke als Kunst erkennen. Das wäre ja auch nichts Neues. Van Gogh hatte seinerzeit auch niemand ernst genommen.

Letztlich läuft das nämlich darauf hinaus, dass man nur die Werke eines Künstlers als Kunst bewertet, der es versteht diese als Kunst zu präsentierten oder zumindest genügend Freunde hat, die ihm dabei helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine damit nicht, dass die Fotos des Golfspielers Kunst wären - ich denke eher, dass war wirklich nur billiger Schmonzes -, aber rein grundsätzlich.

So ganz grundsätzlich kann es nicht gemeint sein, denn auch Berichterstattung in Presse und Privatrundfunk/-Fernsehen dient kommerziellen Zwecken und bedarf keiner Zustimmung. Das Urteil bezieht sich auf den Einzelfall (und könnte außerdem auch noch kassiert werden), die Verwendung der Wortwahl "grundsätzlich" und ihr Zusammenhang gehen aus der Berichterstattung über das Urteil nicht klar hervor.
 
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