Sofern Du aus einem Nicht-EU Land kommst, entweder Direktflug oder Zwischenstop in einem anderen EU Land (ohne EU Boden zu betreten), dann mußt DU den Nachweis führen, daß ein Artikel schon zuvor im Zollbereich der EU war. Am einfachsten mit Rechnung natürlich oder sonstigem Nachweis, der den Kauf/Erwerb/Schenkung o.ä. belegen könnte. Ob eine Sache dann verfolgt wird oder nicht, hängt dann auch mit von ökonomischen Faktoren ab. Wenn z.B. der Zöllner einen mehrstündigen Ausflug in Zollbücher und Internetrecherche unternehmen müßte, um einen zu erwartenden Zollbetrag von EUR 3.49 einzutreiben, so wird er sich fragen ob der Aufwand in Relation zum Ergebnis steht…
Sobald Du jedoch einmal EU-Boden nach der Zollabfertigung erreicht hast, ist das Ding für den Zoll gelaufen. Wenn Sie Dich jedoch anhalten und eine Quittung aus der Shopping-Mall New York/Singapur/sonstwo, und noch auf Deinen Namen ausgestellt, dann stehen die Karten natürlich sehr schlecht… Wenn jedoch nichts nachzuweisen ist, dann können Sie einen Fall aufmachen, müssen sich jedoch selbst darum kümmern wie sie zu Ihrem Geld kommen. Einen auf dicke Hose zu machen empfiehlt sich natürlich nur, wenn man 100pro auf der sicheren Seite ist.
domeru