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Sind Geschenke nicht zollfrei?

War bei mir jedenfalls als ich von meinem Onkel ein Geburtstagsgeschenk geschickt bekommen habe, war ein fetter Aufkleber an dem Paket : "Category: Gift. Taxfree"

--> könntest es als Geschenk angeben :ugly:
 
... um mal abzuklopfen, ob es sich dann überhaupt lohnt: was kostet denn ein 30D Body in den USA im Laden? Und, nun noch mal konkret, muß ich bei einem Body etwas Deklarieren und wenn ja, was muß ich verzollen bzw. versteuern?
 
Geschenke sind nicht zollfrei.

Massgeblich ist einzig und allein der Transaktionswert (meistens der Kaufpreis lt Rechnung) der Ware.

Und liegt der Wert bei der Einreise über 175 Euro muss man die eingeführten Gegenstände unaufgefordert im roten Ausgang anmelden.

Macht man das nicht, begeht man eine Steuerhinterziehung (Straftat).

Infos zum Zoll findet man hier: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html

Gruß
Brummel
 
irgendwer schrieb:
Mich würde folgendes interessieren: Ich leihe mir in USA z.B. von einem Freund, Bekannten oder was auch immer ein Objektiv und nehme es mit nach Deutschland. Wie muß ich ggf. das Obj. beim Zoll deklarieren? Oder muß ich es überhaupt erwähnen, da gebraucht?


Du musst es anmelden und ggf. Steuern für bezahlen.
Diese Steuer bei der Wiederausfuhr wieder zu bekommen wird nicht einfach, geht nur auf Goodwill des entsprechenden Zollamts.
Ist der amerikansiche Freund dabei, kann er einen sogenannten Verwendungsschein machen und hinterlegt eine Sicherheit in Höhe der Steuer. Diese bekommt er bei der Ausreise wieder erstattet. Für einen Bürger der EU geht das so leider nicht.

Gruß
Brummel
 
Brummel schrieb:
Du musst es anmelden und ggf. Steuern für bezahlen.
Diese Steuer bei der Wiederausfuhr wieder zu bekommen wird nicht einfach, geht nur auf Goodwill des entsprechenden Zollamts.
Ist der amerikansiche Freund dabei, kann er einen sogenannten Verwendungsschein machen und hinterlegt eine Sicherheit in Höhe der Steuer. Diese bekommt er bei der Ausreise wieder erstattet. Für einen Bürger der EU geht das so leider nicht.

Wie, ich muß für etwas geliehenes Steuern bezahlen? Ist das nur eine Vermutung oder ist das irgendwo nachzulesen? Wenn es z.B. ein gebrauchtes Objektiv ist, wer schätzt den Wert auf das dann Steuer erhoben wird. Der Zoll?

Einer meiner Kollegen der sich öfters in den Staaten aufhält läßt sich immer 2 Rechnungen aushändigen, eine für den Zoll (entweder als gebraucht oder defekt deklariert) und eine "Reguläre". Ist schon erstaunlich der Erfindungsreichtum mancher Gesellen, kaufen sich ein neues Objektiv für 1000$ und mehr, geben es beim Zoll als defekt an und legen eine 50$ Rechnung vor. Obwohl er die Objektive immer vorher sicherheitshalber manipuliert hat, ist es noch nie nachgeprüft worden.
:stupid: :stupid:
 
irgendwer schrieb:
Wie, ich muß für etwas geliehenes Steuern bezahlen? Ist das nur eine Vermutung oder ist das irgendwo nachzulesen? Wenn es z.B. ein gebrauchtes Objektiv ist, wer schätzt den Wert auf das dann Steuer erhoben wird. Der Zoll?
Ja, musst du.
Und nochmal ja, der Zoll schätzt den Preis dann.
Aber ums ganz einfach auszudrücken: deinen konstruierten Fall gibt es in der Praxis nicht / gab es in meinem fast 20 Jahren Berufspraxis als Zollbeamter am Frankfurter Flughafen nicht und somit erspare ich mir weitere Erläuterungen.

Einer meiner Kollegen der sich öfters in den Staaten aufhält läßt sich immer 2 Rechnungen aushändigen, eine für den Zoll (entweder als gebraucht oder defekt deklariert) und eine "Reguläre". Ist schon erstaunlich der Erfindungsreichtum mancher Gesellen, kaufen sich ein neues Objektiv für 1000$ und mehr, geben es beim Zoll als defekt an und legen eine 50$ Rechnung vor. Obwohl er die Objektive immer vorher sicherheitshalber manipuliert hat, ist es noch nie nachgeprüft worden.
:stupid: :stupid:

Die Sache mit den unterfakturierten Rechnungen ist als Schmuggelmasche durchaus bekannt. Aber nicht jeder wird kontolliert oder auch erwischt. Nicht jeder Kollege kennt sich zwangsläufig mit Preisen für Fotoequipment aus, allerdings gibts meist jemand, dessen Interesse auf diesem Gebiet liegt und der dann um Rat gefragt wird. Ansonsten gibts selbst beim Zoll Internetanschluss auf den Diensstellen und eine Preisrecherche ist schnell gemacht.
Um aber auf deinen Fall (oder den deines Freundes) zurückzukommen:
er hat sich mehrfach straffällig gemacht bezüglich Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundeung. Das Strafmass dafür darfst du dir gern selbst aus dem STGB raussuchen. Eine Steuerhinterziehung ist noch 10 Jahre nach Bekanntwerden der Steuerverwaltung verfolgbar. Das zu deiner Geschichte...

Gruß
Brummel
 
ja, es ist ein Risiko, eine Cam im Handgepäck einzuführen.
Aber selbst wenn man erwischt werden sollte, ist das ganze mit etwas Geld abgetan. Wenn der Staat jeden wegen einer nicht angemeldeten 1000 Euro Kamera einsperren würde, müssten sie noch 20 gefängnisse bauen.
Ich habe es selbst schon 3x ohne jedes Problem gemacht.
 
Eigentlich schon fast ein Brüller diese Antwort :D

Sehr gut zu wissen wie das in Deutschland gehandhabt wird.
Ich denke das die Lage bei der Einfuhr in Österreich nicht wesentlich anders ist.
Oder hab ich das was übersehen ?

Ich kaufe das meiste beim Händler vorort. Dem kann ich die Ware dezent auf den Tisch legen und mein Problem schildern. Und dann ist es nicht mehr mein Problem oder Aufwand.
Ich hatte leider schon Probleme mit def. Ware verschickt, und ohne was zu tun das Teil wieder zurück bekommen.
 
Brummel schrieb:
Die Sache mit den unterfakturierten Rechnungen ist als Schmuggelmasche durchaus bekannt. Aber nicht jeder wird kontolliert oder auch erwischt. Nicht jeder Kollege kennt sich zwangsläufig mit Preisen für Fotoequipment aus, allerdings gibts meist jemand, dessen Interesse auf diesem Gebiet liegt und der dann um Rat gefragt wird. Ansonsten gibts selbst beim Zoll Internetanschluss auf den Diensstellen und eine Preisrecherche ist schnell gemacht.
Um aber auf deinen Fall (oder den deines Freundes) zurückzukommen:
er hat sich mehrfach straffällig gemacht bezüglich Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundeung. Das Strafmass dafür darfst du dir gern selbst aus dem STGB raussuchen. Eine Steuerhinterziehung ist noch 10 Jahre nach Bekanntwerden der Steuerverwaltung verfolgbar. Das zu deiner Geschichte...

Gruß
Brummel

Das war mir schon klar da es sich hier um Steuerhinterziehung und damit um eine Straftat handelt. Da es mich ja nicht betrifft kann es mir auch mehr als egal sein. Mich erstaunt nur immer der Einfallsreichtum mancher Leute.

Nichts desto trotz, den Nachweis zu führen, daß das Objektiv (als Beispiel) nicht defekt ist wir dem Zoll kaum gelingen.

Gruß
 
irgendwer schrieb:
Das war mir schon klar da es sich hier um Steuerhinterziehung und damit um eine Straftat handelt. Da es mich ja nicht betrifft kann es mir auch mehr als egal sein. Mich erstaunt nur immer der Einfallsreichtum mancher Leute.

Nichts desto trotz, den Nachweis zu führen, daß das Objektiv (als Beispiel) nicht defekt ist wir dem Zoll kaum gelingen.

Gruß

Da ist ein Denkfehler drin...

Wenn der Kollege die Story nicht glaubt, muss der Einführer nachweisen, dass es defekt ist.
Und glaub mir auch das... die wenigsten Gegenstände werden als defekt deklariert.

Gruß
Brummel
 
Brummel schrieb:
Da ist ein Denkfehler drin...

Wenn der Kollege die Story nicht glaubt, muss der Einführer nachweisen, dass es defekt ist.
Und glaub mir auch das... die wenigsten Gegenstände werden als defekt deklariert.

Gruß
Brummel

Das ist ja der Punkt, er kann es ja nachweisen.
 
gns schrieb:
ja, es ist ein Risiko, eine Cam im Handgepäck einzuführen.
Aber selbst wenn man erwischt werden sollte, ist das ganze mit etwas Geld abgetan. Wenn der Staat jeden wegen einer nicht angemeldeten 1000 Euro Kamera einsperren würde, müssten sie noch 20 gefängnisse bauen.
Ich habe es selbst schon 3x ohne jedes Problem gemacht.

Ich erinnere mich da an einen Fall, der mittlerweile einige Jahre her ist.
Ein angehender Jurastudent bekam recht grosse Augen, als ich ihm mitteilte, dass er seine Berufswünsche als vorbestrafter Steuerhinterzieher anders ausrichten sollte, da es ihm mit dem Eintrag im Führungszeugnis doch etwas schwer fallen sollte, in diesem Fachgebiet tätig zu werden.
Und alles wegen einer unterfakturierten Rechnung auf der 200$ stand, ob wohl sein Mountainbike 4000 wert war.

Aber jeder so wie er mag. Wenn es für dich oke ist, hin und wieder eine Strafe zu zahlen, dann ist das nunmal deine Entscheidung.

Aber es ist mittlerweile zu stark off topic hier, ich klinke mich aus.

Vielleicht sollte man mal einen Thread sticky machen, der das Thema Zoll und Besteuerung von Fotoequipment behandelt. Das Thema wird mittlerweile mehrfach die Woche in diversen Threads breitgetreten.

Gruß
Brummel
 
Brummel schrieb:
Und glaub mir auch das... die wenigsten Gegenstände werden als defekt deklariert.

Das glaub ich nun wirklich nicht. Ich sag nur Fahrzeugüberführungen, speziell Oltimer aus USA! Was glaubst Du wie oft da getrickst wird. Und nichts ist einfacher als ein Fahrzeug zu manipulieren. Nur so nebenbei.....:rolleyes:

Alles illegal aber trotzdem wirds gemacht.....:ugly:
 
Antwort vom Zoll :stupid: :

hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.

Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Reiseverkehr
(Einfuhr in die EU bzw. Deutschland) sind Artikel 45 bis 49 der Verordnung/EWG
Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die Einfuhrgabenfreiheit von Waren im
persönlichen Gepäck der Reisenden vom 03.12.1974 (BGBl. I S. 3377) -mehrfach
geändert-.
Der allgemein interessierende Inhalt der vorgenannten Rechtsgrundlagen ist wie
folgt abrufbar:
http://www.zoll.de/ > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Reisefreigrenzen
Dort finden Sie unter anderem die Wertgrenze für Reisefreimengen im privaten
Reiseverkehr aus Nicht-EU-Ländern, (175 Euro) und die für bestimmte Waren
festgelegten mengenmäßigen Begrenzungen sowie andere nützliche Informationen
bezüglich Zollfragen.

Ebenfalls hinweisen möchte ich auf die Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den
Zoll", die Sie als Download unter
http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/s0_reisezeit.pdferhalten,
oder in gedruckter Form beim Bundesministerium der Finanzen, Referat
Bürgerangelegenheiten, 11016 Berlin anfordern können. Abgabenfrei (kein Zoll
und keine Einfuhrumsatzsteuer) sind bis zu den in der angegebenen
Internetanschrift genannten Wertgrenze (175 Euro) solche Waren, die
gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für
den eigenen Haushalt oder als Geschenk im persönlichen Gepäck mitgeführt werden
(Reisemitbringsel).

Sind die 175 Euro überschritten, besteht im Reiseverkehr unter den vorgenannten
Voraussetzungen bis zu einem Wert von 350 Euro die Möglichkeit einer
Pauschalverzollung.
Bei der Pauschalverzollung werden für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zusammen in
einem Betrag 13,5% des Warenwertes bei nicht präferenzberechtigten Waren (z.B.
USA), bei präferenzberechtigten Waren 10 % (§ 29 Absatz 2 Nr. 8
Zollverordnung) erhoben.
Die Unterscheidung präferenzberechtigte/nicht präferenzberechtigte Waren können
Sie wie folgt einsehen:
http://www.zoll.de/ > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Überschreiten der
Reisefreigrenzen > "Zollbegünstigungen" im Reiseverkehr

Für die im Reiseverkehr eingeführten Waren, die den Wert von 350 Euro
übersteigen, werden die Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer getrennt
gemäß Zolltarif erhoben.

Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif
(EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC
(Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft,
ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).
Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die
Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen des
EZT abzurufen.
Den EZT-online finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-
online

Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze
(Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf.
vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.

Die verwendeten Bezeichnungen sind zu allgemein. Daher einige Beispiele.

a.) Standbild-Videokameras; digitale Einzelbild-Videokameras
aa)digitale; Code/Warennummer: 8525 4011 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a.
für USA): frei
ab)andere; Code/Warennummer: 8525 4019 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für
USA): 4,9 %
b) andere Videokameraaufnahmegeräte
ba)nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und
Bildes; Code/Warennummer: 8525 4091 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für
USA): 4,9 %
bb)andere Code/Warennummer: 8525 4099 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für
USA): 14 %
Digitalkamera als Fotoapparat:
Code/Warennummer: 9006 5900 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): 4,2%

MP3-Player als Tonwiedergabegeräte ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung
Code-Warennummer: 8519 9990 900
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): 4,5 %
MP3-Player als Tonaufnahmegeräte mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung
Code-Warennummer: 8520 9000 900
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): 2 %
Analoge Uhr mit MP3-Abspieler
Code-Warennummer: 9102 1100 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): 4,5% mindestens 0,3 EURO Stück
höchstens 0,8 EURO Stück
Rundfunkempfangsgerät, das ohne externe Energiequelle betrieben werden kann,
kombiniert mit einem Tonaufnahme- und Tonwiedergabegerät
(Warenzusammenstellung aus charakterbestimmendem Rundfunkempfangsgerät in
Funktionseinheit mit Ohrhörer und
Zubehör)"
Code-Warennummer: 8527 1399 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): 10 %
Multifunktionale digitale Einzelbild-Videokamera (charakterbestimmendes
digitales
Multifunktionsgerät - kennzeichnende Haupttätigkeit: Einzelbildaufnahme -,
zusammengesetzt mit MP3-Player)"
Code-Warennummer: 8525 40 11 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): frei

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken wird im Zolltarif
von Abschnitt XI/Kapitel 61 umfasst.
Kleidung und Bekleidungszubehör, andere als aus Gewirken oder Gestricken (z.B.
Gewebe) wird im Zolltarif von Abschnitt XI/Kapitel 62 umfasst.
Die meisten Waren aus dem Textilsektor unterliegen Zollsätzen von 12 %.
Ein Beispiel:
Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und
ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewebe,
für Männer oder Knaben werden im Zolltarif der HS-Position 6203 zugeordnet.
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und
kurze Hosen, aus Baumwolle, andere als Arbeits- und Berufskleidung, aus Denim
Code-Warennummer: 6203 4231 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 12 %

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Ich bitte Sie unbedingt darauf zu achten, dass bei Überschreitung der
Reisefreimengen der "Rote Ausgang" für anmeldepflichtige Waren benutzt werden
muss.
Sie sollten hier die Rechnung über den Kauf vorlegen.

Zahlung:
Bei Privateinfuhren erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Zollabfertigung die
Zahlung des Abgabenbetrages.
Kartenzahlung
Einige große Grenzzollämter werden zurzeit mit Kartenlesegeräten ausgestattet.
Damit wird künftig auch die Zahlung mit EC- oder Kreditkarten möglich sein.
Nach Wegfall der Einlösungsgarantie von Euroschecks ist die Suche nach
Alternativen erforderlich geworden. Auch den Veränderungen im Hinblick auf die
Zahlungsgewohnheiten muss - insbesondere vor dem Hintergrund einer
Modernisierung der Zollverwaltung - Rechnung getragen werden.
Zahlungen mit Kreditkarten werden allerdings auf den Reiseverkehr beschränkt
bleiben.

Weitere Informationen zum Thema "Zoll" finden Sie auch auf unserer
Internetseite http://www.zoll.de/ und speziell zum Reiseverkehr unter der
Rubrik Reise und Post - Bestimmungen im Reiseverkehr.

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.



Wer soll denn da noch durchblicken ??? :grumble:
 
Was daran verstehst du denn nicht? Vielleicht kann ich helfen.

Gruß
Brummel
 
ist völlig bescheuert - eine Riesen Bürokratie, wegen der paar Euro - einfach lachhaft. Rucksack und Kofferraumimport zkontrollieren zahlt sich bei westeuropäischen Beamtengehältern definitiv nicht aus. Abgesehen von Suchtmitteln - vielleicht!


zum Thema "unklar":


a.) Standbild-Videokameras; digitale Einzelbild-Videokameras
aa)digitale; Code/Warennummer: 8525 4011 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a.
für USA): frei
ab)andere; Code/Warennummer: 8525 4019 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für
USA): 4,9 %

b) andere Videokameraaufnahmegeräte
ba)nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und
Bildes; Code/Warennummer: 8525 4091 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für
USA): 4,9 %
bb)andere Code/Warennummer: 8525 4099 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für
USA): 14 %

und jetzt, Herr Zollexperte, erklär uns doch bitte, was für den Zoll eine STANDBILD-VIDEO-Kamera ist! In diesem Forum habe ich diese Bezecihnung vorher jedenfalls vorher noch nie gesehen. Dürfte irgendwie ein ausserhalb von engstirnigen Zollvorschriften und Zöllnerkreisen kein gebräuchlicher Begriff sein. Vor allem würde mich interessieren, welche Geräte unter ab) (nicht digitale!) Standbild-Videokameras fallen :D und noch interessanter wird ba) und bb) einfach zum kugeln!

und dann noch eine Anmerkung von wegen vorbestraft und strafbar: eine vergessene Anmeldung einer einzelnen digicam und wenn es eine 5D wäre ist, wenn man sich denn nicht gerade ultradumm anstellt, ein einfaches versehen und schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit und damit ein Verwaltungsverfahren in der Grössenordnung einer kleineren Geschwindigkeitsübertretung (ja ich weiss, die sind auch ILLEGAL - pfui!)- und noch lange kein Finanzstrafverfahren. Zumindest in Österreich nicht. Und in D bezweifle ich es auch. Das sind nämlich schlichtweg Bagatellfürze. Also damit kannste mir nicht bange machen. :evil:
 
abgeshen davon, welche EU-hersteller von digitalen Kameras (Video, Foto oder von mir aus auch STANDBILD-VIDEO-Kameras) sollen denn noch geschützt werden? Die abgesackte Leica oder wen gibts denn noch hier. Ist einfach "dem Grunde nach" lachhaft.
 
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