Indirekte Beeinflussungen des Verkehrsflusses gelten in der StVO nicht.
Das ist auch gut so. Zum einen beeinflußt man schon allein durch seine Anwesenheit den Verkehrsfluß und schafft und verhindert dadurch Verkehsunfall-Situationen, zum anderen sind diese Kausalketten selbst bei exaktem Datenmaterial der Geschehnisse nicht überschaubar, geschweige denn vorhersehbar.
Und weshalb wird bei Unfällen häufig selbst bei Nichtverschulden eine Mitschuld vom Gericht zugesprochen? Weil vom Auto an sich eine Betriebsgefahr ausgeht.
Im Fernsehen wurde mal ein Rentner gezeigt, der nach Gefühl ein rotes Licht in seinem Garten zündetet, wenn er meinte, ein Auto käme schneller als 30 km/h an seinem Zaun vorbei. Da wurde aber nichts von Illegalität berichtet.