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Kamera als Radarfalle?

Indirekte Beeinflussungen des Verkehrsflusses gelten in der StVO nicht.
Das ist auch gut so. Zum einen beeinflußt man schon allein durch seine Anwesenheit den Verkehrsfluß und schafft und verhindert dadurch Verkehsunfall-Situationen, zum anderen sind diese Kausalketten selbst bei exaktem Datenmaterial der Geschehnisse nicht überschaubar, geschweige denn vorhersehbar.

Und weshalb wird bei Unfällen häufig selbst bei Nichtverschulden eine Mitschuld vom Gericht zugesprochen? Weil vom Auto an sich eine Betriebsgefahr ausgeht.
Im Fernsehen wurde mal ein Rentner gezeigt, der nach Gefühl ein rotes Licht in seinem Garten zündetet, wenn er meinte, ein Auto käme schneller als 30 km/h an seinem Zaun vorbei. Da wurde aber nichts von Illegalität berichtet.
 
Ließe sich, wenn ich ein passierendes Auto ablichtete, anhand der Aufnahmedaten (Blende, Belichtungszeit, Brennweite und Abstand zum Fahrzeug) und dem Grad an Bewegungsunschärfe die Fahrzeuggeschwindigkeit errechnen?
Viel zu umständlich: Webcam und mit der ein Video aufzeichnen, aus der Verschiebung von Bild zu Bild, den Bildern pro Sekunde und einem beliebigen Vergleichsmaßstab (Länge des Autos, Mittelstreifens, Reifendurchmesser ....) läßt sich sehr einfach die Geschwindigkeit ermitteln.
 
Diese Situation hatte ich heute morgen auch, als ich versucht habe, Elstern und Krähen zu fotografieren, die sich als Frühstück einen frisch überfahrenen Igel ausgesucht hatten ...

... teilweise haben die autos angehalten und kamen ein stück zurück gefahren :-)

... ich hatte mir auch ein tarnzelt übergeworfen ... :-)

http://www.roadkills.pixeldiversity.com/
 
Ja, das ist schon richtig.

Aber wenn du dabei zum Beispiel einen Verkehrsteilnehmer mit dem Blitzlicht blendest, im günstigsten Fall einen Tanklastzugsfahrer, und der in die Planke rauscht und das Grundwasser vergiftet - wird's spannend :evil:

Grundsätzlich ist fotografieren am Straßenrand natürlich kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Aber der Ton macht die Musik.


Wer bei einer Langzeitaufnahme Blitzt ist selbst dran schuld ^^ nicht nur dem Tanker wegen ... sondern die Aufnahme wird auch nix ;)

Außerdem blitzen doch Blitzer auch oder? Dürfen die denn Tanklaster zum umfallen bringen? ;)
 
Hallo,

den physikalischen Teil der Frage beantworte ich gern...

Auf dem Bild anhand eines markanten Punktes (Lichtreflex am Lack, Lampe) die Länge der Bewegungsunschärfe messen; => L_v_bew.
Die Länge des Autos am Bild messen; => L_v_auto.
[alles in Pixel]
Die Länge des Autos im Netz oder Autoprospekt nachschlagen; => L_auto
[in Meter]
jetzt die wahre Länge der Bewegungsunschärfe ausrechnen

L_bew = L_v_bew * L_auto/L_v_auto

dann ist wegen s = v*t

v=s/t = L_bew/Belichtungszeit in sec

dann noch *3,6 um auf km/h zu kommen.

Ich schätze mal dass die Abweichungen recht gering sein werden, wenn man genau misst (vllt. 5%?)

lg.
Christian
 
wenn jemand beim nächstenmal -mobil- geblitzt wird... anhalten und zum fahrzeug hingehen und nach den EXIFS fragen :D:lol:
 
Hallo,

den physikalischen Teil der Frage beantworte ich gern...

Auf dem Bild anhand eines markanten Punktes (Lichtreflex am Lack, Lampe) die Länge der Bewegungsunschärfe messen; => L_v_bew.
Die Länge des Autos am Bild messen; => L_v_auto.
[alles in Pixel]
Die Länge des Autos im Netz oder Autoprospekt nachschlagen; => L_auto
[in Meter]
jetzt die wahre Länge der Bewegungsunschärfe ausrechnen

L_bew = L_v_bew * L_auto/L_v_auto

dann ist wegen s = v*t

v=s/t = L_bew/Belichtungszeit in sec

dann noch *3,6 um auf km/h zu kommen.

Ich schätze mal dass die Abweichungen recht gering sein werden, wenn man genau misst (vllt. 5%?)

Kameras mit normalen Objektiven können keine Längen bzw. Geschwindigkeiten bestimmen, sondern nur Winkel- und Winkelgeschwindigkeiten.

http://en.wikipedia.org/wiki/Perspective_projection
 
Du kannst, statt Fotos zu machen, auch als Huhn verkleidet neben der Fahrbahn auf- und abhüpfen und den Fahrern zuwinken. Auch in diesem Fall besteht durchaus die Möglichkeit, im Falle eines Crashs eine Mitschuld zu tragen.

Da bin ich anderer Meinung.
Stell dir mal die nette junge Dame von nebenan vor, die leichtbekleidet auf dem Bürgersteig spazieren geht. Irgendwer gafft und verursacht nen Unfall.
Da gibts mit Sicherheit keine Teilschuld...
 
Da bin ich anderer Meinung.
Stell dir mal die nette junge Dame von nebenan vor, die leichtbekleidet auf dem Bürgersteig spazieren geht. Irgendwer gafft und verursacht nen Unfall.
Da gibts mit Sicherheit keine Teilschuld...

Wobei eine "heisse Henne" durchaus zum normalen Straßenbild gehört, davon sollte man sich als Fahrer ja nicht verwirren lassen.
 
Also zur Info: Ich habe abends auf einer Autobahnbrücke Langzeitbelichtungen gemacht. (ich gehe mal davon aus dass mich kein einziger der Autofahrer gesehen hat da es auf der Brücke stockdunkel war).

Keine 20 Minuten später kamen die Männchen in weiß/grün und fragten mich was ich (ich zitiere) "hier für eine Show abziehen würde". Ich versuchte Ihnen dann zu erklären dass ich Bilder mit Langzeitbelichtung machen würde uns das hier eben gut klappt da viele Autos fahren etc...

Sie meinten dann dass ich mich schleunigst aus dem Staub machen sollte, da dies den Verkehr stören könnte und ich dann eine "Teilschuld" hätte wenn ein Unfall passieren würde. Ich fand es ein bisserl lächerlich und habe gesagt dass dies doch auch gegeben sei wenn das Ordnungsamt (oder wer auch immer das ist) mobile Radarfallen aufstellt aber darauf wollten SIe nicht eingehen, reagierten beleidigt und hatten mir daraufhin einen PLatzverweis erteilt!

Kann nicht sagen ob dies wirklich rechtskräftig ist in Bezug auf Teilschuld aber ausprobieren würde ich es nicht! :rolleyes:

So long..
 
Die Frage ist, wie lange es jetzt dauert bis jemand kommt und meint "das kann doch alles nicht sein ... freier Rechtsstaat..." :rolleyes:

Man könnte noch 5 Rechtsexperten befragen, und würde 5 Meinungen hören.

Fragt man übrigens, ob im Falle eines Unfalls Erfahrungsgemäß eine Teilschuld *laut Gericht* vorliegen wird, so wird sich eine recht einheitliche "Meinung" ergeben :rolleyes:
 
Hi,

wenn ich "Autobahnbrücke" richtig verstehe, standest Du auf einer Fußgängerbrücke mit der Kamera und unter Dir rauschte der Verkehr entlang.

Falls das so ist, halte ich diesen Platzverweis für vollkommen lächerlich und rechtswidrig.

So etwas kann man durch eine Fortsetzungsfeststellungsklage (= quasi im Nachhinein, da Du ja den Platzverweis an und für sich erstmal befolgen musst und der nun ja vorbei ist) übrigens feststellen lassen - und sollte man auch.

Ich glaube nicht, dass sich da ein Jurist findet, der diesen Platzverweis rechtfertigen würde, mir fällt da schlicht keinerlei Begründung ein, kein Tatbestandsmerkmal, nichts.

In einem solchen Fall lohnt sich wirklich eine o.a. Klage, denn mit diesem Urteil in der Tasche läßt sich künftig bedeutend leichter fotografieren.

Ich kann über solchen Unsinn nur den Kopf schütteln :grumble:

Soviel zum Thema "freier Rechtsstaat"

Viele Grüße

TXLRudi
 
Hi LGW,

was los, brauchste Hilfe ;-)

Haste meine Zeilen also genauestens gelesen :evil::evil::evil:

Aber mal im Ernst:

Durchaus hat das was mit "Freiheit" zu tun, denn die Polizei darf eben nicht aus beliebiger Machtvollkommenheit irgendwelche Bürger, in diesem Fall Fotografen mit Maßnahmen belegen, die nicht legitimiert sind. Genau das ist der Unterschied zu Togo, Elfenbeinküste oder den Malediven, auf den ich persönlich viel Wert lege.

Und das ist m.E. ein Paradebeispiel dafür.

Viele Grüße

TXLRudi
 
Viel zu umständlich: Webcam und mit der ein Video aufzeichnen, aus der Verschiebung von Bild zu Bild, den Bildern pro Sekunde und einem beliebigen Vergleichsmaßstab (Länge des Autos, Mittelstreifens, Reifendurchmesser ....) läßt sich sehr einfach die Geschwindigkeit ermitteln.

ein kumpel hat genau darüber seine masterarbeit geschrieben.
nur ganz kurz:
soooo einfach ist das mit einer webcam nicht!
die dinger sind recht unberechenbar was die bildfolge (fps), belichtungszeit usw. angeht...
eine menge fehler können sihc auch noch bei der bilderverabeitung einstellen.

das ganze ist möglich und auch sinnvoll, aber EINFACH ist das ganz sicher nicht..
 
n'Abend zusammen!

Ich bin neu hier und will mal meinen Senf zu dem Thema dazugeben :)
auch wenn es schon einige Tage keiner mehr angefasst hat.

Es gibt inzwischen Videotechnik auf den Strassen, die es erlaubt, die gefahrene Geschwindigkeit über den Strahlensatz zu berechnen.

Die Fahrzeuge werden hierzu aufgenommen (Video) und dann wir nach dem anhalten des "bösen" Fahrzeuges ein auch auf dem Video vorhandenes Maß genommen. In der Regel sind das Fahrzeugbreite oder Höhe.
Das ganze Video wird dann am Rechner eingelesen (digitalisiert) und die Vergleichsmaße werden übertragen.
...und schwubbeldi wird die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit (!) für die gefahrene / vermessene Strecke angezeigt.
Hierbei gilt: je kürzer die Meßstrecke, je höher sind die anzurechnenden Toleranzen.

Das interessante hierbei ist... es ist möglich alle im Bild befindlichen Fahrzeuge auszuwerten. Z.B. auch den entgegenkommenden Verkehr.

Das Zaubersystem nennt sich VIDISTA und ist echt der Hammer:lol:
...insofern mann denn nicht grad der Erwischte ist:cool:

Ihr seht also, es ist ne gaaaanze Menge möglich mit der Optik!
 
Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen:

Ja, man kann anhend eines Fotos die Geschwindigkeit eines bewegten Gegenstandes messen. Und wie: Ganz einfach! Ein Foto im 90° Winkel zur Bewegungsrichtung mit etwas längerer Belichtungszeit, und dann schauen, wie weit er sich bewegt hat in der Belichtungszeit.

Dieses Verfahren wird u.a. für Geschwindigkeitsmessungen bei Lenkdrachen angewendet.

Anbei noch einmal ein Beispiel wie das funktioniert, aus: Reileit, Peter: "Leitungsstarke Lenkdrachen", Ravensburg 1993
 
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