Ich merke schon du kennst dich ja sehr gut aus. Ich könnte mir von dir jetzt mal einen Betrag zum gewillkürten Betriebsvermögen im Sinne des Einkommensteuerechtes hören. Denn die Eigennutzung soll ja bei 80% liegen...
Wenn's der Betrieb dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt (auch gegen Bezahlung), dient es ja immer noch zu 100% dem Betrieb und ist somit notwendiges Betriebsvermögen
