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Kameras » Hochzeit im Ausland » Zoll?!

arnhemland

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich fotografiere als quasi "Gast mit Kamera" neben einem Fotografen auf einer Hochzeit in Griechenland. Habe das schon auf einigen Hochzeiten so gemacht, und dem Paar gefallen die Bilder. Um zu üben bin ich halt "Gast mit Kamera" und nicht der Hauptfotograf. Er macht die Paarbilder und was noch so vor die Linse "springt" und ich bin da um währenddessen die Stimmung einzufangen und auch alle Gäste mal zu fotografieren bzw. zu portraitieren und abends bei der Party bilder zu machen.

Dafür nehme ich jetzt einen zweiten Body mit und habe auch ein wenig equipment dabei (17-55 2,8, 70-300 is usm, 50 1,8, 580 EX II, Sonnenreflektor usw.)

Meine eigentliche Frage ist folgende.

Muss ich so eine Ausrüstung beim Zoll anmelden? Ich habe keine Lust aus Griechenland zu kommen und am deutschen Zoll zu stehen. Wenn möglich würde ich solche Eventualitäten gerne vorher klären, und beim Zoll ist ununterbrochen besetzt (tolle Servicewüste :lol: )

Da habe ich überlegt ob ihr Erfahrungen habt?
Würde mich über infos freuen.

Vielen Dank und viele grüße
 
Was für ein Zoll? Wir leben in der EU. Da kannst Du Dein Gerümpel hin- und her bewegen, wie Dir lieb ist.

domeru
 
Deine Rechnungen mit und fertig
 
Kann man nicht beim Zoll vorstellig werden, mit allem Kram, und die stellen dann einen Wisch aus, dass du auch wirklich alles hier gekauft hast. Du nimmst dann nur den Zettel vom Zoll mit. Leider kann ich dir nicht sagen, wie der Zettel "offiziell" heißt.
 
Ja cool, vielen Dank. Ob innerhalb der Eu oder nicht, ich war einfach unsicher und wollte stress bei der Rückreise vermeiden.

Nämlichkeitsbescheinigung also?!? Hab ich ja noch nie gehört ;-)
 
Warum ist das innerhalb der EU nicht notwendig? Als ich vor Paar Wochen in Malle war, hat mir die Dame vom Zoll nicht gesagt dass ich soetwas nicht brauche, nur dass ich durch den roten Ausgang gehen muss...

Aber zu dem Thema gibt es genug Threads...

Nimm bloß keine orig. Rechnung mit ;)
 
Weil nach Art 28 EGV sämtliche Einfuhrbeschränkungen zwischen Mitgliedern der EU verboten sind ;) Also genauso Zölle und sonstige Einfuhrabgaben. Das spielt nur eine Rolle, wenn du von außerhalb der EU kommst.
 
Weil nach Art 28 EGV sämtliche Einfuhrbeschränkungen zwischen Mitgliedern der EU verboten sind ;) Also genauso Zölle und sonstige Einfuhrabgaben. Das spielt nur eine Rolle, wenn du von außerhalb der EU kommst.

Mmhh... ist das neu? Ich bin Ende Mai von Gran Canaria zurückgekommen. Da gab es auch Einfuhrbeschränkungen (z.B. nur eine Stange Zigaretten pro Person) usw. :confused:

Und zurück in Deutschland gab es am Flughafen auch zwei Ausgänge (also Anmeldepflichtige und nicht Anmeldepflichtige...) :confused:
 
Mmhh... ist das neu? Ich bin Ende Mai von Gran Canaria zurückgekommen. Da gab es auch Einfuhrbeschränkungen (z.B. nur eine Stange Zigaretten pro Person) usw. :confused:

Und zurück in Deutschland gab es am Flughafen auch zwei Ausgänge (also Anmeldepflichtige und nicht Anmeldepflichtige...) :confused:

Na ja, also bei Zigaretten und Alkohol ist das wieder was anderes. Die werden in Deutschland ja noch mal zusätzlich zur Umsatzsteuer besteuert, deshalb darf man nur begrenzte Mengen mitnehmen.

Bei anderen Waren (Elektroartikel, Klamotten...) gilt das nicht. Edit: Zählt natürlich nur bei Ländern, die zur EU gehören!
 
Na ja, also bei Zigaretten und Alkohol ist das wieder was anderes. Die werden in Deutschland ja noch mal zusätzlich zur Umsatzsteuer besteuert, deshalb darf man nur begrenzte Mengen mitnehmen.

Bei anderen Waren (Elektroartikel, Klamotten...) gilt das nicht. Edit: Zählt natürlich nur bei Ländern, die zur EU gehören!

Ach so. Dann habe ich es jetzt auch verstanden...! ;)
 
Weil nach Art 28 EGV sämtliche Einfuhrbeschränkungen zwischen Mitgliedern der EU verboten sind ;) Also genauso Zölle und sonstige Einfuhrabgaben. Das spielt nur eine Rolle, wenn du von außerhalb der EU kommst.


Es geht doch darum, nachzuweisen, dass du die Steuer schon bezahlt hast. Kann ja sein dass du die Kamera im letzten USA oder Chinaurlaub illegalerweise eingeschmuggelt hast. Daher wollen die dann nen Nachweis... So war es bei mir.
 
Es geht doch darum, nachzuweisen, dass du die Steuer schon bezahlt hast. Kann ja sein dass du die Kamera im letzten USA oder Chinaurlaub illegalerweise eingeschmuggelt hast. Daher wollen die dann nen Nachweis... So war es bei mir.

Aber können die wirklich verlangen, dass ich immer eine Rechnung mitnehme, wenn ich im Urlaub bin?
 
Na ja, also bei Zigaretten und Alkohol ist das wieder was anderes. Die werden in Deutschland ja noch mal zusätzlich zur Umsatzsteuer besteuert, deshalb darf man nur begrenzte Mengen mitnehmen.

Bei anderen Waren (Elektroartikel, Klamotten...) gilt das nicht. Edit: Zählt natürlich nur bei Ländern, die zur EU gehören!

so pauschal kann man das leider nicht sagen. Die Kanaren gehören zwar zur EU werden aber besonders behandelt, wie noch ein paar weitere Gebiete.

siehe Homepage vom Zoll
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/a0_reisen_innerhalb_eg/a2_sonderregelungen/index.html


gruss
guido
 
so pauschal kann man das leider nicht sagen. Die Kanaren gehören zwar zur EU werden aber besonders behandelt, wie noch ein paar weitere Gebiete.

siehe Homepage vom Zoll
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/a0_reisen_innerhalb_eg/a2_sonderregelungen/index.html


gruss
guido

Da ist ja zu entnehmen, dass z.B. die kanarischen Inseln nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern zählen. Das müsste also im Umkehrschluss heißen, dass ich halt doch nachweisen muss das die Märchensteuer schon berappt wurde.
 
Nur wenn Du in die besagten Gebiete innerhalb der EU fliegst. Da solltest Du dann einen Nachweis dabei haben.

Und an den TO: wie wäre es, ganz einfach beim nächstgelegenen Zollamt anzurufen oder, falls in der Nähe, vorbeifahren? Dann weisst Du ganz genau was Sache ist.

Gruß

Frank
 
Es geht doch darum, nachzuweisen, dass du die Steuer schon bezahlt hast. Kann ja sein dass du die Kamera im letzten USA oder Chinaurlaub illegalerweise eingeschmuggelt hast. Daher wollen die dann nen Nachweis... So war es bei mir.

Nein. Das hätten manche Zoller gerne. Wenn ein Artikel einmal auf EU-Boden hinter dem Zoll gelandet ist, muß der Zoll Dir nachweisen, daß der Artikel zu einem früheren Zeitpunkt ohne Abgabe von Zoll und/oder EUst eingeführt wurde. Eine Nachweispflicht seitens des Halters eines Artikels gibt es nicht. Wenn der Zoll diesen Nachweis nicht gerichtsfest erbringen kann, dann hat er somit die schlechteren Karten und schaut in die Röhre. Und das wissen die Leute vom Zoll auch ganz genau, versuchen es jedoch trotzdem immer wieder…

Aufgrund von Seriennummern gibt es für den Zoll natürlich Anhaltspunkte, befreit den Zoll jedoch nicht, seinerseits den Nachweis zu führen.

domeru
 
Nein. Das hätten manche Zoller gerne. Wenn ein Artikel einmal auf EU-Boden hinter dem Zoll gelandet ist, muß der Zoll Dir nachweisen, daß der Artikel zu einem früheren Zeitpunkt ohne Abgabe von Zoll und/oder EUst eingeführt wurde.

Und wie sieht es aus, wenn ich noch nicht hinter dem Zoll bin? Also praktisch noch im Kontrollbereich?
 
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