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Kameras » Hochzeit im Ausland » Zoll?!

Kann man nicht beim Zoll vorstellig werden, mit allem Kram, und die stellen dann einen Wisch aus, dass du auch wirklich alles hier gekauft hast. Du nimmst dann nur den Zettel vom Zoll mit. Leider kann ich dir nicht sagen, wie der Zettel "offiziell" heißt.

Der Zettel heisst "Ausfuhrbescheinigung". Dazu beim Zoll in der Abflughalle 'anklopfen' und die Sachen auf den Tisch legen, den Rest erledigen die netten Beamten. ;) Ansonsten, wie oben bereits erwaehnt, Kopien der Rechnungen mitnehmen ...
 
Mmhh... ist das neu? Ich bin Ende Mai von Gran Canaria zurückgekommen. Da gab es auch Einfuhrbeschränkungen (z.B. nur eine Stange Zigaretten pro Person) usw. :confused:
Die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla gehören nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet und sind damit Drittlandsgebiet.

Dasselbe gilt für:

Insel Helgoland und das Gebiet von Büsingen (siehe auch obige Ausführungen zum umsatzsteuerrechtlichen Inland)

Ålandinseln (Finnland)

Berg Athos (Griechenland)

die Kanalinseln , Guernsey, Jersey, Alderny, Sark-Inseln (UK)

Livigno und Campione d´Italia sowie der zum italienischen Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio (Italien)

Aruba sowie die Niederländischen Antillen Bonaire, Curacao, Sint-Maarten, Saba, Sint Eustatius (Niederlande)

der Teil der Insel, in denen die Regierung keine tatsächliche Kontrolle ausübt - also der nördliche (türkische) Teil Zyperns

(Am Rande angemerkt: Reiseversicherungen, deren Geltungsbereich auf "Europa" beschränkt sind, decken die Kanarischen Inseln auch nicht ab. Die gehören nämlich zu Afrika. Das gilt insbesondere für private Auslandskrankenversicherungen, Reisegepäckversicherungen usw.)
 
Und wie sieht es aus, wenn ich noch nicht hinter dem Zoll bin? Also praktisch noch im Kontrollbereich?

Sofern Du aus einem Nicht-EU Land kommst, entweder Direktflug oder Zwischenstop in einem anderen EU Land (ohne EU Boden zu betreten), dann mußt DU den Nachweis führen, daß ein Artikel schon zuvor im Zollbereich der EU war. Am einfachsten mit Rechnung natürlich oder sonstigem Nachweis, der den Kauf/Erwerb/Schenkung o.ä. belegen könnte. Ob eine Sache dann verfolgt wird oder nicht, hängt dann auch mit von ökonomischen Faktoren ab. Wenn z.B. der Zöllner einen mehrstündigen Ausflug in Zollbücher und Internetrecherche unternehmen müßte, um einen zu erwartenden Zollbetrag von EUR 3.49 einzutreiben, so wird er sich fragen ob der Aufwand in Relation zum Ergebnis steht…

Sobald Du jedoch einmal EU-Boden nach der Zollabfertigung erreicht hast, ist das Ding für den Zoll gelaufen. Wenn Sie Dich jedoch anhalten und eine Quittung aus der Shopping-Mall New York/Singapur/sonstwo, und noch auf Deinen Namen ausgestellt, dann stehen die Karten natürlich sehr schlecht… Wenn jedoch nichts nachzuweisen ist, dann können Sie einen Fall aufmachen, müssen sich jedoch selbst darum kümmern wie sie zu Ihrem Geld kommen. Einen auf dicke Hose zu machen empfiehlt sich natürlich nur, wenn man 100pro auf der sicheren Seite ist.

domeru
 
Sofern Du aus einem Nicht-EU Land kommst, entweder Direktflug oder Zwischenstop in einem anderen EU Land (ohne EU Boden zu betreten), dann mußt DU den Nachweis führen, daß ein Artikel schon zuvor im Zollbereich der EU war. Am einfachsten mit Rechnung natürlich oder sonstigem Nachweis, der den Kauf/Erwerb/Schenkung o.ä. belegen könnte. Ob eine Sache dann verfolgt wird oder nicht, hängt dann auch mit von ökonomischen Faktoren ab. Wenn z.B. der Zöllner einen mehrstündigen Ausflug in Zollbücher und Internetrecherche unternehmen müßte, um einen zu erwartenden Zollbetrag von EUR 3.49 einzutreiben, so wird er sich fragen ob der Aufwand in Relation zum Ergebnis steht…

Sobald Du jedoch einmal EU-Boden nach der Zollabfertigung erreicht hast, ist das Ding für den Zoll gelaufen. Wenn Sie Dich jedoch anhalten und eine Quittung aus der Shopping-Mall New York/Singapur/sonstwo, und noch auf Deinen Namen ausgestellt, dann stehen die Karten natürlich sehr schlecht… Wenn jedoch nichts nachzuweisen ist, dann können Sie einen Fall aufmachen, müssen sich jedoch selbst darum kümmern wie sie zu Ihrem Geld kommen. Einen auf dicke Hose zu machen empfiehlt sich natürlich nur, wenn man 100pro auf der sicheren Seite ist.

domeru


Klar, einen auf dicke Hose machen bringt nichts.
Könnte ich denn dem Zoll eine Rechnung für die Kamera, die ich vor meiner Reise bereits in Deutschland erworben habe, nachreichen?
Müsste doch im Rahmen eines Anhörungs- oder eventuellen Widerspruchverfahrens klappen, oder nicht?
 
Klar kannst Du nachreichen. Aber der Zoll wird eine Sicherheitsleistung entweder in Form von Geld oder einfach die Ausrüstung einbehalten.

Einbehalten wird da meines Wissens nichts (würde mich sehr wundern, wenn das so gehandhabt würde… beim Zoll ist jedoch vieles denkbar…). Zumindest nicht, wenn ein verifizierbarer Wohnort innerhalb der BRD vorhanden ist. Dann stellen die eine Rechnung aus, die dann innerhalb einer Frist beglichen werden kann oder man weist nach, daß der Gegenstand zuvor schon ausgeführt, oder innerhalb der EU erworben wurde. Bei Personen mit Wohnort im Ausland werden die jedoch die Sachen einbehalten und erst freigeben, wenn die Zahlung erfolgt ist.

Einbehalten wird höchstens bei Postlieferungen - und auch nur wenn die Sendungen per Standardpost kommen. FedEx z.B. schickt direkt nach Hause und berechnet dem Empfänger die Zollgebühren (+ Aufschlag für das Handling :(). Nach Benachrichtigung durch den Zoll hat man genau 7 Tage Zeit, die Sendung einzulösen, danach werden Lagergebühren fällig. Wenn eine Sendung nicht eingeführt werden darf (z.B. Plagiate oder nichtgenehmigte Substanzen) werden die Sachen vernichtet und evtl. wird eine 'Vernichtungsgebühr' wird fällig (zumindest im Falle von größeren Mengen).

domeru
 
Sobald Du jedoch einmal EU-Boden nach der Zollabfertigung erreicht hast, ist das Ding für den Zoll gelaufen.
Zollkontrollen können übrigens in Deutschland auch noch bis 30km hinter der Grenze im sogenannten "Zollgrenzbezirk" stattfinden... In den anderen EU-Staaten gibt es vergleichbare Vorschriften.

Insofern sollte man sich nicht zu früh freuen, wenn man durch die Zollkontrolle an der Grenze durchgekommen ist - es kann einen später noch erwischen. (Um Flughäfen herum gibt's glücklicherweise keine Zollgrenzbezirke.)
 
Zollkontrollen können übrigens in Deutschland auch noch bis 30km hinter der Grenze im sogenannten "Zollgrenzbezirk" stattfinden... In den anderen EU-Staaten gibt es vergleichbare Vorschriften.

Stimmt. Die wollten das nach dem Schengen Abkommen sogar auf 200km ausdehnen… In Italien kann jeder jederzeit kontrolliert werden. Privatpersonen müssen die Einkaufsquittung noch eine bestimmte Zeit-/bzw. Wegstrecke mitführen und Gewerbetreibende sind dem Zoll sowieso vollkommen ausgeliefert… aber das ist eine andere Geschichte.

Insofern sollte man sich nicht zu früh freuen, wenn man durch die Zollkontrolle an der Grenze durchgekommen ist - es kann einen später noch erwischen. (Um Flughäfen herum gibt's glücklicherweise keine Zollgrenzbezirke.)

Zu früh freuen besser nicht, sondern erst wenn man in Sicherheit ist… ;) Wie auch immer, sobald man den Zoll durchlaufen hat, ist der Zoll in der Beweispflicht. Und solange es keine eindeutigen Hinweise gibt, wie mitgeführte Quittung in der Einkaufstüte/Koffer/sonstwas oder nagelneue Kamera in Originalverpackung mit Seriennummer für den Nordamerikanischen oder Asiatischen Raum, wird es denen gar nicht so einfach fallen, irgendetwas nachzuweisen. Versuchen werden sie es sicherlich, das so hinzudrehen, daß man sich bei irgendetwas ertappt fühlt - aber genaugenommen können die gar nichts außer Drohgebärden auffahren.

Zu spaßen ist mit dem Zoll natürlich nicht. Aber wenn man auf der sicheren Seite ist, kann man eine Kontrolle gelassen nehmen.

domeru
 
Man sollte aber mal für den Zoll eine Lanze brechen, die sind ja nicht die Fieslinge, die einem immer nur den Schmuggel unterstellen. Auf www.spiegel.de war mal eine Videosequenz, die zeigte ganz klar, wo die Schwerpunkte beim Zoll liegen: Einfuhr von verbotenen Lebensmitteln, insbesondere aus asiatischen Ländern, da sind die paar Leute mit ihren ersparten Euros bei Kamerakauf in USA oder so nicht so wichtig. Es kann aber immer per Seriennummer nachgewiesen werden, wo das Zeug gekauft wurde. Ich werde also tunlichst meine Originalrechnungen und meinen Reisepass (mit eingetragenem Wohnsitz) aufbewahren, wenn ich vom Wohnort USA wieder nach Germanien ziehe (6 Monate Nutzung bei Wohnsitz im Ausland befreien von Zoll und USt/MWSt).
 
Leute, macht euch nicht irre ... ich bin seit Jahren mit der Cam weltweit unterwegs und noch niemals hat sich der Zoll dafuer interessiert!
Doch, einmal: am Flughafen Muenchen bei der Sicherheitsinspektion hat ein Beamter alle meine Objektive einzeln begutachtet. Der war auch Hobbyfotograf. :rolleyes:

Nein, im ernst: fuer den Zoll ist Fotoequipment, das von Einzelpersonen transportiert wird extrem uninteressant. Im schlimmsten Fall muesstest du einfach deine Rechnungen nachreichen ... dazu wuerde ich dann aber auch eine saftige Beschwerde gegen den entspr. Beamten miteinreichen! Weil wir leben nicht mehr im Mittelalter und die Aufgabe des Zolls ist es nicht mehr jeden Reisenden zu "filzen".
 
hey zusammen,

vielen dank für die zahlreichen Hinweise und Meinungen.

Werde morgen am Flughafen mal sehen was die guten Herren vllt. sagen.
Hoffe darüber hinaus noch das man nix gegen 6,5 kg handgepäck sagt ... :top:
 
Nein. Das hätten manche Zoller gerne. Wenn ein Artikel einmal auf EU-Boden hinter dem Zoll gelandet ist, muß der Zoll Dir nachweisen, daß der Artikel zu einem früheren Zeitpunkt ohne Abgabe von Zoll und/oder EUst eingeführt wurde. Eine Nachweispflicht seitens des Halters eines Artikels gibt es nicht. Wenn der Zoll diesen Nachweis nicht gerichtsfest erbringen kann, dann hat er somit die schlechteren Karten und schaut in die Röhre. Und das wissen die Leute vom Zoll auch ganz genau, versuchen es jedoch trotzdem immer wieder…

Aufgrund von Seriennummern gibt es für den Zoll natürlich Anhaltspunkte, befreit den Zoll jedoch nicht, seinerseits den Nachweis zu führen.

domeru

Die Seriennummern sind jedoch nur ein Hinweis darauf, dass das Objektiv urspünglich aus einem Nicht-EU-Land kommt. Du kannst es auch z.B. von einem Polen/Techechen/Litauer gebraucht gekauft haben, der es wiederum (legal oder illegal) von einer USA-Reise mitgebracht hat. Um Dir persönlich ein Zollvergehen nachzuweisen, muss der Zoll DIR beweisen, dass das Teil beim Eintritt in die EU nicht ordnungsgemäss verzollt wurde; und dass Du dafür die Verantwortung (im Sinne einer Täterschaft) trägst.
 
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